Hinweis: Diese Informationen sind nicht mehr aktuell. Seit dem 17. September 2022 gibt es für Reisende in die Niederlande keine Corona-Regeln mehr. Sie können ohne Vorlage einer Fernbeziehungsbescheinigung, eines Impfnachweises, eines Genesenennachweises oder eines negativen Testergebnisses in die Niederlande einreisen. Wenn Sie einer Visumspflicht unterliegen, müssen Sie natürlich zunächst ein Schengen-Visum beantragen.
Für Reisende aus Ländern außerhalb der EU gilt während der Corona-Pandemie das europäische Einreiseverbot. Das bedeutet, dass ihnen die Einreise in den Europäischen Union/Schengen-Raum und damit in die Niederlande nicht gestattet ist.
Es gibt Ausnahmen vom EU-Einreiseverbot. Dies gilt für Reisende aus sicheren Ländern und bestimmte Gruppen wie Geschäftsreisende, Studenten, hochqualifizierte Migranten, Berufstätige aus der Kultur- und Kreativbranche sowie Fernreisende. Auch vollständig geimpfte Personen dürfen in die EU einreisen, es sei denn, sie kommen aus einem Land, das aufgrund des Vorkommens einer besorgniserregenden Variante als Hochrisikogebiet ausgewiesen wurde.
Einreiseverbotsausnahme für sichere Länder (geringes COVID-19-Risiko)
Wenn Sie aus einem Land außerhalb der Europäischen Union/des Schengen-Raums mit geringem COVID-19-Risiko kommen, einem sicheren Land, dann können Sie in die Niederlande reisen. Dafür gibt es kein EU-Einreiseverbot.
- Sehen Sie sich die Liste der sicheren Länder außerhalb der EU an
Ausnahme vom Einreiseverbot für vollständig geimpfte Reisende
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem Land haben, das nicht auf der Liste der sicheren Länder steht, aber vollständig geimpft sind, können Sie vom EU-Einreiseverbot befreit werden. Sie können in die Niederlande einreisen, wenn Sie mit einem reisen Impfpass Sie können nachweisen, dass Sie vollständig mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugelassenen Impfstoff geimpft wurden.
Ausnahme: Einreiseverbot für fernreisende Angehörige
Wenn Sie eine Fernbeziehung mit jemandem aus einem Land führen, für das das EU-Einreiseverbot wegen Corona gilt, darf Ihr Partner unter bestimmten Voraussetzungen in die Niederlande reisen. Ihr Partner darf sich innerhalb eines Zeitraums von 90 Tagen maximal 180 Tage in den Niederlanden aufhalten. Auch minderjährige Kinder Ihres Partners bis zum 18. Lebensjahr dürfen mitreisen.
Ausnahme vom Einreiseverbot für Studium, Wissen und Forschung
- Sie sind Student und kommen für einen kurzen Aufenthalt (weniger als 3 Monate) in die Niederlande. Sie verfügen außerdem über eine Anmeldebescheinigung einer Bildungseinrichtung, die auf der Liste der anerkannten Förderer steht.
- Sie sind ein hochqualifizierter Migrant, der für einen kurzen Aufenthalt (weniger als 3 Monate) in die Niederlande kommt. Sie haben auch einen Nachweis über die auszuführenden Arbeiten oder eine Arbeitserlaubnis.
- Sie sind Forscher oder Wissenschaftler im Sinne des Handlungsrahmens für Forscher oder Wissenschaftler.
Ausnahme vom Einreiseverbot für bestimmte Berufe und Tätigkeiten
- Sie haben eine lebenswichtige Funktion oder einen wichtigen Bedarf: Gesundheitspersonal, Arzt oder Krankenschwester.
- Sie sind Grenzgänger.
- Sie sind Saisonarbeiter.
- Sie sind im Transportsektor tätig:
- Güterverkehr
- Containerschiffe
- Massengutfrachter (z. B. Erz oder Kohle)
- Tanker (Kraftstoffe und Chemikalien)
- angeln
- Sie sind im Energiesektor tätig:
- Öl- und Gasplattformen
- Windparks
- Offshore-Unternehmen, die Dienstleistungen für den Energiesektor erbringen.
- Sie sind ein Fachmann, der dringende technische Arbeiten für den lebenswichtigen Bereich ausführt, die Fachwissen und physische Anwesenheit erfordern.
- Sie sind Teil einer Flugbesatzung.
- Sie sind Seemann und im Besitz eines Seemannsbuches. Dies gilt nicht für Seeleute auf kommerziellen Yachten und Sportbooten.
- Sie sind Diplomat.
- Sie sind im Besitz eines Dienstpasses und müssen zur Ausübung Ihrer Tätigkeit reisen.
- Sie sind Soldat und müssen reisen, um Ihren Auftrag zu erfüllen.
- Sie arbeiten für eine internationale oder humanitäre Organisation.
- Demnach sind Sie Journalist Rahmen für Journalisten.
- Demnach sind Sie ein Spitzensportler Handlungsrahmen für Spitzensportler.
- Demnach sind Sie Forscher oder Wissenschaftler Handlungsrahmen für Forscher oder Wissenschaftler.
- Sie sind im Sinne des Handlungsrahmens Geschäftsreisender Ausnahme vom Einreiseverbot für Geschäftsreisende.
- Sie sind Berufstätiger im Kultur- und Kreativbereich gem Ausnahme Einreiseverbot Kultur, Wissenschaft, Journalismus.
Ausnahme vom Einreiseverbot für Familienbesuche bei Krankheit, Tod oder Geburt
Sie haben zwingende Gründe, Ihre Familie in den Niederlanden zu besuchen. Hier geht es wirklich um Reisen in Ausnahmefällen wie:
- Sie besuchen ein schwerkrankes (ab 15. Mai) oder todkrankes Familienmitglied oder nehmen an einer Beerdigung teil. Sie sind ein Verwandter ersten oder zweiten Grades. Füll das Krankmeldung in.
- Sie kommen zur Übergabe Ihres Rechtspartners in die Niederlande. Wenn Sie nicht offiziell verheiratet sind, haben Sie das ungeborene Kind als Ihren Partner anerkannt. Außerdem müssen Sie mit einem Schreiben des Gynäkologen oder Geburtshelfers nachweisen, dass Ihre Partnerin seit mehr als 34 Wochen schwanger ist.
- Großeltern können nach NL reisen, um ihr neugeborenes Enkelkind zu besuchen. Füll das Geburtsurkunde in.
- Sie sind geschiedener Elternteil aus einem Drittstaat und möchten Ihr Kind besuchen. Füll das Erklärung geschiedener Elternteil in.
Quelle: Rijksoverheid.nl – Der obige Text dient nur zur Information, es können keine Rechte daraus abgeleitet werden.

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