Einspruch und Berufung gegen eine Visumablehnung
Sie haben eine Entscheidung Beantragung eines Visums für einen kurzfristigen Aufenthalt erhalten. Der Antrag wurde abgelehnt. Dem können Sie dann widersprechen. Bleibt der Einspruch erfolglos, können Sie Berufung einlegen.
Schritte im Berufungsverfahren
Das Einlegen eines Widerspruchs besteht aus mehreren Schritten:
1. Reichen Sie eine Beschwerde ein
Sie widersprechen per Post Einspruch einreichen. Für jede Anfrage gibt es eine ein bestimmter Zeitraum innerhalb dessen Sie Widerspruch einlegen können. Stellen Sie sicher, dass Sie rechtzeitig Widerspruch einlegen. Eine Kopie des Beschlusses legen Sie Ihrem Schreiben bei. Gerne können Sie uns auch weitere Unterlagen zusenden. Zum Beispiel Dokumente, aus denen hervorgeht, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Senden Sie Ihren Widerspruch an die in der Entscheidung angegebene Adresse.
Sie können selbst Einspruch erheben. Das geht nicht? Dann kann auch jemand anderes für Sie Einspruch erheben. Diese Personen können in Ihrem Namen Widerspruch einlegen:
- Ihr gesetzlicher Vertreter;
- ein besonderer Bevollmächtigter;
- ein Anwalt;
- der Arbeitgeber, der Ihr Sponsor ist;
- das Familienmitglied, das Ihr Bürge ist (der Partner oder Elternteil, bei dem Sie wohnen).
Brauchst du Hilfe? Dann können Sie einen Rechtsbeistand oder einen anderen Hilfsdienstleister hinzuziehen. Weitere Informationen erhalten Sie unter Rechtsabteilung.
2. Eingang und Prüfung des Widerspruchsbescheids
Wenn das IND Ihre Widerspruchsmitteilung erhält, erhalten Sie oder Ihr Anwalt eine Empfangsbestätigung. Auf der Empfangsbestätigung ist das Datum angegeben, an dem Ihr Widerspruch beim IND eingegangen ist. Sie ist auch in der Empfangsbestätigung enthalten wann das IND eine Entscheidung trifft.
Das IND prüft, ob Ihr Widerspruch vollständig ist. Fehlen Dokumente oder sind Dokumente fehlerhaft? Dann wird Ihnen das IND einen Brief schicken. In diesem Schreiben wird aufgeführt, welche Unterlagen Sie bzw. Ihr Anwalt übersenden müssen. Tun Sie dies innerhalb von 2 Wochen.
3. Entscheidung
Das IND wird Ihren Einspruch prüfen und eine Entscheidung treffen.
Einspruch begründet
Wenn das IND entscheidet, dass Ihr Einspruch begründet ist, erhalten Sie eine positive Entscheidung über Ihren Antrag. Das bedeutet, dass Sie das Visum trotzdem erhalten.
Einspruch unbegründet
Wenn das IND entscheidet, dass Ihr Einspruch unbegründet ist, wird der Einspruch zurückgewiesen. Diese Ablehnung wird in einem offiziellen Schreiben (Entscheidung) des IND festgehalten. Sind Sie anderer Meinung? Dann kannst du beroep vor Gericht gestellt.
Den Hof machen
Sie haben eine negative Entscheidung über Ihre Berufung. Anschließend können Sie beim Gericht Berufung einlegen.