Das Visa-Informationssystem (VIS)
Wer ein Visum für die Niederlande Anfragen, deren offizieller Name a ist Visum für Kurzaufenthalte (auch Schengen-Visum genannt) müssen sich mit dem Visa-Informationssystem befassen. Aber was genau ist das?
Das Visa-Informationssystem, einfach VIS genannt, ist eine Registrierung der für Reisen in die Europäische Union ausgestellten Visa und ist seit 2004 in Betrieb.
Bei der Beantragung eines Visums müssen eine Reihe von Daten angegeben werden, darunter ein Foto und die Ausstellung von Fingerabdrücken (biometrische Daten). Diese Daten werden im VIS, einer europäischen Datenbank mit Sitz in Straßburg, Frankreich, fünf Jahre lang gespeichert (mit Sicherung in Österreich). Bei voller Kapazität wird das VIS voraussichtlich 70 Millionen biometrische Daten speichern.
Ziel des VIS ist es, Visabetrug und Visa-Shopping zu verhindern und die Identifizierung ausländischer Staatsangehöriger im Schengen-Raum zu unterstützen.
Polizei, Justizbehörden, der Allgemeine Nachrichten- und Sicherheitsdienst (AIVD) und Sonderermittlungsdienste haben Zugriff auf die niederländische Kopie des VIS.
Schengener Informationssystem (SIS)
Neben dem VIS gibt es eine weitere zentrale Datenbank mit Schengen-Bezug, das Schengener Informationssystem (SIS). Dieses automatisierte Register bietet den Polizei- und Justizbehörden in den einzelnen Schengen-Ländern einen permanenten Einblick in die internationalen Ermittlungsinformationen der anderen Schengen-Länder.
Dieses System wurde geschaffen, um den Wegfall der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen im Schengen-Raum auszugleichen. Dies erforderte eine weitergehende Zusammenarbeit im Bereich der polizeilichen und justiziellen Aufgaben. Das SIS ist eines der Instrumente hierfür, die rechtliche Grundlage des Systems liegt im Schengener Durchführungsübereinkommen von 1990.
Recht auf Einsichtnahme, Berichtigung und Löschung aus dem VIS
Ein Visumantragsteller hat das Recht, die von ihm übermittelten Daten vor der Antragstellung bzw. der Entscheidung über die Annullierung, den Widerruf oder die Verlängerung eines erteilten Visums in das Visa-Informationssystem VIS1 einzugeben und dort für maximal fünf Jahre zu speichern. Während dieses Zeitraums müssen sie den Visumbehörden und den für die Durchführung von Visakontrollen an den Außengrenzen und innerhalb der Mitgliedstaaten zuständigen Behörden sowie den Einwanderungs- und Asylbehörden in den Mitgliedstaaten zugänglich sein, damit diese überprüfen können, ob die Voraussetzungen rechtmäßig sind Einreise und rechtmäßigen Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, zur Identifizierung von Personen, die diese Voraussetzungen nicht oder nicht mehr erfüllen, zur Prüfung eines Asylantrags und zur Feststellung, wer für diese Prüfung zuständig ist. Unter bestimmten Voraussetzungen stehen die Daten auch den benannten Behörden der Mitgliedstaaten und Europol zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Aufklärung terroristischer Straftaten und anderer schwerer Straftaten zur Verfügung.
Die für die Verarbeitung der Daten zuständige Behörde des Mitgliedsstaates ist: Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Direktion für konsularische Angelegenheiten und Visapolitik (DCV), Postbus 20061, 2500 EB DEN HAAG.
Mir ist bewusst, dass ich das Recht habe, von einem Mitgliedstaat zu verlangen, dass er mich darüber informiert, welche Daten über mich im VIS gespeichert sind und welcher Mitgliedstaat diese Daten an das VIS übermittelt hat, und dass ich das Recht habe, unrichtige Daten über mich zu verlangen berichtigt und unrechtmäßig verarbeitete Daten über mich vernichtet werden. Auf meine ausdrückliche Anfrage wird mir die Behörde, die meinen Antrag prüft, mitteilen, wie ich mein Recht auf Kontrolle meiner personenbezogenen Daten und deren Berichtigung oder Vernichtung ausüben kann, einschließlich der damit verbundenen Maßnahmen nach nationalem Recht. Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats.
Eine Anfrage zum Schutz personenbezogener Daten kann bei der nationalen Aufsichtsbehörde dieses Mitgliedstaats eingereicht werden. Für die Niederlande ist dies: Niederländische Datenschutzbehörde, Postfach 93374, 2509 AJ DEN HAAG.