Privatunterkunft für einen ausländischen Gast
Der private Unterkunftsanbieter ist die Person, mit der der Visumantragsteller auf der Grundlage von a in den Niederlanden wohnen wird Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt. Diese Person wird auch als Referent oder Einladender bezeichnet.
Der Unterkunftsgeber muss das Formular „Garantienachweis und/oder Privatunterkunft“ ausfüllen und unterzeichnen. Anschließend muss er die Unterschrift auf dem Formular bei der Gemeinde beglaubigen lassen. Außerdem muss er seinen Reisepass oder Personalausweis zur Gemeinde mitbringen. Das Formular muss dann an den Visumantragsteller gesendet werden. Dieses Formular zeigt er bei der Botschaft oder dem Konsulat vor, bei der das Schengen-Visum beantragt wird.

Schengen-Besucherversicherung OOM
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