Garantie für ein Schengen-Visum
Manchmal muss der Staat Kosten für den Aufenthalt und die Ausreise eines Ausländers tragen. Mit einer Garantie wird eine Person in den Niederlanden für diese Kosten verantwortlich. Diese Person muss das Formular ausfüllen.Garantienachweis und/oder Privatunterkunftausfüllen und unterschreiben. Anschließend muss er die Unterschrift auf dem Formular bei der Gemeinde beglaubigen lassen.
Sie können eine finanzielle Bürgschaft (Bürgschaft) für jemanden stellen, der für einen kurzen Aufenthalt (maximal 90 Tage) in die Niederlande kommt. Bei unzureichendem Einkommen des ausländischen Besuchers ist eine Bürgschaft erforderlich.
Wann ist eine Garantie erforderlich?
Ihr Besucher muss nachweisen können, dass er an allen Tagen, an denen er sich in den Niederlanden aufhält, mindestens 55 Euro pro Tag (pro Person) ausgeben kann. Ist er dazu nicht in der Lage, können Sie als Bürge für die Person aus dem Ausland eintreten. Sie müssen nachweisen können, dass Sie selbst über ein ausreichendes Einkommen verfügen.
Privatunterkunft
Hat Ihr Gast während seines Aufenthalts genug Geld? Dann ist eine Garantie nicht notwendig. In diesem Fall beantragen Sie eine Privatunterkunft nur über den Garantienachweis und/oder das Privatunterkunftsformular.
Garantiebedingungen
Ihr Einkommen entspricht mindestens dem Mindestlohn (ohne Urlaubsgeld).
Paare verfügen über ein gemeinsames Einkommen von mindestens dem Mindestlohn (ohne Urlaubsgeld). Sie müssen einen Garantie- und/oder Privatunterkunftsnachweis ausfüllen.
Was müssen Sie tun, um die Garantie zu gewährleisten?
- Zunächst füllen Sie den Garantienachweis und/oder das Privatunterkunftsformular aus. Wenn Sie für mehrere Personen als Bürge auftreten möchten, müssen Sie das Formular ebenfalls mehrmals ausfüllen. Dies ist online bei verschiedenen Kommunen möglich.
- Lassen Sie Ihre Unterschrift auf dem Formular bei Ihrer Gemeinde beglaubigen. Die Garantie beträgt 3 Monate.
- Sammeln Sie die zusätzlichen Dokumente, die Ihr Einkommen belegen (siehe Absatz unten).
- Senden Sie dieses zusammen mit dem Formular an Ihren Besucher im Ausland. Nach Erhalt kann Ihr Besucher bei der niederländischen Botschaft (oder dem niederländischen Konsulat) im Ausland ein Visum beantragen. Der Visumantragsteller muss eine Kopie des Dokuments mitnehmen, wenn er in die Niederlande reist. Die Königlich-Niederländischen Marechaussee können die Dokumente bei der Grenzkontrolle anfordern.
Garantie für zusätzliche Dokumente
Zusätzlich zum Formular müssen Sie auch die folgenden Dokumente sammeln. Diese schicken Sie dem ausländischen Besucher zu.
Sie sind Bürge und beschäftigt:
- Eine Kopie Ihres Arbeitsvertrags (dieser muss ab dem Zeitpunkt der Visumbeantragung noch mindestens 12 Monate gültig sein).
- Eine Kopie Ihrer letzten 3 Gehaltsabrechnungen.
Sie garantieren und sind Unternehmer:
- Ein aktueller Auszug aus Ihrer Anmeldung bei der Handelskammer.
- Ihr letzter endgültiger Einkommensteuerbescheid.
- Eine aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung, aus der Ihr Nettogewinn hervorgeht.
Das Garantieformular
Sie benötigen das Formular „Bürgschaftsnachweis und/oder „Privatunterkunft““, um Personen einzuladen, die vor der Einreise in die Niederlande ein Visum benötigen und denen Sie eine Unterkunft zur Verfügung stellen möchten. Sie benötigen das Formular auch, wenn Sie als Bürge für einen visumpflichtigen Ausländer auftreten möchten. Geben Sie auf dem Formular unter Punkt 3 „Erklärung“ deutlich an, was in Ihrem Fall gilt: Garantie, Unterbringung oder beides.
Lassen Sie Ihre Unterschrift bei der Gemeinde beglaubigen
Das von Ihnen ausgefüllte Formular muss der Gemeinde zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift vorgelegt werden.
ACHTUNG! Im Falle einer Bürgschaft muss zusätzlich die Unterschrift Ihres Partners bei der Gemeinde beglaubigt werden.
Die von Ihnen in das Formular eingegebenen Daten werden sowohl in den Systemen der niederländischen Behörden, die für die Bearbeitung von Visumanträgen für einen kurzfristigen Aufenthalt zuständig sind (das nationale VIS), als auch im Europäischen Visa-Informationssystem (VIS) gespeichert. Diese Daten können mit den zuständigen Behörden geteilt werden, um die Erfüllung der im Ausländergesetz 2000 beschriebenen öffentlichen Aufgaben im Bereich der Zu-, Ab- und Abwanderung optimal zu ermöglichen.
Wofür unterschreibt ein Bürge?
Der Bürge garantiert die Übernahme der Kosten für den Aufenthalt, die medizinische Versorgung und die Rückführung, die der Person, die die Niederlande besucht, entstehen. Dies gilt für die Dauer von 5 Jahren oder kürzer als die Dauer des Aufenthalts des Ausländers, gerechnet ab der Einreise in das Schengen-Gebiet, bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 € pro Jahr, soweit diese Kosten ansonsten zu tragen wären der Staat und/oder öffentliche Stellen. Die Garantie endet, wenn hinreichend nachgewiesen werden kann, dass die Person den Schengen-Raum mit einem Schengen-Visum (z. B. einem von einem Schengen-Staat angebrachten Ausreisestempel oder einem von einer für die Grenzkontrolle im Herkunftsland zuständigen Behörde angebrachten Einreisestempel) verlassen hat ).
Da Sie als Bürge für 10.000 € stehen, ist es wichtig, dass Sie eine gute Reisekrankenversicherung abschließen, wobei der Bürge der Versicherungsnehmer und der ausländische Gast der Versicherte ist. So schützen Sie sich als Bürge.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Garantie
Mit einer Bürgschaft stehen Sie für den ausländischen Gast ein. Sie sind eine finanzielle Garantie für die Kosten, die dem niederländischen Staat für den Ausländer entstehen müssen, falls etwas schiefgehen sollte. Sie unterschreiben, dass Sie die Bezahlung der Kosten für den Aufenthalt, die medizinische Versorgung und die Rückführung Ihres ausländischen Gastes garantieren. Das wichtigste Risiko, das Sie mit einer Garantie eingehen ist daher ein finanzielles Risiko.
Garantieren Sie Ihrem ausländischen Gast oder Partner eine Garantie? Schließen Sie dann selbst die Reisekrankenversicherung ab und senden Sie die Police per E-Mail an den Visumantragsteller. Die Reiseversicherung dient auch Ihrer finanziellen Absicherung. Schließlich sind Sie finanziell für alle medizinischen Kosten verantwortlich, und diese können erheblich sein. Wenn Sie eine Versicherung abschließen, empfehlen wir Ihnen sicherzustellen, dass Sie der Versicherungsnehmer (Prämienzahler) und Ihr Gast der Versicherte sind. Dies hat den Vorteil, dass eine eventuelle Schadenszahlung ebenfalls an Sie überwiesen wird und nicht auf das Bankkonto Ihres Gastes. Schließen Sie auch eine Schengen-Versicherung bei einem niederländischen Versicherer ab. Mit einem niederländischen Reiseversicherer unterliegen Sie niederländischem Recht. Niederländische Versicherer unterliegen einer strengen Aufsicht und sind in der Regel zuverlässiger als ausländische Versicherer.
Normalerweise ist das nicht notwendig. Wenn Sie über eine AVP (Haftpflichtversicherung für Privatpersonen) verfügen, sind auch Gäste versichert, sofern deren Haftpflicht nicht durch eine andere Versicherung abgedeckt ist. Erkundigen Sie sich ggf. bei Ihrem AVP-Versicherer.
Die Legalisierung einer Unterschrift bedeutet, dass ein Beamter im Namen des Bürgermeisters erklärt, dass Ihre Unterschrift auf einem bestimmten Dokument „echt“ ist. Er oder sie vergleicht es mit der Unterschrift auf Ihrem Ausweis. Mit der Unterschrift erhalten Sie einen Stempel mit Datum. Mit der Legalisation erklärt die Gemeinde, dass auf einem Dokument eine Unterschrift von der Person angebracht wurde, die das Dokument unterzeichnen musste. Die Legalisierung der Unterschrift sagt nichts über die Richtigkeit des Inhalts des Dokuments aus; nur über die Echtheit der Unterschrift.
Für die Legalisierung Ihrer Unterschrift durch die Gemeinde fallen Gebühren (Kosten) an, die je nach Gemeinde unterschiedlich sind und zwischen 9 und 20 € liegen. Den genauen Betrag erfahren Sie auf der Website Ihrer Gemeinde.
Die Gültigkeitsdauer der Legalisierung eines „Garantie-/Unterkunftsnachweises“ ist nicht gesetzlich festgelegt, wird jedoch häufig von 3 Monaten ausgegangen. Allerdings verwenden nicht alle Botschaften und Konsulate die gleiche Gültigkeitsdauer. Erkundigen Sie sich daher stets bei der zuständigen niederländischen Vertretung nach den aktuellsten Informationen.
Ja, das ist möglich. Sie müssen für jede Person ein separates Formular „Garantie- und/oder Unterkunftsnachweis“ ausfüllen. Sie müssen außerdem Ihre Unterschrift für jedes Formular beglaubigen lassen.
Dies ist nur erforderlich, wenn es sich um eine Bürgschaft handelt und nur, wenn Sie verheiratet sind oder eine eingetragene Partnerschaft führen.
Ja, das ist möglich. Beide Personen müssen den Garantienachweis und/oder das Formular für die Privatunterkunft ausfüllen. Beide müssen außerdem ihre Unterschrift bei der Gemeinde beglaubigen lassen.
Um eine finanzielle Garantie geben zu können, müssen Sie über eine nachhaltiges und ausreichendes Einkommen haben. Dies bedeutet mindestens 100 % des Mindestlohn-Bruttoeinkommens ohne Urlaubsgeld. Am 1. Januar 2023 betrug dieser Betrag 1.934,40 € pro Monat (ohne Urlaubsgeld). Dieser Standardbetrag wird alle sechs Monate aktualisiert. Mit diesem Einkommen können Sie als Bürge für eine oder mehrere Personen auftreten, die Einkommensvoraussetzung bleibt unverändert.
Die Garantie endet, sobald der Ausländer den Schengen-Raum nachweislich verlassen hat. Für einen erneuten Besuch in den Niederlanden ist daher offiziell eine neue Garantie erforderlich. Solange sich ein Ausländer noch im Schengen-Raum aufhält, kann ein niederländischer Bürge für weitere fünf Jahre für etwaige Kosten haftbar gemacht werden.
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