Wie beantragt man ein Schengen-Visum für einen Kurzaufenthalt?


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Ein Beantragen Sie ein Schengen-Visum für die Niederlande ist eine ziemliche Aufgabe, die man gut vorbereiten muss. Deshalb muss man sich viel Zeit nehmen und gut sitzen Formulare und Belege korrekt geliefert werden. Wenn Sie sicherstellen, dass Ihre Bewerbung vollständig und richtig ist dokumentierenDann ist es im Durchschnitt bereits zu 95 % sicher, dass Sie einen positiven Bescheid erhalten.
Ein Visumantrag für die Niederlande kann frühestens 6 Monate und spätestens 15 Kalendertage vor Beginn des geplanten Reisetermins gestellt werden. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag rechtzeitig vor dem geplanten Abreisetermin einzureichen. Sie müssen auch mit dem Sammeln und Ordnen obligatorischer Dokumente beginnen, z Versicherung für ausländische Gäste.
Die gesetzliche Entscheidungsfrist für ein Schengen-Visum beträgt maximal 15 Tage. Die gerichtliche Entscheidungsfrist beginnt an dem Tag, an dem der Visumantrag eingereicht und bezahlt wurde. Bei weiterem Recherchebedarf kann die Entscheidungsfrist auf maximal 30 Tage verlängert werden.
Du musst eins Schengen-Visum Fragen Sie immer persönlich nach, wenn Sie noch keine biometrischen Daten angegeben haben. Anschließend lassen Sie Ihre Fingerabdrücke nehmen. Dies tun Sie, wenn Sie Ihre Bewerbung einreichen. Diese bleiben 59 Monate gültig. Für einige Bewerber, beispielsweise Kinder unter 12 Jahren, ist dies nicht erforderlich. Haben Sie in den letzten 59 Monaten vor Ihrer aktuellen Bewerbung biometrische Daten (Fingerabdrücke und Foto) bereitgestellt? Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bewerbung von einer anderen Person einreichen zu lassen. Sie müssen nicht persönlich erscheinen.
Ein Visum beantragen Sie immer bei der Niederländische Vertretung im eigenen Land (Herkunftsland). Oder in dem Land, in dem Sie mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis leben (Wohnsitzland).
Oft muss man es tun Visa-Antrag Übermittlung an eine externe Agentur: den externen Dienstleister (EDV). Die niederländische Regierung nutzt dies VFS global. Dieses Büro nimmt den Antrag entgegen und sendet ihn zur Bearbeitung an die niederländische Vertretung. In diesem Fall zahlen Sie zusätzlich zu den Kosten für die Visumbeantragung auch einen zusätzlichen Betrag an den externen Dienstleister.
Kaufen Sie niemals Flugtickets, bevor Sie sicher sind, dass Sie das Visum erhalten. Für den Visumsantrag ist ein Reiseplan (Reisereservierung in den und aus dem Schengen-Raum auf Ihren Namen) ausreichend.
Es gibt zwei Arten von Kurzaufenthaltsvisa (Schengen-Visum):
- Ein Visum für die einmalige Einreise mit einer Gültigkeit von bis zu 90 Tagen. Dies ermöglicht Ihnen einen einmaligen Aufenthalt von maximal 1 Tagen in den Niederlanden/Schengen-Raum.
- Ein Mehrfachvisum mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 5 Jahren. Diese Genehmigung erlaubt einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen pro 180 Tagen in den Niederlanden/Schengen-Raum. Dies muss nicht aufeinanderfolgend sein. Sie können dies auch verteilen. Der Ausländer darf sich jedoch nie länger als 90 von 180 Tagen in den Niederlanden/im Schengen-Raum aufhalten.
Für beide Visa gilt: Hat man einen ununterbrochenen Aufenthalt von 90 Tagen in den Niederlanden oder in einem der Schengen-Staaten gehabt, muss der Gast mindestens 90 Tage warten, bevor er in den Schengen-Raum zurückkehren kann.
Informationen zum Schengen-Visum nach Ländern
Wenn Sie nicht in einem EU-Land leben und in die Niederlande reisen möchten, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie zunächst ein Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt beantragen müssen. Beispiele hierfür sind Reisende aus Türkei, Marokko en Russland. Aber auch Leute aus zum Beispiel Indonesien, China, Indienvon Philippinen en Thailand Sie müssen zunächst ein Schengen-Visum beantragen, bevor sie die Niederlande oder andere Schengen-Länder besuchen können. Es geht um sogenannte visumpflichtige Nationalitäten.
Ein Reisender Brasilienvon Ukraine (mit biometrischem Reisepass) oder Kanada hingegen muss für seine Reise in die Niederlande kein Visum beantragen. Das sind Nationalitäten, die es sind von der Visumspflicht befreit.
Wir haben für einige Länder die Details bezüglich eines Visumantrags erwähnen. Sie können es hier lesen: Iran, Südafrika, Vereinigte Arabische Emirate, Ukraine, Ägypten, Pakistan, Vietnam, Vereinigtes Königreich, Saudi-Arabien, Kuwait, Ghana, Oman, Vereinigte Staaten, Algerien, Jordanien, Katar, Syrien, Dominikanische Republik, Suriname en Tunesien.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Beantragung eines Schengen-Visums
Wenn Sie eine visumpflichtige Staatsangehörigkeit haben, ja. Das können Sie hier nachlesen: visumpflichtige Nationalitäten »
Sie müssen ein Schengen-Visum bei der Botschaft des Landes beantragen, das Sie besuchen möchten. Wenn Sie planen, mehrere Schengen-Staaten zu besuchen, müssen Sie das Visum bei der Botschaft des Schengen-Landes beantragen, in dem Sie sich am längsten aufhalten. Wenn Sie planen, mehrere Schengen-Staaten zu besuchen und die gleiche Aufenthaltsdauer haben, müssen Sie bei der Botschaft des Landes, dessen Außengrenzen Sie bei der Einreise in den Schengen-Raum zuerst überschreiten, ein Visum beantragen.
Das ist möglich, dafür muss man extra bezahlen und am Ende macht man die Arbeit trotzdem selbst, weil man alle Unterlagen mitbringen muss. Zudem hat die Nutzung eines Schreibtisches keinerlei Einfluss auf die Entscheidungsfindung.
Ein Antrag muss zur Situation des Antragstellers und ggf. des Schiedsrichters passen. Jemand, der behauptet, in seinem Herkunfts- oder Wohnsitzland einen Vollzeitjob zu haben, ist bei der Beantragung eines 90-Tage-Visums nicht sehr glaubwürdig.
Bei einem ersten Visumsantrag haben Sie in der Regel nur Anspruch auf eine einmalige Einreise. Ein Visum kann auch für zwei- oder mehrmalige Einreisen erteilt werden. Daher ist es für jemanden, der häufig reist, am besten, eine mehrfache Einreise zu beantragen. Begründen Sie dies so gut wie möglich, um zu zeigen, dass Sie häufig reisen möchten. Wenn die Botschaft den ausländischen Staatsangehörigen als gutgläubig betrachtet und die Notwendigkeit einer mehrfachen Einreise sieht, besteht eine gute Chance auf ein Mehrfacheinreisevisum (MEV). Wenn Sie schon einmal ohne Probleme mit einem Schengen-Visum in den Niederlanden waren, können Sie beim nächsten Mal eine Mehrfacheinreise beantragen.
Ja, das ist erlaubt. Sie müssen nicht unbedingt über die Niederlande anreisen, sofern Sie glaubhaft machen, dass die Niederlande immer noch der Hauptzweck der Reise sind. Es steht Ihnen dann beispielsweise frei, die Außengrenze über Deutschland zu überqueren und von dort in die Niederlande zu reisen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Unterlagen für Ihren Visumantrag bei sich haben.
Im Normalfall trifft die Botschaft innerhalb von 15 Kalendertagen eine Entscheidung. Dieser Entscheidungszeitraum ist gesetzlich festgelegt und im Europäischen Visakodex enthalten (Laufzeit Verordnung (EG) 810/2009). Die gerichtliche Entscheidungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Visumantrag bei der Botschaft eingeht. In manchen Fällen ist mehr Zeit für die Recherche erforderlich. In diesem Fall kann die Entscheidungsfrist auf maximal 30 Tage verlängert werden. In diesem Fall werden Sie vom IND benachrichtigt. Sollten zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, kann diese Frist in Ausnahmefällen auf 60 Tage verlängert werden.
Ein Antrag auf ein Schengen-Visum kann frühestens 6 Monate und spätestens 15 Kalendertage (aufgrund der üblichen maximalen Entscheidungsfrist) vor dem geplanten Reisetermin gestellt werden. Es empfiehlt sich daher, den Antrag rechtzeitig einzureichen, am besten mindestens einen Monat vor dem geplanten Abreisetermin.
Einige Schengen-Staaten möchten voneinander wissen, wer ein Visum beantragt. Diese Prüfung (Konsultation) ist für einige Nationalitäten obligatorisch und kann bis zu 7 Tage dauern. Ihr Antrag wird auch im Schengener Informationssystem (SIS II) geprüft. Ihre Antragsdaten werden außerdem geprüft und im Visa-Informationssystem (VIS) gespeichert. Das Außenministerium arbeitet mit informationsgestützten Entscheidungen, um bessere und schnellere Entscheidungen über Ihren Visumantrag zu treffen.
Ein Visum für einen Kurzaufenthalt (bis zu 90 Tage) kostet 80 € Für Kinder von 6 bis 12 Jahren: 40 € Für Kinder bis 6 Jahre: 0 € Die Kosten für die VFS-Servicegebühr Global können sich auf a belaufen maximal 40 € (die Hälfte der Gebühr für einen Visumantrag).
Ein Visumantrag beginnt mit dem Ausfüllen eines Visumantragsformulars und dem anschließenden Sammeln der erforderlichen Dokumente, wie z. B. eines Visumnachweises medizinische Reiseversicherung. Nutzen Sie am besten die Checkliste des Auswärtigen Amtes.
Sie benötigen eine gültige paspoort nicht älter als 10 Jahre. Sie dürfen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die nationale Sicherheit oder die internationalen Beziehungen eines der Schengen-Staaten darstellen.

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