Tipps zum Abschluss einer Reisekrankenversicherung


Reisekrankenversicherung für Schengen-Visum
Schließen Sie jetzt die Allianz Reiserisikoversicherung für Ihren ausländischen Gast ab!
√ Erfüllt alle Anforderungen für ein Schengen-Visum.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Sie können die Police in der Zwischenzeit kostenlos ändern.
√ VISA-GARANTIE: Sie zahlen nichts, wenn Ihr Visum abgelehnt wird.
√ Die Sicherheit des größten Reiseversicherers der Welt: Allianz Global Assistance.
Prämie ab 2 € pro Tag
Seit dem 1. Juni 2004 ist in allen Schengen-Staaten der Abschluss einer Reisekrankenversicherung vor der Beantragung eines Schengen-Visums verpflichtend. Die folgenden Tipps sind wichtig, wenn Sie eine Reiseversicherung für einen ausländischen Gast abschließen möchten:
Tipp 1. Stellen Sie sicher, dass der Bürge auch der Versicherungsnehmer ist
Garantieren Sie Ihrem ausländischen Gast oder Partner eine Garantie? Schließen Sie dann selbst die Reisekrankenversicherung ab und senden Sie die Police per E-Mail an den Visumantragsteller. Die Reiseversicherung dient auch Ihrer finanziellen Absicherung. Schließlich sind Sie finanziell für alle medizinischen Kosten verantwortlich, und diese können erheblich sein. Wenn Sie eine Versicherung abschließen, empfehlen wir Ihnen sicherzustellen, dass Sie der Versicherungsnehmer (Prämienzahler) und Ihr Gast der Versicherte sind. Dies hat den Vorteil, dass eine eventuelle Schadenszahlung ebenfalls an Sie überwiesen wird und nicht auf das Bankkonto Ihres Gastes.
Tipp 2: Schließen Sie eine Schengen-Versicherung bei einem niederländischen Versicherer ab
Mit einem niederländischen Reiseversicherer unterliegen Sie niederländischem Recht. Niederländische Versicherer unterliegen einer strengen Aufsicht und sind in der Regel zuverlässiger als ausländische Versicherer. Das ist eine schöne Idee zu hohen Kosten. Bei Fragen oder Problemen können Sie Ihre Geschichte auch in Ihrer eigenen Sprache erzählen und müssen nicht im Ausland anrufen.
Tipp 3. Prüfen Sie, ob Sie im Falle einer negativen Visumentscheidung die Prämie zurückbekommen
Ein Visum kann abgelehnt werden. In diesem Fall wünschen Sie eine Rückerstattung der Prämie für die Schengen-Krankenversicherung. Das tun nicht alle Versicherer, also denken Sie daran.
Tipp 4. Prüfen Sie, ob die Reisekrankenversicherung alle Schengen-Anforderungen erfüllt
Die Europäische Union legt die folgenden Anforderungen an die Reisekrankenversicherung für einen Visumantrag fest:
- Die Gültigkeitsdauer dieser Reiseversicherung muss der gesamten Visumsdauer entsprechen.
- Die Reiseversicherung muss in allen Schengen-Staaten gültig sein (Mindestdeckung Europa).
- Die Reiseversicherung muss Rückführungskosten und medizinische Kosten abdecken.
- Die Deckung der medizinischen Kosten muss mindestens 30.000 € betragen.
Tipp 5. Machen Sie sich bewusst, wofür Ihr ausländischer Gast versichert ist und was nicht
Die Reisekrankenversicherung für ein Schengen-Visum ist nur für die medizinische Notfallversorgung gedacht. Vorhandene Krankheiten und Beschwerden sind ausgeschlossen. Nimmt Ihr Gast Medikamente? Stellen Sie dann sicher, dass er oder sie genügend Vorräte in die Niederlande mitbringt.
Tipp 6: Holen Sie sich schnell die Police
Natürlich haben Sie keine Lust, wochenlang auf eine Police warten zu müssen, insbesondere wenn Ihr Gast bald einen Termin in der niederländischen Botschaft hat.
Tipp 7: Lassen Sie Ihren Gast die Police auf seiner Reise mitnehmen
Hat Ihr Gast bereits ein Schengen-Visum? Stellen Sie dann sicher, dass er oder sie stets Kopien der Belege und der Versicherungspolice bei sich trägt. Ein Schengen-Visum berechtigt nicht automatisch zur Einreise in den Schengen-Raum. Bei der Grenzkontrolle kann die Marechaussee nochmals alle Auskünfte erteilen bzw. Unterlagen vorlegen.
