Die 27 Länder des Schengen-Raums
Als een visumpflichtiger ausländischer Gast naar Niederlande oder andere Schengen-Länder Der Wunsch, für einen Besuch von nicht mehr als 90 Tagen zu verreisen, ist in den meisten Situationen eine Option Schengen-Visum notwendig.
Der Schengen-Raum ist eine Gruppe von Ländern in Europa, die ihre Grenzen abgeschafft haben. Das bedeutet, dass Sie beispielsweise von Deutschland nach Frankreich reisen können, ohne Ihren Reisepass immer wieder vorzeigen zu müssen. Auf diese Weise können Sie problemlos von einem Land in ein anderes reisen, was das Reisen durch Europa erheblich erleichtert.
Formal ist die Schengen-Länder Einigung über die Personenfreizügigkeit. Dies bedeutet, dass die nationalen Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums abgeschafft wurden, sodass Personen ohne Visum oder andere Reisedokumente innerhalb des Schengen-Raums legal von einem Land in ein anderes reisen können.
Die Schengener Abkommen wurde 1985 von fünf Ländern unterzeichnet und ist seitdem auf derzeit 27 Länder ausgeweitet. Das neueste Schengen-Land ist Kroatien. Dieses Land ist am 1 dem Schengen-Raum beigetreten. Während die Länder im Schengen-Raum ihre Souveränität behalten, teilen sie bestimmte Sicherheits- und Einwanderungsverantwortungen.
Reisen Sie in Schengen-Länder
Nur Reisende, die im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis aus einem der Schengen-Mitgliedstaaten oder im Besitz einer „Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers“ aus einem der EU-Staaten sind, benötigen kein Visum in die EU einreisen. Schengen Mitgliedstaaten zu besuchen.
Der Schengen-Raum ist eine Zusammenarbeit von 26 europäischen Mitgliedstaaten, die eine gemeinsame Grenz- und Visapolitik haben. Wir nennen diese Länder Schengen-Länder of Schengener Staaten. Die Mitgliedstaaten sind daher an die gleichen Visabestimmungen gebunden, die im Gemeinsamen Abkommen festgelegt sind Visakodex, EU-Verordnung 810/2009/EG. Dadurch können sich Reisende im gesamten Schengen-Raum ohne gegenseitige Grenzkontrollen bewegen, Visuminhaber benötigen zum Überqueren der Außengrenze des Schengen-Raums lediglich ein Visum – das Schengen-Visum.
Offiziell heißt dieses Visum One Kurzaufenthaltsvisum (VKV)oder Visum „Typ C“, im Volksmund aber auch als „Touristenvisum“ oder „Schengen-Visum“ bekannt.
Liste der 27 Schengen-Länder

Der Schengen-Raum besteht aus 27 Ländern:
Belgien | Dänemark | Deutschland |
Estland | Finnland | Frankreich |
Griechenland | Ungarn | Italien |
Lettland | Liechtenstein | Litauen |
Luxemburg | Malta | Niederlande |
Norwegen | Oostenrijk | Polen |
Portugal | Slovenië | Slowakei |
Spanien | Tschechische Republik | Island |
Schweden | Schweiz | Kroatië |
Hinweis: Die EU-Länder Bulgarien, Zypern, Irland, Rumänien und das Vereinigte Königreich sind keine Schengen-Staaten.
Reisen im Schengen-Raum
Reisepass oder anderes Reisedokument
Wenn Sie zu anderen reisen möchten Schengen-Länder Sie benötigen immer einen gültigen Reisepass oder ein anderes Reisedokument. Ihr Reisepass oder Reisedokument darf nicht älter als 10 Jahre sein. Nach Verlassen des Schengen-Raums ist Ihr Reisepass oder ein anderes Reisedokument noch mindestens 3 Monate gültig. Denken Sie daran, dass auch eine Schengen-Reiseversicherung obligatorisch ist.
Reisen mit einem Visum für die einmalige Einreise
Sofort 'EinzeleintrittMit einem Visum können Sie einmalig in den Schengen-Raum einreisen. Sie dürfen sich höchstens 90 von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten. Während dieser 90 Tage können Sie in alle Schengen-Staaten reisen und sich dort aufhalten. Reisen Sie über ein anderes Land in den Schengen-Raum ein? Dann müssen Sie nachweisen, dass die Niederlande das Ziel sind.
Reisen mit einem Visum für die mehrfache Einreise
Hast du ein 'Mehrfachnennung' Visum, mit diesem Visum können Sie mehrmals in den Schengen-Raum ein- und ausreisen. Bei Ihrer ersten Einreise in den Schengen-Raum zeigen Sie, dass die Niederlande Ihr Ziel sind.
Sie benötigen kein Visum?
Für Nationalitäten, die visumfreies Reisen im Schengen-Raum gilt, dürfen Sie sich während des Freizeitraums höchstens 90 von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten. In diesem Zeitraum können Sie auch in den Schengen-Raum ein- und ausreisen.
Visumpflichtige Nationalitäten
Besitzen Sie die Staatsangehörigkeit (Reisepass) eines Land, für das ein Visum erforderlich ist und möchten Sie für maximal 90 Tage in die Niederlande reisen? Dann hast du eins Schengen-Visum für einen kurzen Aufenthalt nötig. Mit dem Visum können Sie innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen frei in den Niederlanden und anderen Schengen-Ländern reisen.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Schengen-Raum
Die Schengen-Raum umfasst 27 Länder („Schengen-Staaten“) ohne Grenzkontrollen zwischen den Ländern. Diese Länder sind: Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien , Spanien, Schweden und die Schweiz. Mit einem Schengen-Visum können Sie alle diese Länder besuchen, ohne ein separates Visum beantragen zu müssen.
Mit einem Schengen-Visum dürfen Sie sich maximal 90 Tage in den Niederlanden oder einem anderen Schengen-Land aufhalten. Danach müssen Sie den Schengen-Raum für 90 Tage wieder verlassen. Die Definition eines „Kurzaufenthalts“ ist ein Aufenthalt von „90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen“. Die Gültigkeit Ihres Visums ist auf der angegeben Visumaufkleber in Ihrem Reisepass. Darin ist auch angegeben, wie oft Sie in den Schengen-Raum einreisen dürfen: 1 Mal, 2 Mal oder mehrmals.
Schengen-Visa können die einmalige oder mehrfache Einreise ermöglichen. Sofort Visum für die einmalige Einreise Sie können den Schengen-Raum nur einmal betreten. Dies wird auf der sein Visumaufkleber wird durch „01“ angezeigt. Hast du ein Visum für die mehrfache Einreise dann können Sie mehrmals in den Schengen-Raum einreisen. Sie dürfen sich 90 aufeinanderfolgende Tage in den Niederlanden oder im Schengen-Raum aufhalten. Bei Bedarf können die 90 Tage auch auf 180 Tage aufgeteilt werden. In einem Zeitraum von 180 Tagen darf sich ein visumpflichtiger ausländischer Staatsangehöriger maximal 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten. Dafür benötigen Sie ein separates Visum: ein Visum für die mehrfache Einreise („mehrere Reisen“). Auf dem Antragsformular für ein Schengen-Visum können Sie angeben, dass Sie ein Visum für die mehrfache Einreise benötigen.
Nein, das Vereinigte Königreich und Irland sind keine Schengen-Staaten und seit dem Brexit nicht mehr Teil der EU. Diese Länder haben jeweils ihre eigenen Visabestimmungen, sodass für diese Länder ein separates Visum erforderlich ist. Ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis aus diesen Ländern berechtigt ebenfalls nicht zur Einreise in den Schengen-Raum.
Stellen Sie sicher, dass Sie eines von allen haben Belege für Ihren Visumantrag Habe ein Exemplar dabei. Dies gilt auch für die medizinisch Reiseversicherung. Ein Schengen-Visum berechtigt niemals automatisch zur Einreise in den Schengen-Raum. Grenzschutzbeamte oder die Königliche Niederländische Marechaussee (KMar) dürfen weiterhin überprüfen, ob Sie alle Anforderungen erfüllen, und Ihnen sogar die Einreise verweigern. Der KMar stellt oft auch ein paar Fragen zu Ihrem Reiseziel und Ihrem Aufenthaltsort. Stellen Sie daher sicher, dass Sie die Kontaktdaten des Sponsors bei sich haben bzw. stellen Sie sicher, dass der Schiedsrichter am Flughafen anwesend ist, damit die KMar bei Bedarf Kontakt mit dem Schiedsrichter aufnehmen kann. Der Sponsor muss dann das originale und beglaubigte Formular einreichen.Garantie- und Unterkunftsnachweisbei dir zu haben.
Nein nicht mehr. Bis zum 1. Januar 2014 musste sich ein Ausländer, der für maximal 90 Tage in die Niederlande einreisen wollte, innerhalb von 72 Stunden bei der Fremdenpolizei melden. Je nach Situation galten unterschiedliche Regeln. Im Hinblick auf eine Änderung der Ausländerverordnung müssen Sie sich nicht mehr bei der Fremdenpolizei melden. Von dieser neuen Regelung gibt es eine Ausnahme. In besonderen Fällen kann Ihnen die niederländische Vertretung im Ausland oder die Königlich-Niederländische Marechaussee die Verpflichtung auferlegen, sich innerhalb von drei Tagen persönlich bei der Fremdenpolizei zu melden.
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