Bei einer Überschreitung des Schengen-Visums handelt es sich um eine Situation, in der sich ein Ausländer länger in den Niederlanden oder im Schengen-Raum aufhält, als mit dem Visum erlaubt ist. Auch für Staatsangehörige, die kein Visum benötigen, kann eine Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer drohen, wenn sie sich länger als 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten.
Wie lange ist ein Schengen-Visum gültig?
Mit einem Schengen-Kurzaufenthaltsvisum können Sie sich maximal 90 Tage (innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) im Schengen-Raum aufhalten. Sie erhalten immer ein Visum für einen bestimmten Zeitraum. Sie kann auch kürzer als 90 Tage sein. Solange Ihr Visum gültig ist, können Sie frei zwischen den 26 Schengen-Staaten reisen.
IND: Vorübergehende Lockerung der MVV-Anforderung aufgrund von COVID-19
Die IND führt eine Lockerung hinsichtlich der Erhebung des MVV ein. Unter bestimmten Voraussetzungen wird auf die Erhebung der MVV verzichtet.
Einspruchsentscheidung zum Schengen-Visum
Haben Sie eine Entscheidung über Ihren Antrag auf ein Schengen-Visum erhalten? Und sind Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden? Dann können Sie hiergegen mit der IND Widerspruch einlegen.
Ändern Sie das Schengen-Visum von einem Visum für die einmalige Einreise in ein Visum für die mehrfache Einreise
Besitzen Sie ein Schengen-Visum? Und möchten Sie mehr als einmal in den Schengen-Raum einreisen? Dann können Sie in manchen Situationen Ihr Visum von der einmaligen Einreise auf die mehrfache Einreise ändern.
Verlängern Sie Ihr Schengen-Visum oder Ihren kostenlosen Aufenthalt
Wenn Sie über ein gültiges Kurzaufenthaltsvisum verfügen oder sich während des kostenlosen Zeitraums in den Niederlanden aufhalten dürfen, können Sie in bestimmten Situationen Ihr Schengen-Kurzaufenthaltsvisum oder Ihr Schengen-Kurzaufenthaltsvisum verlängern.