Ein Visum für einen längeren Aufenthalt in den Niederlanden (Aufenthaltserlaubnis)
Vielleicht haben Sie davon gelesen Visum für Kurzaufenthalte (Schengen-Visum) und gehen davon aus, dass es auch ein „Langzeitvisum“ für die Niederlande gibt (länger als 90 Tage). Das ist tatsächlich der Fall und dieses Visum heißt a Genehmigung zum vorübergehenden Aufenthalt mit Aufenthaltsgenehmigung.
Möchten Sie länger als 90 Tage in den Niederlanden bleiben, beispielsweise zum Arbeiten oder Studieren? Oder möchtest du mit deiner Familie zusammen sein bzw Partner wirst du in den Niederlanden leben? Dann benötigen Sie möglicherweise ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt und/oder eine Aufenthaltserlaubnis. Ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt wird auch als vorläufige Aufenthaltserlaubnis (mvv) bezeichnet. Ob Sie eine MVV- und/oder Aufenthaltserlaubnis benötigen, hängt unter anderem von Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem Aufenthaltszweck ab.
Kommen Sie von außerhalb der Europäischen Union (EU)? Dann benötigen Sie in den meisten Fällen eine Aufenthaltserlaubnis. Manchmal muss zunächst eine Aufenthaltsgenehmigung (MVV) beantragt werden. Dabei handelt es sich um ein spezielles Einreisevisum für die Niederlande, das wie ein Schengen-Visum in Ihrem Reisepass vermerkt ist. Die mvv und die anschließende Aufenthaltserlaubnis können Sie im kombinierten Einreise- und Aufenthaltsverfahren (TEV) beantragen.
Entscheidend ist Ihre Nationalität
Ihre Nationalität bestimmt, ob Sie eine MVV beantragen müssen. Auch wenn Sie nicht in Ihrem Herkunftsland wohnen oder eine Aufenthaltserlaubnis in einem anderen Land haben. Besitzen Sie die Staatsangehörigkeit eines der unten aufgeführten Länder? Dann benötigen Sie kein MVV und können ohne MVV eine Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden beantragen.
- Australien
- Kanada
- Japan
- Monaco
- Neuseeland
- Vatikan
- USA
- Südkorea
Sind Sie ein EU-/EWR-Staatsangehöriger oder Schweizer? Dann müssen Sie weder eine MVV noch eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Bist du Familienangehöriger eines EU/EWR- oder Schweizer Staatsangehörigen? Dann benötigen Sie kein MVV und können eine Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden ohne MVV beantragen.
Bedingungen
Wenn Sie eine MVV- und Aufenthaltserlaubnis beantragen, benötigen Sie einen Aufenthaltszweck. Zum Beispiel Studium, Arbeit oder ein Besuch bei einem Familienmitglied. Für jeden Aufenthaltszweck gelten Bedingungen, die Sie erfüllen müssen. Außerdem gibt es sie Algemeinen Geschäftsbedingungen die für alle gelten.
Möchten Sie mit einem Familienmitglied oder Partner in den Niederlanden leben? Dann muss man es erst einmal machen Staatsbürgerliche Integrationsprüfung im Ausland bevor Sie sich für das MVV bewerben.
Antrag auf MVV für Langzeitaufenthalte
Ein MVV wird in der Regel von einem Sponsor in den Niederlanden beantragt. Ein Sponsor ist die Person, mit der Sie in den Niederlanden zusammenleben möchten, oder die Organisation, die Ihren Aufenthalt in den Niederlanden organisiert (z. B. eine Schule oder ein Arbeitgeber). Der Sponsor beantragt das MVV beim Immigration and Naturalization Service (IND).
Sie haben keine Referenz? Dann können Sie die MVV selbst bei der niederländischen Botschaft beantragen. Sie tun dies in Ihrem Herkunftsland oder in einem anderen Land, in dem Sie eine Aufenthaltserlaubnis haben. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der niederländischen Botschaft, bei der Sie den Antrag einreichen möchten.
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