Erläuterung zu Schengen-Visa. Was ist das, was kann man damit machen und wie bekommt man es?
Ein Visum ist eine offizielle Erlaubnis zur Einreise und zum Aufenthalt in einem Land. Ein Visum wird in der Regel von der Botschaft oder dem Konsulat des Landes ausgestellt, in das der Reisende reist. Die Ausstellung eines Schengen-Visum ist an Regeln gebunden. Es gibt auch unterschiedliche Visa, deren Erteilung sich nach dem Zweck der Reise richtet.
Ein Schengen-Visum ist ein Visum, das einer Person die legale Einreise in und innerhalb des Schengen-Raums ermöglicht Schengen-Raum, ein Gebiet in Europa, in dem der freie Personenverkehr erlaubt ist. Das Schengen-Visum richtet sich an Touristen und andere Kurzzeitreisende, die für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in den Schengen-Raum einreisen möchten.
Bei der Beantragung eines Schengen-Visums für die Niederlande sollten Sie einige Dinge beachten. Sie müssen beispielsweise nachweisen, dass Sie über genügend Geld verfügen, um Ihren Aufenthalt in den Niederlanden zu bezahlen, und dass Sie über ein gültiges Rückflugticket verfügen. Sie müssen außerdem nachweisen, dass Sie einen triftigen Grund haben, in die Niederlande zu reisen, beispielsweise einen Urlaub, eine Geschäftsreise oder einen Besuch bei Familie oder Freunden.
Sobald Sie ein Schengen-Visum für die Niederlande haben, ist es wichtig, die Regeln einzuhalten. Beispielsweise dürfen Sie nicht länger in den Niederlanden bleiben, als es Ihr Visum zulässt, und Sie müssen sich an die Gesetze des Landes halten.
Bedingungen für ein Schengen-Visum
Das Schengen-Visum wird von der Botschaft oder dem Konsulat eines der Länder im Schengen-Raum ausgestellt. Um Anspruch auf ein Schengen-Visum zu haben, muss eine Person dies nachweisen ausreichende finanzielle Mittel im Schengen-Raum reisen und dort bleiben darf und dass er oder sie keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die nationale Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit eines Landes im Schengen-Raum darstellt.
Das Schengen-Visum gilt für den gesamten Schengen-Raum, sodass eine Person mit einem Schengen-Visum in jedes Land im Schengen-Raum reisen kann. Das Schengen-Visum ist jedoch nur für eine Person gültig Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen.
1 Visum für 27 europäische Länder
Mit einem Schengen-Visum können Sie in den und innerhalb des Schengen-Raums reisen. Das bedeutet, dass Sie mit einem Schengen-Visum in jedes der 27 Länder des Schengen-Raums reisen können, ohne ein separates Visum zu benötigen.
Ein Schengen-Visum ist für Touristen und andere Kurzzeitreisende gedacht, die für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen in den Schengen-Raum reisen möchten. Mit einem Schengen-Visum können Sie innerhalb des Schengen-Raums frei reisen und alles genießen, was diese Länder zu bieten haben, wie zum Beispiel wunderschöne Städte, kulturelle Sehenswürdigkeiten und Naturlandschaften. Ein Schengen-Visum ist jedoch nicht möglich Aufenthaltsgenehmigung und berechtigt nicht zur Arbeit oder zum Studium in den Schengen-Staaten.
Was ist ein Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt?
Ein Schengen-Visum ist eigentlich nichts anderes als ein Aufkleber im Reisepass ausländischer Reisender, die die Niederlande oder andere Schengen-Länder besuchen. Formal lautet die Bezeichnung eines Schengen-Visums: „Visa Short Stay Type C“. aber der Begriff „Schengen-Visum“ oder „Schengen-Visum“ ist etwas einfacher.
Ein Schengen-Visumaufkleber in Ihrem Reisepass ermöglicht den Zugang 26 Schengen-Mitgliedstaaten in Europa. Mit einem Schengen-Visum können Sie weite Teile Europas bereisen, ohne für jedes Land ein eigenes Visum beantragen zu müssen.
Ein Visum ist ein Aufkleber, der in das Reisedokument (Reisepass) geklebt wird. Ein Schengen-Visum bedeutet, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine Einwände gegen die Einreise des Ausländers für einen Kurzaufenthalt (maximal 90 Tage) bestehen. Die niederländische Regierung prüft immer zunächst, ob Sie Anspruch auf ein Visum haben.
Auf der Grundlage des am 26. März 1995 in Kraft getretenen Schengener Durchführungsübereinkommens erteilen die Mitgliedsländer grundsätzlich ein „gemeinsames“ Visum (Schengen-Visum). Normalerweise ermöglicht das Schengen-Visum die Einreise in alle Länder des Schengen-Raums. In manchen Fällen kann ein sogenanntes „territorial beschränktes“ Visum ausgestellt werden, das nur für ein einziges Land gültig ist.
Ist ein Schengen-Visum ein Touristenvisum?
Das Kurzaufenthaltsvisum/Schengen-Visum wird oft als bezeichnet Touristen Visa genannt. Das ist nicht ganz richtig. Das Visum wird immer für einen bestimmten Aufenthaltszweck ausgestellt. Der Tourismus ist nur ein Beispiel für einen solchen Aufenthaltszweck. Weitere Aufenthaltszwecke sind: geschäftlich, Besuch von Familie oder Freunden, Kultur, Sport, offizielle, medizinische Gründe, Studium, Transit, Flughafentransit und andere.
Visa-Richtlinie
Die Niederlande setzen die europäische Visumpolitik um, die im festgelegt ist EU-Visakodex. Die Visumpolitik für die Schengen-Staaten dreht sich um zwei wichtige Fragen: Wer ist visumpflichtig und wann wird einem Visumantrag stattgegeben? Die wichtigsten Punkte der Schengen-Visumpolitik sind:
- Bürger aus Schengen-Staaten und aus anderen Ländern ohne Visumpflicht können innerhalb des Schengen-Raums frei reisen.
- Staatsangehörige visumpflichtiger Länder stellen einen Visumantrag für ein Schengen-Land, um Zugang zum gesamten Schengen-Raum zu erhalten.
- Schengen-Länder geben einem Antrag statt (oder lehnen einen Antrag ab) auf der Grundlage von Kriterien, die von allen Ländern im Schengen-Raum gemeinsam festgelegt wurden.
- Inhaber eines Schengen-Visums können im gesamten Schengen-Raum frei reisen.
Die 26 Schengen-Länder
Die 26 Schengen-Länder sind unten aufgeführt. Mit einem Schengen-Visum kann der Ausländer in folgenden Ländern frei reisen:
Belgien | Dänemark | Deutschland |
Estland | Finnland | Frankreich |
Griechenland | Ungarn | Italien |
Lettland | Liechtenstein | Litauen |
Luxemburg | Malta | Niederlande |
Norwegen | Oostenrijk | Polen |
Portugal | Slovenië | Slowakei |
Spanien | Tschechische Republik | Island |
Schweden | Schweiz | Kroatië |
Hinweis: Die EU-Länder Bulgarien, Zypern, Irland, Kroatien und Rumänien sind keine Schengen-Staaten.
Heb Benötige ich ein Schengen-Visum für die Niederlande?
Ob Sie ein Visum benötigen, hängt unter anderem von Ihnen ab Staatsangehörigkeit. Schau den Liste der visumpflichtigen Länder. Haben Sie mehr als eine Nationalität? Dann bestimmt der Reisepass, mit dem Sie reisen, ob Sie ein Visum für die Niederlande benötigen. Denken Sie daran: Wenn Sie ein Visum benötigen, brauchen Sie auch eines Schengen-Versicherung muss schließen.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zu einem Schengen-Visum
Ein Schengen-Visum ist ein Aufkleber im Reisepass eines Ausländers und dieses Visum ermöglicht den Zugang zu 27 Länder des Schengen-Raums, einschließlich der Niederlande. Der Visuminhaber darf sich dann maximal 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten.
Der Aufenthalt im Schengen-Raum ist auf maximal 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen begrenzt. Das bedeutet, dass jemand, der sich 90 Tage im Schengen-Raum aufgehalten hat, erst nach 90 Tagen außerhalb des Schengen-Raums zurückkehren kann. Das Schengen-Visum ist grundsätzlich 6 Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Der Aufenthalt im Schengen-Raum muss innerhalb dieser 6 Monate erfolgen. Die Rückreise darf daher nach Ablauf des Ablaufdatums nicht mehr erfolgen.
Die Europäische Kommission hat eine Computer Entwickelt, um zu überprüfen, ob der Aufenthalt einer Person noch innerhalb von 180 Tagen liegt.
Wenn Sie während eines kurzen Aufenthalts in den Niederlanden arbeiten möchten, kann Ihr Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis (TWV) verlangen. Der Arbeitgeber muss dies beim UWV beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren oder einen unbezahlten Auftrag wahrnehmen. Möglicherweise benötigen Sie auch eine Bürgerservicenummer (BSN). Die Gemeinde stellt diese bei der Eintragung in das Einwohnermelderegister (RNI) aus. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Gemeinde, in der Sie leben/arbeiten www.rijksoverheid.nl.
Sie können einen nur in ganz besonderen Situationen verwenden Verlängern Sie das Schengen-Visum oder den freien Aufenthalt. Wenn Sie beispielsweise aufgrund einer schweren Krankheit oder höherer Gewalt nicht in der Lage sind, die Niederlande zu verlassen. Ihr Gesamtaufenthalt darf 90 Tage nicht überschreiten. Sie müssen auch über genügend Geld verfügen, um sich selbst zu ernähren. Bevor Sie die Anfrage einreichen, müssen Sie einen Termin mit a vereinbaren IND-Schreibtisch.
Ein 5-Jahres-Visum für die Niederlande ist ein Visum für die mehrfache Einreise, das 5 Jahre gültig ist. Wie ein visumpflichtiger Ausländer bereits einige Male in den Niederlanden war und problemlos in das Herkunftsland zurückgekehrt ist, können Sie ein Visum für die mehrfache Einreise für 5 Jahre beantragen. Ein solches Visum hat den Vorteil, dass Sie nicht mehr bei jeder Reise in die Niederlande ein Visum beantragen müssen. Das bedeutet viel mehr Flexibilität und Sie sparen eine Menge Kosten für wiederholte Visumanträge.
Ein Visum für die mehrfache Einreise (MEV) ermöglicht Ihnen die mehrmalige Einreise in den Schengen-Raum innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums. Ein solches Visum ist in der Regel mindestens 6 Monate und maximal 5 Jahre gültig. Der maximale Aufenthalt beträgt 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen, genau wie bei einem Einzelvisum. Wenn Sie also 90 Tage in den Niederlanden bleiben, müssen Sie den Schengen-Raum auch für 90 Tage verlassen.
Wenn Sie mit in die Niederlande gereist sind Sie können dieses Visum für die einmalige Einreise nicht einfach in ein Visum für die mehrfache Einreise umwandeln. Dies ist nur möglich, wenn höhere Gewalt, humanitäre Gründe, schwerwiegende berufliche Gründe oder persönliche Umstände vorliegen, die sich nach Ihrer Reise in die Niederlande geändert haben. Bevor Sie die Anfrage einreichen, müssen Sie einen Termin mit a vereinbaren IND-Schreibtisch.
Wenn Sie länger als 90 Tage in den Niederlanden bleiben möchten, ist die Einreise mit einem Schengen-Visum nicht der richtige Schritt. Wer mit einem Schengen-Visum/Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt eingereist ist, kann niemals eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sie müssen dann zunächst in Ihr Herkunfts-/Wohnsitzland zurückkehren, um eine zu erhalten MVV (Vorläufige Aufenthaltserlaubnis) anfordern.
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