Von der Dominikanischen Republik in die Niederlande Schengen-Visum und Reisekrankenversicherung erforderlich!
Reisen Sie von der Dominikanischen Republik in die Niederlande? Anschließend muss bei der niederländischen Botschaft in Santo Domingo ein Schengen-Visum beantragt werden.
mit Schengen-Visum Eine Person aus der Dominikanischen Republik darf sich maximal 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten. Eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt eines Schengen-Visums ist der Abschluss einer den Visumsanforderungen entsprechenden Reisekrankenversicherung.
Wenn der Hauptzweck Ihres Aufenthalts die Niederlande sind, können Sie einen Antrag stellen Beantragen Sie ein Schengen-Visum. Hierzu müssen Sie zunächst einen Termin über die Terminliste vereinbaren.
Hauptvoraussetzungen für ein Schengen-Visum
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Beantragung eines Schengen-Visums für die Niederlande sind:
- Ein Dominikaner muss im Besitz eines gültigen Reisedokuments (Reisepass) sein. Das Reisedokument muss 3 Monate über das Ende der Visumsdauer hinaus gültig sein und darf nicht älter als 10 Jahre sein.
- Kann sich die Reise finanziell leisten: Verfügt über ausreichende Mittel für den Lebensunterhalt. Für die Niederlande beträgt die Gebühr 55 Euro pro Tag und Reisender. Verfügt der Reisende nicht über ausreichende Mittel, muss ein Bürge (die einladende Partei) bürgen. Anschließend wird auf das Einkommen dieser Person, des Sponsors, geschaut.
- Dokumente mit Bezug zum Wohnort, wie z. B. eine Hotelreservierung oder ein Wohnsitznachweis (Unterkunft) bei einer Privatperson oder dem Bürgen. Für die Niederlande muss zu diesem Zweck ein Originalformular „Bürgschaftsnachweis und/oder Privatunterkunft“ ausgefüllt werden. Dieses Formular muss bei der Gemeinde legalisiert werden.
- Ein medizinische Reiseversicherung für den gesamten Schengen-Raum mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro. Sie können diese Versicherung bei uns anfordern.
- Hat eine Option oder Reservierung für ein Flugticket. Buchen (bezahlen) Sie das Ticket erst, wenn das Visum erteilt wurde! Eine Rückreise (Reservierung) ist unmittelbar ein offiziell anerkannter Beweis, der die Rückreise des Reisenden plausibler macht.
- Macht es plausibel, dass er/sie rechtzeitig in die Dominikanische Republik (oder sein Herkunftsland) zurückkehren wird. Es ist eine Kombination von Beweisen. Zum Beispiel frühere Visa für (westliche) Länder, ein Job, Besitz von Immobilien und andere Angelegenheiten, die eine starke soziale oder wirtschaftliche Bindung zum Herkunftsland belegen, wie etwa die Betreuung minderjähriger Kinder.
- Wurde den europäischen Behörden nicht gemeldet und stellt keine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit dar.
- Ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für ein Schengen-Visum.
- Zwei aktuelle Passfotos, die den Anforderungen entsprechen.
Wann kann man ein Visum beantragen?
Ein Visumantrag für die Niederlande kann ab dem 2. Februar 2020 frühestens 6 Monate und spätestens 15 Kalendertage (aufgrund der üblichen maximalen Entscheidungsfrist) vor Beginn des geplanten Reisetermins gestellt werden. Es empfiehlt sich daher, den Antrag rechtzeitig einzureichen, am besten mindestens einen Monat vor dem geplanten Abreisetermin.
Wie beantragt man ein Visum für die Niederlande?
Für ein Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt müssen Sie einen Termin vereinbaren unter VFS globalDabei handelt es sich um einen externen Dienstleister, der die Visumantragsunterlagen entgegennimmt und prüft. Anschließend besuchen Sie uns zum vereinbarten Termin und reichen den Antrag und die erforderlichen Unterlagen, einschließlich der Reisekrankenversicherung, ein. Sie müssen die Kosten auch in Dominikanischen Pesos (DOP) bezahlen.
Niederländische Botschaft in Santo Domingo
Kontakt
- Botschafterin: Drs. Annemieke A. Verrijp
- Adresse: Nuñez de Cáceres Nr. 11, Ginaka-Gebäude, vierte Etage, Bella Vista, Santo Domingo.
- Telefon: +18092620320 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche erreichbar.
- Fax: + 18095654685
- E-Mail: std@minbuza.nl
- Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 8.00:16.30 – 8.00:13.30 Uhr. Freitag: XNUMX – XNUMX Uhr Überprüfen Sie auch die Schließtage der Botschaft.
Kontaktdaten der Konsularabteilung
- Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 08.00:12.00 - XNUMX:XNUMX Uhr (nur nach Vereinbarung).
- Schengen- und Karibik-Visa (< 90 Tage): Vereinbaren Sie einen Termin über VFS global. (Die Website ist auf Spanisch und Englisch).
- Abholung der Unterlagen (ohne Terminvereinbarung): Montag bis Donnerstag: 13.30:14.00 – XNUMX:XNUMX Uhr.
- Konsularische Anfragen per E-Mail: Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter Kontakt.
Medizinische Reiseversicherung Schengen-Visum
Wenn Sie eine Reisekrankenversicherung für ein Schengen-Visum benötigen, ist die Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance eine ausgezeichnete Wahl. Diese Reiseversicherung ist insbesondere für ausländische Gäste aus der Dominikanischen Republik (Freunde, Familie oder Partner) gedacht, die in die Niederlande kommen. Die Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance ist eine ausgezeichnete medizinische Reiseversicherung für jeden aus der Dominikanischen Republik.
Die Versicherung erstattet unter anderem die Kosten für Hausarzt-, Arzneimittel-, Krankenwagen- und Krankenhauskosten in den Niederlanden und anderen Schengen-Ländern bis zu 30.000 €, aber auch die Kosten einer Rückführung. Das heißt, Ihren ausländischen Gast im Krankheits- oder Todesfall in die Dominikanische Republik zurückzubringen. Diese Versicherung eignet sich nur für unerwartete (medizinische) Situationen während eines Aufenthalts in den Niederlanden. Vorhandene Beschwerden, Defekte und eine Schwangerschaft sind nicht versichert.
Erfüllt die Bedingungen für ein Schengen-Visum
Die Reiserisikoversicherung erfüllt alle Versicherungsanforderungen für ein Visum für einen Kurzaufenthalt in den Niederlanden (auch bekannt als Touristenvisum oder Schengen-Visum). Das sind die Anforderungen:
- Deckung für medizinische Notfallhilfe und Rückführung in die Dominikanische Republik.
- Die Deckung der medizinischen Kosten muss mindestens 30.000 € betragen.
- Gültig für alle Schengen-Mitgliedstaaten.
- Der Versicherungsschutz muss für die gesamte Aufenthaltsdauer gewährleistet sein.
Auf dieser Website können Sie einfach und schnell eine Reisekrankenversicherung für Ihren Gast aus der Dominikanischen Republik abschließen. Möglicherweise sind Sie Versicherungsnehmer (Prämienzahler) und Ihr Gast ist dann der Versicherte. Sie schließen die Police ab und senden sie an den Visumantragsteller (auch per E-Mail möglich, da Sie die Police als digitale Datei erhalten). Sie erhalten die Police schnell. Wenn Sie heute eine Police beantragen, erhalten Sie diese noch am selben oder am nächsten Tag.
Visumsgarantie: Bei Ablehnung des Visums kündigen wir die Versicherung und Sie müssen nicht zahlen!
Premium-Krankenversicherung
Europaabdeckung | € 2,- |
Weltweite Berichterstattung | € 3,- |
Winter-/Spezialsportarten | € 1,15 |
Stornierung | 5 % der Reisesumme |
Mindestprämie | € 11,50 |
Versicherungskosten | € 4,50 |
Prämie pro Person und Tag. Bis einschließlich 69 Jahre. |
Medizinische Reiseversicherung und Garantie
Wenn Sie einen ausländischen Gast oder Partner garantieren, der die Niederlande besuchen möchte, ist es ratsam, selbst eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Dies ist nicht nur eine Voraussetzung für den Visumantrag Ihres Gastes, sondern bietet Ihnen auch finanziellen Schutz. Als Bürge haften Sie finanziell für alle medizinischen Kosten, die Ihrem Gast während seines Aufenthalts in den Niederlanden entstehen, und diese Kosten können erheblich sein.
Indem Sie die Versicherung selbst abschließen und die Police per E-Mail an den Visumantragsteller senden, haben Sie die Kontrolle über den Prozess. Es empfiehlt sich, sicherzustellen, dass Sie der Versicherungsnehmer (die Person, die die Prämie zahlt) und Ihr Gast die versicherte Person ist. Ein großer Vorteil dabei ist, dass etwaige Schadenszahlungen an Sie überwiesen werden und nicht auf das Bankkonto Ihres Gastes.
Eine gute Option für diese Situation ist die von uns angebotene Schengen-Versicherung. Dies ist eine ausgezeichnete Reisekrankenversicherung, die speziell für die Beantragung eines Schengen-Visums entwickelt wurde. Es bietet den notwendigen Versicherungsschutz und erfüllt die Voraussetzungen für die Erteilung eines Schengen-Visums. Durch den Abschluss dieser Versicherung stellen Sie sicher, dass Sie die Visumsanforderungen erfüllen und sich und Ihren Gästen während ihres Aufenthalts in den Niederlanden finanziellen Schutz bieten.

Schließen Sie hier eine Reisekrankenversicherung ab!
Die Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance ist eine internationale Reisekrankenversicherung für ausländische Reisende unter 70 Jahren, die nicht in den Niederlanden leben. Die Versicherung ist die beste Wahl für die Beantragung eines Schengen-Visums und erfüllt alle Anforderungen.
Der Abschluss einer Reiserisikoversicherung ist einfach und schnell. Sie erhalten die Police werktags innerhalb von 24 Stunden per E-Mail (wenn Sie sie früher wünschen, rufen Sie bitte an oder senden Sie eine Nachricht).
√ EU-zugelassene Krankenversicherung für ausländische Reisende.
√ Schengen-Visumgarantie: Im Falle einer Visumablehnung müssen Sie nicht zahlen.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Versicherungsbedingungen in Niederländisch und/oder Englisch.
√ Erweiterbar mit Abdeckung für Spezialsportarten und Weltabdeckung.
√ Eine Reiserücktrittsversicherung ist möglich (vorausgesetzt, die Reise wird bei einem niederländischen Reiseveranstalter gebucht).
Versicherungskarte Reiserisikoversicherung »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung auf Niederländisch »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung in Englisch »
Allianz Global Assistance ist der größte Reiseversicherungs- und Assistance-Anbieter der Welt. Die vertrauenswürdige Adresse für den Online-Abschluss einer Reisekrankenversicherung!
SSchließen Sie eine Schengen-Versicherung bei einem niederländischen Versicherer ab
Der Abschluss einer Schengen-Krankenversicherung bei einem niederländischen Versicherer hat mehrere Vorteile, insbesondere für diejenigen, die einen ausländischen Gast oder Partner versichern. Einige wichtige Vorteile sind:
- Niederländisches Recht: Wenn Sie sich für einen niederländischen Versicherer entscheiden, unterliegt die Versicherung dem niederländischen Rechtssystem. Das bedeutet, dass Sie als Verbraucher durch das niederländische Recht geschützt sind, das Ihnen Rechte und Garantien bietet.
- Strenge Aufsicht: Niederländische Versicherer stehen unter strenger Aufsicht niederländischer Aufsichtsbehörden, wie der niederländischen Behörde für Finanzmärkte (AFM) und der De Nederlandsche Bank (DNB). Diese Aufsicht stellt sicher, dass diese Versicherer zuverlässig sind und hohe Qualitäts- und Integritätsanforderungen erfüllen.
- Zuverlässigkeit: Im Allgemeinen gelten niederländische Versicherer als zuverlässiger als einige ausländische Versicherer. Dies ist auf die strenge Aufsicht und den guten Ruf des niederländischen Versicherungsmarktes zurückzuführen.
- Einfache Kommunikation: Wenn Sie eine Versicherung bei einem niederländischen Versicherer abschließen, können Sie in Ihrer eigenen Sprache kommunizieren. Dies ist insbesondere bei Fragen, Problemen oder Reklamationen hilfreich. Es verhindert Sprachbarrieren und macht den Prozess einfacher und verständlicher.
- Keine Gebühren für Auslandsgespräche: Sie müssen bei Fragen oder Reklamationen nicht im Ausland anrufen, was Kosten und mögliche Komplikationen bei Auslandsgesprächen vermeidet.
All diese Faktoren machen den Abschluss einer Schengen-Reiseversicherung bei einem niederländischen Versicherer zu einer attraktiven Wahl, insbesondere bei hohen Kosten oder komplexen Situationen. Es bietet Sicherheit, Komfort und Zugänglichkeit und trägt zu einer reibungsloseren Erfahrung sowohl für den Bürgen als auch für den Visumantragsteller bei.