Finanzielle Anforderungen an einen Bürgen
Zu einem Visum Um einen Kurzaufenthalt zu erhalten, muss der ausländische Gast nachweisen können, dass er sich die Reise und den Aufenthalt in den Niederlanden finanziell leisten kann. Für die Niederlande ist es erforderlich, dass der Visumantragsteller nachweisen kann, dass er Zugang zu 55 € pro Tag hat.
Verfügt der Visumantragsteller selbst nicht über ausreichende Mittel, muss ein Bürge (die einladende Partei) als Bürge einstehen. Anschließend wird auf das Einkommen dieser Person, des Sponsors, geschaut.
Die Einkommensanforderungen für Garantien sind:
- Sie erzielen ein eigenständiges Einkommen: Dabei handelt es sich um ein Einkommen, auf das Sie Steuern und Prämien zahlen.
- Ihr Einkommen ist nachhaltig: Das bedeutet, dass Sie Ihr Einkommen lange genug erhalten.
- Sie verfügen über ein ausreichendes Einkommen: Das bedeutet, dass Ihr Einkommen hoch genug ist.
Was ist ein unabhängiges Einkommen?
Ein unabhängiges Einkommen ist ein Einkommen, das Sie selbst erwirtschaften. Oder eine Leistung, für die Sie zuvor Prämien gezahlt haben.
- Einkünfte aus bezahlter BeschäftigungHinweis: Das Einkommen aus der Arbeit als Arbeitnehmer ist unabhängig, wenn Ihr Arbeitgeber Steuern und Sozialversicherungsbeiträge von Ihrem Gehalt abzieht.
- Einkünfte aus eigenem Unternehmen: Arbeiten Sie als selbstständiger Unternehmer oder Freiberufler? Dann ist Ihr Einkommen unabhängig, wenn Sie den Gewinn aus Ihrem Unternehmen versteuern.
- Einkünfte aus einer LeistungHinweis: Eine Leistung ist nur dann ein selbständiges Einkommen, wenn Sie darauf Steuern und Sozialabgaben entrichtet haben. Dies gilt in jedem Fall für folgende Leistungen:
- Arbeitslosengeld;
- Krankengeld;
- Invaliditätsrente;
- AOW-Vorteil.
Leistungen aus allgemeinen Mitteln sind keine eigenständigen Einkünfte. Dies gilt beispielsweise für eine Sozialversicherungsleistung, eine Leistung nach dem Teilhabegesetz oder eine Wajong-Leistung.
- Eigenkapitaleinkommen: Erträge aus Eigenkapital sind zum Beispiel:
- Dividenden auf Aktien oder Anleihen;
- Zinsen auf Ersparnisse;
- Gewinn aus Investitionen.
Das Eigenkapital selbst ist kein Einkommen, sondern nur das Einkommen, das Sie aus dem Eigenkapital erhalten. Die Eigenkapitalquelle sollte nicht beeinträchtigt werden. Das bedeutet, dass Ihr Eigenkapital, beispielsweise Ihre Ersparnisse, nicht sinkt. Dieses Einkommen ist unabhängig, wenn Sie darauf Steuern gezahlt haben.

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Was ist nachhaltiges Einkommen?
Ihr Einkommen ist nachhaltig, wenn Sie das Einkommen noch mindestens 12 Monate lang beziehen. Gezählt wird ab dem Tag der Beantragung des Kurzaufenthaltsvisums. Oder der Tag, an dem die Person in die Niederlande einreist.
Was ist ein ausreichendes Einkommen?
Man nennt es den Betrag, den man verdienen muss Standardbetrag. Der Regelbetrag entspricht dem gesetzlichen Mindestlohn. Der Mindestlohn und der Regelbetrag ändern sich alle 6 Monate, am 1. Januar und 1. Juli. Regelbeträge gültig vom 30. Juni bis 31. Dezember 2023:
| Brutto-SV-Lohn pro Monat ohne Urlaubsgeld | € 1.995,- |
| Brutto-SV-Lohn pro Monat mit Urlaubsgeld | 2.154,60 € |
Finanzielle Absicherung des Bürgen
Für den Bürgen ist es wichtig, dass der ausländische Gast ordnungsgemäß gegen medizinische Kosten und Rückführung (notwendige Rückkehr in das Herkunftsland) versichert ist, andernfalls müssen Sie für die Kosten aufkommen. Schließlich sind Sie finanziell verantwortlich. Eine solche Versicherung ist auch bei der Beantragung eines Visums für die Niederlande obligatorisch. Diese sogenannte Reisekrankenversicherung können Sie auf dieser Website schnell und günstig abschließen.
Die Krankenversicherung kann von einem Interessenten in den Niederlanden abgeschlossen werden. Der Interessent kann ein Sponsor (Bürge/Unterkunftsgeber), aber auch ein Freund, eine Familie oder ein Partner des ausländischen Gastes sein. In diesem Fall ist der Interessent auch der Versicherungsnehmer (Prämienzahler) und der Visumantragsteller (ausländischer Gast) der Versicherte.
Tipp: Wenn Sie eine Reisekrankenversicherung für ein Schengen-Visum abschließen, stellen Sie immer sicher, dass Sie der Versicherungsnehmer (Prämienzahler) sind und die Person, für die Sie der Bürge sind, der Versicherte ist. Das ist sinnvoller, denn dann wissen Sie sicher, dass die Prämie bezahlt wurde und die Versicherung tatsächlich gültig ist. Darüber hinaus wird im Falle einer möglichen Schadensauszahlung das Geld auf das Konto des Versicherungsnehmers überwiesen. Der Bürge behält dann die volle Kontrolle über die Finanzen.

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