Vorläufige Aufenthaltserlaubnis: für einen längeren Aufenthalt in den Niederlanden
Eine Genehmigung für einen vorübergehenden Aufenthalt (MVV) ist ein Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt in den Niederlanden. es ist ein Visum (Kategorie D), gültig für mehrere Einreisen in die Niederlande, aber auch für andere Schengen-Länder. Sie können auch ein MVV-Visum nutzen Aufenthaltsgenehmigung für die Niederlande bewerben.
Das MVV wird bei der niederländischen Botschaft im Wohnsitzland beantragt, die das IND um Rat bittet. Wenn das IND ein positives Gutachten gibt, wird das Visum in der Regel ausgestellt. Der Eingriff dauert ca. 3 Monate.
Die wesentlichen Aufenthaltszwecke, für die eine MVV beantragt wird, sind:
- Arbeiten in den Niederlanden (hierfür ist oft auch eine Arbeitserlaubnis erforderlich).
- Studieren in den Niederlanden.
- Leben in den Niederlanden mit einem niederländischen Partner („Familiengründung“ oder „Familienzusammenführung“).
Nach der Ankunft in den Niederlanden muss sich der Einwanderer innerhalb von drei Werktagen bei der Gemeindeverwaltung (GBA) anmelden oder einen Termin dafür vereinbaren. Zu diesem Zeitpunkt wird auch eine Aufenthaltserlaubnis beantragt (VVR, Aufenthaltserlaubnis, regulär).
Beantragen Sie eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis (mvv).
Kommen Sie von außerhalb der Europäischen Union (EU) und möchten Sie länger als 90 Tage in den Niederlanden bleiben? Dann haben Sie in den meisten Fällen einen Aufenthaltsgenehmigung notwendig. Manchmal muss zunächst eine Aufenthaltsgenehmigung (MVV) beantragt werden. Hierbei handelt es sich um ein spezielles Einreisevisum. Die mvv und die anschließende Aufenthaltserlaubnis können Sie im kombinierten Einreise- und Aufenthaltsverfahren (TEV) beantragen. Denken Sie auch an eines medizinische Reiseversicherung, müssen Sie nachweisen können, dass Sie für medizinische Kosten versichert sind.
Entscheidend ist die Nationalität
Ihre Nationalität bestimmt, ob Sie eine MVV beantragen müssen. Auch wenn Sie nicht in Ihrem Herkunftsland wohnen oder eine Aufenthaltserlaubnis in einem anderen Land haben.
Besitzen Sie die Staatsangehörigkeit eines der unten aufgeführten Länder? Dann benötigen Sie kein MVV und können ohne MVV eine Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden beantragen.
- Australien
- Kanada
- Japan
- Monaco
- Neuseeland
- Vatikan
- USA
- Südkorea
Sind Sie ein EU-/EWR-Staatsangehöriger oder Schweizer? Dann müssen Sie weder eine MVV noch eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Bist du Familienangehöriger eines EU/EWR- oder Schweizer Staatsangehörigen? Dann benötigen Sie kein MVV und können eine Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden ohne MVV beantragen.
Bedingungen
Wenn Sie eine MVV- und Aufenthaltserlaubnis beantragen, benötigen Sie einen Aufenthaltszweck. Zum Beispiel Studium, Arbeit oder ein Besuch bei einem Familienmitglied. Für jeden Aufenthaltszweck gelten Bedingungen, die Sie erfüllen müssen. Außerdem gibt es sie Algemeinen Geschäftsbedingungen die für alle gelten.
Verfahren zur Beantragung einer vorläufigen Aufenthaltserlaubnis
Normalerweise beantragt ein Sponsor in den Niederlanden den mvv. Ein Sponsor ist die Person, mit der Sie in den Niederlanden zusammenleben möchten. Oder die Organisation, die Ihren Aufenthalt in den Niederlanden organisiert. Zum Beispiel eine Schule oder ein Arbeitgeber. Der Sponsor beantragt das MVV beim Immigration and Naturalization Service (IND).
Sie haben keine Referenz? Dann können Sie die MVV selbst bei der niederländischen Botschaft beantragen. Dies tun Sie in Ihrem Herkunftsland oder in einem anderen Land, von dem Sie eine Aufenthaltserlaubnis haben.
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