Schengen-Reiseversicherung für einen Visumsantrag
Allianz Schengen-Reiseversicherung
Schließen Sie jetzt die Allianz Reiserisikoversicherung für Ihren ausländischen Gast ab!
√ Erfüllt alle Anforderungen für ein Schengen-Visum.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Sie können die Police in der Zwischenzeit kostenlos ändern.
√ VISA-GARANTIE: Sie zahlen nichts, wenn Ihr Visum abgelehnt wird.
√ Die Sicherheit des größten Reiseversicherers der Welt: Allianz Global Assistance.
Prämie ab 2 € pro Tag
Benötigen Sie eine Allianz Schengen-Reiseversicherung für die Niederlande? Für jemanden aus dem Ausland, der ein Visum für die Niederlande beantragen kann, können Sie hier eine zugelassene Schengen-Reiseversicherung abschließen. Jetzt mit Visumgarantie!*
Wenn Sie ein Visum für die Niederlande und andere Schengen-Staaten beantragen möchten, ist es wichtig, dass Sie über eine spezielle Versicherung verfügen. Diese Versicherung wird als Schengen-Reisekrankenversicherung bezeichnet Schengen-Krankenversicherung. Warum brauchen Sie das? Stellen Sie sich vor, Sie würden während Ihrer Reise in den Niederlanden oder einem anderen Schengen-Land krank werden oder einen Unfall haben. Diese Versicherung stellt sicher, dass die Kosten Ihrer medizinischen Behandlung übernommen werden. Es ist eine Art Schutz für Sie, damit Sie nicht plötzlich viel Geld verlieren, wenn etwas Unerwartetes passiert.
Es ist wichtig, genau zu prüfen, was genau die Versicherung abdeckt. Nicht jeder Versicherung es ist das gleiche. Es gibt bestimmte Bedingungen, die die Versicherung erfüllen muss, um für Ihren Visumantrag geeignet zu sein. Stellen Sie daher sicher, dass Sie eine Versicherung wählen, die diese Anforderungen erfüllt. So können Sie sicher sein, dass Sie während Ihrer Reise ordnungsgemäß versichert sind und Ihre Versicherung den Anforderungen für das Schengen-Visum entspricht.
* Erläuterung der Visumsgarantie: Wenn Ihr Visumsantrag abgelehnt wird, müssen Sie bei uns nicht für die Versicherung bezahlen.
Sie können in den Niederlanden eine Reiseversicherung für Schengen abschließen
Wenn Ihr ausländischer Gast einer Visumspflicht unterliegt, muss er bei der Beantragung eines Visums nachweisen können, dass auf seinen Namen eine Schengen-Krankenversicherung abgeschlossen wurde. Sie können dies in den Niederlanden arrangieren und es kann hier kostengünstig und schnell erledigt werden. Schließen Sie hier eine Reiserisikoversicherung ab. Hierbei handelt es sich um eine internationale medizinische Schengen-Reiseversicherung für nicht niederländische Einwohner, die alle Anforderungen erfüllt.
Wenn Sie ein Schengen-Visum für die Niederlande oder andere Schengen-Länder beantragen, müssen Sie über eine spezielle Versicherung verfügen. Es ist wichtig, dass Sie einen Nachweis dieser Versicherung vorlegen können, beispielsweise das Deckblatt der Police. Dieses Dokument sollte einige wichtige Dinge enthalten:
- Die Versicherung läuft auf Ihren Namen: Dies zeigt, dass die Versicherung speziell für Sie abgeschlossen wurde. Der Versicherungsnehmer (der Prämienzahler kann eine andere Person sein).
- Gültig in allen Schengen-Ländern und während Ihres gesamten Aufenthalts: Das bedeutet, dass die Versicherung Sie überall im Schengen-Raum abdeckt, solange Sie sich dort aufhalten.
- Absicherung von medizinischen Kosten in Höhe von mindestens 30.000 €: Dies ist sehr wichtig. Die Versicherung muss mindestens bis zu diesem Betrag Folgendes erstatten können:
- Krankenhauseinweisung und Behandlung: Wenn Sie im Krankenhaus bleiben oder behandelt werden müssen.
- Notfallbehandlung: Für Notfälle.
- Verschriebene Medikamente: Wenn ein Arzt Ihnen Medikamente verschreibt.
- Rückführung in Ihr Wohnsitzland: Das bedeutet, dass Sie bei Bedarf in Ihr Heimatland zurückgeschickt werden. Dies gilt auch, wenn Sie während Ihres Aufenthaltes sterben.
Wenn Sie noch nicht versichert sind oder Ihre aktuelle Versicherung die Voraussetzungen für ein Schengen-Visum nicht erfüllt, ist der Abschluss einer geeigneten Versicherung erforderlich. Wenn Sie in Ihrem Heimatland keinen geeigneten Versicherer finden und einen Ansprechpartner in den Niederlanden haben (jemanden, der Ihnen dort hilft oder Sie einlädt), können Sie diese Person (Familie, Freund oder Partner) bitten, eine Versicherung für Sie in den Niederlanden abzuschließen .
Beantragen Sie ein Schengen-Visum
Wenn Sie jemanden aus dem Ausland in die Niederlande einladen und diese Person ein Visum benötigt, muss ein Schengen-Visum für einen Kurzaufenthalt beantragt werden. Hier können Sie lesen, wie das geht:
- Beantragen Sie ein Schengen-Visum: Auf der Website Schengenvisum.info finden Sie detaillierte Informationen zur Beantragung eines Schengen-Visums für einen Kurzaufenthalt. Auf dieser Website finden Sie Schritt-für-Schritt-Anleitungen und hilfreiche Tipps für den Bewerbungsprozess.
- Füllen Sie das Visumantragsformular aus: Der erste Schritt besteht darin, ein Visumantragsformular auszufüllen. In diesem Formular werden persönliche Informationen, Reisepläne und andere relevante Details abgefragt.
- Stellen Sie Belege bereit: Zusätzlich zum Bewerbungsformular müssen mehrere Belege eingereicht werden. Dabei handelt es sich um Dokumente, die die Angaben im Bewerbungsformular untermauern und belegen.
- Nachweis einer Reisekrankenversicherung: Eines der wichtigsten Dokumente, die Sie vorlegen müssen, ist der Nachweis einer Reisekrankenversicherung, auch Schengen-Reiseversicherung genannt. Diese Versicherung muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, beispielsweise eine Deckung von mindestens 30.000 € für medizinische Kosten im Schengen-Raum.
- Schengen-Reiseversicherung: Auf Schengenvisum.info können Sie ganz einfach eine genehmigte und offizielle Schengen-Reiseversicherung abschließen. Wichtig ist, dass diese Versicherung zugelassen ist und den Anforderungen für das Schengen-Visum entspricht.
Wenn Sie diese Schritte befolgen, können Sie sicherstellen, dass der Visumsantrag Ihres Gastes reibungslos verläuft. Es ist wichtig, alle Dokumente sorgfältig und korrekt auszufüllen und bereitzustellen, um Verzögerungen oder Ablehnungen im Visumantragsverfahren zu vermeiden.
Schengen-Reiseversicherung auch zum Schutz des Bürgen
Wenn Sie Familie, Partner oder Freunde aus dem Ausland in die Niederlande mitbringen und als deren Bürge fungieren, ist es ratsam, für sie eine gute Schengen-Versicherung abzuschließen. Dies stellt sicher, dass, wenn Ihren Gästen während ihres Aufenthalts medizinische Kosten entstehen, diese Kosten von der Versicherung übernommen werden. Dabei handelt es sich nicht nur um die regulären Arztkosten, sondern auch um zahnärztliche Kosten, die durch einen Unfall entstehen können. Mit dem Abschluss einer Schengen-Versicherung schützen Sie sowohl Ihre Gäste vor unerwarteten Krankheitskosten als auch sich selbst vor möglichen finanziellen Verpflichtungen, da Sie als Bürge für diese Kosten haftbar gemacht werden können.
Alle Vorteile der Travel Risk Schengen-Versicherung für die Niederlande:
- Erschwingliche Prämie: Die Prämie für diese Versicherung beginnt bei 2 € pro Person, was sie zu einer sehr erschwinglichen Option für Reisende macht.
- Visumgarantie: Ein einzigartiger Aspekt dieser Versicherung ist die „Visa-Garantie“. Wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wird, erhalten Sie die gezahlte Prämie zurückerstattet. Das bedeutet, dass Sie nichts bezahlen müssen und die Police abläuft, sodass Sie kein finanzielles Risiko haben, wenn Ihr Visum nicht genehmigt wird.
- Klare Richtlinien und Bedingungen: Die Richtlinien und Bedingungen werden in klarem Niederländisch bereitgestellt, sodass sie leicht verständlich sind. Für internationale Reisende stehen auch englische Versicherungsbedingungen und Versicherungsabrechnungen zur Verfügung.
- Erfüllt behördliche Anforderungen: Diese Versicherung erfüllt alle Anforderungen der niederländischen Regierung, Botschaften, Konsulate und der Schengen-Länder für Visumanträge. Das bedeutet, dass Sie mit dieser Versicherung die notwendigen Voraussetzungen für die Beantragung eines Visums erfüllen.
- Flexibler Starttermin: Sie können das Startdatum der Police kostenlos ändern, was nützlich ist, wenn sich Ihre Reisepläne unerwartet ändern.
- Schneller Service: Eine Versicherung kann sehr schnell abgeschlossen werden. An Werktagen erhalten Sie die Police in der Regel innerhalb von 24 Stunden, bei Bedarf auf Wunsch auch früher.
Kurzer Überblick über den Reiserisikoversicherungsschutz
Versicherungskomponente | Beschreibung |
---|---|
Typ Versicherung | Reiseversicherung für Partner, Freunde oder Familie, die aus dem Ausland kommen und sich eine Zeit lang in den Niederlanden aufhalten und/oder mit Ihrer Familie reisen. |
Abdeckung | SOS-Hilfe, medizinische Kosten, Verlust von Reisedokumenten und Verlust/Verspätung von Gepäck während der Hinreise sind abgedeckt. |
medizinisch KOSTEN | Kosten für dringende oder unerwartete medizinische Behandlungen werden erstattet. Konsultieren Sie immer zuerst die Notrufzentrale. Selbstbeteiligung von 45 €. |
Gepäck | Es gibt eine Rückerstattung für Ersatzkleidung und/oder Toilettenartikel, wenn diese während der Hinreise verloren gehen oder sich verspäten. Eine Erstattung erfolgt auch bei Verlust oder Diebstahl von Reisedokumenten. Für die Erstattung wird die Abschreibungstabelle verwendet. |
Besonderes Sport (Optional) | Mit diesem Versicherungsschutz sind Familienangehörige oder Freunde gegen Hilfe oder medizinische Kosten versichert, wenn sie bei der Ausübung einer besonderen Sportart einen Unfall erleiden. Auch Schäden an der eigenen oder gemieteten Sportausrüstung sind versichert. |
Kurzfristig Stornierung Versicherung (Optional) | Erstattet die vom Reiseveranstalter in Rechnung gestellten Kosten im Falle einer Stornierung, auch wenn eine Reise storniert werden muss oder bei einer Verspätung der Hinreise von mehr als 8 Stunden. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der gewählten Deckung. Die Reise muss in den Niederlanden gebucht werden. |
Land von Domizil | Die Versicherung gilt nicht in dem Land, aus dem Sie kommen und laut Ihrem Reisepass oder Visum offiziell leben (Wohnsitzland). |
Maximum Gebühren | Für verschiedene versicherte Teile der Reiseversicherung gelten maximale Erstattungssummen. Die Deckungsübersicht finden Sie in den Bedingungen. |
Abdeckung Bereich | Je nach Herkunfts- oder Zielland können Sie zwischen Europa (einschließlich aller Länder am Mittelmeer) oder weltweit wählen. |
Zahlung Bedingungen | Die Zahlung der Prämie erfolgt bei Abschluss der Versicherung per Lastschrift. Um Schadensersatz geltend machen zu können, muss die Prämie gezahlt werden. |
Eingang und Endtermin der Berichterstattung | Das Beginn- und Enddatum sind im Versicherungsplan angegeben. Der Versicherungsschutz beginnt, wenn Ihre Familie oder Freunde und/oder Ihr Gepäck das Land Ihres Wohnsitzes für eine Reise verlassen, und endet mit der Rückkehr in das Land. Der Versicherungsschutz für krankheitsbedingte Behandlungskosten beginnt erst 48 Stunden nach der Ankunft im Zielland. Heilkosten infolge eines Unfalls sind ab Versicherungsbeginn versichert. |
Die Reiserisikoversicherung erfüllt alle Schengen-ReiseanforderungenVersicherung
Die Allianz Reiserisikoversicherung ist speziell auf die Anforderungen für die Beantragung eines Schengen-Visums zugeschnitten und daher die ideale Wahl für Reisende, die ein Kurzaufenthaltsvisum für bis zu 90 Tage benötigen. Da diese Schengen-Reiseversicherung stets vom Außenministerium akzeptiert wird, kann der Visumsantrag schnell und reibungslos bearbeitet werden.
Die wichtigste Voraussetzung für eine Schengen-Reiseversicherung ist die Vorlage eines offiziellen Dokuments, beispielsweise einer Police, Ihres Versicherers. Durch den Abschluss dieser Versicherung können Sie die Anforderungen für Ihren Visumsantrag sorgenfrei erfüllen, was den Prozess der Beantragung eines Schengen-Visums erheblich vereinfacht.
Premium-Reiserisikoversicherung
Premium-Krankenversicherung
Europaabdeckung | 2,- € |
Weltweite Berichterstattung | 3,- € |
Winter-/Spezialsportarten | 1,15 € |
Stornierung | 5 % der Reisesumme |
Mindestprämie | 11,50 € |
Versicherungskosten | 4,50 € |
Prämie pro Person und Tag. Bis einschließlich 69 Jahre. |
Wie kann man eine Schengen-Reiseversicherung abschließen?
Die Schengen-Reiseversicherung bietet Flexibilität beim Abschluss, was für Personen, die ein Visum für den Schengen-Raum beantragen, nützlich ist. Ein Bürge, Bürge und ein Familienmitglied in den Niederlanden können die Versicherung abschließen. In diesem Fall ist die Person, die die Versicherung abschließt, beispielsweise ein Sponsor, der Versicherungsnehmer und die Person, die das Visum beantragt, der Versicherte.
Sobald die Schengen-Reiseversicherung erstellt wurde, kann diese an den Visumantragsteller weitergeleitet werden. Dies ist wichtig, da der Antragsteller in der Lage sein muss, das Richtliniendokument bei der Botschaft oder bei VFS Global, einem externen Dienstleister, der Visumanträge bearbeitet, vorzulegen.
Es ist gut zu wissen, dass die polis und die Versicherungsbedingungen der Schengen-Reiseversicherung können sowohl auf Niederländisch als auch auf Englisch verfasst sein. Es ist daher nicht zwingend erforderlich, eine englischsprachige Police zu haben.
Schließen Sie hier eine Reisekrankenversicherung ab!
Die Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance ist eine internationale Reisekrankenversicherung für ausländische Reisende unter 70 Jahren, die nicht in den Niederlanden leben. Die Versicherung ist die beste Wahl für die Beantragung eines Schengen-Visums und erfüllt alle Anforderungen.
Der Abschluss einer Reiserisikoversicherung ist einfach und schnell. Sie erhalten die Police werktags innerhalb von 24 Stunden per E-Mail (wenn Sie sie früher wünschen, rufen Sie bitte an oder senden Sie eine Nachricht).
√ EU-zugelassene Krankenversicherung für ausländische Reisende.
√ Schengen-Visumgarantie: Im Falle einer Visumablehnung müssen Sie nicht zahlen.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Versicherungsbedingungen in Niederländisch und/oder Englisch.
√ Erweiterbar mit Abdeckung für Spezialsportarten und Weltabdeckung.
√ Eine Reiserücktrittsversicherung ist möglich (vorausgesetzt, die Reise wird bei einem niederländischen Reiseveranstalter gebucht).
Versicherungskarte Reiserisikoversicherung »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung auf Niederländisch »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung in Englisch »
Allianz Global Assistance ist der größte Reiseversicherungs- und Assistance-Anbieter der Welt. Die vertrauenswürdige Adresse für den Online-Abschluss einer Reisekrankenversicherung!
Was ist versichert?
Die „Reiserisikoversicherung“ ist eine umfassende Auslandskrankenversicherung für Ausländer. Die Reiseversicherung bietet einen ausgewogenen Schutz gegen die finanziellen Risiken Krankheit und Tod, wie zum Beispiel:
Art der Deckung | Details |
---|---|
SOS-Gebühren | Hilfe, Rettung und Suche. |
Medizinische Ausgaben | Krankenhauseinweisung, Bedienung und Nutzung des Operationssaals, verordnete Röntgen- und radioaktive Strahlung, verordnete Medikamente, Verbandsmaterial und Massage, medizinisch notwendiger Transport (einschließlich Evakuierung und Transport von einer Skipiste). |
Repatriierung | Ambulanzflugzeug und Transport von sterblichen Überresten. |
Kosten für Bestattung oder Einäscherung | Ankunft der Familie. |
Zusätzlicher Schutz | Reisedokumente (Kaufkosten, Laissez-Passer, Ersatzvisum oder anderes offizielles Reisedokument), Ersatzkleidung und/oder Toilettenartikel, Schäden an der Unterkunft. |
Andere abgedeckte Situationen | Krankheit, Unfall oder Verlust des Versicherten; Tod des Versicherten, Krankheit, Unfall oder Tod der nicht mitreisenden Familie des Versicherten; Tod einer mitversicherten Reisebegleitung; Schäden am Eigentum des Versicherten im Wohnsitzland; Kosten aufgrund erzwungener Verzögerungen. |
Nehmen Sie die Police auf Reisen mit
Wenn Sie mit Ihrem Schengen-Visum in die Niederlande reisen, ist es wichtig, dass Sie über ein gültiges Visum verfügen Versicherungsnachweis (die Police) mit Ihnen. Aus diesem Nachweis muss hervorgehen, dass Sie für den gesamten Zeitraum Ihres Aufenthalts im Schengen-Raum versichert sind.
Wenn Sie über ein Mehrfachvisum verfügen, bedeutet dies, dass Sie mehrmals in den Schengen-Raum ein- und ausreisen können. In diesem Fall müssen Sie bei jeder Rückkehr in den Schengen-Raum einen Versicherungsnachweis vorlegen, der für den neuen Aufenthaltszeitraum gültig ist. Wenn Sie beispielsweise die Niederlande verlassen und später zurückkehren, müssen Sie nachweisen können, dass Sie für diesen bestimmten Zeitraum versichert sind.
Daher ist es wichtig, stets darauf zu achten, dass Ihr Versicherungsnachweis aktuell ist und zu Ihren Reiseplänen passt. Dadurch ist sichergestellt, dass Sie stets über den nötigen Schutz verfügen und die Visabestimmungen erfüllen.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Schengen-Reiseversicherung für die Niederlande (FAQ)
Bei der Beantragung eines Visums für die Niederlande ist eine Schengen-Reiseversicherung obligatorisch, da diese einen finanziellen Schutz gegen mögliche medizinische Kosten während des Aufenthalts bietet. Diese Anforderung verhindert, dass Schengen-Staaten für medizinische Kosten ausländischer Gäste aufkommen müssen. Darüber hinaus bietet es jemandem, der als Bürge auftritt, eine Form der finanziellen Sicherheit, indem es Kosten abdeckt, die ihm andernfalls entstehen könnten. Der Nachweis einer gültigen Reiseversicherung ist daher ein Standardbestandteil des Visumverfahrens.
Eine Schengen-Reiseversicherung muss folgende Anforderungen erfüllen: Ihre Gültigkeit muss den gesamten Visumszeitraum umfassen, die Versicherung muss in allen Schengen-Staaten gültig sein, Rückführungskosten (einschließlich Todesfall) abdecken und eine medizinische Kostendeckung von mindestens 30.000 € haben .
Ja, Sie können in den Niederlanden eine Schengen-Reiseversicherung für Ihre im Ausland lebende Familie, Ihren Partner oder Freund abschließen. In diesem Fall sind Sie der Versicherungsnehmer und zahlen somit die Prämie. Der ausländische Gast, in diesem Fall Ihre Familie, Ihr Partner oder Ihre Freundin, ist die versicherte Person. Dies ist eine gängige Praxis, insbesondere wenn jemand aus den Niederlanden einen Gast zu einem Besuch im Land einlädt.
Um die Prämie für die Schengen-Reiseversicherung zu bezahlen, füllen Sie das Antragsformular aus und ermächtigen Sie den Versicherer zum Lastschrifteinzug. Das bedeutet, dass Sie dem Versicherer die Erlaubnis erteilen, den Prämienbetrag direkt von Ihrem Girokonto abzubuchen.
Sollte der Visumsantrag abgelehnt werden und die Versicherung noch nicht wirksam geworden sein, verlieren Sie die Prämie nicht. In diesem Fall erhalten Sie die volle Prämie zurück. Dies wird als „Visa-Garantie“ bezeichnet. Dies bedeutet, dass Sie finanziell abgesichert sind, falls der Visumsantrag nicht erfolgreich sein sollte; Sie tragen daher kein finanzielles Risiko hinsichtlich der Reiseversicherungsprämie.
Ja, Sie können die Schengen-Reiseversicherung problemlos an Ihren Freund oder Ihre Familie im Ausland senden. Nach Abschluss der Versicherung erhalten Sie die Police inklusive der Konditionen digital per E-Mail. Diese digitale Police können Sie dann ganz einfach per E-Mail an Ihren ausländischen Gast weiterleiten. Anschließend können sie die Police ausdrucken und im Rahmen ihres Visumantrags der niederländischen Botschaft vorlegen.
Die Schengen-Reiseversicherung erhalten Sie in der Regel sehr schnell. Wenn Sie den Antrag an einem Werktag einreichen, können Sie in der Regel damit rechnen, dass die Police noch am selben oder spätestens am nächsten Tag bei Ihnen eintrifft. Am Wochenende gestellte Anfragen werden am Montag bearbeitet. Sollte ein besonderer Notfall vorliegen, empfiehlt es sich, uns eine E-Mail zu schicken.
Ja, wenn sich das Datum der Visumsfrist ändert, können Sie die Versicherung anpassen lassen. Solange die Police noch nicht in Kraft getreten ist, ist es möglich, sowohl das Beginndatum als auch das Enddatum der Police zu ändern. Dies bietet Flexibilität und Komfort, insbesondere wenn sich Ihre Reisepläne oder Ihr Visumantrag ändern. Eine Anpassung der Policendaten ist daher kein Problem, sofern dies vor Inkrafttreten der Police erfolgt.
Der Abschluss einer Schengen-Reiseversicherung in den Niederlanden ist sinnvoll, da sie dem Bürgen finanziellen Schutz bietet, Sie dem niederländischen Recht unterliegen und die niederländischen Versicherer zuverlässig sind und einer strengen Aufsicht unterliegen. Dies sorgt insbesondere bei hohen Kosten für zusätzliche Sicherheit und Zuverlässigkeit.
Die Schengen-Reiseversicherung deckt Hilfeleistungen bei Krankheit oder Unfall, Rückführungskosten bei Krankheit oder Tod, außergewöhnliche Kosten wie zusätzliche Reise- oder Übernachtungskosten in Notfällen, medizinische Kosten bis zu 30.000 € bei Krankheit oder Unfall, Zahnarztkosten nach einem Unfall, Diebstahl von Reisedokumenten und Verzögerungen bei der Gepäckankunft.
Vorhandene Beschwerden und Krankheiten sind bei der Schengen-Reiseversicherung nicht versichert. Dies bedeutet, dass Beschwerden oder Beschwerden, die bereits zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns oder davor bestanden, nicht erstattungsfähig sind. Dies gilt auch für Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt. Die Schengen-Reiseversicherung ist speziell dazu gedacht, plötzliche und unerwartete medizinische Kosten abzudecken, die während der Gültigkeitsdauer der Versicherung in den Niederlanden oder anderen Schengen-Ländern auftreten.