Ein Antrag auf ein Schengen-Visum kann nur bearbeitet werden, wenn der Reisepass folgende Anforderungen erfüllt:
Passanforderungen für ein Schengen-Visum
- Der Reisepass darf zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung nicht älter als 10 Jahre sein.
- Damit der Antrag bearbeitet werden kann, müssen im Reisepass mindestens zwei freie Seiten vorhanden sein.
- Der Reisepass muss noch mindestens 3 Monate nach dem Datum, an dem Sie den Schengen-Raum verlassen möchten, gültig sein.
Darüber hinaus muss der Visumantragsteller Folgendes vorlegen:
- Eine Kopie der Inhaberseite, bereits ausgestellter Visa und eine Kopie aller Ein- und Ausreisestempel.
- Eine Kopie der Inhaberseite aller früheren Reisepässe mit zugehörigen Visa.

Schengen-Besucherversicherung OOM
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Weitere Informationen zur Schengen-Versicherung von OOM:
- Deckungsübersicht Schengen-Besucherversicherung
- Versicherungsbedingungen Schengen-Besucherversicherung
- Schengen-Besucherversicherungskarte
Sie sollten bedenken, dass der Visumantragsteller während des Verfahrens (normalerweise 15 Kalendertage oder weniger) keinen Zugriff auf seinen Reisepass hat.






