Mit einem Flughafentransitvisum (LTV) dürfen Sie an einem Flughafen in einem Schengen-Land umsteigen , um zu einem Ziel außerhalb des Schengen-Raums weiterzureisen. Dieses Visum (auch A-Visum genannt) berechtigt nicht zur Einreise in die Niederlande oder ein anderes Schengen-Land . Daher dürfen Sie den Flughafen nicht verlassen.
Bei einem Transit durch die Transitzone von zwei oder mehr Schengen-Staaten benötigen Sie ein Schengen-Visum für einen Kurzaufenthalt anstelle eines Flughafentransitvisums.
Ohne Flughafentransitvisum oder Schengen-Visum kann Ihnen die Fluggesellschaft die Beförderung verweigern. Sie haben einen Umstieg an einem niederländischen Flughafen, wenn:
- Sie wechseln auf dem Weg zu Ihrem nächsten Ziel das Flugzeug, ohne die internationale Transitzone zu verlassen. Sie durchlaufen also keine Passkontrolle.
- Ihr Flugzeug hat einen Zwischenstopp. Und Sie warten im Flugzeug oder im internationalen Transitbereich darauf, dass Ihr Flugzeug zu Ihrem nächsten Ziel abfliegt.
Ob Sie ein Flughafentransitvisum benötigen, können Sie hier prüfen: https://www.nederlandwereldwijd.nl/visum-nederland/luchthaventransitvisum/aanvragen
Derzeit benötigen Staatsangehörige der folgenden Drittländer ein Transitvisum, wenn ihr Flug in den Niederlanden stoppt: Afghanistan, Bangladesch, Demokratische Republik Kongo, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Iran, Irak, Nigeria, Pakistan, Somalia, Sri Lanka, Kuba , Guinea, Guinea-Bissau, Nepal, Sierra Leone, Südsudan, Sudan, Syrien, Türkei und Jemen.
Was ist ein Flughafentransitvisum?
Mit dem Flughafentransitvisum dürfen Sie an einem niederländischen Flughafen zu einem Ziel außerhalb des Schengen-Raums weiterreisen . Das Visum (auch A-Visum genannt) berechtigt nicht zur Einreise in die Niederlande oder ein anderes Schengen-Land. Daher dürfen Sie den Flughafen und dessen internationale Zone nicht verlassen.
Ausnahmen vom Flughafentransitvisum
In manchen Situationen benötigen Sie kein Flughafentransitvisum. Wenn Sie zum Beispiel:
- ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis für a haben Schengen-Land, EU-Land oder EWR-Land;
- ein Visum für Kanada, Japan oder die Vereinigten Staaten haben;
- über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, die eine unbegrenzte Rückkehr nach Andorra, San Marino, Kanada, Japan und den Vereinigten Staaten garantiert;
- mit einem Staatsangehörigen der EU, des EWR oder der Schweiz verwandt sind;
- einen Diplomatenpass haben;
- einen Dienst- oder Dienstpass besitzen. Bitte beachten Sie: Dies gilt nur für einige Nationalitäten;
- Sie sind Flugbesatzung und besitzen die Staatsangehörigkeit eines Landes, das Mitglied der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) ist (auf Englisch);
- Ab dem 2. Februar 2020 benötigen Sie kein Flughafentransitvisum mehr, wenn Sie ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis für Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, Sint Eustatius oder Saba besitzen.
Ob Sie ein Transitvisum benötigen oder nicht, entscheidet letztendlich die Fluggesellschaft, ob Sie Ihren Flug antreten dürfen. Auch wenn Sie über die richtigen Dokumente für Ihre Reise verfügen.
Beantragen Sie ein Flughafentransitvisum
Müssen Sie ein Flughafentransitvisum für die Niederlande beantragen? Erfahren Sie, welche Regeln gelten und wie Sie ein Visum beantragen.

Schengen-Besucherversicherung OOM
Bitte beachten Sie: Die Allianz bietet keine Reiserisikoversicherung für ein Schengen-Visum mehr an. Glücklicherweise gibt es eine hervorragende Alternative: die Schengen-Besucherversicherung von OOM Insurance. Dieser niederländische Versicherer aus Rijswijk ist auf Schengen-Versicherungen spezialisiert.
Die Police bietet eine Visumgarantie (bei Ablehnung des Visums erhalten Sie die Prämie zurück) und einen umfassenden Versicherungsschutz bis zu 500.000 €. Mit einer niedrigen Prämie ab 1,60 € pro Tag ist sie eine zuverlässige und erschwingliche Wahl. Sie können die Police sofort online abschließen und erhalten sie innerhalb einer Stunde.
✔ Erfüllt mühelos alle Voraussetzungen für einen Schengen-Visumsantrag.
✔ Preiswert und gut: Schon ab 1,60 € pro Person und Tag.
✔ Die Police wird Ihnen innerhalb einer Stunde per E-Mail zugesandt (iDEAL, Kreditkarte oder PayPal).
✔ Auch für Personen über 70 Jahre
✔ Deckung für medizinische Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 €
✔ VISA-GARANTIE: Sollte Ihr Schengen-Visum abgelehnt werden, erhalten Sie die Prämie zurückerstattet.
✔ Eine Haftpflichtversicherung kann optional mitversichert werden.
Die Schengen-Besucherversicherung ist die beste Wahl für einen erfolgreichen Schengen-Visumsantrag!
Möchten Sie die Versicherungspolice lieber in englischer Sprache erhalten? Klicken Sie hier: Prämie berechnen und abschließen.
Weitere Informationen zur Schengen-Versicherung von OOM:
- Deckungsübersicht Schengen-Besucherversicherung
- Versicherungsbedingungen Schengen-Besucherversicherung
- Schengen-Besucherversicherungskarte
Was brauchst du?
- Sie müssen einen Reisepass oder ein anderes Reisedokument mit mindestens 2 leeren Seiten vorlegen. Ihr Reisedokument muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein. Es muss noch mindestens 3 Monate nach Ihrer Überweisung gültig sein.
- Sie stellen ein ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Verfügung Antragsformular für ein Schengen-Visum In. Im Online-Formular geben Sie als Ziel „Flughafentransit“ ein. Jede Person, die mit Ihrem Reisedokument reist, muss ein eigenes Formular einreichen. Formulare für Kinder unter 18 Jahren müssen von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden.
- Sie stellen eins zur Verfügung Passfoto gemäß den niederländischen Anforderungen in.
- Sie lassen Ihre Fingerabdrücke nehmen. Dies tun Sie, wenn Sie Ihre Bewerbung einreichen. Diese bleiben 59 Monate gültig. Für einige Bewerber, beispielsweise Kinder unter 12 Jahren, ist dies nicht erforderlich. Haben Sie in den letzten 59 Monaten vor Ihrer aktuellen Bewerbung biometrische Daten (Fingerabdrücke und Foto) bereitgestellt? Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bewerbung von einer anderen Person einreichen zu lassen. Sie müssen nicht persönlich erscheinen.
Bitte beachten Sie: Sollte sich bei der Prüfung Ihres Antrags herausstellen, dass Ihre Fingerabdrücke nicht im System vorhanden sind, müssen Sie diese dennoch angeben. Sie können auch jederzeit zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, wenn Ihr Wunsch dazu Anlass gibt.
Darüber hinaus werden für eine gründliche Prüfung Ihres Antrags weitere Dokumente benötigt. Bitte konsultieren Sie hierzu die Checkliste für Flughafentransfers.
Was kostet ein Visumsantrag?
Wenn Sie Ihren Antrag bei einer niederländischen Botschaft oder einem Konsulat einreichen, fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren finden Sie auf der Gebührenseite (siehe Preise für ein Schengen-Visum ). Beantragen Sie Ihr Visum über einen externen Dienstleister, beispielsweise eine Visumagentur? Dann zahlen Sie zusätzlich eine Gebühr an diesen Dienstleister.
Sie zahlen keine Visumgebühr, wenn Sie in eine der folgenden Kategorien fallen:
- Kinder bis 6 Jahre;
- Schüler, Studenten, Doktoranden und begleitende Lehrkräfte, die zum Studium oder zur Berufsausbildung reisen;
- Forscher*innen, die zu wissenschaftlichen Forschungszwecken reisen, an einem wissenschaftlichen Seminar oder einer wissenschaftlichen Konferenz teilnehmen;
- Vertreter gemeinnütziger Organisationen bis zum Alter von 25 Jahren, die an Seminaren, Konferenzen, Sport-, Kultur- oder Bildungsveranstaltungen gemeinnütziger Organisationen teilnehmen.
*im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2016/801 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 1 )
Wie lange dauert eine Bewerbung?
Sie können Ihren Antrag frühestens 6 Monate vor Reiseantritt einreichen. Für Seeleute beträgt diese Frist 9 Monate. Der Antrag muss mindestens 15 Werktage vor Ihrer Abreise eingereicht werden. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 15 Kalendertagen eine Rückmeldung, ob Ihr Visum erteilt wird. Manchmal kann die Bearbeitung länger dauern: Beispielsweise kann sie bis zu 45 Tage in Anspruch nehmen, wenn zusätzliche Dokumente benötigt werden.
Haben Sie ein Visum für die Niederlande beantragt? Erfahren Sie, wie Sie den Status Ihres Antrags online verfolgen können.
Längere Wartezeit für Visumanträge
Die Terminvereinbarung kann länger dauern. Auch die Bearbeitung Ihres Antrags kann länger als 15 Tage in Anspruch nehmen. Grund dafür ist die steigende Anzahl von Antragstellern, die nach den weltweiten Lockerungen der Reisebeschränkungen aufgrund des Coronavirus in die Niederlande reisen möchten . Die niederländische Regierung arbeitet daran, die Anzahl der verfügbaren Termine zu erhöhen und ihre Kapazitäten auszubauen. Neue Termine werden regelmäßig hinzugefügt. Behalten Sie daher das Terminvergabesystem im Auge. Planen Sie Ihre Reise frühzeitig und stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente für Ihren Termin bereithalten.
Wie wird meine Bewerbung beurteilt?
Einige Schengen-Staaten möchten wissen, wer bei den anderen ein Visum beantragt. Diese Prüfung (Konsultation) ist für einige Nationalitäten obligatorisch (Informationen auf Englisch) und kann bis zu 7 Tage dauern. Ihr Antrag wird auch im Schengener Informationssystem (SIS II) geprüft (Informationen auf Englisch). Ihre Antragsdaten werden auch im Visa-Informationssystem (VIS) geprüft und gespeichert (Informationen auf Englisch).
Visumantrag abgelehnt
Aus Datenschutzgründen wird keine Korrespondenz über abgelehnte Visumanträge geführt. Sollten Sie mit einer Ablehnung nicht einverstanden sein, können Sie einen Widerspruchsbescheid einreichen. Informationen hierzu finden Sie im Ablehnungsbescheid.
Quelle: NederlandWereldwijd.nl – der obige Text dient nur zur Information, es können keine Rechte daraus abgeleitet werden. Erkundigen Sie sich immer bei den offiziellen Behörden nach den neuesten Informationen und Vorschriften.

Zusammenhängende Posts:





