Von Thailand in die Niederlande? Schengen-Visum und Reisekrankenversicherung erforderlich
Medizinische Reiseversicherung Schengen-Visum
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√ Erfüllt alle Anforderungen für ein Schengen-Visum.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Sie können die Police in der Zwischenzeit kostenlos ändern.
√ VISA-GARANTIE: Sie zahlen nichts, wenn Ihr Visum abgelehnt wird.
√ Die Sicherheit des größten Reiseversicherers der Welt: Allianz Global Assistance.
Prämie ab 3 € pro Tag
Wenn jemand für einen kurzen Aufenthalt (maximal 90 Tage) von Thailand in die Niederlande reisen möchte, beispielsweise für einen Urlaub oder einen Partnerbesuch, dann a Schengen-Visum erforderlich. Um ein Schengen-Visum zu beantragen, müssen Sie außerdem eine Reisekrankenversicherung abschließen. Das geht hier schnell und günstig.
Wenn Sie für einen Urlaub, eine Geschäftsreise oder einen Familienbesuch aus Thailand für maximal 90 Tage in die Niederlande einreisen, befolgen Sie diese Schritte, um ein Schengen-Visum in Thailand zu beantragen:
- Prüfen Sie zunächst, ob Sie ein Visum benötigen und wo Sie es beantragen können. Wenn Sie kein Visum benötigen, sehen Sie sich an, welche anderen Dokumente Sie für Ihre Reise in die Niederlande benötigen.
- Sammeln Sie die richtigen Dokumente, die Sie für die Beantragung eines Schengen-Visums benötigen. Die Unterlagen richten sich nach dem Zweck Ihrer Reise. VFS Global verfügt über eine Checkliste mit den notwendigen Dokumenten für Ihren Reisezweck.
- Vereinbaren Sie einen Termin mit VFS Global in Bangkok um das Visum zu beantragen. Tun Sie dies mindestens 45 Kalendertage vor Ihrer Reise. Gehen Sie selbst zum Termin, es sei denn, Sie haben in den letzten 5 Jahren bereits ein Schengen-Visum beantragt und bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
- Bei Ihrem Termin geben Sie die notwendigen Dokumente ab, geben Ihre Fingerabdrücke ab (wenn Sie 12 Jahre oder älter sind), beantworten Fragen zu Ihrer Reise, bezahlen die Visumgebühr und besprechen, wie Sie Ihren Reisepass mit Visum erhalten. Sie erhalten eine Referenznummer zur Nachverfolgung Ihrer Bewerbung.
- Holen Sie Ihren Reisepass ab oder lassen Sie ihn sich zusenden, nachdem Sie eine E-Mail erhalten haben, dass Ihr Antrag fertig ist. Überprüfen Sie, ob die Angaben auf Ihrem Visum korrekt sind. Wenn etwas nicht stimmt, wenden Sie sich bitte an die niederländische Botschaft in Bangkok.
- Bereiten Sie Ihre Reise vor und stellen Sie sicher, dass Sie das Schengen-Visum und die erforderlichen Dokumente bei sich haben. Bei der Ausreise und Ankunft zeigen Sie das Visum vor und die Grenzkontrolle kann weitere Dokumente verlangen.
Haben Sie Fragen zur Terminvereinbarung bei VFS Global oder zum Status Ihrer Bewerbung? Bitte kontaktieren Sie VFS Global in Thailand. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Niederlande weltweit.
Schengen-Visum für die Niederlande
Der Schengen-Raum ist ein Zusammenschluss von 26 europäischen Mitgliedsstaaten, die über eine gemeinsame Grenz- und Visapolitik verfügen. Für die Mitgliedstaaten gelten dieselben Visabestimmungen. Dadurch können sich Reisende im gesamten Schengen-Raum ohne Grenzkontrollen oder gesonderte Visumpflicht bewegen. Gäste aus Thailand, die die Niederlande besuchen möchten, müssen im Voraus ein Visum beantragen. Offiziell wird dies als Kurzaufenthaltsvisum (VKV) oder Visum „Typ C“ bezeichnet, im Volksmund wird es jedoch auch als „Touristenvisum“ oder „Schengen-Visum“ bezeichnet.
Ein Schengen-Visum ist ein gemeinsames Visum für alle Schengen-Staaten (die Niederlande sind Teil des Schengen-Raums) und ermöglicht die Einreise 27 Schengen-Mitgliedstaaten in Europa. Mit einem Schengen-Visum können Sie weite Teile Europas bereisen, ohne für jedes Land ein eigenes Visum beantragen zu müssen.
Wann kann ich ein Schengen-Visum beantragen?
Ein Visumantrag für die Niederlande kann frühestens 6 Monate und spätestens 15 Kalendertage vor Beginn des geplanten Reisetermins gestellt werden. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag rechtzeitig vor dem geplanten Abreisetermin einzureichen.
Wie lange ist ein Visum für Reisende aus Thailand gültig?
Der Aufenthalt im Schengen-Raum ist für visumpflichtige und nicht visumpflichtige Personen von außerhalb der EU auf maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen begrenzt. Dies bedeutet, dass ein Thailänder, der sich seit 90 Tagen im Schengen-Raum aufhält, erst dann in die Niederlande zurückkehren darf, wenn er sich 90 Tage lang außerhalb des Schengen-Raums aufgehalten hat.
Ein Schengen-Visum ist grundsätzlich 6 Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Der Aufenthalt im Schengen-Raum muss innerhalb dieser 6 Monate erfolgen. Die Rückreise darf daher nach Ablauf des Ablaufdatums nicht mehr erfolgen.
Voraussetzungen für ein Schengen-Visum für Thailänder
Die wichtigsten Voraussetzungen für den Erhalt eines Schengen-Visums für die Niederlande sind:
- Besitz eines gültigen Reisedokuments (Reisepass). Das Reisedokument muss 3 Monate über das Ende der Visumsdauer hinaus gültig sein und darf nicht älter als 10 Jahre sein.
- Es müssen zwei aktuelle Passfotos eingereicht werden, die den Anforderungen entsprechen.
- Ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für ein Schengen-Visum.
- Kann sich die Reise finanziell leisten: Verfügt über ausreichende Mittel für den Lebensunterhalt. Das bedeutet, dass er oder sie 55 Euro pro Tag ausgeben können muss. Verfügt der Gast aus Thailand nicht über ausreichende Mittel, muss ein Bürge (der Einladende) bürgen. Anschließend wird auf das Einkommen dieser Person, des Sponsors, geschaut.
- Der Reisende aus Thailand muss nachweisen können, wo er sich aufhält, etwa durch eine Hotelreservierung oder einen Wohnsitznachweis (Unterkunft) bei einer Privatperson. Wenn ein Thailänder bei der einladenden Partei übernachtet, muss ein Originalformular „Nachweis der Patenschaft und/oder Privatunterkunft“ eingereicht werden. Dieses Formular muss bei der Gemeinde legalisiert werden.
- Der thailändische Gast muss nachweisen können, dass er eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen hat. Diese muss im gesamten Schengen-Raum gültig sein und mindestens 30.000 Euro für medizinische Kosten und Rückführung abdecken.
- Bei der Beantragung eines Schengen-Visums muss zusätzlich eine Option bzw. Reservierung für ein Flugticket eingereicht werden.
- Der thailändische Gast muss glaubhaft machen, dass er/sie rechtzeitig nach Thailand zurückkehren wird. Dabei handelt es sich um eine Kombination von Beweisen. Zum Beispiel frühere Visa für (westliche) Länder, ein Job, Besitz von Immobilien und andere Angelegenheiten, die eine starke soziale oder wirtschaftliche Bindung zu Thailand belegen, wie etwa die Betreuung minderjähriger Kinder.
- Für die Visumgebühr muss der Antragsteller umgerechnet 80 € in thailändischen Baht bezahlen.
- Der Visumantragsteller darf den europäischen Behörden nicht angezeigt werden und darf keine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die Sicherheit des Staates darstellen.
Beantragen Sie ein Schengen-Visum für die Niederlande
Du musst eins haben Schengen-Visum Fragen Sie immer persönlich nach, wenn Sie noch keine biometrischen Daten angegeben haben. Anschließend lassen Sie Ihre Fingerabdrücke nehmen. Dies tun Sie, wenn Sie Ihre Bewerbung einreichen. Diese bleiben 59 Monate gültig. Für einige Bewerber, beispielsweise Kinder unter 12 Jahren, ist dies nicht erforderlich. Haben Sie in den letzten 59 Monaten vor Ihrer aktuellen Bewerbung biometrische Daten (Fingerabdrücke und Foto) bereitgestellt? Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bewerbung von einer anderen Person einreichen zu lassen. Sie müssen nicht persönlich erscheinen.
Sie beantragen ein Visum bei der niederländischen Vertretung in Thailand. Oftmals müssen Sie den Visumantrag bei einer externen Agentur einreichen: dem External Service Provider (EDV). Die niederländische Regierung nutzt dies VFS global. Dieses Büro nimmt den Antrag entgegen und sendet ihn zur Bearbeitung an die niederländische Vertretung. In diesem Fall zahlen Sie zusätzlich zu den Kosten für die Visumbeantragung auch einen zusätzlichen Betrag an den externen Dienstleister.
Niederländische Botschaft in Bangkok
- Kontaktdaten: Botschafter Kees Rade
- Adresse: 15 Soi Ton Son, Lumphini, Pathumwan, Bangkok 10330
- Telefon: +6623095200 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche erreichbar
- Fax: + 6623095205
- Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 8.30:12.00–13.30:16.30 Uhr und 8.30:11.30–XNUMX:XNUMX Uhr. Freitag: XNUMX – XNUMX Uhr.
- E-Mail: ban@minbuza.nl
Kontaktdaten der Konsularabteilung
- Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 08.30:11.00 – 13.30:15.00 und 08.30:11.00 – XNUMX:XNUMX Uhr und Freitag: XNUMX:XNUMX – XNUMX:XNUMX Uhr.
- Für alle konsularischen Dienstleistungen ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte beachten Sie die allgemeinen Schließungstermine der Botschaften und die zusätzlichen Schließungstermine der Konsularabteilungen
- Kurzaufenthaltsvisum für Schengen und Karibik: Vereinbaren Sie einen Termin über VFS global (auf Englisch).
- Dokumentenabholung (ohne Termin):
- Reisepässe: Montag bis Donnerstag: 13.30:15.00 – XNUMX:XNUMX Uhr.
- Beglaubigte Dokumente: Montag bis Donnerstag: 13.30:15.00 – XNUMX:XNUMX Uhr.
- Visum: Montag bis Donnerstag: 13.30:15.00 – XNUMX:XNUMX Uhr.
Konsularische Fragen
- unter der Telefonnummer +6623095200. Bitte beachten Sie: Rufen Sie aus den Niederlanden an? Dann rufen Sie +31 247 247 247 an.
- über WhatsApp. Schicken Sie gleich eines WhatsApp-Nachricht. Oder fügen Sie die Mobiltelefonnummer +316 8238 7796 zur Kontaktliste Ihres Smartphones hinzu und senden Sie Ihre Nachricht.
- über es Kontakt.
Ein Visumantrag für die Niederlande kann frühestens 6 Monate und spätestens 15 Kalendertage (aufgrund der üblichen maximalen Entscheidungsfrist) vor dem geplanten Reisetermin gestellt werden. Es empfiehlt sich daher, den Antrag rechtzeitig einzureichen, am besten mindestens einen Monat vor dem geplanten Abreisetermin. Für ein Kurzaufenthaltsvisum müssen Sie einen Termin vereinbaren.
Schengen-Visum und Reiseversicherung
Wenn Sie Familie, Freunde oder einen Partner aus Thailand mitbringen, muss für diese Person eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden, die die Schengen-Bedingungen erfüllt. Ein Nachweis hierüber – die Police – muss bei der Visumsbeantragung in der Botschaft vorgelegt werden. Diese Versicherung dient der Deckung etwaiger Kosten im Falle einer Rückführung aus medizinischen Gründen, einer dringenden medizinischen Versorgung oder einer Notfallbehandlung in einem Krankenhaus. Die Versicherung muss für alle Schengen-Mitgliedsstaaten gültig sein und für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein. Die Mindestdeckung muss 30.000 € betragen.
Diese Reisekrankenversicherung dient auch dem Schutz des Sponsors, denn dieser trägt die finanzielle Verantwortung. Die Krankenversicherung kann daher von einem Interessenten in den Niederlanden abgeschlossen werden. Der Interessent kann ein Sponsor (Bürge/Unterkunftsgeber), aber auch ein Freund, eine Familie oder ein Partner des thailändischen Gastes sein. In diesem Fall ist der Interessent auch der Versicherungsnehmer (Prämienzahler) und der Visumantragsteller (thailändischer Staatsangehöriger) der Versicherte.
Schließen Sie hier eine Reisekrankenversicherung für ein Visum ab
Auf dieser Website können Sie einfach und schnell eine Reisekrankenversicherung für Ihren thailändischen Gast abschließen. Sie können der Versicherungsnehmer (Prämienzahler) sein und Ihr thailändischer Gast ist dann der Versicherte. Sie schließen die Police ab und senden sie an den Visumantragsteller in Thailand. Sie erhalten die Police schnell. Wenn Sie heute eine Police beantragen, erhalten Sie diese noch am selben oder am nächsten Tag.
Bitte beachten Sie: Diese Versicherung muss vor der Abreise aus Thailand abgeschlossen werden und die Reiseversicherung kann nur für Personen unter 70 Jahren abgeschlossen werden! Ist Ihr Gast 70 Jahre oder älter? Weitere Informationen zu einer Alternative finden Sie hier: Schengen-Reiseversicherung für Personen ab 70 Jahren.
Schließen Sie hier eine Reisekrankenversicherung ab!
Die Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance ist eine internationale Reisekrankenversicherung für ausländische Reisende unter 70 Jahren, die nicht in den Niederlanden leben. Die Versicherung ist die beste Wahl für die Beantragung eines Schengen-Visums und erfüllt alle Anforderungen.
Der Abschluss einer Reiserisikoversicherung ist einfach und schnell. Sie erhalten die Police werktags innerhalb von 24 Stunden per E-Mail (wenn Sie sie früher wünschen, rufen Sie bitte an oder senden Sie eine Nachricht).
√ EU-zugelassene Krankenversicherung für ausländische Reisende.
√ Schengen-Visumgarantie: Im Falle einer Visumablehnung müssen Sie nicht zahlen.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Versicherungsbedingungen in Niederländisch und/oder Englisch.
√ Erweiterbar mit Abdeckung für Spezialsportarten und Weltabdeckung.
√ Eine Reiserücktrittsversicherung ist möglich (vorausgesetzt, die Reise wird bei einem niederländischen Reiseveranstalter gebucht).
Versicherungskarte Reiserisikoversicherung »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung auf Niederländisch »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung in Englisch »
Allianz Global Assistance ist der größte Reiseversicherungs- und Assistance-Anbieter der Welt. Die vertrauenswürdige Adresse für den Online-Abschluss einer Reisekrankenversicherung!
Premium-Krankenversicherung
Europaabdeckung | € 2,- |
Weltweite Berichterstattung | € 3,- |
Winter-/Spezialsportarten | € 1,15 |
Stornierung | 5 % der Reisesumme |
Mindestprämie | € 11,50 |
Versicherungskosten | € 4,50 |
Prämie pro Person und Tag. Bis einschließlich 69 Jahre. |
Deckungsumfang: Reisekrankenversicherung
Wir bieten Ihnen die Reiserisikoversicherung der Allianz Global Assistance an. Diese Versicherung erfüllt die Schengen-Anforderungen für eine Reisekrankenversicherung, nämlich:
- Die Gültigkeitsdauer der Reisekrankenversicherung muss der Gesamtdauer der Reise entsprechen.
- Die Versicherung muss in allen Schengen-Staaten gültig sein.
- Die Versicherung muss Rückführungskosten (Kosten für die Rückkehr in das Herkunftsland) und medizinische Kosten abdecken.
- Die Deckung der medizinischen Kosten muss mindestens 30.000 € betragen.
Der Versicherungsschutz dieser speziellen Reiseversicherungen geht noch weiter. Ihr ausländischer Gast ist außerdem versichert für:
- SOS-Kosten bei Krankheit, Unfall oder Verlust des Versicherten;
- Tod des Versicherten;
- Krankheit, Unfall oder Tod der nicht mitreisenden Familie des Versicherten;
- Tod einer mitversicherten Reisebegleitung;
- Schäden am Eigentum des Versicherten im Wohnsitzland;
- erzwungene Verzögerung;
- medizinische Kosten während der Reise und des Aufenthalts in den Niederlanden;
- Beschädigung und Verlust von Reisedokumenten;
- die Kosten für den Kauf von Ersatzkleidung und/oder Toilettenartikeln;
- Schäden an Unterkünften.
In Thailand gibt es keinen Versicherungsschutz. Der Vollständigkeit halber lesen Sie sich immer die Versicherungsbedingungen durch.
Wichtige Informationen zur Reisekrankenversicherung für ein Visum
Wir haben die wichtigsten Fakten zusammengefasst:
- Wenn Ihr Gast aus Thailand ein Schengen-Visum beantragen muss, ist eine Reisekrankenversicherung obligatorisch.
- Auf dieser Website können Sie für Ihren thailändischen Gast eine Visa-Reiseversicherung abschließen und die Prämie bezahlen.
- Die Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance erfüllt alle Anforderungen an eine Reisekrankenversicherung für ein Schengen-Visum (Kurzaufenthaltsvisum).
- Sie erhalten die Police sehr schnell nach Ihrem Antrag, in der Regel noch am selben oder am nächsten Tag. Außerdem erhalten Sie die Versicherungsbedingungen.
- Solange die Richtlinie noch nicht in Kraft getreten ist, können Sie sie kostenlos anpassen lassen, beispielsweise weil sich das Visumdatum als anders herausstellt.
- Wenn ein Visum für die Niederlande abgelehnt wurde und die Police noch nicht in Kraft getreten ist, wird die Prämie zurückerstattet und die Versicherung erlischt.
- Bestehende Beschwerden, Erkrankungen und Beschwerden, die bereits zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns oder davor bestanden, sind nicht versichert und daher nicht erstattungsfähig. Dies gilt auch für Medikamente, die eingesetzt werden. Schecks und eine (Krankenhaus-)Lieferung sind daher ebenfalls von diesen Reiseversicherungen ausgeschlossen.
- Die Reisekrankenversicherung für Thailänder ist nur für plötzliche und unerwartete medizinische Kosten während eines Aufenthalts in den Niederlanden oder anderen Schengen-Ländern gedacht.
- Bevor Sie die Police abschließen, sollten Sie die Deckungsübersicht und die Versicherungsbedingungen gelesen haben, damit Sie wissen, wofür Ihr Gast aus Thailand versichert ist und was nicht.
Häufig gestellte Fragen zu einem Schengen-Visum von Thailand in die Niederlande (FAQ)
Lesen Sie unten die häufig gestellten Fragen und Antworten zu einem Schengen-Visum und einer Reisekrankenversicherung für Reisende aus Thailand.
Ja, Reisende aus Thailand benötigen ein Visum für die Niederlande und den Schengen-Raum.
Ein Schengen-Visumantrag für die Niederlande kann frühestens 6 Monate und spätestens 15 Kalendertage (aufgrund der üblichen maximalen Entscheidungsfrist) vor dem geplanten Reisetermin gestellt werden. Es empfiehlt sich daher, den Antrag frühzeitig einzureichen.
De Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance ist eine hervorragende Versicherung für Reisende aus Thailand, da sie alle Anforderungen erfüllt und von der Botschaft und VFS Global stets akzeptiert wird. Allianz Global Assistance ist der größte Reiseversicherer der Welt und wurde mehrfach zum besten Reiseversicherer der Niederlande gewählt.
Ja, das empfehlen wir auch. Ausländische Versicherer können weniger zuverlässig sein. Die Reisekrankenversicherung kann von einem Bürgen, Sponsor oder Familienmitglied in den Niederlanden abgeschlossen werden. Der Sponsor ist dann der Versicherungsnehmer und der Visumantragsteller der Versicherte.
Ja, die Reiseversicherung für Ausländer gilt europaweit. Allerdings sind Sie im Herkunftsland nicht versichert.
Nein, wenn das Visum abgelehnt wurde und die Versicherung noch nicht in Kraft getreten ist, wird die Police gekündigt und Sie müssen nichts bezahlen. Sie gehen also kein Risiko ein.
Im Normalfall trifft die Botschaft innerhalb von 15 Kalendertagen eine Entscheidung. Diese Entscheidungsfrist ist gesetzlich festgelegt und beginnt mit dem Tag, an dem der Visumantrag bei der Botschaft eingeht. In manchen Fällen ist mehr Zeit für die Recherche erforderlich. In diesem Fall kann die Entscheidungsfrist auf maximal 30 Tage verlängert werden. In diesem Fall werden Sie vom IND benachrichtigt. Sollten zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, kann diese Frist in Ausnahmefällen auf 60 Tage verlängert werden.
Bei einem ersten Visumsantrag haben Sie in der Regel nur Anspruch auf eine einmalige Einreise. Ein Visum kann auch für zwei- oder mehrmalige Einreisen erteilt werden. Für jemanden, der häufig aus Thailand reist, ist es daher am besten, eine mehrfache Einreise zu beantragen. Wenn Sie schon einmal ohne Probleme mit einem Schengen-Visum in den Niederlanden waren, können Sie beim nächsten Mal eine Mehrfacheinreise beantragen.
Ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (bis zu 90 Tage) kostet 80 €. Für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren: 40 €. Für Kinder bis 6 Jahre: 0 €. Die Gebühren müssen in thailändischen Baht bezahlt werden. Die Kosten für die Servicegebühr von VFS Global dürfen 40 € (die Hälfte der Gebühr für einen Visumantrag) nicht überschreiten.
Ein Visumantrag für die Niederlande beginnt mit dem Ausfüllen eines Visumantragsformular Anschließend werden die obligatorischen Dokumente wie der Nachweis einer Reisekrankenversicherung eingeholt. Das Beste, was Sie dafür tun können Kontroll-Liste des Außenministeriums.
Sie müssen über eine gültige thailändische Biometrie verfügen paspoort nicht älter als 10 Jahre. Sie dürfen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die nationale Sicherheit oder die internationalen Beziehungen eines der Schengen-Staaten darstellen, darüber hinaus gibt es eine Reihe von Bedingungen, die Sie hier nachlesen können: über das Visumverfahren »