Besuch aus Indien? Beantragen Sie ein Schengen-Visum für die Niederlande
Kommt ein Gast aus Indien für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen in die Niederlande? Dann benötigt er oder sie ein Schengen-Visum.
In diesem Artikel können Sie das Verfahren zur Beantragung eines Kurzaufenthaltsvisums (Schengen-Visum) für Gäste aus Indien nachlesen.
Verfahren zur Beantragung eines Schengen-Visums in Indien
Die niederländische Botschaft in Indien nutzt den externen Dienstleister VFS Global, um Ihren Visumantrag entgegenzunehmen und zu prüfen. Zur rechtzeitigen Bearbeitung von Anträgen auf Kurzaufenthaltsvisa empfiehlt es sich, mit ihnen einen Termin zu vereinbaren. Sehen Sie, welche Voraussetzungen Ihre Bewerbung erfüllen muss und Vereinbaren Sie einen Termin über die Website von VFS Global in Neu-Delhi (Informationen auf Englisch). Sie können VFS Global auch anrufen, um einen Termin in einem ihrer Büros zu vereinbaren.
VFS Global Helpline in Neu-Delhi
- Telefonnummer: 022-67866007 (08:00 – 17:00) Montag bis Freitag.
- E-Mail: infonorth.nlin@vfshelpline.com en infowest.nlin@vfshelpline.com
- Adresse: U-Bahn-Station Shivaji Stadium, Zwischengeschoss, Baba Kharak Singh Marg, Connaught Place, Neu-Delhi – 110001.
Die Kommunikation erfolgt in englischer Sprache.
Niederländische Botschaft in Neu-Delhi
Kontakt
- Botschafter Marten van den Berg
- Adresse: Shantipath 6/50 F, Chanakyapuri, Neu-Delhi
- Telefon: +911124197600 – 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche erreichbar
- Fax: + 911124197710
- E-Mail: nde@minbuza.nl
- Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 9.00 – 17.00 Uhr Sehen Sie sich die Tage an, an denen die Botschaft geschlossen ist.
Kontaktdaten der Konsularabteilung
- Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 9.00:12.00 – 14.00:16.00 Uhr und 9.00:12.00 – XNUMX:XNUMX Uhr. Freitag: XNUMX – XNUMX Uhr
- Schengen-Visum und Karibik-Visum (Kurzaufenthaltsvisum): Machen Sie ein Terminvereinbarung (auf Englisch) über VFS Global.
- Vorstellungsgespräche zur Beantragung eines Kurzaufenthaltsvisums: Vereinbaren Sie einen Termin über das Online-Terminsystem.
- Abholung von Reisepässen und Personalausweisen (ohne Terminvereinbarung): Montag bis Donnerstag: 9.00:12.00 – 13.00:16.00 Uhr und 9.00:14.00 – XNUMX:XNUMX Uhr. Freitag: XNUMX – XNUMX Uhr Informieren Sie sich vor Ihrer Anreise über die Tage, an denen die Botschaft geschlossen ist.
- Konsularische Anfragen per E-Mail: Bei Fragen erreichen Sie uns unter der Kontakt.
Visaverfahren VFS Global Services
Indische Einwohner, die mit einem Schengen-Visum in die Niederlande einreisen möchten, können auf der Website von VFS Global Services nachlesen, wie das Verfahren funktioniert. Im Folgenden beschreiben wir kurz die Vorgehensweise.
Bitte beachten Sie: Inder, die während der Hochsaison in die Niederlande reisen möchten, sollten ihren Visumantrag mindestens einen Monat im Voraus einreichen, um Enttäuschungen zu vermeiden.
Antragsverfahren Schengen-Visum Niederlande für Einwohner Indiens
- Schritt 1: Besuchen Sie die englische Website von VFS Global Services und lesen Sie die Informationen.
- Schritt 2: Füllen Sie ein Antragsformular für ein Schengen-Visum aus. Stellen Sie Passfotos bereit, die den Passfoto-Spezifikationen entsprechen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente bereitstellen können. Stellen Sie eine vollständige Datei bereit. Unvollständige Bewerbungen werden nicht akzeptiert.
- Schritt 3: Vereinbaren Sie einen Termin für einen Besuch bei VFS Global Services. Und reichen Sie dort Ihren Visumsantrag und die erforderlichen Unterlagen ein (u.a. Reisepass, Visumsantragsformular, Reisekrankenversicherung)
- Schritt 4: Besuchen Sie VFS Global Services während der Geschäftszeiten und geben Sie eine Terminnummer an.
- Schritt 5: Reichen Sie Ihren Visumantrag bei VFS Global Services ein und zahlen Sie die Gebühren in bar in indischen Rupien.
- Schritt 6: Verfolgen Sie den Status Ihres Visumantrags online.
- Schritt 7: Holen Sie Ihren Reisepass bei VFS Global Services ab oder warten Sie, bis der Kurier Ihren Reisepass zurückgibt.
Schließen Sie für Ihr Visum eine Reisekrankenversicherung ab
Auf dieser Website können Sie einfach und schnell selbst eine Reisekrankenversicherung abschließen. Sie können der Versicherungsnehmer (Prämienzahler) sein und Ihr indischer Gast ist dann der Versicherte. Sie schließen die Police ab und senden sie an den Visumantragsteller. Sie erhalten die Police schnell. Wenn Sie heute eine Police beantragen, erhalten Sie diese noch am selben oder am nächsten Tag.
Medizinische Reiseversicherung und Garantie
Wenn Sie einen ausländischen Gast oder Partner garantieren, der die Niederlande besuchen möchte, ist es ratsam, selbst eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Dies ist nicht nur eine Voraussetzung für den Visumantrag Ihres Gastes, sondern bietet Ihnen auch finanziellen Schutz. Als Bürge haften Sie finanziell für alle medizinischen Kosten, die Ihrem Gast während seines Aufenthalts in den Niederlanden entstehen, und diese Kosten können erheblich sein.
Indem Sie die Versicherung selbst abschließen und die Police per E-Mail an den Visumantragsteller senden, haben Sie die Kontrolle über den Prozess. Es empfiehlt sich, sicherzustellen, dass Sie der Versicherungsnehmer (die Person, die die Prämie zahlt) und Ihr Gast die versicherte Person ist. Ein großer Vorteil dabei ist, dass etwaige Schadenszahlungen an Sie überwiesen werden und nicht auf das Bankkonto Ihres Gastes.
Eine gute Option für diese Situation ist die von uns angebotene Schengen-Versicherung. Dies ist eine ausgezeichnete Reisekrankenversicherung, die speziell für die Beantragung eines Schengen-Visums entwickelt wurde. Es bietet den notwendigen Versicherungsschutz und erfüllt die Voraussetzungen für die Erteilung eines Schengen-Visums. Durch den Abschluss dieser Versicherung stellen Sie sicher, dass Sie die Visumsanforderungen erfüllen und sich und Ihren Gästen während ihres Aufenthalts in den Niederlanden finanziellen Schutz bieten.
Bitte beachten Sie: Diese Versicherung muss vor der Abreise aus Indien abgeschlossen werden und die Reiseversicherung kann nur für Personen unter 70 Jahren abgeschlossen werden! Ist Ihr Gast 70 Jahre oder älter? Weitere Informationen zu einer Alternative finden Sie hier: Schengen-Reiseversicherung für Personen ab 70 Jahren.
Schließen Sie hier eine Reisekrankenversicherung ab!
Die Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance ist eine internationale Reisekrankenversicherung für ausländische Reisende unter 70 Jahren, die nicht in den Niederlanden leben. Die Versicherung ist die beste Wahl für die Beantragung eines Schengen-Visums und erfüllt alle Anforderungen.
Der Abschluss einer Reiserisikoversicherung ist einfach und schnell. Sie erhalten die Police werktags innerhalb von 24 Stunden per E-Mail (wenn Sie sie früher wünschen, rufen Sie bitte an oder senden Sie eine Nachricht).
√ EU-zugelassene Krankenversicherung für ausländische Reisende.
√ Schengen-Visumgarantie: Im Falle einer Visumablehnung müssen Sie nicht zahlen.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Versicherungsbedingungen in Niederländisch und/oder Englisch.
√ Erweiterbar mit Abdeckung für Spezialsportarten und Weltabdeckung.
√ Eine Reiserücktrittsversicherung ist möglich (vorausgesetzt, die Reise wird bei einem niederländischen Reiseveranstalter gebucht).
Versicherungskarte Reiserisikoversicherung »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung auf Niederländisch »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung in Englisch »
Allianz Global Assistance ist der größte Reiseversicherungs- und Assistance-Anbieter der Welt. Die vertrauenswürdige Adresse für den Online-Abschluss einer Reisekrankenversicherung!
Häufig gestellte Fragen und Antworten für ein Schengen-Visum Indien – Niederlande
Ja, Inder benötigen ein Visum für die Niederlande und den Schengen-Raum.
De Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance ist eine hervorragende Versicherung für Reisende aus Indien, erfüllt alle Anforderungen und wird stets von der Botschaft und VFS Global akzeptiert. Allianz Global Assistance ist der größte Reiseversicherer der Welt und wurde mehrfach zum besten Reiseversicherer der Niederlande gewählt.
Ja, das empfehlen wir auch. Ausländische Versicherer können weniger zuverlässig sein. Die Reisekrankenversicherung kann von einem Bürgen, Sponsor oder Familienmitglied in den Niederlanden abgeschlossen werden. Der Sponsor ist dann der Versicherungsnehmer und der Visumantragsteller der Versicherte.
Nein, wenn das Visum abgelehnt wurde und die Versicherung noch nicht in Kraft getreten ist, wird die Police gekündigt und Sie müssen nichts bezahlen. Sie gehen also kein Risiko ein.
Bei einem ersten Visumsantrag haben Sie in der Regel nur Anspruch auf eine einmalige Einreise. Ein Visum kann auch für zwei- oder mehrmalige Einreisen erteilt werden. Daher ist es am besten für jemanden geeignet, der häufig aus Indien reist Mehrfacheintrag Fragen. Wenn Sie schon einmal ohne Probleme mit einem Schengen-Visum in den Niederlanden waren, können Sie beim nächsten Mal eine Mehrfacheinreise beantragen.
Im Normalfall trifft die Botschaft innerhalb von 15 Kalendertagen eine Entscheidung. Dieser Entscheidungszeitraum ist gesetzlich festgelegt und im Europäischen Visakodex enthalten (Laufzeit Verordnung (EG) 810/2009). Die gerichtliche Entscheidungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Visumantrag bei der Botschaft eingeht. In manchen Fällen ist mehr Zeit für die Recherche erforderlich. In diesem Fall kann die Entscheidungsfrist auf maximal 30 Tage verlängert werden. In diesem Fall werden Sie vom IND benachrichtigt. Sollten zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, kann diese Frist in Ausnahmefällen auf 60 Tage verlängert werden.
Ein Schengen-Visumantrag für die Niederlande kann frühestens 6 Monate und spätestens 15 Kalendertage (aufgrund der üblichen maximalen Entscheidungsfrist) vor dem geplanten Reisetermin gestellt werden. Es empfiehlt sich daher, den Antrag rechtzeitig einzureichen, am besten mindestens einen Monat vor dem geplanten Abreisetermin.
Ein Visum für einen Kurzaufenthalt (bis zu 90 Tage) kostet 80 € Für Kinder von 6 bis 12 Jahren: 40 € Für Kinder bis 6 Jahre: 0 € Die Kosten für die VFS-Servicegebühr Global können sich auf a belaufen maximal 40 € (die Hälfte der Gebühr für einen Visumantrag).
Ein Visumantrag beginnt mit dem Ausfüllen eines Visumantragsformular und dann mit der Sammlung der obligatorischen Dokumente wie z.B. Nachweis eines medizinische Reiseversicherung. Nutzen Sie am besten die Checkliste des Auswärtigen Amtes.
Sie müssen einen gültigen indischen Reisepass besitzen, der nicht älter als 10 Jahre ist. Sie dürfen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die nationale Sicherheit oder die internationalen Beziehungen eines der Schengen-Staaten darstellen, darüber hinaus gibt es eine Reihe von Bedingungen, die Sie hier nachlesen können: über das Visumverfahren »
Was ist versichert?
Die „Reiserisikoversicherung“ ist eine umfassende Auslandskrankenversicherung für Ausländer. Die Reiseversicherung bietet einen ausgewogenen Schutz gegen die finanziellen Risiken Krankheit und Tod, wie zum Beispiel:
- SOS-Gebühren (einschließlich Hilfeleistung, Rettung und Suche).
- Medizinische Ausgaben* (einschließlich Krankenhaus, Facharzt und Ärzte).
- Repatriierung (einschließlich Ambulanzflugzeug und Transport sterblicher Überreste).
- Kosten für Bestattung oder Einäscherung und Ankunft der Familie.
* Medizinische Kosten sind finanzielle Entschädigungen für Ärzte (Honorare) und Kosten für:
- Krankenhausaufenthalt;
- Operation und OP-Saalnutzung;
- verordnete Röntgen- und radioaktive Bestrahlungen;
- verschreibungspflichtige Medikamente, Bandagen und Massagen;
- medizinisch notwendiger Transport, einschließlich aller medizinisch notwendigen Evakuierungen und Transporte von einer Skipiste.
Auch Ihre Reisedokumente (Einkaufskosten, Laissez-Passer, Ersatzvisum oder andere offizielle Reisedokumente), Ersatzkleidung und/oder Toilettenartikel sowie Schäden an der Unterkunft sind versichert. Folgendes wird ebenfalls abgedeckt:
- Krankheit, Unfall oder vermisste Person des Versicherten;
- Tod des Versicherten, Krankheit, Unfall oder Tod der nicht mitreisenden Familie des Versicherten;
- Tod einer mitversicherten Reisebegleitung;
- Schäden am Eigentum des Versicherten im Wohnsitzland;
- Kosten aufgrund erzwungener Verzögerung.