Themen auf dieser Seite:
- Ausländische Gäste und Haftpflichtversicherung
- Haftung bei der Bereitstellung von Unterkünften mit einem Schengen-Visum
- Haftpflichtversicherung für Privatpersonen (AVP)
Ausländische Gäste und Haftpflichtversicherung
Kommt einer? ausländischer Gast Wenn Sie in die Niederlande reisen, können Sie hierfür eine spezielle Reisekrankenversicherung abschließen. Häufig wird die Frage gestellt, wie es mit der Haftung Ihrer visumpflichtigen bzw. nicht visumpflichtigen Person genau aussieht ausländischer Gast und ob hierfür eine gesonderte Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss.
Haftung bei der Bereitstellung von Unterkünften mit einem Schengen-Visum
Wenn jemand aus dem Ausland mit einem Schengen-Visum in die Niederlande einreist und bei Ihnen wohnt (Sie sind der Unterkunftsgeber/Bürge), haften Sie für Ihren Gast. Wenn er oder sie einen Schaden verursacht, kann dieser von Ihnen erstattet werden. Deshalb ist es wichtig, dass Sie eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben oder noch abschließen. Eine Privathaftpflichtversicherung (kurz AVP) deckt auch die Haftung für die Unterkunft ab.
Haftpflichtversicherung für Privatpersonen (AVP)
Bei der Privathaftpflichtversicherung handelt es sich um eine Schadensversicherung, die den Versicherten vor den Risiken einer privaten Haftung schützt. Die AVP deckt alle Ansprüche ab, für die der Versicherte gesetzlich haftet, es sei denn, das schadenverursachende Ereignis ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Versicherer bietet in der Regel die Wahl zwischen Einzel- und Familienschutz. Der Kreis der versicherten Personen richtet sich nach der gewählten Deckung.
In der Einzelversicherung sind folgende Personen versichert:
- Der Versicherungsnehmer.
- Logen, soweit sie nicht selbst versichert sind.
- Hauspersonal, soweit die Haftung im unmittelbaren Zusammenhang mit der Tätigkeit steht.
In der Familienversicherung sind zusätzlich zu den in der Einzelversicherung genannten Personen versichert:
- Ehemann/Ehefrau/eingetragener Partner;
- Die mit ihm/ihr als Familie zusammenlebenden Personen sowie deren minderjährige Kinder;
- Ihre erwachsenen, unverheirateten Kinder, die zu Hause leben oder zum Studieren weg wohnen.
- Mitlebende (Großeltern) Eltern, Blutsverwandte und angeheiratete Verwandte.
Fast jeder Niederländer verfügt über eine AVP-Versicherung. Wenn dies in Ihrem Fall auch der Fall ist, müssen Sie nichts tun. Sollte dies nicht der Fall sein und Sie haben einen Gast aus dem Ausland, der bei Ihnen übernachtet (und für den Sie ggf. ein Visum garantieren), empfiehlt sich der Abschluss einer Privatpersonen-Haftpflichtversicherung.
