Schließen Sie für ein Schengen-Visum eine Reisekrankenversicherung ab


Schengen-Versicherungsallianz
Schließen Sie jetzt die Allianz Reiserisikoversicherung für Ihren ausländischen Gast ab!
✔︎ Erfüllt alle Voraussetzungen für ein Schengen-Visum.
✔︎ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
✔︎ Sie können die Police in der Zwischenzeit kostenlos ändern.
✔︎ VISA-GARANTIE: Sie zahlen nichts, wenn Ihr Visum abgelehnt wird.
✔︎ Die Sicherheit des größten Reiseversicherers der Welt: Allianz Global Assistance.
Prämie ab 2 € pro Tag
Brauchen Sie eine Schengen-Versicherung? Wir empfehlen die Reiserisikoversicherung der Allianz Global Assistance. Das ist genehmigt Schengen-Versicherungg, die Sie hier einfach und schnell schließen können.
Die Reiserisikoversicherung erfüllt alle Anforderungen für Schengen-Visa und wird von der Botschaft stets akzeptiert. Hervorragende Versicherung für Assistenz, medizinische Kosten und Rückführung ab nur 2 € pro Tag, also eine ausgezeichnete Schengen-Reiseversicherung.
Lassen Sie Ihre Familie, eins Partner oder Freunde, die aus dem Ausland kommen? Hast du sie eingeladen? Sind Sie ein Bürge? Dann schützen Sie sich und die ausländischer Gast mit guter Schengen-Versicherung (medizinische Reiseversicherung). Sollten bei Ihrem Gast aus dem Ausland medizinische Kosten anfallen, ist dies versichert. Auch zahnärztliche Kosten infolge eines Unfalls sind versichert.
Alle Vorteile der Reisekrankenversicherung Travel Risk:
- Schengen-Versicherung: günstige Prämie ab 2 € pro Person und Tag.
- Visa-Garantie: Kein Visum = Premium-Rückgabe (Sie müssen nichts bezahlen und die Police läuft ab).
- Versicherungsbedingungen und Versicherungsbedingungen in klarem Niederländisch (Versicherungsbedingungen und Versicherungserklärung in englischer Sprache sind ebenfalls möglich).
- Erfüllt alle Visabestimmungen der niederländischen Regierung (Botschaften und Konsulate) und der Schengen-Länder.
- Sie können die Police vor dem Vertragsbeginn kostenlos ändern.
- Schneller Service: An Werktagen erhalten Sie die Schengen-Reiseversicherung innerhalb von 24 Stunden, bei Bedarf auf Wunsch auch früher.

Schließen Sie eine Schengen-Versicherung ab
De Reiserisikoversicherung erfüllt alle Voraussetzungen für die Beantragung eines Schengen-Visums (Kurzaufenthaltsvisum für maximal 90 Tage) und wird daher immer von der Botschaft akzeptiert. Ein Visumsantrag kann so schnell und reibungslos verlaufen.
Premium-Krankenversicherung
Europaabdeckung | € 2,- |
Weltweite Berichterstattung | € 3,- |
Winter-/Spezialsportarten | € 1,15 |
Stornierung | 5 % der Reisesumme |
Mindestprämie | € 11,50 |
Versicherungskosten | € 4,50 |
Prämie pro Person und Tag. Bis einschließlich 69 Jahre. |

Schließen Sie hier eine Reisekrankenversicherung ab!
Die Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance ist eine internationale Reisekrankenversicherung für ausländische Reisende unter 70 Jahren, die nicht in den Niederlanden leben. Die Versicherung ist die beste Wahl für die Beantragung eines Schengen-Visums und erfüllt alle Anforderungen.
Der Abschluss einer Reiserisikoversicherung ist einfach und schnell. Sie erhalten die Police werktags innerhalb von 24 Stunden per E-Mail (wenn Sie sie früher wünschen, rufen Sie bitte an oder senden Sie eine Nachricht).
√ EU-zugelassene Krankenversicherung für ausländische Reisende.
√ Schengen-Visumgarantie: Im Falle einer Visumablehnung müssen Sie nicht zahlen.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Versicherungsbedingungen in Niederländisch und/oder Englisch.
√ Erweiterbar mit Abdeckung für Spezialsportarten und Weltabdeckung.
√ Eine Reiserücktrittsversicherung ist möglich (vorausgesetzt, die Reise wird bei einem niederländischen Reiseveranstalter gebucht).
Versicherungskarte Reiserisikoversicherung »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung auf Niederländisch »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung in Englisch »
Allianz Global Assistance ist der größte Reiseversicherungs- und Assistance-Anbieter der Welt. Die vertrauenswürdige Adresse für den Online-Abschluss einer Reisekrankenversicherung!
Was ist versichert?
Die „Reiserisikoversicherung“ ist eine umfassende Auslandskrankenversicherung für Ausländer. Die Reiseversicherung bietet einen ausgewogenen Schutz gegen die finanziellen Risiken Krankheit und Tod, wie zum Beispiel:

- SOS-Gebühren (einschließlich Hilfeleistung, Rettung und Suche).
- Medizinische Ausgaben* (einschließlich Krankenhaus, Facharzt und Ärzte).
- Repatriierung (einschließlich Ambulanzflugzeug und Transport sterblicher Überreste).
- Kosten für Bestattung oder Einäscherung und Ankunft der Familie.
* Medizinische Kosten sind finanzielle Entschädigungen für Ärzte (Honorare) und Kosten für:
- Krankenhausaufenthalt;
- Operation und OP-Saalnutzung;
- verordnete Röntgen- und radioaktive Bestrahlungen;
- verschreibungspflichtige Medikamente, Bandagen und Massagen;
- medizinisch notwendiger Transport, einschließlich aller medizinisch notwendigen Evakuierungen und Transporte von einer Skipiste.
Auch Ihre Reisedokumente (Einkaufskosten, Laissez-Passer, Ersatzvisum oder andere offizielle Reisedokumente), Ersatzkleidung und/oder Toilettenartikel sowie Schäden an der Unterkunft sind versichert. Folgendes wird ebenfalls abgedeckt:
- Krankheit, Unfall oder vermisste Person des Versicherten;
- Tod des Versicherten, Krankheit, Unfall oder Tod der nicht mitreisenden Familie des Versicherten;
- Tod einer mitversicherten Reisebegleitung;
- Schäden am Eigentum des Versicherten im Wohnsitzland;
- Kosten aufgrund erzwungener Verzögerung.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Schengen-Versicherung (Reisekrankenversicherung)
Bei der Beantragung bzw. Abholung des Visums muss der Visumantragsteller nachweisen können, dass für die Dauer seines Aufenthalts in den Niederlanden eine Schengen-Reiseversicherung abgeschlossen wurde. Der Grund dafür ist, dass die Schengen-Staaten nicht für etwaige Kosten eines ausländischen Gastes, wie beispielsweise Krankenhauskosten, aufkommen wollen. Eine Reiseversicherung ist auch ein (finanzieller) Schutz für jemanden, der als Bürge auftritt.
Die Reiseversicherung muss alle Kosten im Zusammenhang mit der Rückführung aus medizinischen Gründen, der medizinischen Notfallversorgung und/oder der Notfallbehandlung im Krankenhaus abdecken. Die abzuschließende Reisekrankenversicherung muss für den gesamten Schengen-Raum gültig sein, eine Mindestdeckungssumme von 30.000 € haben und die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts abdecken. Bei der Antragstellung bzw. bei der Erteilung des Visums muss ein Nachweis über die Originalversicherung vorgelegt werden.
Ja, das ist kein Problem. Sie sind dann der Versicherungsnehmer (zahlt die Prämie) und der ausländische Gast ist der Versicherte.
Mit dem Antragsformular ermächtigen Sie den Versicherer zum Lastschrifteinzug. Die Abbuchung der Prämie von Ihrem Zahlungskonto erfolgt in der Regel kurz vor Versicherungsbeginn.
Nein, wenn ein Visumantrag abgelehnt wird und die Versicherung noch nicht begonnen hat, erhalten Sie eine volle Rückerstattung der Prämie.
Sie erhalten die Police (inkl. Konditionen) digital per E-Mail. Anschließend können Sie die Police per E-Mail an Ihren ausländischen Gast senden.
Grundsätzlich am selben Tag oder am nächsten Tag. Anfragen, die am Wochenende eingehen, werden am Montag bearbeitet.
Bevor die Police in Kraft tritt, können Sie problemlos das Start- und/oder Enddatum der Police anpassen.
Liegt eine Garantie vor (der ausländische Gast wohnt beim Bürgen), dient die Reiseversicherung auch der finanziellen Absicherung dieser Person. Mit einer niederländischen Reiseversicherung unterliegen Sie niederländischem Recht. Niederländische Versicherer unterliegen einer strengen Aufsicht und sind in der Regel zuverlässiger als ausländische Versicherer. Das ist bei hohen Kosten eine schöne Idee.
Die Reiseversicherung für Ausländer deckt die Erbringung von Hilfeleistungen, die Erstattung außerordentlicher Kosten und medizinischer Kosten ab:
– Hilfe: Bei Krankheit oder Unfall können Sie rund um die Uhr auf professionelle Hilfe und Beratung zählen.
– Repatriierung: Kosten für die Repatriierung (Rückkehr ins Heimatland) aufgrund von Krankheit oder Tod.
– Außerordentliche Kosten: Kosten, die im Notfall entstehen müssen (z. B. zusätzliche Reise- oder Übernachtungskosten), werden erstattet.
– Medizinische Kosten: Medizinische Kosten infolge eines Unfalls oder einer Krankheit, die während der Gültigkeitsdauer der Versicherung eingetreten sind, sind bis zu einem Höchstbetrag von 30.000 € versichert.
– Zahnarztkosten: entstehen durch einen Unfall.
– Diebstahl Ihrer Reisedokumente.
– Verspätete Ankunft des Gepäcks.
Mit der Reiserisikoversicherung sind Sie gegen Corona versichert, wenn Sie in die Niederlande reisen.
In Europa sind Sie nur in gelben Gebieten gegen Corona versichert (Reisehinweise).
Nein, dafür ist diese Reiseversicherung nicht gedacht. Die Kosten für eine Schwangerschaft gehen zu Ihren Lasten.
Beschwerden und Beschwerden, die bereits bei oder vor Versicherungsbeginn bestanden, sind nicht versichert und daher nicht ersatzfähig. Die Reiseversicherung für Ausländer ist nur für plötzliche und unerwartete medizinische Kosten in den Niederlanden oder anderen Schengen-Ländern gedacht.
