Hinweis: Diese Informationen sind nicht mehr aktuell. Seit dem 17. September 2022 gibt es für Reisende in die Niederlande keine Corona-Regeln mehr. Sie können ohne Vorlage einer Fernbeziehungsbescheinigung, eines Impfnachweises, eines Genesenennachweises oder eines negativen Testergebnisses in die Niederlande einreisen. Wenn Sie einer Visumspflicht unterliegen, müssen Sie natürlich zunächst ein Schengen-Visum beantragen.
Ab dem 1. Juni 2021 gilt in den Niederlanden kein Flugverbot mehr für Personen aus Ländern mit hohem Risiko für die Corona-Pandemie. Dieses Verbot wurde durch neue Quarantäneregeln ersetzt.
Das bedeutet, dass Reisende aus Ländern in Süd- und Mittelamerika, Indien und Südafrika unter bestimmten Bedingungen in die Niederlande fliegen können. Für sogenannte „Länder mit sehr hohem Risiko“ gilt weiterhin ein EU-Einreiseverbot, sodass Reisende aus diesen Ländern nur dann in die Niederlande einreisen dürfen, wenn ein triftiger Grund dafür vorliegt. Zum Beispiel für Studium, Wissen und Forschung, Arbeit oder für Familienbesuche im Krankheits-, Todes- oder Geburtsfall.
Für Familienbesuche bei Krankheit, Tod oder Geburt
Sie haben zwingende Gründe, Ihre Familie zu besuchen. Hier geht es wirklich um Reisen in Ausnahmefällen wie:
- Sie besuchen ein schwerkrankes oder todkrankes Familienmitglied oder nehmen an einer Beerdigung teil. Sie sind ein Verwandter ersten oder zweiten Grades.
- Sie kommen zur Übergabe Ihres Rechtspartners in die Niederlande. Wenn Sie nicht offiziell verheiratet sind, haben Sie das ungeborene Kind als Ihren Partner anerkannt. Außerdem müssen Sie mit einem Schreiben des Gynäkologen oder Geburtshelfers nachweisen, dass Ihre Partnerin seit mehr als 34 Wochen schwanger ist.
- Großeltern können nach NL reisen, um ihr neugeborenes Enkelkind zu besuchen.
- Sie sind geschiedener Elternteil aus einem Drittstaat und möchten Ihr Kind besuchen.
Gleiches gilt für Familienangehörige Schengen-Visumpflicht wenn einer von a Land, für das ein Visum erforderlich ist (Aufenthalt bis zu 90 Tage).
Quarantänepflicht und zwei negative Testergebnisse statt Flugverbot
Ab dem 1. Juni unterliegen alle Reisenden aus Ländern mit einem sehr hohen COVID-19-Risiko einer obligatorischen Quarantäne und einem obligatorischen negativen NAAT (PCR)-Testergebnis. Sie müssen außerdem eine Quarantänebescheinigung bei sich haben. Auch Reisende aus Ländern, in denen besorgniserregende Virusvarianten vorkommen, müssen bei der Abreise einen negativen Schnelltest vorweisen.
Quarantänepflicht
Reisende aus einem Hochrisikogebiet müssen sich bei ihrer Ankunft in den Niederlanden für zehn Tage in Quarantäne begeben. Bei einem negativen Test nach dem fünften Tag kann die Quarantäne verkürzt werden. Diese Verpflichtung gilt für jede Art von Transport. Für Reisende aus orangefarbenen Hochrisikoländern gilt ein obligatorischer NAAT (PCR)-Test, auch für Autofahrer, und eine dringende Empfehlung, sich in Quarantäne zu begeben.
Liste der Länder mit sehr hohem Risiko
Nachfolgend finden Sie die Liste der Länder, die als Hochrisikogebiet ausgewiesen wurden. Dies bedeutet, dass die Quarantänepflicht ab dem 1. Juni 2021 gilt:
- Argentinien;
- Bahrain;
- Bolivien;
- Brasilien;
- Chili;
- Kolumbien;
- Costa Rica;
- Zypern;
- Dominikanische Republik;
- Ecuador;
- Französisch-Guayana;
- Guyana;
- Kap Verde;
- Litauen;
- Malediven;
- Indien;
- Panama;
- Paraguayisch;
- Peru;
- Seychellen;
- Surinam;
- Uruguay;
- Venezuela;
- Südafrika;
- Schweden.
Abreise aus Hoch- und Höchstrisikogebieten
Reisen Sie aus einem Gebiet mit hohem oder sehr hohem Risiko in die Niederlande? Dann benötigen Sie ein negatives NAAT (PCR)-Testergebnis, das nicht mehr als 72 Stunden vor der Ankunft in den Niederlanden durchgeführt wurde. Dies gilt für Reisen mit:
- Flugzeug
- Fähre
- andere Schiffe (z. B. Kreuzfahrten und Flusskreuzfahrten)
- Eigener Transport (z. B. Auto und Motorrad)
Quelle: Rijksoverheid.nl – dieser Artikel wurde am 1. Juni 2021 veröffentlicht – daraus können keine Rechte abgeleitet werden.
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