Passfotoanforderungen für ein Visum
Das Passfoto im Reisepass, Personalausweis, Schengen-Visum oder Führerschein muss eine Reihe von Anforderungen erfüllen.
Es gibt Anforderungen an: Abmessungen, Fotoqualität, Hintergrund, Darstellung, Körperhaltung, Ausdruck, Brille, Beleuchtung und Positionierung.
Abmessungen
Passfotogröße: Feste Größe: 35 mm x 45 mm (Breite x Höhe).
Gesichtsbreite: Von Ohransatz zu Ohransatz zwischen 16 mm und 20 mm.
Gesichtslänge: Ab 11 Jahren: vom Kinn bis zum Scheitel mindestens 26 mm und höchstens 30 mm.
Bis einschließlich 10 Jahre: vom Kinn bis zum Scheitel mindestens 19 mm und höchstens 30 mm.
Bildqualität
Anforderungen an die Qualität des Passfotos: in Farbe; ähnlich; natürliche Sicht; scharf., ausreichend Kontrast und detailliert. Unbeschädigt; keine Kopie; nicht bearbeitet; gedruckt auf hochwertigem, glattem Fotopapier; Mindestens 400 dpi Auflösung.
Gesicht anzeigen
Voraussetzungen für die Darstellung des Gesichts auf einem Passfoto: Kopf unbedeckt; Gesicht vollständig sichtbar;
Augen vollständig sichtbar. Ohren müssen nicht sichtbar sein, solange die Breite des Gesichts sichtbar ist.
Haltung
Anforderungen an die Körperhaltung einer Person auf einem Passfoto: Kopf geradeaus; Augen auf einer horizontalen Linie; Kopf nicht geneigt; Schultern gerade; keine sichtbare Unterstützung.
Gesichtsausdruck
Anforderungen an den Gesichtsausdruck auf dem Passfoto: neutrales Aussehen; direkt in die Kamera schauen;
Mund geschlossen.
Brille
Anforderungen an die Art und Weise, wie die Person auf dem Passfoto eine Brille trägt: Augen vollständig sichtbar; völlig durchscheinende Gläser; keine störende Spiegelung durch die Brille; kein Schatten.
Belichtung
Anforderungen an die Beleuchtung des Passfotos: gleichmäßig; keine Unter- oder Überbelichtung; kein Schatten im Gesicht oder im Hintergrund; kein Spiegelbild im Gesicht; Keine Reflexion durch Zubehör.
Positionierung
- Anforderungen an die Positionierung des Gesichts auf dem Passfoto: Kopf vollständig abgebildet; Kopf zentriert.
- Ausnahme: religiöse oder weltanschauliche Gründe. Ist es aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen nicht erlaubt, den Kopf unbedeckt zu lassen? Dann dürfen Sie Ihren Kopf bedecken.
- Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren: Kinder unter 6 Jahren müssen die folgenden Anforderungen nicht erfüllen: Körperhaltung: „Augen auf einer horizontalen Linie geöffnet“, „Kopf geneigt“ und „Schultern gerade“; Ausdruck: „neutraler Blick“, „direkt in die Kamera schauen“ und „geschlossener Mund“
Erlaubt oder nicht?
- Bart: Ja
- Perücke: Ja
- Frisurwechsel: Ja
- Langer Pony: Ja, aber nicht zu lang; Augen und Gesicht müssen vollständig sichtbar sein
- Kind mit geschlossenen Augen: Nein
- Gelegentliche Brille: Ja. Der Antragsteller kann entscheiden, ob er eine Brille trägt oder nicht
- Sonde: Ja
- Lippenstift oder anderes Make-up: Ja
- Piercings oder Tätowierung(en) im Gesicht: Ja
- Ohrringe: Ja
- Mütze oder Kappe: Nein, bedecken Sie Ihren Kopf nur aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen
- Gleiches Foto wie im vorherigen Dokument: Vorzugsweise nicht