Häufig verwendete Begriffe und Konzepte im Zusammenhang mit einem Schengen-Visum
Nachfolgend finden Sie häufig verwendete Begriffe und Konzepte mit einer kurzen Erklärung, die Ihnen bei der Beantragung eines Schengen-Visums begegnen können.
Apostille: Die (rechtliche) Beglaubigung von Erklärungen, Unterschriften usw. durch eine zuständige Behörde (durch Anbringen der erforderlichen Stempel usw.). Beispielsweise muss nach der Übersetzung eines amtlichen Dokuments dieses auch mit einer Apostille versehen werden.
Beruf: Im Falle einer negativen Entscheidung über Ihren Einspruch nach einer Visumablehnung können Sie beim Gericht Berufung einlegen. Mehr Informationen: Einspruch und Berufung »
beschikken: Dies ist eine (schriftliche) Entscheidung der Regierung. Einem ausländischen Staatsangehörigen, der einen Visumsantrag gestellt hat, wird die Entscheidung durch einen Bescheid mitgeteilt. Auch die mündliche Mitteilung der KMar, dass Sie nicht in die Niederlande aufgenommen werden, ist eine Entscheidung, gegen die Sie Einspruch einlegen können.
Einspruch: Wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, können Sie Einspruch einlegen. Bleibt der Einspruch erfolglos, können Sie sich an ein Gericht wenden. Mehr Informationen: Einspruch und Berufung »
Biometrie: Passfotos und Fingerabdrücke nehmen. Mehr Informationen: Biometrie »
Konsularische Serviceorganisation (CSO): Seit dem 8. Januar 2018 arbeitet das Außenministerium mit 1 CSO zusammen. Vor diesem Datum wurden verschiedene RSOs (Regional Service Organizations) eingesetzt. Die ehemaligen RSOs sind in Den Haag zentralisiert. Der CSO ist in 3 Cluster unterteilt.
Konsularische Angelegenheiten: Abteilung der Botschaft, zuständig für die Ausstellung von Reisedokumenten (Pässe für Staatsangehörige des Herkunftslandes und Visa für Staatsangehörige des Gastlandes).
Dritte Länder: Dies sind Länder, die nicht Mitglieder der Europäischen Union sind. Der Begriff „Drittstaaten“ wird auch häufig verwendet, wenn es um Vereinbarungen zwischen zwei oder mehr EU-Mitgliedstaaten und einem anderen Land geht.
EES: Dies ist die Abkürzung für das EU Entry-Exit System. Um die Sicherheit in der EU zu erhöhen, wird die EU ab 2020 ein neues Ein- und Ausreisesystem an den Außengrenzen des Schengen-Raums nutzen. Mehr Informationen: EES »
ETIAS: Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem, das 2021 von der EU für visumfreie Staatsangehörige eingeführt wird. Mehr Informationen: ETIAS »
EU-Bürger/Staatsangehöriger: Alle Bürger von Ländern, die zur EU gehören.
EU/EWR (EWR): Europäische Union, Europäischer Wirtschaftsraum. Zusammenarbeit europäischer Länder.
EU-Visakodex: Das ist EU-Verordnung 810/2009/EG, das die einheitlichen Visabestimmungen für alle Schengen-Staaten enthält. Mehr Informationen: EU-Visakodex »
Europäische Union: Die Europäische Union (EU) ist ein wirtschaftlicher und politischer Zusammenschluss von 28 europäischen Ländern (Mitgliedsstaaten). Diese Länder haben der EU Befugnisse zur Umsetzung gemeinsamer europäischer Politiken übertragen. Die Niederlande sind Teil der EU.
Europol: Europol (Europäisches Polizeiamt) ist eine multinationale Ermittlungsorganisation und die Partnerschaft der Polizeikräfte der Europäischen Union.
Externer Dienstleister (EDV): Externe Dienstleister sind international tätige Handelsunternehmen, die vom Außenministerium im Visumverfahren für die Entgegennahme von Visumanträgen und die Erteilung der Visa eingesetzt und geleitet werden. Ein Beispiel hierfür ist VFS global.
Garant: Jemand, der als finanzieller Bürge für einen Ausländer fungiert, der einer Visumpflicht unterliegt.
Garantie: Ausfüllen des Formulars, Nachweis der Bürgschaft und/oder Unterbringung und Beglaubigung der Unterschrift durch die Gemeinde. Mehr Informationen: Garantie »
Informationsgestützte Entscheidungsfindung: Das Außenministerium verwendet für den Visumantrag eine auf Datenanalyse basierende Methode, die informationsgestützte Entscheidungsfindung. Mehr Informationen: Informationsgestützte Entscheidungsfindung »
IND: Das IND ist der Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst des Justizministeriums. Mehr Informationen: IND »
Einreiseverbot: Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer Ihres Visums müssen Sie die Niederlande und den Schengen-Raum verlassen. Wenn Sie das nicht tun, können Sie ein Einreiseverbot für Europa erwirken. Mehr Informationen: Einreiseverbot »
KMar: Königlich Niederländische Marechaussee, de Grenzsoldat an der niederländischen Grenze und an Flughäfen wie Schiphol.
Unterschrift beglaubigen: Die Legalisierung einer Unterschrift bedeutet, dass ein Beamter im Namen des Bürgermeisters erklärt, dass Ihre Unterschrift auf einem bestimmten Dokument „echt“ ist. Mehr Informationen: Legalisierung von Autogrammen »
Lege: Gebühren sind ein Betrag, der an die Regierung für die Nutzung ihrer Dienstleistungen oder Produkte gezahlt werden muss. Mehr Informationen: Lege »
Unterkunftsanbieter: Der private Unterkunftsanbieter ist die Person, bei der sich der Visumantragsteller auf der Grundlage eines Kurzaufenthaltsvisums in den Niederlanden aufhält. Weitere Informationen: Unterkunftsvermittlung »
Medizinische Reiseversicherung: Eine in der EU gültige Reiseversicherung für Ausländer, die unter anderem medizinische Notfallhilfe und Rückführung abdeckt. Mehr Informationen: Medizinische Reiseversicherung »
SEM: Visum für die mehrfache Einreise, Visum für die mehrfache Einreise.
MVV: Das steht für Genehmigung zum vorübergehenden Aufenthalt ist eine Art Visum, mit dem ein Ausländer in die Niederlande einreisen kann, um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Vor der Ausstellung des MVV wird geprüft, ob der Ausländer alle Voraussetzungen für einen Aufenthalt in den Niederlanden erfüllt. Das MVV wird bei einer niederländischen Botschaft oder einem niederländischen Konsulat beantragt und ausgestellt. Mehr Informationen: Genehmigung zum vorübergehenden Aufenthalt »
Einwohner der Niederlande: Ein Einwohner ist ein anderes Wort für einen Einwohner eines bestimmten Landes. Die Person muss tatsächlich in den Niederlanden gemeldet sein und dort wohnen. Ein nicht niederländischer Einwohner ist jemand, der nicht in den Niederlanden lebt.
Recht auf Freizügigkeit: Für Familienangehörige von EU-/EWR-Staatsangehörigen und Schweizer Staatsangehörigen, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben oder ausgeübt haben, gelten besondere Regelungen für den Besuch von Schengen-Staaten: Weitere Informationen: Recht auf Freizügigkeit »
Referenz: Der Sponsor ist die Person oder Organisation in den Niederlanden, die Sie eingeladen hat und bei der Sie übernachten möchten. Der Sponsor fungiert als Ansprechpartner und kann ggf. um weitere Informationen zu den Hintergründen des Visumantrags gebeten werden. Der Sponsor kann auch Bürge sein.
Reisen mit minderjährigen Kindern: Für Reisen in die Niederlande mit Kindern unter 18 Jahren gelten zusätzliche Regeln, wie z. B. obligatorische Formulare und eine Identitätskontrolle. Mehr Informationen: Reisen mit Kindern »
Schengen-Raum: Sehen Schengen-Länder.
Schengen-Länder: Schengen-Staaten sind 27 Länder, zwischen denen es keine Grenzkontrollen für Personen gibt. Innerhalb des Schengen-Raums gibt es daher keine Grenzkontrolle. Dies ist im Schengener Grenzkodex und im Schengener Durchführungsabkommen (SUO) festgelegt, die aus dem Schengener Abkommen, auch Schengener Vertrag genannt, hervorgehen. Die Schengen-Staaten haben gemeinsame Vereinbarungen zur Visumspolitik, zur Asylpolitik und zur Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz getroffen. Mehr Informationen: Schengen-Länder »
Schengener Staaten: Sehen Schengen-Länder.
Schengen-Versicherung: Ein Schengen-Versicherung ist eine Reisekrankenversicherung für die Beantragung eines Schengen-Visums. Bei der Beantragung bzw. Abholung des Schengen-Visums für die Niederlande muss der Visumantragsteller den Abschluss einer Versicherung nachweisen können. Der Grund dafür ist, dass die Schengen-Staaten nicht für etwaige Kosten eines ausländischen Gastes, wie beispielsweise Krankenhauskosten, aufkommen wollen. Eine Versicherung ist auch ein (finanzieller) Schutz für jemanden, der als Bürge auftritt.
Schengen-Visum/Schengen-Visum: Das Kurzaufenthaltsvisum (oder C-Visum). Dies ermöglicht einem ausländischen Staatsangehörigen die freie Reise innerhalb des Schengen-Raums. Ein Schengen-Visum ist maximal 90 Tage gültig. Mehr Informationen: Schengen-Visum »
Schengen-Raum: Von 27-Länder die Teil des Schengener Abkommens sind.
SIS: Schengener Informationssystem, EU-Register für internationale Ermittlungsinformationen.
SOLVIT: Eine Art Online-Ombudsmann, der grenzüberschreitende Probleme und Beschwerden von EU-Bürgern und Unternehmen über die Verletzung ihrer EU-Rechte durch Behörden in EU-Ländern, Norwegen, Island oder Liechtenstein vermittelt: Solvit »
dringendes Visum: Für Familienbesuche in den Niederlanden aufgrund des Todes oder einer unheilbaren Krankheit einer Person. Ein dringendes Visum ist in der Regel kein Schengen-Visum und berechtigt nur zur Einreise in die Niederlande. Mehr Informationen: dringendes Visum »
VTE: Einreise- und Aufenthaltsverfahren, ein Antrag an das IND für Migration und Niederlassung in den Niederlanden.
Reiserisikoversicherung: Die für die Beantragung eines Schengen-Visums geeignete Reisekrankenversicherung der Allianz Global Assistance. Mehr Informationen: Reiserisikoversicherung »
Einladungsbrief: Ein veralteter Begriff, für den jetzt die Form Garantie- und/oder Gewährungsnachweis verwendet wird. Mehr Informationen: Einladungsbrief »
V-Nummer: 10-stellige ausländische nationale Nummer. Dabei handelt es sich um eine eindeutige Nummer, mit der jeder ausländische Staatsangehörige von der Botschaft, IND, KMar, der Fremdenpolizei usw. identifiziert werden kann.
VAC: Visumantragszentrum, Visumantragszentrum. Ein externer Übermittlungspunkt für Anfragen.
Schengen-Vertrag: Es Schengener Abkommen zielt darauf ab, die Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen zwischen den 26 teilnehmenden Ländern abzuschaffen. Darüber hinaus sieht das Abkommen die Einführung einer Freizügigkeitsregelung für alle Bürger der teilnehmenden Staaten, der anderen Staaten der Europäischen Union und einer Reihe von Drittstaaten vor. Der Name stammt von der luxemburgischen Stadt Schengen, wo das Abkommen am 14. Juni 1985 unterzeichnet wurde.
VFS global: Ein privates Unternehmen, das vom Außenministerium als externer Dienstleister benannt wurde. Mehr Informationen: VFS global »
VIS: Visa-Informationssystem, EU-System zum gegenseitigen Austausch visumbezogener Daten. Mehr Informationen: Visa-Informationssystem »
Visum: Das Wort „Visum“ kommt vom lateinischen Wort „charta visa“: „Dokument, das eingesehen wurde“. In einigen Sprachen, zum Beispiel Englisch und Französisch, ist die Singularform für das Wort „visa“ „visum“. Im Niederländischen und Deutschen beispielsweise ist visa der Plural von visa.
Visum erforderlich: Jemand mit einer bestimmten Nationalität, der für seine Reise in die Niederlande oder in andere Schengen-Länder ein Visum beantragen muss. Mehr Informationen: Visumpflichtige Nationalitäten »
Visumaufkleber: Ein Aufkleber, der in Ihrem Reisepass steckt: das Kurzaufenthaltsvisum Typ C. (Schengen-Visum). Mehr Informationen: Visumaufkleber »
Visumfreies Reisen: 62 Nationalitäten können visumfrei in den Schengen-Raum einreisen. Mehr Informationen: Visumfreies Reisen »
CRR: Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt, Schengen-Visum Typ C. Visum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, auch Schengen-Visum genannt.
Fremder: Eine Person, die nicht die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt und aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung nicht als niederländischer Staatsangehöriger behandelt wird.
Fremdenpolizei (AVIM): Die Abteilung Fremdenpolizei, Identifizierung und Menschenhandel (AVIM) überwacht die Einhaltung des Ausländergesetzes. Darüber hinaus führt die Fremdenpolizei Personenkontrollen durch und bekämpft kriminelle Aktivitäten wie Menschenschmuggel.