Die Gültigkeit eines Schengen-Visums
Eins Schengen-Visum für kurzer Aufenthalt ist maximal 90 Tage gültig. Sie erhalten das Visum für die Anzahl der Tage, die Sie im Antrag angegeben haben.
auf Visum für Kurzaufenthalte (Typ C) Zustand:
- Ab welchem Datum ist das Visum gültig (ab diesem Tag können Sie in den Schengen-Raum einreisen).
- Wie viele Tage bist du drin? Schengen-Raum Vielleicht.
- Ab diesem Datum ist das Visum nicht mehr gültig (Sie müssen sich dann außerhalb des Schengen-Raums befinden).
- Ob Sie mit dem gültigen Visum einmalig (einfache Einreise) oder mehrmals (mehrfache Einreise) in den Schengen-Raum einreisen können.
Aufenthaltsdauer in den Niederlanden oder anderen Schengen-Ländern
Es gibt zwei Arten von Kurzaufenthaltsvisa:
- Ihr Visum für die einmalige Einreise mit einer Gültigkeit von bis zu 90 Tagen. Dies ermöglicht Ihnen einen einmaligen Aufenthalt von maximal 1 Tagen in den Niederlanden/Schengen-Raum.
- Ihr Mehrfachvisum mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 5 Jahren. Damit können Sie sich maximal 90 Tage pro 180 Tage in den Niederlanden/im Schengen-Raum aufhalten. Dies muss nicht aufeinanderfolgend sein. Sie können dies auch verbreiten, dürfen sich aber nie länger als 90 von 180 Tagen in den Niederlanden/im Schengen-Raum aufhalten.
Für beide Visa gilt: Wenn Sie sich 90 aufeinanderfolgende Tage in den Niederlanden oder einem der Schengen-Staaten aufgehalten haben, müssen Sie mindestens 1 Tage warten, bevor Sie wieder in den Schengen-Raum einreisen dürfen.
Mit dem Kurzaufenthaltsrechner (im Text unter „Harmonisierung der Regeln und Verfahren“) auf der Website der Europäischen Kommission können Sie berechnen, wie viele Tage Sie nach Ihrer Einreise im Schengen-Raum bleiben dürfen. Dieses Tool können Sie für Ihre Reiseplanung nutzen.

Schengen-Besucherversicherung OOM
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Weitere Informationen zur Schengen-Versicherung von OOM:
- Deckungsübersicht Schengen-Besucherversicherung
- Versicherungsbedingungen Schengen-Besucherversicherung
- Schengen-Besucherversicherungskarte
Kurzaufenthaltsvisum verlängern
Sie können einen nur in ganz besonderen Situationen verwenden Verlängern Sie das Schengen-Visum oder den freien Aufenthalt. Wenn Sie beispielsweise aufgrund einer schweren Krankheit oder höherer Gewalt nicht in der Lage sind, die Niederlande zu verlassen. Ihr Gesamtaufenthalt darf jedoch 90 Tage nicht überschreiten. Sie müssen auch über genügend Geld verfügen, um sich selbst zu ernähren. Bevor Sie die Anfrage einreichen, müssen Sie einen Termin mit a vereinbaren IND-Schreibtisch.
Visumverlängerung über 90 Tage für Surinamer ab 60 Jahren
Haben Sie die Surinamische Staatsangehörigkeit und bist du 60 Jahre oder älter? Dann können Sie das Visum einmal pro Aufenthalt über 90 Tage verlängern. Für diese Verlängerung benötigen Sie keinen besonderen Grund. Das Visum kann um maximal 90 Tage verlängert werden und gilt nur für die Benelux-Länder. Um den Antrag einzureichen, müssen Sie einen Termin an einem IND-Schalter vereinbaren. Sie müssen nachweisen können, dass Sie über eine verfügen medizinische Reiseversicherung geschlossen haben.
Ändern Sie den Einzeleintrag in einen Mehrfacheintrag
Sind Sie mit in die Niederlande gereist? Sie haben ein Visum für die einmalige Einreise und möchten es in ein Visum für die mehrfache Einreise umwandeln? Dies ist nur möglich, wenn höhere Gewalt, humanitäre Gründe, schwerwiegende berufliche Gründe oder persönliche Umstände vorliegen, die sich nach Ihrer Reise in die Niederlande geändert haben. Um den Antrag einzureichen, müssen Sie einen Termin an einem IND-Schalter vereinbaren.
Overstay? Sie riskieren ein Einreiseverbot!
Es ist sehr wichtig, dass Sie rechtzeitig in Ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland zurückkehren. Wenn Sie länger in den Niederlanden bleiben, als Ihr Visum gültig ist, nennen wir dies eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer. Die Folgen können schwerwiegend sein. Bei einer Überschreitung des Aufenthalts von mehr als 3 Tagen riskieren Sie bereits eine Einreiseverbot von einem Jahr. Wenn Sie die Niederlande aufgrund höherer Gewalt nicht rechtzeitig verlassen können, wenden Sie sich bitte umgehend an das IND.

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