Ein Schengen-Einreiseverbot
Wenn die Gültigkeit Ihrer Schengen-Visum Nach Ablauf des Aufenthalts müssen Sie in das Land Ihrer Herkunft oder Ihres Wohnsitzes zurückkehren. Wenn Sie dies nicht tun, liegt eine „Überschreitung“ vor und Sie sind illegal Schengen-Raum. Das kann schwerwiegende Folgen haben. Beispielsweise kann ein Einreiseverbot für den Schengen-Raum verhängt werden. Sie können dann beispielsweise nicht mehr legal in die Niederlande reisen.
Nach Ablauf Ihres Visums müssen Sie die Niederlande und den Schengen-Raum verlassen. Wenn Sie das nicht tun, können Sie ein Einreiseverbot für Europa erwirken. Dies gilt nicht für EU-/EWR-Staatsangehörige und deren Familienangehörige.
Mit einem Einreiseverbot dürfen Sie nicht (mehr) in die Niederlande, in andere EU-/EWR-Länder und in die Schweiz reisen. Auch der Aufenthalt in diesen Ländern ist nicht gestattet. Sie erhalten ein Einreiseverbot vom IND, der Fremdenpolizei (AVIM), der Seehafenpolizei oder der Königlichen Niederländischen Marechaussee (Zoll).
Wann erhalten Sie ein Einreiseverbot?
In folgenden Situationen können Sie ein Einreiseverbot erhalten:
- Ihr Visum ist nicht mehr gültig. Sie haben die Niederlande nicht rechtzeitig verlassen.
- Sie benötigen kein Visum und halten sich während Ihres Freizeitraums auf, Ihr Aufenthalt dauerte jedoch länger als 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen im Schengen-Raum (einschließlich der Niederlande).
- Ihr Visum wurde widerrufen.
- Sie hatten noch nie ein gültiges Visum.
Sind Sie mit einem Kurzaufenthaltsvisum oder in Ihrer freien Zeit in den Niederlanden? Können Sie die Niederlande aufgrund höherer Gewalt nicht rechtzeitig verlassen? Dann wenden Sie sich an das IND. Manchmal können Sie eine Verlängerung Ihres Visums oder eine kostenlose Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Wie wird ein Einreiseverbot verhängt?
Das Einreiseverbot wird per Beschluss verhängt. Darin ist angegeben, wie lange dies gilt. Darin ist auch angegeben, für welche Länder das Einreiseverbot gilt. Im Falle eines Einreiseverbots werden Ihre personenbezogenen Daten im Schengener Informationssystem (SIS) mit dem Vermerk „Einreise verweigern“ erfasst. Die (Dauer) des Einreiseverbots beginnt, wenn Sie die Niederlande und die EU-/EWR-Länder oder die Schweiz tatsächlich verlassen haben. Wer sich nicht an das Einreiseverbot hält, macht sich strafbar.
Welche Folgen hat ein Einreiseverbot?
Gibt es bei Ihnen ein Einreiseverbot? Dann dürfen Sie für einen bestimmten Zeitraum nicht in die Niederlande, die EU-/EWR-Länder und die Schweiz einreisen oder sich dort aufhalten. Zum Beispiel:
- 1 Jahr: bei einer Aufenthaltsüberschreitung von mehr als 3 Tagen bis zu 90 Tagen.
- 2 Jahre: Standarddauer (z. B. bei einer Aufenthaltsüberschreitung von mehr als 90 Tagen).
- 3 Jahre: bei einer Freiheitsstrafe von weniger als 6 Monaten.
- 5 Jahre: bei einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten oder länger, bei Verwendung falscher oder gefälschter Dokumente oder Dokumente, die sich nicht auf Sie beziehen. Wenn Sie in die Niederlande einreisen oder sich während der Dauer eines Einreiseverbots in den Niederlanden aufhalten.
- 10 Jahre: aus Gründen der öffentlichen Ordnung.
- 20 Jahre: aus Gründen der öffentlichen Ordnung und der nationalen Sicherheit.
