Informationsgestützte Entscheidungsfindung für ein Kurzaufenthaltsvisum (KVV)
Das Außenministerium stellt einen Antrag auf a Schengen-Visum Einsatz von Datenanalysen. Bei der Datenanalyse handelt es sich um einen Prozess, bei dem die Daten verarbeitet werden, um daraus wertvolle Informationen zu extrahieren. BZ möchte den Prozess eines Visumantrags effizienter gestalten und nennt dies „Information Supported Decision Making“.
Das Außenministerium veröffentlicht zu diesem Thema ein Faktenblatt. Darin können Visumantragsteller, Sponsoren und Bürgen nachlesen, was mit ihren datenschutzrelevanten Daten passiert. Diese werden nämlich in einer Datenbank gespeichert: Foreign Affairs Analysis Environment (BAO) und nach fünf Jahren aus dem BAO entfernt bzw. anonymisiert.
Der folgende Text ist vollständig dem Factsheet entnommen:
Factsheet-Informationen unterstützten die Entscheidungsfindung beim Kurzaufenthaltsvisum (KVV)
Informationen für Bewerber und Gutachter
Möchten Sie für einen kurzen Aufenthalt in die Niederlande einreisen und benötigen Sie ein Visum? Oder sind Sie Sponsor oder Bürge für jemanden, der ein Visum beantragt? Dann sind diese Informationen genau das Richtige für Sie.
Informationsgestützte Entscheidungsfindung
Für die Entscheidung über den Visumantrag ist das Außenministerium (BZ) zuständig. Um diese Aufgabe so gut und schnell wie möglich zu erledigen, nutzt das Außenministerium eine auf Datenanalyse basierende Methode: Information Supported Decision Making. Die von der BZ zu diesem Zweck verarbeiteten Daten werden auf Grundlage ihrer staatlichen Aufgabe, nämlich der Entscheidung über einen Visumantrag, verarbeitet.
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Unter informationsgestützter Entscheidungsfindung versteht man die Einbeziehung zusätzlicher Informationen durch BZ, um festzustellen, ob der Visumantrag die Bedingungen erfüllt. Hierbei handelt es sich um Informationen, über die das Außenministerium im Rahmen des Entscheidungsprozesses verfügt und die es in seinen Botschaften sammelt, sowie um Informationen, die es von niederländischen Regierungsorganisationen wie der Königlichen Niederländischen Marechaussee, dem Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst und dem erhält Rückführungs- und Abreiseservice. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Informationen über Sie als Antragsteller oder Sponsor im Zusammenhang mit in der Vergangenheit beantragten Visa. BZ verwendet auch Profile. Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums sind und bleiben für alle gleich. Diese Bedingungen wurden zwischen den Schengen-Ländern vereinbart und im Visakodex festgelegt. Die verwendeten Informationen sorgen lediglich dafür, dass eine Entscheidung besser und schneller getroffen werden kann.
Database
Die Informationen werden in einer speziell konzipierten und gesicherten Datenbank des Außenministeriums, dem Foreign Affairs Analysis Environment (BAO), gesammelt. Personenbezogene Daten in dieser Datenbank werden nach 5 Jahren aus dem BAO entfernt oder anonymisiert.
Informationen aus der BAO-Datenbank können bei Bedarf an zuständige Behörden weitergegeben werden, um die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben im Bereich der Grenzkontrolle, -überwachung, -durchsetzung und -rückführung zu erleichtern. Dies geschieht unter strengen Auflagen, im Rahmen der geltenden Gesetze und Vorschriften, selbstverständlich auch im Bereich des Datenschutzes.
Methode
Die informationsgestützte Entscheidungsfindung basiert auf einem Abgleich Ihres Antrags mit dem BAO. Bei den Daten, die das Auswärtige Amt hierfür verwendet, handelt es sich um die Daten, die Sie als Antragsteller eingegeben haben, bzw., wenn Sie als Sponsor auftreten, die Daten, die der Antragsteller über Sie eingegeben hat. Sollte eine Übereinstimmung zwischen Ihren Angaben und den Angaben im BAO bestehen, wird unter anderem auf Grundlage dieser Übereinstimmung festgestellt, ob die Bewerbung besonders zügig bearbeitet werden kann oder ob Anlass zum Beispiel für ein Vorstellungsgespräch oder eine Extrabeschäftigung besteht Dokumentenprüfung.
Die endgültige Entscheidung basiert nicht allein auf den Informationen des BAO. Die informationsgestützte Entscheidungsfindung unterstützt die Entscheidung über einen Antrag. Über die Erteilung eines Visums entscheidet letztendlich der Konsularbeamte. Es gibt keine automatische Entscheidung.
Ihre Fragen und Rechte
Fragen zur informationsgestützten Entscheidungsfindung sowie Anträge auf Zugriff, Berichtigung und Löschung von Daten können an folgende Adresse gerichtet werden:
Das Außenministerium
Direktion für konsularische Angelegenheiten und Visapolitik (DCV)
PO 20061
2500 EB Den Haag
Oder senden Sie eine E-Mail an DCV-BAO@minbuza.nl
Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
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