Nutzen Sie die Checkliste zur Beantragung eines Visums
Mit einer Checkliste für die Beantragung eines Schengen-Visums (Besuch von Familie und/oder Freunden), stellen Sie sicher, dass Sie gut auf den Eingriff vorbereitet sind.
Bitte um eine Schengen-Visum für die Niederlande ist ein kniffliger Vorgang, insbesondere wenn Sie ihn zum ersten Mal durchführen müssen. Diese Checkliste dient als Erinnerung und stellt sicher, dass Sie alle wichtigen und obligatorischen Aufgaben erledigen dokumentieren vorab abholen.
Für jedes Dokument ist die Visumantragsteller Stellen Sie das Original und eine Kopie zur Verfügung. Die Unterlagen müssen in Niederländisch, Englisch, Französisch oder Spanisch eingereicht (oder in eine dieser Sprachen übersetzt) werden.
Bitte beachten Sie: Der Reisepass oder ein anderes Reisedokument des Visumantragstellers muss nach Ausreise aus dem Schengen-Raum noch mindestens 3 Monate gültig sein. Der Reisepass oder ein anderes Reisedokument muss mindestens 2 leere Seiten haben. Der Reisepass oder ein anderes Reisedokument des ausländischen Gastes darf nicht älter als 10 Jahre sein.
Der Antrag auf ein Schengen-Visum muss immer persönlich gestellt werden und Sie müssen alle nachfolgend beschriebenen Dokumente mitbringen:
- Reisepass: Zusätzlich zum Original paspoort Der Visumantragsteller muss außerdem eine Kopie der Inhaberseite, bereits ausgestellter Visa und eine Kopie aller Ein- und Ausreisestempel einreichen. Außerdem müssen Kopien der Inhaberseite aller früheren Reisepässe mit zugehörigen Visa angefertigt werden.
- Nachweis des rechtmäßigen Wohnsitzes: Nachweis des rechtmäßigen Wohnsitzes im Antragsland. Zum Beispiel ein Reisepass, ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis. Eine Aufenthaltserlaubnis muss noch mindestens 3 Monate nach der Ausreise aus dem Schengen-Raum gültig sein.
- Passfoto: Ein Passfoto das den niederländischen Bedingungen entspricht. Dieses Passfoto darf nicht älter als 6 Monate sein und muss eine deutliche Ähnlichkeit aufweisen.
- Reisenachweis: Reiseplan (Reisereservierung in den und aus dem Schengen-Raum im Namen des Visumantragstellers, kein Ticket). Bitte beachten Sie: Nehmen Sie nur eine (Flug-)Reservierung vor, die storniert werden kann. Um unnötige Kosten bei Ablehnung des Antrags zu vermeiden.
- Nachweis über ausreichendes persönliches Einkommen: Von Visumantragsteller müssen nachweisen können dass er/sie 55 € pro Tag in den Niederlanden ausgeben kann. Wenn das Einkommen des Visumantragstellers nicht ausreicht, muss sich jemand in den Niederlanden aufhalten Garantie.
- Garantienachweis und/oder Privatunterkunft: Dieses Dokument muss von der Person in den Niederlanden unterzeichnet werden, die den Visumantragsteller einlädt. Der Handseiden des Bürgen und/oder Beherbergungsgebers legalisiert bei der niederländischen Gemeinde, in der er/sie registriert ist. Wenn die Familie oder Freunde des Visumantragstellers keine private Unterkunft zur Verfügung stellen, muss der Visumantragsteller Dokumente vorlegen, aus denen hervorgeht, dass er sie besucht. Gegebenenfalls beispielsweise ein Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung zur besuchten Person. Zum Beispiel eine Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde oder ein Nachweis einer eingetragenen Partnerschaft.
- Nachweis eines ausreichenden Einkommensgaranten: Im Garantiefall muss der Nachweis erbracht werden, dass die Garant für ausreichendes Einkommen etwa eine Kopie seines Arbeitsvertrags, die letzten drei Gehaltsabrechnungen oder andere Einkommensnachweise Ihres Unterkunftsanbieters und drei aktuelle Kontoauszüge oder Gehaltsabrechnungen.
- Nachweis der Rückkehr ins Herkunftsland: Dokumente, die beweisen, dass die Visumantragsteller kehrt nach der Reise zurück zum Herkunftsland. Beispiele sind:
- Eine Erklärung des Arbeitgebers, ein Arbeitsvertrag oder andere Daten, aus denen hervorgeht, dass der Visumantragsteller im Herkunftsland einer Arbeit nachgeht.
- Ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass die Ausbildung im Herkunftsland absolviert wird.
- Ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass es Kinder gibt, die im Herkunftsland eine Schule besuchen.
- Ein Dokument, das belegt, dass der Visumantragsteller im Herkunftsland ein Haus oder eine andere Immobilie besitzt.
- Ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass der Visumantragsteller sich um Personen im Herkunftsland kümmert.
- Nachweis einer Reisekrankenversicherung: Es muss eine gültige sein Reiseversicherung auf den Namen des Visumantragstellers (der Versicherungsnehmer kann die Person sein, die den Ausländer einlädt). Der Versicherung muss im gesamten Schengen-Raum und während der Aufenthaltsdauer gültig sein. Für medizinische Kosten müssen mindestens 30.000 Euro erstattet werden. Die Versicherung muss die medizinischen Kosten einschließlich Krankenhausbehandlung, Notfallbehandlung und Rückführung (auch im Todesfall) abdecken.
- Zahlungsweise: Zahlung der Visumgebühr zum Zeitpunkt der Antragstellung. Der Beine Für den Visumsantrag muss die Zahlung in Landeswährung erfolgen. Für die Leistungen der von der Botschaft benannten Serviceagentur, wie beispielsweise VFS Global, kann auch ein Betrag hinzugerechnet werden.
Beachten Sie außerdem Folgendes:
- Ein Visumantrag für die Niederlande kann frühestens 6 Monate und spätestens 15 Kalendertage vor Beginn des geplanten Reisetermins eingereicht werden. Beginnen Sie mit der Antragstellung mindestens einen Monat vor dem geplanten Abreisetermin.
- De gesetzliche Entscheidungsfrist Für ein Schengen-Visum beträgt die Dauer maximal 15 Tage. Die gerichtliche Entscheidungsfrist beginnt an dem Tag, an dem der Visumantrag eingereicht und bezahlt wurde. Bei weiterem Recherchebedarf kann die Entscheidungsfrist auf maximal 30 Tage verlängert werden.
- Während des Visumantragsverfahrens wird der Antragsteller nicht im Besitz seines Reisepasses sein.
- Eine Bewerbung ohne die oben genannten vollständigen Unterlagen Kontroll-Liste, kann zur Ablehnung eines Visumantrags führen.
- Die zuständigen Behörden können jederzeit zusätzliche Belege verlangen.
- Im Falle einer Ablehnung wird der gezahlte Visumsbetrag nicht zurückerstattet.
Laden Sie hier die offizielle Checkliste herunter
Checkliste für das Schengen-Visum – Familie oder Freunde besuchen (Niederländisch)
Checkliste zur Beantragung eines Visums für Familienangehörige von EU-/EWR-Staatsangehörigen und Schweizer Staatsangehörigen
Checkliste Schengen-Visum – Tourismus (Niederländisch)
Checkliste Schengen-Visum – Geschäftsbesuch (Niederländisch)
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