Bedingungen für die Verlängerung eines Schengen-Visums
Eine Verlängerung eines Schengen-Visums oder eines Freiaufenthaltsvisums ist nur in ganz besonderen Situationen möglich. Wenn Sie beispielsweise aufgrund einer schweren Krankheit oder höherer Gewalt nicht in der Lage sind, die Niederlande zu verlassen. Das IND ist in diesem Bereich recht streng. In jedem Fall darf Ihr Gesamtaufenthalt 90 Tage nicht überschreiten. Sie müssen auch über genügend Geld verfügen, um sich selbst zu ernähren. Und beweisen Sie, dass Sie einer sind medizinische Reiseversicherung über einen längeren Zeitraum haben.
Geltende Vorschriften
Gemäß Artikel 33 des Visakodex verlängert sich die Gültigkeitsdauer des Visums, wenn der Antragsteller nachweist, dass er aus Gründen höherer Gewalt oder aus humanitären Gründen nicht in der Lage ist, das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats vor Ablauf oder Ende der Gültigkeitsdauer zu verlassen autorisierter Aufenthalt. verlassen. Für diese Verlängerung werden keine Gebühren erhoben. Bei Vorliegen zwingender persönlicher Gründe kann die Gültigkeit des Visums verlängert werden. Die Gebühr für diese Verlängerung beträgt 30,00 €. In jedem Fall darf die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Visums gemäß Artikel 33 des Visakodex nicht zu einem Gesamtaufenthalt von mehr als 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen führen.
Beurteilung des Antrags auf Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Visums
Die Gültigkeitsdauer eines Visum wird verlängert wenn der Visuminhaber nach Ansicht des IND nachgewiesen hat, dass er oder sie aus Gründen höherer Gewalt oder aus humanitären Gründen nicht in der Lage ist, das Hoheitsgebiet vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums zu verlassen.
Höhere Gewalt liegt beispielsweise vor, wenn der Flugplan des Flugzeugs des Visuminhabers unvorhergesehen geändert werden muss, beispielsweise aufgrund von Wetterbedingungen oder infolge eines Streiks.
Humanitäre Gründe liegen beispielsweise dann vor, wenn der Visuminhaber plötzlich erkrankt und nicht reisen kann oder wenn ein naher Familienangehöriger, der in den Niederlanden wohnt, plötzlich erkrankt oder unerwartet stirbt.
Die Gültigkeitsdauer eines Visums kann verlängert werden, wenn der Visuminhaber nachweist, dass die Verlängerung der Gültigkeitsdauer aus schwerwiegenden persönlichen Gründen gerechtfertigt ist. Zwingende persönliche Gründe liegen beispielsweise vor, wenn der Visuminhaber in die Niederlande gereist ist, um einen operierten Familienangehörigen abzuholen, und die Reise am Tag vor der geplanten Abreise aus medizinischen Gründen um zwei Wochen verschoben werden muss Die Situation des Patienten verschlechtert sich plötzlich und die Entlassung aus dem Krankenhaus verzögert sich um zwei Wochen.
Ein weiteres Beispiel für einen zwingenden persönlichen Grund kann die unvorhergesehene Verlängerung der (Geschäfts-)Verhandlungen sein, für die der Visuminhaber in die Niederlande gekommen ist. Wenn beispielsweise jemand in die Niederlande gekommen ist, um an einem Familientreffen teilzunehmen, und dieser Visuminhaber während seines Aufenthalts einen alten Bekannten getroffen hat, der ihn dazu veranlasst, länger als geplant zu bleiben, ist dies kein zwingender persönlicher Grund, der eine Verlängerung rechtfertigt Gültigkeit des Visums.
IND zögert, Visum zu verlängern
Das IND lehnt eine Verlängerung der Gültigkeit des Visums ab, da die Integrität und Zuverlässigkeit des Antragstellers grundsätzlich nur im Herkunftsland ausreichend überprüft werden kann. Es müssen neue Tatsachen und/oder Umstände vorliegen, die bei der Beantragung des Visums noch nicht bekannt waren. Hierbei wird betont, dass die (niederländische) Vertretung den Zweck, die Rechtmäßigkeit des beabsichtigten Aufenthalts und die vom Antragsteller für den Visumantrag vorgebrachten Gründe bereits überprüft hat. Hierzu zählen auch die Dauer des geplanten Aufenthalts und die damit verbundenen Kosten. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, stellt die (niederländische) Vertretung normalerweise ein Visum für die beantragte geplante Aufenthaltsdauer aus. Der Beurteilungsrahmen für einen Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit eines Visums kann wie folgt beschrieben werden:
- es liegt höhere Gewalt, humanitäre Gründe oder zwingende persönliche Gründe vor;
- diese Gründe sind unvorhersehbar; sie traten erst nach Erteilung des Visums auf;
- der Antrag ist ordnungsgemäß begründet und mit Unterlagen belegt (z. B. Flugdaten, Stellungnahme eines Fach- oder Allgemeinarztes, Todesanzeige, Einladung eines Unternehmens);
- Die vorgebrachten Gründe beziehen sich auf den Aufenthalt hier im Land.
Die Rahmenbedingungen müssen vollständig erfüllt sein (siehe unten).
Für die Beurteilung ist es unerheblich, ob das Visum von einer niederländischen Vertretung oder von einem anderen Schengen-Staat ausgestellt wurde, der die Niederlande vertreten hat oder nicht.
Bedingungen für die Verlängerung
Ein Antrag auf Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Kurzaufenthaltsvisums, das die oben genannten Bedingungen erfüllt, muss außerdem die folgenden allgemeinen Bedingungen erfüllen:
- ein Antrag auf Verlängerung muss innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums gestellt werden;
- der Ausländer die in § 12 Ausländergesetz (Vw) genannten Voraussetzungen erfüllt. Das heißt, der Fremde
- beachtet die im Vw festgelegten Regeln;
- über ausreichende Mittel verfügt, um die Kosten des Aufenthalts in den Niederlanden und die Kosten der Rückreise zu decken;
- nicht unter Verstoß gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz arbeitet;
- stellt keine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit dar.
- das Reisedokument des Antragstellers muss noch mindestens drei Monate nach dem geplanten Abreisedatum gültig sein;
- der Antragsteller hat nachgewiesen, dass er für den zusätzlichen Aufenthaltszeitraum über eine Reisekrankenversicherung verfügt;
- bei ärztlicher Behandlung muss nachgewiesen werden, dass die Kosten von der Versicherung übernommen werden oder anderweitig finanziert werden können;
- die Dauer des gesamten Aufenthalts darf 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen nicht überschreiten;
- Die Einreise in ein anderes Land muss gewährleistet sein. Darüber hinaus muss zwischen dem Datum der Visumverlängerung und dem endgültigen Datum, an dem die Einreise des Ausländers in ein anderes Land gewährleistet ist, ein Zeitraum von mindestens drei Monaten liegen. Bei der Festlegung dieses Zeitraums sollte nicht nur auf die Gültigkeitsdauer des Reisepasses geachtet werden, sondern auch auf das in diesem Reisedokument enthaltene Visum für die Rückkehr in das Herkunftsland oder die Durchreise durch Drittstaaten.
Um Ihr Schengen-Visum zu verlängern, müssen Sie sich an die wenden IND. (ACHTUNG! Wenn Sie die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen, haben Sie keine Chance).