Text auf einem Antragsformular für ein Schengen-Visum
Die Bewerbungsformular für einen Schengen-Visum besteht aus 37 Eingabefeldern und 3 Deklarationen. Die rechte Spalte müssen Sie nicht ausfüllen, sie dient der Bearbeitung Ihrer Bewerbung.
Verwenden Sie Passinformationen
Wichtig ist, dass Sie für die Felder 1-3 (Name, Nachname und Vorname) die gleichen Daten verwenden wie in Ihrem paspoort stehen
Beantragung eines Schengen-Visums
1. Nachname (Familienname(n)) (x)
2. Geburtsname (ehemaliger Familienname) (x)
3. Vorname(n) (x)
4. Geburtsdatum (Tag-Monat-Jahr)
5. Geburtsort
6. Geburtsland
7. Aktuelle Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit bei der Geburt, falls abweichend:
8. Geschlecht
9. Familienstand
10. Bei Minderjährigen: Name, Vorname, Adresse (falls abweichend von der des Antragstellers) und Staatsangehörigkeit des Erziehungsberechtigten
11. Gegebenenfalls nationale Identitätsnummer
12. Art des Reisedokuments
13. Reisedokumentnummer
14. Ausstellungsdatum
15. Gültig bis:
16. Herausgegeben von:
17. Wohnadresse und E-Mail-Adresse des Antragstellers Telefonnummer(n)
18. Aufenthalt in einem anderen Land als dem Land der aktuellen Staatsangehörigkeit
*19. Derzeitiger Beruf
*20. Arbeitgeber sowie Anschrift und Telefonnummer des Arbeitgebers. Für Studierende Name und Anschrift der Bildungseinrichtung
21. Hauptzweck(e) der Reise
22. Bestimmungsmitgliedstaat(en).
23. Mitgliedstaat der ersten Einreise
* Fragen mit einem * dürfen nicht von Familienangehörigen von EU-, EWR- oder CH-Staatsangehörigen (unterhaltsberechtigter Vorfahren) beantwortet werden, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen. Belegen Sie Familienangehörige mit EU- und EWR-Beziehungen anhand von Dokumenten und füllen Sie die Felder 34 und 35 aus.
(x) Die Felder 1-3 müssen entsprechend den Angaben im Reisedokument ausgefüllt werden.
24. Anzahl der angeforderten Einträge
25. Dauer des geplanten Aufenthalts oder Transits (Anzahl der Tage angeben)
26. Schengen-Visa, die innerhalb der letzten drei Jahre ausgestellt wurden
27. Fingerabdrücke (…), die zuvor für die Beantragung eines Schengen-Visums entnommen wurden
28. Eventuell Einreisegenehmigung für das Land, das das Endziel der Reise ist
29. Geplantes Ankunftsdatum im Schengen-Raum
30. Geplantes Abreisedatum aus dem Schengen-Raum
*31. Name und Vorname des/der Gastgeber(s) in dem/den Mitgliedstaat(en). Falls nicht zutreffend: Name des/der Hotels oder der vorübergehenden Unterkunft(en) in dem/den Mitgliedstaat(en).
*32. Name und Adresse des einladenden Unternehmens, das die Organisation einlädt
*33. Reisekosten und Lebenshaltungskosten werden während des Aufenthalts des Bewerbers übernommen
34. Persönliche Daten des Familienmitglieds, das EU-, EWR- oder CH-Bürger ist
35. Verwandtschaftsverhältnis zu einem EU-, EWR- oder CH-Bürger
36. Ort und Datum
37. Unterschrift (bei Minderjährigen: Unterschrift des Erziehungsberechtigten/Erziehungsberechtigten)
* Fragen mit einem * dürfen nicht von Familienangehörigen von EU-, EWR- oder CH-Staatsangehörigen (Ehepartner, Kind oder unterhaltsberechtigter Verwandter in aufsteigender Linie) beantwortet werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben. Familienangehörige von EU-, EWR- oder CH-Staatsangehörigen müssen diese Verwandtschaft mit Dokumenten nachweisen und die Felder 34 und 35 ausfüllen.
Mir ist bekannt, dass die Gebühr bei Ablehnung des Visums nicht erstattet wird.
Gilt bei der Beantragung eines Visums für die mehrfache Einreise (siehe Feld 24): Mir ist bewusst, dass ich für meinen ersten Besuch und alle weiteren Besuche im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten über eine ausreichende Reisekrankenversicherung verfügen muss.
Ich erkläre, dass ich Folgendes zur Kenntnis genommen habe und damit einverstanden bin: Zur Prüfung meines Visumantrags müssen die in diesem Antragsformular abgefragten Daten erhoben, ein Foto von mir angefertigt und gegebenenfalls meine Fingerabdrücke verkleinert werden . Alle meine im Visumantragsformular angegebenen personenbezogenen Daten sowie meine Fingerabdrücke und das von mir angefertigte Foto werden den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten übermittelt und von diesen zum Zweck der Entscheidung über meinen Visumantrag verarbeitet. Diese Daten sowie die Daten über die Entscheidung über meinen Antrag bzw. über die Annullierung, den Widerruf oder die Verlängerung eines erteilten Visums werden in das Visa-Informationssystem VIS eingegeben und dort für die Dauer von maximal fünf Jahren gespeichert. Während dieses Zeitraums müssen sie den Visumbehörden und den für die Durchführung von Visakontrollen an den Außengrenzen und innerhalb der Mitgliedstaaten zuständigen Behörden sowie den Einwanderungs- und Asylbehörden in den Mitgliedstaaten zugänglich sein, damit sie überprüfen können, ob die Voraussetzungen rechtmäßig sind Einreise und rechtmäßigen Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, zur Identifizierung von Personen, die diese Voraussetzungen nicht oder nicht mehr erfüllen, zur Prüfung eines Asylantrags und zur Feststellung, wer für diese Prüfung zuständig ist. Unter bestimmten Voraussetzungen stehen die Daten auch den benannten Behörden der Mitgliedstaaten und Europol zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Aufklärung terroristischer Straftaten und anderer schwerer Straftaten zur Verfügung.
Die für die Datenverarbeitung verantwortliche Behörde des Mitgliedsstaates ist: Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Direktion für konsularische Angelegenheiten und Visapolitik (DCV), Postbus 20061, 2500 EB DEN HAAG.
Mir ist bewusst, dass ich das Recht habe, von einem Mitgliedstaat zu verlangen, dass er mich darüber informiert, welche Daten über mich im VIS gespeichert sind und welcher Mitgliedstaat diese Daten an das VIS übermittelt hat, und dass ich das Recht habe, diese unrichtigen Daten über mich zu verlangen berichtigt und unrechtmäßig verarbeitete Daten über mich vernichtet werden. Auf meine ausdrückliche Anfrage wird mir die Behörde, die meinen Antrag prüft, mitteilen, wie ich mein Recht auf Kontrolle meiner personenbezogenen Daten und deren Berichtigung oder Vernichtung ausüben kann, einschließlich der damit verbundenen Maßnahmen nach nationalem Recht. Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats.
Eine Anfrage bezüglich des Schutzes personenbezogener Daten kann an die nationale Aufsichtsbehörde dieses Mitgliedstaats gerichtet werden (Kontaktdaten). Für die Niederlande ist dies: Autoriteit Persoonsgegevens, Postbus 93374,2509, XNUMX AJ DEN HAAG.
Ich erkläre, dass alle von mir angegebenen personenbezogenen Daten nach meinem besten Wissen korrekt und vollständig sind. Mir ist bewusst, dass falsche Angaben in jedem Fall zur Ablehnung meines Antrags oder zur Annullierung eines bereits erteilten Visums führen und dass ich darüber hinaus möglicherweise nach dem Recht des den Antrag bearbeitenden Mitgliedstaats strafrechtlich verfolgt werde. Ich erkläre, dass ich das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats vor Ablauf der Gültigkeit eines erteilten Visums verlassen werde. Mir wurde mitgeteilt, dass der Besitz eines Visums nur eine der Voraussetzungen für die Einreise in das europäische Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten ist. Der Besitz eines Visums allein berechtigt mich nicht zu einer Entschädigung, wenn ich die einschlägigen Bestimmungen des Artikels 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 (Schengener Grenzkodex) nicht einhalte und mir daher die Einreise verweigert wird. Bei der Einreise in das europäische Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten wird erneut überprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ort und Zeit
Unterschrift (bei Minderjährigen: Unterschrift des Erziehungsberechtigten/Erziehungsberechtigten)