Hinweis: Diese Informationen sind nicht mehr aktuell. Seit dem 17. September 2022 gibt es für Reisende in die Niederlande keine Corona-Regeln mehr. Sie können ohne Vorlage einer Fernbeziehungsbescheinigung, eines Impfnachweises, eines Genesenennachweises oder eines negativen Testergebnisses in die Niederlande einreisen. Wenn Sie einer Visumspflicht unterliegen, müssen Sie natürlich zunächst ein Schengen-Visum beantragen.
Für Reisende von außerhalb der EU, die in die Niederlande reisen möchten, gelten aufgrund der Corona-Krise Reisebeschränkungen oder teilweise ein Einreiseverbot. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, etwa für notwendige Reisen und Fernbeziehungen.
Die Niederlande haben am 5. August 2020 aufgrund eines Anstiegs der Infektionen das Einreiseverbot für Algerien wieder eingeführt.
Liste der grünen Länder (kein Einreiseverbot für die Niederlande)
Die Aufhebung der Reisebeschränkung mit Wirkung zum 1. Juli für Reisende, die ihren ständigen Wohnsitz in den folgenden Ländern haben: Australien, Kanada, Georgien, Japan, Marokko, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay bleibt bestehen Leistung. Für Reisende aus China wird das Einreiseverbot aufgehoben, sobald China selbst auch EU-Bürger zulässt.
Einreiseverbot für nicht unbedingt notwendige Reisen
Für alle nicht notwendigen Reisen von Personen aus anderen Drittstaaten (außer dem EU+-Raum) nach Europa bleibt die derzeitige Einreisebeschränkung bestehen, mit dem Ziel, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Dies bedeutet, dass Personen, die keinen ständigen Wohnsitz in einem der oben auf der Grünen Liste aufgeführten Länder haben und nicht unter die folgende Ausnahmeregelung fallen, nicht in die Niederlande einreisen dürfen.
Ausnahme für Fernbeziehungen
Ab dem 27. Juli 2020 dürfen Partner aus einem Land mit Einreiseverbot unter bestimmten Voraussetzungen in die Niederlande einreisen. Ein ausländischer Partner darf sich innerhalb eines Zeitraums von 90 Tagen maximal 180 Tage in den Niederlanden aufhalten. Mitreisen dürfen auch minderjährige Kinder bis zum 18. Lebensjahr eines Partners.
Bedingungen vorübergehende Vereinbarung Fernliebhaber
Die Bedingungen für die vorübergehende Vereinbarung für Fernliebhaber sind:
- Sie besitzen die niederländische Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Landes im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz.
- Sie wohnen und wohnen selbst in den Niederlanden, wenn Ihr Partner in die Niederlande reisen möchte.
- Sie und Ihr Partner sind seit mindestens 3 Monaten in einer Beziehung.
- Vor dem Corona-Einreiseverbot haben Sie sich mindestens 2 Mal körperlich gesehen. Beispielsweise bei einem Aufenthalt in einem Haus oder Hotel. Oder 1 Mal für einen Zeitraum von mindestens 4 Wochen. Dafür liegen Ihnen Belege wie Flugtickets und Hotelbuchungen vor.
- Ihr Partner hat vor der Reise in die Niederlande ein Rückflugticket gekauft. Auch für mitreisende minderjährige Kinder (bis 18 Jahre).
- Sie unterschreiben beide das Formular „Beziehungserklärung zur Befreiung vom Einreiseverbot COVID-19“. Darin geben Sie an, ab wann Sie eine Beziehung haben. Dieser Erklärung müssen Sie Belege beifügen, die belegen, dass Sie in einer Beziehung sind und gemeinsam Zeit verbracht haben. Sie können selbst entscheiden, welche Nachweise Sie einreichen. Dies sind zum Beispiel:
- Flugtickets;
- zuvor verwendete Visa;
- Stempel in Ihrem Reisepass;
- Zahlungsdaten, aus denen hervorgeht, dass Sie gemeinsam irgendwo waren (z. B. Hotelbuchungen);
- Aussagen Dritter, aus denen hervorgeht, dass Sie in einer Beziehung sind, beispielsweise Aussagen von Eltern oder Freunden;
- Fotos.
Bitte beachten Sie: Diese Regelung gilt nur, wenn Sie niederländischer Staatsbürger sind. Oder wenn Sie Staatsangehöriger eines Landes sind, das zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz gehört. Sie wohnen in den Niederlanden und sind zum Zeitpunkt der Antragstellung und der Einreise Ihres Partners registriert.
Ist Ihre Beziehung Visum für die Niederlande erforderlich? Dann gelten für ihn/sie die Grundvoraussetzungen für einen Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt.
Drittstaatsangehörige mit einer Aufenthaltserlaubnis, die sich in den Niederlanden aufhalten, oder Beziehungspaare, die Drittstaatsangehörige sind, können diese Ausnahme nicht für Reisen in Anspruch nehmen.
Obligatorische Dokumente bei der Ankunft in den Niederlanden
Ihr Partner wird bei der Ankunft in den Niederlanden während der Grenzkontrolle der Königlichen Niederländischen Marechaussee oder der Seehafenpolizei folgende Dokumente vorlegen:
- das ausgefüllte Formular Verwandtschaftserklärung Befreiung vom Einreiseverbot COVID-19;
- das Rückflugticket;
- möglich medizinische Reiseversicherung;
- Beweise für Ihre Beziehung.
Dabei beurteilt der Grenzschutzbeamte, ob Ihr Partner alle Voraussetzungen erfüllt. Ihr Partner muss außerdem ein gültiges Reisedokument und ggf. ein Visum (siehe unten) vorlegen können.
Kurzaufenthaltsvisum (bis zu 90 Tage)
Ihr Partner könnte einen haben Schengen-Visum für Kurzaufenthalte erforderlich für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen in den Niederlanden. Dies hängt von der Nationalität Ihres Partners ab.
Bei der Beantragung dieses Visums wird geprüft, ob Ihr Partner die Voraussetzungen für das Ferngesprächsprogramm erfüllt. Dazu müssen Sie das ausgefüllte Formular „Beziehungserklärung Befreiung von der COVID-19-Einreisesperre“ und Belege für Ihre Beziehung einreichen.
Die Königlich-Niederländische Marechaussee und die Seehafenpolizei haben jederzeit das Recht, Ihrem Partner die Einreise zu verweigern, wenn dafür ein Grund vorliegt.
Quarantäne zu Hause
Ihrem Partner und etwaigen Kindern Ihres Partners wird möglicherweise dringend empfohlen, sich nach der Ankunft in den Niederlanden für 14 Tage in Quarantäne zu begeben. Auch wenn sie keine Corona-ähnlichen Beschwerden haben. Ob häusliche Quarantäne bei der Rückkehr eine dringende Empfehlung ist, können Sie in den Reisehinweisen pro Land des Außenministeriums (BZ) nachlesen.
Quelle: Zentralregierung
