

Allianz Schengen-Visumversicherung
Schließen Sie jetzt die Allianz Reiserisikoversicherung für Ihren ausländischen Gast ab!
√ Erfüllt alle Anforderungen für ein Schengen-Visum.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Sie können die Police in der Zwischenzeit kostenlos ändern.
√ VISA-GARANTIE: Sie zahlen nichts, wenn Ihr Visum abgelehnt wird.
√ Die Sicherheit des größten Reiseversicherers der Welt: Allianz Global Assistance.
Prämie ab 2 € pro Tag
Suchen Sie eine Allianz-Schengen-Visumversicherung? Wir verfügen über eine hervorragende Versicherung mit VISA-GARANTIE! Das bedeutet, dass Sie diese Versicherung nicht bezahlen müssen, wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wird.
Die Reiserisikoversicherung erfüllt alle Voraussetzungen für ein Schengen-Visum und wird von der Botschaft stets akzeptiert. Ab 2 € pro Tag, hervorragender Versicherungsschutz für Assistenz, medizinische Kosten und Rückführung.
Bringen Sie Familie, Partner oder Freunde aus dem Ausland mit? Hast du sie eingeladen? Sind Sie ein Bürge? Dann schützen Sie sich und den ausländischen Gast mit einer guten Schengen-Visumversicherung (medizinische Reiseversicherung). Sollten bei Ihrem Gast aus dem Ausland medizinische Kosten anfallen, ist dies versichert. Auch zahnärztliche Kosten aufgrund eines Unfalls sind versichert.
Was ist ein Schengen-Visum?
Ein Visum ist eine offizielle Erlaubnis zur Einreise und zum Aufenthalt in einem Land. Ein Visum wird in der Regel von der Botschaft oder dem Konsulat des Landes ausgestellt, in das der Reisende reist. Ein Schengen-Visum ist eigentlich nichts anderes als ein Aufkleber im Reisepass ausländischer Reisender, die die Niederlande oder andere Schengen-Länder besuchen. Formal lautet die Bezeichnung eines Schengen-Visums: „Visa Short Stay Type C“. aber der Begriff „Schengen-Visum“ oder „Schengen-Visum“ ist etwas einfacher. Der Hauptvorteil eines Schengen-Visums besteht darin, dass es den Zugang zu 26 europäischen Ländern ermöglicht, die ihm angehören Schengen-Raum.
Obligatorische Versicherung für Schengen-Visum
Der Europäische Rat verlangt, dass bei jedem Visumantrag eine Krankenversicherung vorgelegt werden muss. Dies dient der Deckung etwaiger Kosten im Falle einer Rückführung aus medizinischen Gründen, einer dringenden medizinischen Versorgung oder einer Notfallbehandlung in einem Krankenhaus. Die Schengen-Visumversicherung muss im gesamten Hoheitsgebiet der Schengen-Mitgliedsstaaten gültig sein und für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein. Die Mindestdeckung beträgt 30.000 €.
Schengen-Visumversicherung
Die beste Schengen-Visumversicherung ist die Reiserisikoversicherung der Allianz. Diese Versicherung erfüllt alle Voraussetzungen für die Beantragung eines Schengen-Visums (Kurzaufenthaltsvisum für maximal 90 Tage) und wird daher von der Botschaft immer akzeptiert. Ein Visumsantrag kann so schnell und reibungslos verlaufen.
Der Abschluss einer Reiserisikoversicherung (Schengen-Visumversicherung) ist einfach und schnell. Sie erhalten die Police werktags innerhalb von 24 Stunden per E-Mail (wenn Sie sie früher wünschen, rufen Sie bitte an oder senden Sie eine Nachricht).
Alle Vorteile der Travel Risk Schengen-Visumversicherung:
- Schengen-Visumversicherung: günstige Prämie von 2 € pro Person und Tag.
- Visa-Garantie: Kein Visum = Premium-Rückgabe (Sie müssen nichts bezahlen und die Police läuft ab).
- Versicherungsbedingungen und Versicherungsbedingungen in klarem Niederländisch (Versicherungsbedingungen und Versicherungserklärung in englischer Sprache sind ebenfalls möglich).
- Erfüllt alle Visabestimmungen der niederländischen Regierung (Botschaften und Konsulate) und der Schengen-Länder.
- Sie können die Police vor dem Vertragsbeginn kostenlos ändern.
- Schneller Service: An Werktagen erhalten Sie die Police innerhalb von 24 Stunden, bei Bedarf auch früher.

Premium-Krankenversicherung
Europaabdeckung | € 2,- |
Weltweite Berichterstattung | € 3,- |
Winter-/Spezialsportarten | € 1,15 |
Stornierung | 5 % der Reisesumme |
Mindestprämie | € 11,50 |
Versicherungskosten | € 4,50 |
Prämie pro Person und Tag. Bis einschließlich 69 Jahre. |

Schließen Sie hier eine Reisekrankenversicherung ab!
Die Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance ist eine internationale Reisekrankenversicherung für ausländische Reisende unter 70 Jahren, die nicht in den Niederlanden leben. Die Versicherung ist die beste Wahl für die Beantragung eines Schengen-Visums und erfüllt alle Anforderungen.
Der Abschluss einer Reiserisikoversicherung ist einfach und schnell. Sie erhalten die Police werktags innerhalb von 24 Stunden per E-Mail (wenn Sie sie früher wünschen, rufen Sie bitte an oder senden Sie eine Nachricht).
√ EU-zugelassene Krankenversicherung für ausländische Reisende.
√ Schengen-Visumgarantie: Im Falle einer Visumablehnung müssen Sie nicht zahlen.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Versicherungsbedingungen in Niederländisch und/oder Englisch.
√ Erweiterbar mit Abdeckung für Spezialsportarten und Weltabdeckung.
√ Eine Reiserücktrittsversicherung ist möglich (vorausgesetzt, die Reise wird bei einem niederländischen Reiseveranstalter gebucht).
Versicherungskarte Reiserisikoversicherung »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung auf Niederländisch »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung in Englisch »
Allianz Global Assistance ist der größte Reiseversicherungs- und Assistance-Anbieter der Welt. Die vertrauenswürdige Adresse für den Online-Abschluss einer Reisekrankenversicherung!
Was ist versichert?
Die „Reiserisikoversicherung“ ist eine umfassende Auslandskrankenversicherung für Ausländer. Die Reiseversicherung bietet einen ausgewogenen Schutz gegen die finanziellen Risiken Krankheit und Tod, wie zum Beispiel:

- SOS-Gebühren (einschließlich Hilfeleistung, Rettung und Suche).
- Medizinische Ausgaben* (einschließlich Krankenhaus, Facharzt und Ärzte).
- Repatriierung (einschließlich Ambulanzflugzeug und Transport sterblicher Überreste).
- Kosten für Bestattung oder Einäscherung und Ankunft der Familie.
* Medizinische Kosten sind finanzielle Entschädigungen für Ärzte (Honorare) und Kosten für:
- Krankenhausaufenthalt;
- Operation und OP-Saalnutzung;
- verordnete Röntgen- und radioaktive Bestrahlungen;
- verschreibungspflichtige Medikamente, Bandagen und Massagen;
- medizinisch notwendiger Transport, einschließlich aller medizinisch notwendigen Evakuierungen und Transporte von einer Skipiste.
Auch Ihre Reisedokumente (Einkaufskosten, Laissez-Passer, Ersatzvisum oder andere offizielle Reisedokumente), Ersatzkleidung und/oder Toilettenartikel sowie Schäden an der Unterkunft sind versichert. Folgendes wird ebenfalls abgedeckt:
- Krankheit, Unfall oder vermisste Person des Versicherten;
- Tod des Versicherten, Krankheit, Unfall oder Tod der nicht mitreisenden Familie des Versicherten;
- Tod einer mitversicherten Reisebegleitung;
- Schäden am Eigentum des Versicherten im Wohnsitzland;
- Kosten aufgrund erzwungener Verzögerung.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Schengen-Visumversicherung (Reiserisikoversicherung)
Bei der Beantragung bzw. Abholung des Visums muss der Visumantragsteller nachweisen können, dass für die Dauer seines Aufenthalts in den Niederlanden eine Visumversicherung abgeschlossen wurde. Der Grund dafür ist, dass die Schengen-Staaten nicht für etwaige Kosten eines ausländischen Gastes, wie beispielsweise Krankenhauskosten, aufkommen wollen. Darüber hinaus ist eine Versicherung ein (finanzieller) Schutz für jemanden, der als Bürge auftritt.
Die Visumversicherung muss alle Kosten im Zusammenhang mit der Rückführung aus medizinischen Gründen, dringender medizinischer Versorgung und/oder Notfallbehandlung im Krankenhaus abdecken. Die abzuschließende Reisekrankenversicherung muss für den gesamten Schengen-Raum gültig sein, eine Mindestdeckungssumme von 30.000 € haben und die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts abdecken. Der Nachweis der Originalversicherung muss bei der Antragstellung bzw. erst bei der Visumserteilung vorgelegt werden.
Ja, das ist kein Problem. Sie sind dann der Versicherungsnehmer (zahlt die Prämie) und der ausländische Gast ist der Versicherte.
Mit dem Antragsformular ermächtigen Sie den Versicherer zum Lastschrifteinzug. Die Abbuchung der Prämie von Ihrem Zahlungskonto erfolgt in der Regel kurz vor Versicherungsbeginn.
Nein, wenn ein Visumantrag abgelehnt wird und die Versicherung noch nicht begonnen hat, erhalten Sie eine volle Rückerstattung der Prämie.
Sie erhalten die Police (inkl. Konditionen) digital per E-Mail. Anschließend können Sie die Police per E-Mail an Ihren ausländischen Gast senden.
Grundsätzlich am selben Tag oder am nächsten Tag. Anfragen, die am Wochenende eingehen, werden am Montag bearbeitet.
Bevor die Police in Kraft tritt, können Sie problemlos das Start- und/oder Enddatum der Police anpassen.
Liegt eine Garantie vor (der ausländische Gast wohnt beim Bürgen), dient die Reiseversicherung auch der finanziellen Absicherung dieser Person. Mit einer niederländischen Reiseversicherung unterliegen Sie niederländischem Recht. Niederländische Versicherer unterliegen einer strengen Aufsicht und sind in der Regel zuverlässiger als ausländische Versicherer. Das ist bei hohen Kosten eine schöne Idee.
Die Visumversicherung bietet Schutz für die Erbringung von Hilfeleistungen, die Erstattung außergewöhnlicher Kosten und medizinischer Kosten:
– Hilfe: Bei Krankheit oder Unfall können Sie rund um die Uhr auf professionelle Hilfe und Beratung zählen.
– Repatriierung: Kosten für die Repatriierung (Rückkehr ins Heimatland) aufgrund von Krankheit oder Tod.
– Außerordentliche Kosten: Kosten, die im Notfall entstehen müssen (z. B. zusätzliche Reise- oder Übernachtungskosten), werden erstattet.
– Medizinische Kosten: Medizinische Kosten aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit, die während der Gültigkeitsdauer der Versicherung eingetreten sind, sind bis zu einem Höchstbetrag von 30.000 € versichert.
– Zahnarztkosten: entstehen durch einen Unfall.
– Diebstahl Ihrer Reisedokumente.
– Verspätete Ankunft des Gepäcks.
Mit der Reiserisikoversicherung sind Sie gegen Corona versichert, wenn Sie in die Niederlande reisen.
In Europa sind Sie nur in gelben Gebieten gegen Corona versichert (Reisehinweise).
Nein, dafür ist diese Versicherung nicht gedacht. Die Kosten für eine Schwangerschaft gehen zu Ihren Lasten.
Beschwerden und Beschwerden, die bereits bei oder vor Versicherungsbeginn bestanden, sind nicht versichert und daher nicht ersatzfähig. Die Reiseversicherung für Ausländer ist nur für plötzliche und unerwartete medizinische Kosten in den Niederlanden oder anderen Schengen-Ländern gedacht.
