Formular „Bürgschafts- und/oder Privatunterkunftsnachweis“
Das Formular „Nachweis des Sponsorings und/oder der Privatunterkunft“ wird vom niederländischen Sponsor ausgefüllt Garant Staat und/oder stellt dem Visumantragsteller eine Unterkunft (Unterkunft) zur Verfügung.
Sie können eine finanzielle Garantie leisten, wenn der Besucher nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügt. Eine Garantie ist nicht erforderlich, wenn der Visumantragsteller nachweisen kann, dass er für alle Tage, an denen er sich in den Niederlanden aufhält, mindestens 55 Euro pro Tag (pro Person) ausgeben kann.
Bürgen Sie für jemanden, der für einen kurzen Aufenthalt in die Niederlande kommen möchte, und sind Sie verheiratet? Anschließend unterzeichnen Sie gemeinsam mit Ihrem Partner die Bürgenerklärung. Sie müssen Ihre Unterschrift hinterlassen legalisieren bei der Gemeinde.
Sie können für mehrere Personen als Bürge auftreten. Anschließend füllen Sie für jede Person ein separates Formular „Nachweis einer Patenschaft und/oder Privatunterkunft“ aus.
Die von Ihnen im Formular eingegebenen Informationen werden darin gespeichert Visa-Informationssystem (das nationale VIS) sowie das Europäische Visa-Informationssystem (VIS) und auch in der verwendet Informationsgestützte Entscheidungsfindung.
Formular herunterladen
Sie können das Formular auf der IND-Website ausfüllen – Garantienachweis und/oder Privatunterkunft - herunterladen.
Wie füllt man das Formular aus?
Das Ausfüllen des Formulars ist nicht schwierig. Bei den Fragen 1 bis 11 geht es um die persönlichen Daten des Bürgen. In den nächsten vier Fragen geht es um die Angaben zum ehelichen/eingetragenen Partner des Unterzeichners. Die folgenden Fragen beziehen sich auf die Erklärung, die der Garantie beiliegt, und auf den Wohnsitz des Visumantragstellers. Abschließend tragen Sie die Angaben zum visumpflichtigen ausländischen Staatsangehörigen ein.
Denken Sie daran, Ihr Formular noch nicht zu unterschreiben. Sie müssen Ihre Unterschrift im Beisein des Beamten der Gemeinde leisten.
Einführung in das Formular „Nachweis einer Patenschaft und/oder Privatunterkunft“
Das Formular beginnt mit einer Einleitung, die Sie sorgfältig lesen sollten, bevor Sie mit dem Ausfüllen beginnen:
Sie benötigen dieses Formular, um Personen einzuladen, die vor ihrer Einreise in die Niederlande ein Visum benötigen und denen Sie eine Unterkunft zur Verfügung stellen möchten. Dieses Formular benötigen Sie auch, wenn Sie als Bürge für einen visumpflichtigen Ausländer auftreten möchten.
Geben Sie auf dem Formular unter Punkt 3 „Erklärung“ deutlich an, was in Ihrem Fall gilt: Garantie, Unterbringung oder beides. Das ausgefüllte Formular muss der Gemeinde zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift vorgelegt werden. ACHTUNG! Im Falle einer Bürgschaft muss zusätzlich die Unterschrift Ihres Partners bei der Gemeinde beglaubigt werden. Wenn Sie dieses Formular für die Einreise einer nicht visumpflichtigen Person verwenden, müssen Sie es der Gemeinde nicht zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift vorlegen.
Anschließend müssen Sie dieses Formular an die von Ihnen eingeladene Person senden. Er muss das Formular zusammen mit seinem Visumsantrag im Ausland zusammen mit allen anderen Unterlagen einreichen, die zur Begründung des Visumsantrags dienen können.
Die von Ihnen in diesem Formular eingegebenen Daten werden sowohl in den Systemen der niederländischen Behörden, die für die Bearbeitung von Visumanträgen für einen kurzfristigen Aufenthalt zuständig sind (das nationale VIS), als auch im Europäischen Visa-Informationssystem (VIS) gespeichert. Diese Daten können mit den zuständigen Behörden geteilt werden, um die Erfüllung der im Ausländergesetz 2000 beschriebenen öffentlichen Aufgaben im Bereich der Zu-, Ab- und Abwanderung optimal zu ermöglichen. Dies geschieht unter strengen Auflagen im Rahmen der geltenden Gesetze und Vorschriften im Bereich Datenschutz. Weitere Informationen zur Beantragung eines Schengen-Kurzaufenthaltsvisums, zur Beurteilung des Visumantrags und zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie unter den folgenden Links:
Dieses Formular ist eine gemeinsame Veröffentlichung von:
Ministerium für Justiz und Sicherheit,
Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst (www.ind.nl)
Außenministerium (www.minbuza.nl)
