ETIAS-Reisegenehmigung für von der Visumpflicht befreite Reisende
Am 5. September 2018 verabschiedete der Europäische Rat eine Verordnung zur Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS). Dieses System soll das verhindern Reisende, die von der Visumpflicht befreit sind die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die nationale Sicherheit oder die internationalen Beziehungen der Niederlande oder eines der Schengen-Staaten darstellen, können in die EU reisen.
Wenn eine Person von außerhalb der EU zu einem Schengen-Land Wenn Sie reisen möchten, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Die Reisenden sind Visum erforderlich und müssen zunächst bei einer Botschaft oder einem Konsulat ein Visum beantragen (Kurzaufenthaltsvisum Typ C, auch Schengen-Visum genannt).
- Der Reisende ist visumfrei Sie müssen jedoch in der Lage sein, bei der Grenzkontrolle die korrekten Reisedokumente vorzulegen.
ETIAS: Kontrollieren Sie, wer in die EU einreist
Während des Antragsverfahrens für ein Schengen-Visum werden detaillierte Informationen über potenzielle Besucher, einschließlich biometrischer Daten, erfasst. Für von der Visumpflicht befreite Drittstaatsangehörige liegen solche Informationen nicht vor.
Derzeit gibt es 63 Länder und Gebiete, deren Staatsangehörige für die Einreise in die EU kein Visum benötigen. Dies ist nach Ansicht des Europäischen Rates angesichts der erhöhten Terrorismus- und Kriminalitätsgefahr unerwünscht. Deshalb hat die EU beschlossen, ein Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) einzurichten.
Dieses System ermöglicht es der EU, spezifische Informationen über von der Visumpflicht befreite Reisende zu sammeln, bevor diese an den Außengrenzen des Schengen-Raums ankommen. Visumfreie Reisende müssen dann eine vorherige Erlaubnis (Reisegenehmigung) für die Einreise in die EU beantragen.
Personen, die beispielsweise eine Gefahr für die Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit darstellen, erhalten keine Reiseerlaubnis. Auch mit einer gültigen Reisegenehmigung ist der Reisende nicht automatisch zur Einreise und zum Aufenthalt im Schengen-Raum berechtigt. Letztlich entscheidet hierüber die Königlich-Niederländische Marechaussee, die für die Grenzkontrolle zuständig ist.
Das europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) kann mit ähnlichen Systemen in den USA (ESTA), Kanada, Australien und anderen Ländern verglichen werden. Die Reisegenehmigung für die EU muss online beantragt werden, Bewerber ab 18 Jahren zahlen eine Gebühr von 7 €.
Das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) wird Mitte 2024 in Betrieb gehen. ETIAS gilt dann für 63 Nationalitäten, die nun visumfrei nach Schengen/EU reisen können. Es ist noch nicht bekannt, ob Inhaber eines ETIAS auch über ein solches verfügen müssen Krankenversicherung müssen wegen ihrer Reise nach Europa schließen.
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EU: COVID-19 hat keine Auswirkungen auf das Startdatum von ETIAS
Die Vorteile von ETIAS, der neuen Visumbefreiung für Europa
Häufig gestellte Fragen und Antworten zu ETIAS (FAQ)
Lesen Sie unten häufig gestellte Fragen und Antworten zum Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS), das Mitte 2024 eingeführt wird.
ETIAS ist das europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem. Seit der Einführung von ETIAS müssen Staatsangehörige von 63 Drittstaaten, die in die EU einreisen möchten und kein Visum benötigen, für die Einreise in den Schengen-Raum zunächst eine Reisegenehmigung beantragen.
ETIAS dient der Sicherheitskontrolle von Nicht-EU-Bürgern, die ohne Visum einreisen Schengen-Raum bessere Kontrolle der Reise, was dazu beiträgt:
– ein hohes Maß an Sicherheit;
– die Verhinderung illegaler Einwanderung;
– Schutz der öffentlichen Gesundheit;
– wirksamere Grenzkontrollen;
– die Ziele des Schengener Informationssystems;
– die Verhütung, Aufdeckung und Aufklärung terroristischer Straftaten oder anderer schwerer Straftaten.
ETIAS wird auch für die Niederlande gelten.
ETIAS ist ein automatisiertes IT-System zur Identifizierung von Sicherheits- oder illegalen Migrationsrisiken, die von visumfreien Reisenden, die in den Schengen-Raum reisen, ausgehen, unter Wahrung der Grundrechte und des Datenschutzes. Es wird entwickelt von eu-LISA und soll im Jahr 2024 betriebsbereit sein. Nicht-EU-Bürger, die für die Einreise in den Schengen-Raum kein Visum benötigen, müssen vor Reiseantritt eine Reisegenehmigung (ETIAS) beantragen. Nach dem Ausfüllen eines Online-Antragsformulars führt das System eine Prüfung anhand der EU-Informationssysteme für Grenzen und Sicherheit durch.
Ja, das elektronische System zur Reisegenehmigung (ESTA) ist eine Sicherheitsmaßnahme, die es der Regierung der Vereinigten Staaten ermöglicht, unerwünschte Reisende abzulehnen, bevor sie an Bord eines Flugzeugs oder Schiffs nach Amerika gehen. Das ESTA ähnelt daher stark den elektronischen Reisegenehmigungsprogrammen anderer Regierungen, etwa dem eTA für Kanada, dem eVisitor-Visum für Australien und ETA für Sri Lanka. Weltweit führen immer mehr Regierungen ein ESTA-ähnliches System als Ersatz für Visumaufkleber und/oder visumfreies Reisen ein. ETIAS ähnelt ESTA.
Nein, eine ETIAS-Genehmigung ist kein Schengen-Visum oder eine andere Art von Visum. Staatsangehörige von Ländern, die der Visaliberalisierung unterliegen, können weiterhin ohne Visum in die EU einreisen. Sie müssen vor Reiseantritt zunächst eine Reisegenehmigung über ETIAS beantragen. ETIAS wird ein einfaches, schnelles und benutzerfreundliches System sein: In mehr als 95 % der Fälle wird innerhalb weniger Minuten eine positive Antwort gegeben. Die ETIAS-Reisegenehmigung bleibt drei Jahre lang gültig, viel länger als ein Schengen-Visum. Eine ETIAS-Reisegenehmigung ist für eine unbegrenzte Anzahl von Einreisen gültig. ETIAS berührt nicht die Visumbefreiung, die bereits für viele Länder gilt. ETIAS erleichtert das Überqueren der Schengen-Außengrenze und bietet Personen, die visumfrei reisen dürfen, die Möglichkeit, die Visumbefreiung optimal zu nutzen.
Das System gilt für Drittstaatsangehörige, die von der Visumpflicht befreit sind. Reisende müssen einen Antrag online auf einer speziellen Website oder mobilen App ausfüllen. Der Antragsteller benötigt zum Ausfüllen des Formulars lediglich ein Reisedokument (Reisepass oder gleichwertiges Dokument). Das Ausfüllen des Antrags dauert nicht länger als 10 Minuten. Jeder Bewerber im Alter zwischen 18 und 70 Jahren muss eine elektronische Gebühr von 7 Euro entrichten. Die automatische Überprüfung beginnt, sobald die Zahlung der Gebühr bestätigt wurde. Die überwiegende Mehrheit der Antragsteller (voraussichtlich über 95 % aller Fälle) erhält automatisch innerhalb von Minuten nach ihrer Zahlung eine positive Antwort.
Die Reisegenehmigung ist drei Jahre gültig (bzw. bis zum Ablaufdatum des Reisedokuments). Der Reisende muss daher nur alle drei Jahre eine Reisegenehmigung beantragen. Die erteilte Genehmigung enthält keine Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Fahrten. Es gilt jedoch die übliche Regelung einer maximalen Aufenthaltsdauer des Drittstaatsangehörigen in der EU von 90 Tagen.
Wird die Reisegenehmigung verweigert, kann der Antragsteller (noch) Berufung einlegen. Er kann in dem Mitgliedstaat Berufung einlegen, der über den Antrag entschieden hat. Es gelten die nationalen Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats. Der Antragsteller wird darüber informiert, welche nationale Behörde für die Bearbeitung des Antrags und die Entscheidung darüber zuständig war, sowie über das Verfahren, das einzuhalten ist, wenn er einen Rechtsbehelf einlegen möchte. Wenn der Reisende der Meinung ist, dass er ungerecht behandelt wurde, kann er auch bei der nationalen Behörde Wiedergutmachung beantragen oder Zugang zu den Informationen beantragen.
Ja, Reisegenehmigungen bleiben drei Jahre lang gültig, können jedoch widerrufen oder ungültig gemacht werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Reisegenehmigung nicht mehr gültig sind.
Die ETIAS-Gesetzgebung gilt für Mitgliedstaaten, die Teil des Schengen-Raums sind, aber auch für Mitgliedstaaten, die den Schengen-Besitzstand noch nicht vollständig anwenden (wie Kroatien, Zypern, Bulgarien und Rumänien).
ETIAS wird voraussichtlich im Mai 2024 betriebsbereit sein.

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