Von Marokko in die Niederlande: Schengen-Visum erforderlich


Medizinische Reiseversicherung Schengen-Visum
Schließen Sie jetzt die Allianz Reiserisikoversicherung für Ihren Gast aus Marokko ab!
√ Erfüllt alle Anforderungen für ein Schengen-Visum.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Sie können die Police in der Zwischenzeit kostenlos ändern.
√ VISA-GARANTIE: Sie zahlen nichts, wenn Ihr Visum abgelehnt wird.
√ Die Sicherheit des größten Reiseversicherers der Welt: Allianz Global Assistance.
Prämie ab 2 € pro Tag
Kommen Familie, Partner oder Freunde aus Marokko für einen kurzen Aufenthalt in die Niederlande? Anschließend muss bei der niederländischen Botschaft ein Schengen-Visum beantragt werden. Mit einem Schengen-Visum darf sich Ihr marokkanischer Gast maximal 90 Tage in den Niederlanden oder anderswo im Schengen-Raum aufhalten.
Eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt eines Schengen-Visums ist der Abschluss einer korrekten Reisekrankenversicherung. Dies ist auf dieser Website für nur 2 € pro Person und Tag möglich.
Sie leben in Marokko und möchten ein Visum für einen Kurzaufenthalt in den Niederlanden beantragen? Erfahren Sie, welche Regeln gelten und wie Sie ein Visum beantragen. Die niederländische Botschaft in Rabat nutzt die Dienste des externen Dienstleisters VFS Global. Sie können Ihren Visumantrag im Büro von VFS Global in Rabat oder Nador einreichen.
Was ist ein Schengen-Visum?
Ein Schengen-Visum ist ein gemeinsames Visum für alle Schengen-Staaten (die Niederlande sind Teil des Schengen-Raums) und ermöglicht die Einreise in die 26 Schengen-Mitgliedstaaten in Europa. Mit einem Schengen-Visum können Sie weite Teile Europas bereisen, ohne für jedes Land ein eigenes Visum beantragen zu müssen.
Wie lange ist ein Visum für Reisende aus Marokko gültig?
Der Aufenthalt im Schengen-Raum ist für visumpflichtige und nicht visumpflichtige Personen von außerhalb der EU auf maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen begrenzt. Das bedeutet, dass ein Marokkaner, der sich 90 Tage im Schengen-Raum aufgehalten hat, erst dann in die Niederlande zurückkehren darf, wenn er sich 90 Tage außerhalb des Schengen-Raums aufgehalten hat.
Ein Schengen-Visum ist grundsätzlich 6 Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Der Aufenthalt im Schengen-Raum muss innerhalb dieser 6 Monate erfolgen. Die Rückreise darf daher nach Ablauf des Ablaufdatums nicht mehr erfolgen.
Visumantrag für die Niederlande
Sie können einen Antrag frühestens 6 Monate vor Ihrer Reise von Marokko in die Niederlande stellen. Und zwar mindestens 15 Werktage im Voraus. In der Regel erfahren Sie innerhalb von 15 Kalendertagen, ob Sie das Visum erhalten. Manchmal ist mehr Zeit nötig: Die Antragstellung kann bis zu 30 Tage dauern. Und in Ausnahmefällen 60 Tage. Zum Beispiel, wenn zusätzliche Unterlagen erforderlich sind.
Visumantragsverfahren in Marokko
Für Ihren Komfort nutzt die niederländische Botschaft in Rabat den externen Dienstleister VFS Global. In Marokko haben sie Büros in Rabat und Nador. Für eine rechtzeitige Terminvereinbarung empfehlen wir Ihnen, bei allen Kurzaufenthaltsvisumsanträgen einen Termin mit ihnen zu vereinbaren. Sehen Sie, welche Voraussetzungen Ihre Bewerbung erfüllen muss und Vereinbaren Sie einen Termin über die Website von VFS Global in Marokko (Informationen in Englisch und Französisch). Sie können VFS Global auch anrufen, um einen Termin in einem ihrer Büros zu vereinbaren. Schau den Kontaktseite auf ihrer Website.
Angaben zur niederländischen Botschaft in Rabat
Kontakt
- Botschafterin: Désirée Bonis
- Adresse: 40 Rue de Tunis, Quartier Tour Hassan, Rabat
- Telefon: +212537219600 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche erreichbar.
- Fax: + 212537219665
- E-Mail: rab@minbuza.nl
- Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 8.00:12.30 – 13.30:15.00 und XNUMX:XNUMX – XNUMX:XNUMX. Sehen Sie sich die Tage an, an denen die Botschaft geschlossen ist.
Kontaktdaten der Konsularabteilung
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 8.30 – 11.00 Uhr. Außer an den Tagen, an denen die Botschaft geschlossen ist.
Verfügbarkeit per Telefon
Niederländisch- und französischsprachige Kunden können die allgemeine Telefonnummer für Informationen anrufen: +212537219600. Wenn Sie dann „Konsularische Angelegenheiten“ wählen, werden Sie 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche unterstützt.
Visumabteilung für telefonische Erreichbarkeit
Visa-Abteilung (nur für arabischsprachige Kunden): Montag bis Freitag von 13.30:15.30 bis 212537219670:XNUMX Uhr unter der Telefonnummer: +XNUMX.
Konsularische Fragen?
Stell deine Frage:
- unter der Telefonnummer +212537219600. Bitte beachten Sie: Rufen Sie aus den Niederlanden an? Dann rufen Sie +31 247 247 247 an.
- über WhatsApp. Senden Sie direkt eine WhatsApp-Nachricht. Oder fügen Sie die Mobiltelefonnummer +316 8238 7796 zur Kontaktliste Ihres Smartphones hinzu und senden Sie Ihre Nachricht.
- per E-Mail über der Kontakt
Medizinische Reiseversicherung Schengen-Visum
Wenn Sie eine Reisekrankenversicherung für ein Schengen-Visum benötigen, ist die Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance eine ausgezeichnete Wahl. Diese Reiseversicherung richtet sich insbesondere an marokkanische Gäste (Freunde, Familie oder Partner), die in die Niederlande kommen.
Die Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance ist eine hervorragende medizinische Reiseversicherung für alle aus Marokko. Die Versicherung erstattet unter anderem die Kosten für Hausarzt-, Arzneimittel-, Krankenwagen- und Krankenhauskosten in den Niederlanden und anderen Schengen-Ländern bis zu 30.000 €, aber auch die Kosten einer Rückführung. Das heißt, Ihren ausländischen Gast im Krankheits- oder Todesfall nach Marokko zurückzubringen. Diese Versicherung eignet sich nur für unerwartete (medizinische) Situationen während eines Aufenthalts in den Niederlanden. Vorhandene Beschwerden und Mängel sind nicht abgedeckt.
Versicherungsbedingungen für ein Schengen-Visum
Die Reiserisikoversicherung erfüllt alle Versicherungsanforderungen für ein Visum für einen Kurzaufenthalt in den Niederlanden (auch bekannt als Touristenvisum oder Schengen-Visum). Das sind die Anforderungen:
- Versicherungsschutz für medizinische Notfallhilfe und Rückführung nach Marokko.
- Die Deckung der medizinischen Kosten muss mindestens 30.000 € betragen.
- Gültig für alle Schengen-Mitgliedstaaten.
- Der Versicherungsschutz muss für die gesamte Aufenthaltsdauer gewährleistet sein.
Auf dieser Website können Sie einfach und schnell eine Reisekrankenversicherung für Ihren Gast aus Marokko abschließen. Möglicherweise sind Sie Versicherungsnehmer (Prämienzahler) und Ihr Gast ist dann der Versicherte. Sie schließen die Police ab und senden sie an den Visumantragsteller (auch per E-Mail möglich, da Sie die Police als digitale Datei erhalten). Sie erhalten die Police schnell. Wenn Sie heute eine Police beantragen, erhalten Sie diese noch am selben oder am nächsten Tag.
Bitte beachten Sie: Diese Versicherung muss vor der Abreise aus Marokko abgeschlossen werden und die Reiseversicherung kann nur für Personen unter 70 Jahren abgeschlossen werden! Ist Ihr Gast 70 Jahre oder älter? Weitere Informationen zu einer Alternative finden Sie hier: Schengen-Reiseversicherung für Personen ab 70 Jahren.
Allianz Reiserisikoversicherung für Schengen-Visa
Prämie pro Person und Tag | ab € 2,- | |
Höchstalter bis | 70 Jahr | |
SOS-Kosten (einschließlich Hilfe, Rettung und Suche) | ✔ | |
Medizinische Kosten (einschließlich Krankenhaus, Facharzt und Ärzte) | ✔ | |
Krankheit, Unfall oder Verlust des Versicherten | ✔ | |
Unfall oder Tod der nicht mitreisenden Familie des Versicherten | ✔ | |
Tod der mitversicherten Reisebegleitung | ✔ | |
Rückführung (einschließlich Ambulanzflugzeug und Transport sterblicher Überreste) | ✔ | |
Kosten für Beerdigung/Einäscherung und Reisekosten für die Familie | ✔ | |
Reisedokumente (Anschaffungskosten) | ✔ | |
Ersatzkleidung und/oder Toilettenartikel | ✔ | |
Schäden an Unterkünften | ✔ | |
Schäden an versichertem Eigentum im Herkunftsland | ✔ | |
Zwangsverzögerung | ✔ | |
Optionen zur Versicherung: | ||
Wintersport und Spezialsportarten | ✔ | |
Stornierung | ✔ | |
Weltweite Berichterstattung | ✔ |
Premium-Krankenversicherung
Europaabdeckung | € 2,- |
Weltweite Berichterstattung | € 3,- |
Winter-/Spezialsportarten | € 1,15 |
Stornierung | 5 % der Reisesumme |
Mindestprämie | € 11,50 |
Versicherungskosten | € 4,50 |
Prämie pro Person und Tag. Bis einschließlich 69 Jahre. |

Schließen Sie hier eine Reisekrankenversicherung ab!
Die Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance ist eine internationale Reisekrankenversicherung für ausländische Reisende unter 70 Jahren, die nicht in den Niederlanden leben. Die Versicherung ist die beste Wahl für die Beantragung eines Schengen-Visums und erfüllt alle Anforderungen.
Der Abschluss einer Reiserisikoversicherung ist einfach und schnell. Sie erhalten die Police werktags innerhalb von 24 Stunden per E-Mail (wenn Sie sie früher wünschen, rufen Sie bitte an oder senden Sie eine Nachricht).
√ EU-zugelassene Krankenversicherung für ausländische Reisende.
√ Schengen-Visumgarantie: Im Falle einer Visumablehnung müssen Sie nicht zahlen.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Versicherungsbedingungen in Niederländisch und/oder Englisch.
√ Erweiterbar mit Abdeckung für Spezialsportarten und Weltabdeckung.
√ Eine Reiserücktrittsversicherung ist möglich (vorausgesetzt, die Reise wird bei einem niederländischen Reiseveranstalter gebucht).
Versicherungskarte Reiserisikoversicherung »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung auf Niederländisch »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung in Englisch »
Allianz Global Assistance ist der größte Reiseversicherungs- und Assistance-Anbieter der Welt. Die vertrauenswürdige Adresse für den Online-Abschluss einer Reisekrankenversicherung!
SSchließen Sie eine Schengen-Versicherung bei einem niederländischen Versicherer ab
Der Abschluss einer Schengen-Krankenversicherung bei einem niederländischen Versicherer hat mehrere Vorteile, insbesondere für diejenigen, die einen ausländischen Gast oder Partner versichern. Einige wichtige Vorteile sind:
- Niederländisches Recht: Wenn Sie sich für einen niederländischen Versicherer entscheiden, unterliegt die Versicherung dem niederländischen Rechtssystem. Das bedeutet, dass Sie als Verbraucher durch das niederländische Recht geschützt sind, das Ihnen Rechte und Garantien bietet.
- Strenge Aufsicht: Niederländische Versicherer stehen unter strenger Aufsicht niederländischer Aufsichtsbehörden, wie der niederländischen Behörde für Finanzmärkte (AFM) und der De Nederlandsche Bank (DNB). Diese Aufsicht stellt sicher, dass diese Versicherer zuverlässig sind und hohe Qualitäts- und Integritätsanforderungen erfüllen.
- Zuverlässigkeit: Im Allgemeinen gelten niederländische Versicherer als zuverlässiger als einige ausländische Versicherer. Dies ist auf die strenge Aufsicht und den guten Ruf des niederländischen Versicherungsmarktes zurückzuführen.
- Einfache Kommunikation: Wenn Sie eine Versicherung bei einem niederländischen Versicherer abschließen, können Sie in Ihrer eigenen Sprache kommunizieren. Dies ist insbesondere bei Fragen, Problemen oder Reklamationen hilfreich. Es verhindert Sprachbarrieren und macht den Prozess einfacher und verständlicher.
- Keine Gebühren für Auslandsgespräche: Sie müssen bei Fragen oder Reklamationen nicht im Ausland anrufen, was Kosten und mögliche Komplikationen bei Auslandsgesprächen vermeidet.
All diese Faktoren machen den Abschluss einer Schengen-Reiseversicherung bei einem niederländischen Versicherer zu einer attraktiven Wahl, insbesondere bei hohen Kosten oder komplexen Situationen. Es bietet Sicherheit, Komfort und Zugänglichkeit und trägt zu einer reibungsloseren Erfahrung sowohl für den Bürgen als auch für den Visumantragsteller bei.
Häufig gestellte Fragen zu einem Schengen-Visum von Marokko in die Niederlande (FAQ)
Lesen Sie unten häufig gestellte Fragen und Antworten zur Beantragung eines Schengen-Visums und zur obligatorischen Reisekrankenversicherung.
Ja, Marokkaner benötigen ein Visum für die Niederlande und den Schengen-Raum.
Ein Schengen-Visumantrag für die Niederlande kann frühestens 6 Monate und spätestens 15 Kalendertage (aufgrund der üblichen maximalen Entscheidungsfrist) vor dem geplanten Reisetermin gestellt werden. Es empfiehlt sich daher, den Antrag rechtzeitig einzureichen, am besten mindestens einen Monat vor dem geplanten Abreisetermin.
De Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance ist eine hervorragende Versicherung für Reisende aus Marokko, da sie alle Anforderungen erfüllt und immer von der Botschaft und VFS Global akzeptiert wird. Allianz Global Assistance ist der größte Reiseversicherer der Welt und wurde mehrfach zum besten Reiseversicherer der Niederlande gewählt.
Ja, das empfehlen wir auch. Ausländische Versicherer können weniger zuverlässig sein. Die Reisekrankenversicherung kann von einem Bürgen, Sponsor oder Familienmitglied in den Niederlanden abgeschlossen werden. Der Sponsor ist dann der Versicherungsnehmer und der Visumantragsteller der Versicherte.
Ja, die Reiseversicherung für Ausländer gilt europaweit. Allerdings sind Sie im Herkunftsland nicht versichert.
Nein, wenn das Visum abgelehnt wurde und die Versicherung noch nicht in Kraft getreten ist, wird die Police gekündigt und Sie müssen nichts bezahlen. Sie gehen also kein Risiko ein.
Bei einem ersten Visumsantrag haben Sie in der Regel nur Anspruch auf eine einmalige Einreise. Ein Visum kann auch für zwei- oder mehrmalige Einreisen erteilt werden. Für jemanden, der häufig aus Marokko reist, ist es daher am besten, eine mehrfache Einreise zu beantragen. Wenn Sie schon einmal ohne Probleme mit einem Schengen-Visum in den Niederlanden waren, können Sie beim nächsten Mal eine Mehrfacheinreise beantragen.
Im Normalfall trifft die Botschaft innerhalb von 15 Kalendertagen eine Entscheidung. Die gerichtliche Entscheidungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Visumantrag bei der Botschaft eingeht. In manchen Fällen ist mehr Zeit für die Recherche erforderlich. In diesem Fall kann die Entscheidungsfrist auf maximal 30 Tage verlängert werden. In diesem Fall werden Sie vom IND benachrichtigt. Sollten zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, kann diese Frist in Ausnahmefällen auf 60 Tage verlängert werden.
Ein Visum für einen Kurzaufenthalt (bis zu 90 Tage) kostet 80 € Für Kinder von 6 bis 12 Jahren: 40 € Für Kinder bis 6 Jahre: 0 € Die Kosten für die VFS-Servicegebühr Global können sich auf a belaufen maximal 40 € (die Hälfte der Gebühr für einen Visumantrag).
Ein Visumantrag für die Niederlande beginnt mit dem Ausfüllen eines Visumantragsformulars und dem anschließenden Sammeln der obligatorischen Dokumente wie dem Nachweis einer Reisekrankenversicherung. Nutzen Sie am besten die Checkliste des Auswärtigen Amtes.
Sie benötigen einen gültigen marokkanischen biometrischen Reisepass, der nicht älter als 10 Jahre ist. Sie dürfen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die nationale Sicherheit oder die internationalen Beziehungen eines der Schengen-Staaten darstellen. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Bedingungen, die Sie hier nachlesen können: zum Visumverfahren »
