Von der Türkei in die Niederlande? Dann ist ein Schengen-Visum und eine Reisekrankenversicherung erforderlich!
Medizinische Reiseversicherung Schengen-Visum
Schließen Sie jetzt die Allianz Reiserisikoversicherung für Ihren Gast aus der Türkei ab!
√ Erfüllt alle Anforderungen für ein Schengen-Visum.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Sie können die Police in der Zwischenzeit kostenlos ändern.
√ VISA-GARANTIE: Sie zahlen nichts, wenn Ihr Visum abgelehnt wird.
√ Die Sicherheit des größten Reiseversicherers der Welt: Allianz Global Assistance.
Prämie ab 2 € pro Tag
Reisen Familie oder Freunde für einen Kurzaufenthalt aus der Türkei in die Niederlande? Anschließend muss bei der niederländischen Botschaft ein Schengen-Visum beantragt werden. Mit einem Schengen-Visum dürfen sich Türken maximal 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten.
Eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt eines Schengen-Visums ist die Beantragung des richtigen Visums medizinische Reiseversicherung. Dies ist auf dieser Website für nur 2 € pro Person und Tag möglich (Europa-Abdeckung).
Leben Sie in der Türkei? Und möchten Sie ein Visum für einen Kurzaufenthalt in den Niederlanden beantragen? Erfahren Sie, welche Regeln gelten und wie Sie ein Visum beantragen.
Wie vereinbaren Sie einen Termin für ein Kurzaufenthaltsvisum in der Türkei?
Die niederländische Botschaft in Ankara und das Konsulat in Istanbul nutzen den externen Dienstleister VFS Global für die Bearbeitung von Anträgen auf ein Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt. Für eine zeitnahe Terminvereinbarung können Sie online über VFS Global einen Termin vereinbaren. schaue auf die Website von VFS Global für die Unterlagen, die Sie für Ihre Bewerbung mitbringen müssen.
Visumantragsverfahren in der Türkei
Für weitere Informationen zu den Anforderungen und zur Einreichung von Anträgen für das Visum wenden Sie sich bitte an Visa-Erleichterungsdienst VFS Global (Englisch und Türkisch). Sie erreichen uns telefonisch unter: +90 212 373 58 06, Montag bis Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr, oder per E-Mail.
Hinweis: Die Terminvereinbarung ist kostenlos! Die Botschaft in Ankara und das Generalkonsulat in Istanbul arbeiten ausschließlich mit VFS Global zusammen. Wir raten Ihnen dringend davon ab, Vermittlungsagenturen oder andere Agenturen zu beauftragen, die vorgeben, mit der Botschaft oder dem Konsulat verbunden zu sein.
VFS Global in Ankara
- Visumantragszentrum für die Niederlande, Ankara.
- Büro: İşçi Blokları Mh. Muhsin YazIcIoglu Cd. Nr.:57/A Cankaya/Ankara 06530 – Regnum Sky Tower.
VFS Global in Istanbul – Beyoglu
- Visumantragszentrum für die Niederlande, Istanbul – Harbiye
- Büro: Hacıahmet Mh. Kurtuluş Deresi Cd. Nr.: 29/A (Elysium Soul) Beyoğlu-İstanbul.
Wann benötigen Sie einen Dolmetscher?
- Für Ankara gilt: Wenn Sie kein Niederländisch, Englisch oder Türkisch sprechen, müssen Sie selbst einen offiziellen Dolmetscher stellen. Ein offizieller Dolmetscher verfügt über einen speziellen Ausweis, der nachweist, dass er/sie ein offizieller Dolmetscher ist. Der Dolmetscher darf kein Familienmitglied sein.
- Für Istanbul gilt: Wenn Sie kein Niederländisch, Englisch, Türkisch oder Arabisch sprechen, müssen Sie selbst einen offiziellen Dolmetscher stellen. Ein offizieller Dolmetscher verfügt über einen speziellen Ausweis, der nachweist, dass er/sie ein offizieller Dolmetscher ist. Der Dolmetscher darf kein Familienmitglied sein.
Visumbefreiung für Dienstleister
Türkische Staatsangehörige, die in den Niederlanden für einen kurzen Zeitraum Dienstleistungen erbringen, benötigen kein Visum. Diese sogenannten Dienstleister müssen bei einem türkischen Arbeitgeber beschäftigt sein oder einen Firmensitz in der Türkei haben. Der Aufenthalt darf 3 Monate pro Halbjahr nicht überschreiten.
Die Befreiung von der Visumpflicht gilt nur für Dienstleister und nicht für alle türkischen Staatsangehörigen, die zu geschäftlichen Zwecken reisen. Reisende müssen an der niederländischen Grenze nachweisen können, dass sie zur visumfreien Kategorie gehören. Dabei kann die niederländische Botschaft in Ankara oder das Generalkonsulat in Istanbul behilflich sein. Türkische Dienstleister können Dokumente wie einen Arbeitsvertrag oder einen Auszug aus einer Handelskammer einreichen. Die Botschaft oder das Konsulat kann dann kostenlos eine „Dienstleistererklärung“ ausstellen.
Diese Erklärung garantiert keine Einreise in die Niederlande. Die niederländischen Grenzbehörden prüfen, ob die Einreisevoraussetzungen erfüllt sind. Sie können auch die Einreise verweigern. Allerdings kann die Erklärung unnötige Verzögerungen an der Grenze verhindern. Für die Ausstellung einer Abrechnung muss ein Dienstleister eine Kopie eines türkischen Reisepasses vorlegen. Dieser Reisepass muss bei der Ausreise aus den Niederlanden noch 3 Monate gültig sein.
Die Befreiung von der Visumpflicht gilt nur für die Niederlande und für einen Zeitraum von maximal 3 Monaten pro Halbjahr. Für den Besuch eines anderen Schengen-Landes muss weiterhin ein Visum beantragt werden. Auch für andere Reisezwecke, etwa für den Tourismus, den Besuch bei Familie oder Freunden oder einen Geschäftsbesuch, muss ein Visum beantragt werden.
Assoziierungsabkommen EG-Türkei
Für die Beantragung folgender Aufenthaltstitel zahlen türkische Staatsangehörige eine geringere Gebühr:
- Arbeiten Sie als Selbstständiger
- Bezahlte Arbeit
- Work-Learn-Programm
- Saisonale Arbeit
- Forschung gemäß der Richtlinie (EU) 2016/801
- Wissensmigrant
- Auf der Suche nach Arbeit nach Studium, Promotion oder wissenschaftlicher Forschung (Orientierungsjahr).
- Au pair
- Bleiben Sie als Familienangehöriger eines türkischen Staatsangehörigen (auch wenn Sie selbst nicht die türkische Staatsangehörigkeit besitzen). Familienangehörige sind der Ehegatte oder eingetragene Partner – keine unverheirateten Partner –, ein (Enkel-)Kind oder ein (Groß-)Elternteil.
In diesem Fall gilt der ermäßigte Satz nicht, wenn der türkische Staatsangehörige eine Aufenthaltserlaubnis zur medizinischen Behandlung oder zum Aufenthalt in den Niederlanden besitzt.
Die günstigen Tarife gelten auch, wenn Sie neben der türkischen Staatsangehörigkeit noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, zum Beispiel die niederländische. Beantragen Sie einen Aufenthalt bei einem türkischen Staatsangehörigen in den Niederlanden und besitzt diese Person auch die niederländische Staatsangehörigkeit? Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Kopie eines gültigen türkischen Reisepasses oder Personalausweises bei. Geben Sie in einer Erklärung an, dass Sie dies tun, um Anspruch auf die niedrige Gebühr zu haben.
Mehr Informationen zu den Sonderregelungen für türkische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen.
Was braucht eine Person aus der Türkei für einen Visumsantrag?
- Sie müssen einen türkischen Reisepass oder ein anderes offizielles Reisedokument mit mindestens 2 leeren Seiten vorlegen. Das Reisedokument muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein. Diese muss noch mindestens 3 Monate nach dem Datum gültig sein, an dem Sie den Schengen-Raum verlassen möchten.
- Sie stellen ein ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Verfügung Visumantragsformular In. Jede Person, die mit Ihrem Reisedokument reist, muss ein eigenes Formular einreichen. Formulare für Kinder unter 18 Jahren müssen von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden.
- Sind Sie unter 18 Jahre alt und reisen ohne (einen) Elternteil oder Erziehungsberechtigten? Lassen Sie sie dann das Einverständnisformular (auf Englisch) ausfüllen. Die Grenzkontrolle kann dies bei der Einreise in die Niederlande verlangen.
- Sie reichen ein Passfoto gemäß den niederländischen Anforderungen ein.
- Sie lassen Ihre Fingerabdrücke nehmen. Dies tun Sie, wenn Sie Ihre Bewerbung einreichen. Diese bleiben 59 Monate gültig. Für einige Bewerber, beispielsweise Kinder unter 12 Jahren, ist dies nicht erforderlich. Haben Sie in den letzten 59 Monaten vor Ihrer aktuellen Bewerbung biometrische Daten (Fingerabdrücke und Foto) bereitgestellt? Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bewerbung von einer anderen Person einreichen zu lassen. Sie müssen nicht persönlich erscheinen.
Darüber hinaus muss ein türkischer Reisender folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie stellen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die nationale Sicherheit oder die internationalen Beziehungen eines der Schengen-Staaten dar.
- Sie haben ein Ziel in den Niederlanden. Zum Beispiel eine Hotelreservierung oder eine Einladung von einem Referenzgeber (Partner, Familie, Freund usw.) in den Niederlanden. Dieser Sponsor verfügt über eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder ist niederländischer Staatsangehöriger. Der Sponsor verwendet das Formular „Nachweis des Sponsorings und/oder der Privatunterkunft“.
- Sie verfügen über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt in den Niederlanden, die Durchreise und/oder die Rückreise:
- Sie haben für die Dauer Ihres Aufenthalts in den Niederlanden mindestens 55 € pro Person und Tag zur Verfügung oder jemand in den Niederlanden garantiert Ihnen. Dies kann der einladende Referent, aber auch eine beliebige dritte Person sein. Der Bürge verfügt über ausreichende Einkünfte. Dieses Einkommen muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch für mindestens 12 Monate verfügbar sein. Der Sponsor verwendet das Formular „Nachweis des Sponsorings und/oder der Privatunterkunft“ mit den in der Checkliste aufgeführten zusätzlichen Dokumenten.
- Sie verfügen über eine (medizinische) Reiseversicherung, die auf den Namen des Visumantragstellers abgeschlossen wurde. Die Person in den Niederlanden, die Sie einlädt, kann die Versicherung auch für Sie abschließen. Die Versicherung hat eine Mindestdeckungssumme von 30.000 € für medizinische Kosten im Schengen-Raum. Die Versicherung übernimmt in jedem Fall folgende Kosten:
- Kosten für die Rückkehr in das Herkunftsland aus medizinischen Gründen (Repatriierung).
- Dringende medizinische Versorgung und Notfallbehandlung im Krankenhaus.
- Sie haben ausreichende Gründe, in Ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland zurückzukehren. Zum Beispiel, weil Sie dort einen Job haben, (schulische) Kinder oder ein eigenes Zuhause haben. Ein Hin- und Rückflugticket allein reicht als Nachweis nicht aus.
Bitte beachten Sie: Sollte sich bei der Prüfung Ihres Antrags herausstellen, dass Ihre Fingerabdrücke nicht im System vorhanden sind, müssen Sie diese dennoch angeben. Sie können auch jederzeit zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, wenn Ihr Wunsch dazu Anlass gibt.
Medizinische Reiseversicherung und Garantie
Wenn Sie einen ausländischen Gast oder Partner garantieren, der die Niederlande besuchen möchte, ist es ratsam, selbst eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Dies ist nicht nur eine Voraussetzung für den Visumantrag Ihres Gastes, sondern bietet Ihnen auch finanziellen Schutz. Als Bürge haften Sie finanziell für alle medizinischen Kosten, die Ihrem Gast während seines Aufenthalts in den Niederlanden entstehen, und diese Kosten können erheblich sein.
Indem Sie die Versicherung selbst abschließen und die Police per E-Mail an den Visumantragsteller senden, haben Sie die Kontrolle über den Prozess. Es empfiehlt sich, sicherzustellen, dass Sie der Versicherungsnehmer (die Person, die die Prämie zahlt) und Ihr Gast die versicherte Person ist. Ein großer Vorteil dabei ist, dass etwaige Schadenszahlungen an Sie überwiesen werden und nicht auf das Bankkonto Ihres Gastes.
Eine gute Option für diese Situation ist die von uns angebotene Schengen-Versicherung. Dies ist eine ausgezeichnete Reisekrankenversicherung, die speziell für die Beantragung eines Schengen-Visums entwickelt wurde. Es bietet den notwendigen Versicherungsschutz und erfüllt die Voraussetzungen für die Erteilung eines Schengen-Visums. Durch den Abschluss dieser Versicherung stellen Sie sicher, dass Sie die Visumsanforderungen erfüllen und sich und Ihren Gästen während ihres Aufenthalts in den Niederlanden finanziellen Schutz bieten.
Bitte beachten Sie: Diese Versicherung muss vor der Ausreise aus der Türkei abgeschlossen werden und die Reiseversicherung kann nur für Personen unter 70 Jahren abgeschlossen werden! Ist Ihr Gast älter? Weitere Informationen zu einer Alternative finden Sie hier: Schengen-Reiseversicherung für Personen ab 70 Jahren.
Premium-Krankenversicherung
Europaabdeckung | € 2,- |
Weltweite Berichterstattung | € 3,- |
Winter-/Spezialsportarten | € 1,15 |
Stornierung | 5 % der Reisesumme |
Mindestprämie | € 11,50 |
Versicherungskosten | € 4,50 |
Prämie pro Person und Tag. Bis einschließlich 69 Jahre. |
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Die Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance ist eine internationale Reisekrankenversicherung für ausländische Reisende unter 70 Jahren, die nicht in den Niederlanden leben. Die Versicherung ist die beste Wahl für die Beantragung eines Schengen-Visums und erfüllt alle Anforderungen.
Der Abschluss einer Reiserisikoversicherung ist einfach und schnell. Sie erhalten die Police werktags innerhalb von 24 Stunden per E-Mail (wenn Sie sie früher wünschen, rufen Sie bitte an oder senden Sie eine Nachricht).
√ EU-zugelassene Krankenversicherung für ausländische Reisende.
√ Schengen-Visumgarantie: Im Falle einer Visumablehnung müssen Sie nicht zahlen.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Versicherungsbedingungen in Niederländisch und/oder Englisch.
√ Erweiterbar mit Abdeckung für Spezialsportarten und Weltabdeckung.
√ Eine Reiserücktrittsversicherung ist möglich (vorausgesetzt, die Reise wird bei einem niederländischen Reiseveranstalter gebucht).
Versicherungskarte Reiserisikoversicherung »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung auf Niederländisch »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung in Englisch »
Allianz Global Assistance ist der größte Reiseversicherungs- und Assistance-Anbieter der Welt. Die vertrauenswürdige Adresse für den Online-Abschluss einer Reisekrankenversicherung!
Was ist versichert?
Die „Reiserisikoversicherung“ ist eine umfassende Auslandskrankenversicherung für Ausländer. Die Reiseversicherung bietet einen ausgewogenen Schutz gegen die finanziellen Risiken Krankheit und Tod, wie zum Beispiel:
- SOS-Gebühren (einschließlich Hilfeleistung, Rettung und Suche).
- Medizinische Ausgaben* (einschließlich Krankenhaus, Facharzt und Ärzte).
- Repatriierung (einschließlich Ambulanzflugzeug und Transport sterblicher Überreste).
- Kosten für Bestattung oder Einäscherung und Ankunft der Familie.
* Medizinische Kosten sind finanzielle Entschädigungen für Ärzte (Honorare) und Kosten für:
- Krankenhausaufenthalt;
- Operation und OP-Saalnutzung;
- verordnete Röntgen- und radioaktive Bestrahlungen;
- verschreibungspflichtige Medikamente, Bandagen und Massagen;
- medizinisch notwendiger Transport, einschließlich aller medizinisch notwendigen Evakuierungen und Transporte von einer Skipiste.
Auch Ihre Reisedokumente (Einkaufskosten, Laissez-Passer, Ersatzvisum oder andere offizielle Reisedokumente), Ersatzkleidung und/oder Toilettenartikel sowie Schäden an der Unterkunft sind versichert. Folgendes wird ebenfalls abgedeckt:
- Krankheit, Unfall oder vermisste Person des Versicherten;
- Tod des Versicherten, Krankheit, Unfall oder Tod der nicht mitreisenden Familie des Versicherten;
- Tod einer mitversicherten Reisebegleitung;
- Schäden am Eigentum des Versicherten im Wohnsitzland;
- Kosten aufgrund erzwungener Verzögerung.
Häufig gestellte Fragen zu einem Schengen-Visum von der Türkei in die Niederlande (FAQ)
Ja, Türken benötigen ein Visum für die Niederlande und den Schengen-Raum.
De Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance ist eine hervorragende Versicherung für Reisende aus der Türkei, erfüllt alle Anforderungen und wird stets von der Botschaft und VFS Global akzeptiert. Allianz Global Assistance ist der größte Reiseversicherer der Welt und wurde mehrfach zum besten Reiseversicherer der Niederlande gewählt.
Ja, das empfehlen wir auch. Ausländische Versicherer können weniger zuverlässig sein. Die Reisekrankenversicherung kann von einem Bürgen, Sponsor oder Familienmitglied in den Niederlanden abgeschlossen werden. Der Sponsor ist dann der Versicherungsnehmer und der Visumantragsteller der Versicherte.
Nein, wenn das Visum abgelehnt wurde und die Versicherung noch nicht in Kraft getreten ist, wird die Police gekündigt und Sie müssen nichts bezahlen. Sie gehen also kein Risiko ein.
Bei einem ersten Visumsantrag haben Sie in der Regel nur Anspruch auf eine einmalige Einreise. Ein Visum kann auch für zwei- oder mehrmalige Einreisen erteilt werden. Daher ist es für jemanden, der häufig aus der Türkei reist, am besten, eine mehrfache Einreise zu beantragen. Wenn Sie schon einmal ohne Probleme mit einem Schengen-Visum in den Niederlanden waren, können Sie beim nächsten Mal eine Mehrfacheinreise beantragen.
Im Normalfall trifft die Botschaft innerhalb von 15 Kalendertagen eine Entscheidung. Dieser Entscheidungszeitraum ist gesetzlich festgelegt und im Europäischen Visakodex enthalten (Laufzeit Verordnung (EG) 810/2009). Die gerichtliche Entscheidungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Visumantrag bei der Botschaft eingeht. In manchen Fällen ist mehr Zeit für die Recherche erforderlich. In diesem Fall kann die Entscheidungsfrist auf maximal 30 Tage verlängert werden. In diesem Fall werden Sie vom IND benachrichtigt. Sollten zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, kann diese Frist in Ausnahmefällen auf 60 Tage verlängert werden.
Ein Schengen-Visumantrag für die Niederlande kann frühestens 6 Monate und spätestens 15 Kalendertage (aufgrund der üblichen maximalen Entscheidungsfrist) vor dem geplanten Reisetermin gestellt werden. Es empfiehlt sich daher, den Antrag rechtzeitig einzureichen, am besten mindestens einen Monat vor dem geplanten Abreisetermin.
Ein Visum für einen Kurzaufenthalt (bis zu 90 Tage) kostet 80 € Für Kinder von 6 bis 12 Jahren: 40 € Für Kinder bis 6 Jahre: 0 € Die Kosten für die VFS-Servicegebühr Global können sich auf a belaufen maximal 40 € (die Hälfte der Gebühr für einen Visumantrag).
Ein Visumantrag beginnt mit dem Ausfüllen eines Visumantragsformulars und dem anschließenden Sammeln der erforderlichen Dokumente, wie z. B. dem Nachweis einer Reisekrankenversicherung. Nutzen Sie am besten die Checkliste des Auswärtigen Amtes.
Sie müssen einen gültigen türkischen Reisepass besitzen, der nicht älter als 10 Jahre ist. Sie dürfen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die nationale Sicherheit oder die internationalen Beziehungen eines der Schengen-Staaten darstellen. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Bedingungen, die Sie hier nachlesen können: zum Visumverfahren »