Themen auf dieser Seite:
- Besuch aus China? Visum für die Niederlande und Reiseversicherung
- Was ist ein Schengen-Visum?
- Wie lange ist ein Visum für Reisende aus China gültig?
- Beantragen Sie ein Visum bei der niederländischen Botschaft in Peking
- Visum gültig in allen Schengen-Ländern
- Schließen Sie eine Reiseversicherung für das Schengen-Visum ab
- Häufig gestellte Fragen zu einem Schengen-Visum und einer Reiseversicherung für Reisende aus China
Besuch aus China? Visum für die Niederlande und Reiseversicherung
Ein Besucher aus China, der weniger als 90 Tage in den Niederlanden bleiben möchte, beispielsweise für einen Urlaub, einen Familienbesuch, eine Sportveranstaltung oder eine Geschäftsreise, benötigt ein Schengen-Visum.
Bestandteil des Visumantrags ist eine obligatorische Reisekrankenversicherung für chinesische Reisende. Als Bürge/Beherbergungsgeber können Sie diese hier für Ihren Gast abschließen.
Was ist ein Schengen-Visum?
Ein Schengen-Visum ist ein gemeinsames Visum für alle Schengen-Staaten (die Niederlande sind Teil des Schengen-Raums) und ermöglicht die Einreise in die 26 Schengen-Mitgliedstaaten in Europa. Mit einem Schengen-Visum können Sie weite Teile Europas bereisen, ohne für jedes Land ein eigenes Visum beantragen zu müssen.
Wie lange ist ein Visum für Reisende aus China gültig?
Der Aufenthalt im Schengen-Raum ist für visumpflichtige und nicht visumpflichtige Personen von außerhalb der EU auf maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen begrenzt. Das bedeutet, dass ein Chinese, der sich 90 Tage im Schengen-Raum aufgehalten hat, erst dann in die Niederlande zurückkehren darf, wenn er sich 90 Tage außerhalb des Schengen-Raums aufgehalten hat.
Ein Schengen-Visum ist grundsätzlich 6 Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Der Aufenthalt im Schengen-Raum muss innerhalb dieser 6 Monate erfolgen. Die Rückreise darf daher nach Ablauf des Ablaufdatums nicht mehr erfolgen.
Beantragen Sie ein Visum bei der niederländischen Botschaft in Peking
Ein Visum für die Niederlande können Sie bei der niederländischen Botschaft in China beantragen. Für die Beantragung eines Visums ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich.
Botschaft des Königreichs der Niederlande in Peking
- Kontaktdaten: Botschafter Ed Kronenburg
- Adresse: Liangmahe South Road No. 4, 亮马河南路4号, Bezirk Chaoyang, 朝阳区, 100600 Peking, 北京市,100600
- Telefon: +861085320200 (24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche erreichbar)
- Fax: + 861085320300
- E-Mail: pek@minbuza.nl
- Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 17:30 Uhr.
Kontaktdaten der Konsularabteilung
- Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr.
- Schengen- und Karibik-Visa: Vereinbaren Sie online einen Termin unter TLSkontakt (auf Englisch).
- Abholung der Unterlagen (ohne Terminvereinbarung): Montag bis Freitag, 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr.
- Konsularische Fragen per E-Mail: Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter Kontakt.
Visum gültig in allen Schengen-Ländern
Ein Schengen-Visum ist innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten 6 Monate gültig. Mit anderen Worten: 90 Tage in 180 Tagen. Die 6-Monats-Frist beginnt mit der ersten Einreise einer Person in den Schengen-Raum. Der freie Begriff kann auf zwei Arten verwendet werden:
- Die 90 Tage können am Stück genutzt werden. Der chinesische Reisende bleibt dann 1 aufeinanderfolgende Tage im Schengen-Raum. Danach muss er sich erneut 90 Tage außerhalb des Schengen-Raums aufhalten, um erneut ein Schengen-Visum zu erhalten. Er muss dies erneut beantragen.
- Die 90 Tage können auch auf 180 Tage aufgeteilt werden. Der chinesische Reisende verliert Resttage, wenn er nicht die gesamten 90 Tage in 180 Tagen nutzt. Nach 180 Tagen muss er den Schengen-Raum verlassen, beispielsweise für 1 Tag. Sobald er in den Schengen-Raum zurückkehrt, beginnt in 90 Tagen die neue 180-tägige Freifrist. Er muss über ein Visum für die mehrfache Einreise verfügen. Nach Ablauf der 180 Tage muss er ein neues Visum beantragen.
Schließen Sie eine Reiseversicherung für das Schengen-Visum ab
Wird eine Familie oder ein Partner aus China in die Niederlande kommen? Hier können Sie die Prämie ganz einfach selbst berechnen und eine Reiseversicherung für ein Visum abschließen. Wir bieten Ihnen das Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance.
Bitte beachten Sie: Wird ein Visum abgelehnt und ist die Versicherung noch nicht in Kraft getreten, erhalten Sie die Prämie zurück bzw. erfolgt kein Inkasso. Diese Versicherung muss vor der Abreise aus China abgeschlossen werden und die Reiseversicherung kann nur für Personen unter 70 Jahren abgeschlossen werden! Ist Ihr Gast 70 Jahre oder älter? Weitere Informationen zu einer Alternative finden Sie hier: Schengen-Reiseversicherung für Personen ab 70 Jahren.
Premium-Krankenversicherung
Europaabdeckung | € 2,- |
Weltweite Berichterstattung | € 3,- |
Winter-/Spezialsportarten | € 1,15 |
Stornierung | 5 % der Reisesumme |
Mindestprämie | € 11,50 |
Versicherungskosten | € 4,50 |
Prämie pro Person und Tag. Bis einschließlich 69 Jahre. |
Schließen Sie hier eine Reisekrankenversicherung ab!
Die Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance ist eine internationale Reisekrankenversicherung für ausländische Reisende unter 70 Jahren, die nicht in den Niederlanden leben. Die Versicherung ist die beste Wahl für die Beantragung eines Schengen-Visums und erfüllt alle Anforderungen.
Der Abschluss einer Reiserisikoversicherung ist einfach und schnell. Sie erhalten die Police werktags innerhalb von 24 Stunden per E-Mail (wenn Sie sie früher wünschen, rufen Sie bitte an oder senden Sie eine Nachricht).
√ EU-zugelassene Krankenversicherung für ausländische Reisende.
√ Schengen-Visumgarantie: Im Falle einer Visumablehnung müssen Sie nicht zahlen.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Versicherungsbedingungen in Niederländisch und/oder Englisch.
√ Erweiterbar mit Abdeckung für Spezialsportarten und Weltabdeckung.
√ Eine Reiserücktrittsversicherung ist möglich (vorausgesetzt, die Reise wird bei einem niederländischen Reiseveranstalter gebucht).
Versicherungskarte Reiserisikoversicherung »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung auf Niederländisch »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung in Englisch »
Allianz Global Assistance ist der größte Reiseversicherungs- und Assistance-Anbieter der Welt. Die vertrauenswürdige Adresse für den Online-Abschluss einer Reisekrankenversicherung!
Was ist versichert?
Die „Reiserisikoversicherung“ ist eine umfassende Auslandskrankenversicherung für Ausländer. Die Reiseversicherung bietet einen ausgewogenen Schutz gegen die finanziellen Risiken Krankheit und Tod, wie zum Beispiel:
- SOS-Gebühren (einschließlich Hilfeleistung, Rettung und Suche).
- Medizinische Ausgaben* (einschließlich Krankenhaus, Facharzt und Ärzte).
- Repatriierung (einschließlich Ambulanzflugzeug und Transport sterblicher Überreste).
- Kosten für Bestattung oder Einäscherung und Ankunft der Familie.
* Medizinische Kosten sind finanzielle Entschädigungen für Ärzte (Honorare) und Kosten für:
- Krankenhausaufenthalt;
- Operation und OP-Saalnutzung;
- verordnete Röntgen- und radioaktive Bestrahlungen;
- verschreibungspflichtige Medikamente, Bandagen und Massagen;
- medizinisch notwendiger Transport, einschließlich aller medizinisch notwendigen Evakuierungen und Transporte von einer Skipiste.
Auch Ihre Reisedokumente (Einkaufskosten, Laissez-Passer, Ersatzvisum oder andere offizielle Reisedokumente), Ersatzkleidung und/oder Toilettenartikel sowie Schäden an der Unterkunft sind versichert. Folgendes wird ebenfalls abgedeckt:
- Krankheit, Unfall oder vermisste Person des Versicherten;
- Tod des Versicherten, Krankheit, Unfall oder Tod der nicht mitreisenden Familie des Versicherten;
- Tod einer mitversicherten Reisebegleitung;
- Schäden am Eigentum des Versicherten im Wohnsitzland;
- Kosten aufgrund erzwungener Verzögerung.
Medizinische Reiseversicherung und Garantie
Wenn Sie einen ausländischen Gast oder Partner garantieren, der die Niederlande besuchen möchte, ist es ratsam, selbst eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Dies ist nicht nur eine Voraussetzung für den Visumantrag Ihres Gastes, sondern bietet Ihnen auch finanziellen Schutz. Als Bürge haften Sie finanziell für alle medizinischen Kosten, die Ihrem Gast während seines Aufenthalts in den Niederlanden entstehen, und diese Kosten können erheblich sein.
Indem Sie die Versicherung selbst abschließen und die Police per E-Mail an den Visumantragsteller senden, haben Sie die Kontrolle über den Prozess. Es empfiehlt sich, sicherzustellen, dass Sie der Versicherungsnehmer (die Person, die die Prämie zahlt) und Ihr Gast die versicherte Person ist. Ein großer Vorteil dabei ist, dass etwaige Schadenszahlungen an Sie überwiesen werden und nicht auf das Bankkonto Ihres Gastes.
Eine gute Option für diese Situation ist die von uns angebotene Schengen-Versicherung. Dies ist eine ausgezeichnete Reisekrankenversicherung, die speziell für die Beantragung eines Schengen-Visums entwickelt wurde. Es bietet den notwendigen Versicherungsschutz und erfüllt die Voraussetzungen für die Erteilung eines Schengen-Visums. Durch den Abschluss dieser Versicherung stellen Sie sicher, dass Sie die Visumsanforderungen erfüllen und sich und Ihren Gästen während ihres Aufenthalts in den Niederlanden finanziellen Schutz bieten.
Häufig gestellte Fragen zu einem Schengen-Visum und einer Reiseversicherung für Reisende aus China
Nachfolgend können Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zu einem Schengen-Visum von China in die Niederlande und einer Reisekrankenversicherung lesen:
Ja, chinesische Staatsbürger benötigen ein Visum für die Niederlande und den Schengen-Raum.
Ein Schengen-Visumantrag für die Niederlande kann frühestens 6 Monate und spätestens 15 Kalendertage (aufgrund der üblichen maximalen Entscheidungsfrist) vor dem geplanten Reisetermin gestellt werden. Es empfiehlt sich daher, den Antrag rechtzeitig einzureichen, am besten mindestens einen Monat vor dem geplanten Abreisetermin.
De Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance ist eine ausgezeichnete Versicherung für Reisende aus China, da sie alle Anforderungen erfüllt und immer von der Botschaft und VFS Global akzeptiert wird. Allianz Global Assistance ist der größte Reiseversicherer der Welt und wurde mehrfach zum besten Reiseversicherer der Niederlande gewählt.
Ja, das empfehlen wir auch. Ausländische Versicherer können weniger zuverlässig sein. Die Reisekrankenversicherung kann von einem Bürgen, Sponsor oder Familienmitglied in den Niederlanden abgeschlossen werden. Der Sponsor ist dann der Versicherungsnehmer und der Visumantragsteller der Versicherte.
Ja, die Reiseversicherung für Ausländer gilt europaweit. Allerdings sind Sie im Herkunftsland (dem Land, in dem Sie vor Ihrer Abreise in die Niederlande gelebt haben und/oder dem Land, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen) nicht versichert.
Nein, wenn das Visum abgelehnt wurde und die Versicherung noch nicht in Kraft getreten ist, wird die Police gekündigt und Sie müssen nichts bezahlen. Sie gehen also kein Risiko ein.
Bei einem ersten Visumsantrag haben Sie in der Regel nur Anspruch auf eine einmalige Einreise. Ein Visum kann auch für zwei- oder mehrmalige Einreisen erteilt werden. Daher ist es für jemanden, der häufig aus China reist, am besten, eine mehrfache Einreise zu beantragen. Wenn Sie schon einmal ohne Probleme mit einem Schengen-Visum in den Niederlanden waren, können Sie beim nächsten Mal eine Mehrfacheinreise beantragen.
Im Normalfall trifft die Botschaft innerhalb von 15 Kalendertagen eine Entscheidung. Dieser Entscheidungszeitraum ist gesetzlich festgelegt und im Europäischen Visakodex enthalten (Laufzeit Verordnung (EG) 810/2009). Die gerichtliche Entscheidungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Visumantrag bei der Botschaft eingeht. In manchen Fällen ist mehr Zeit für die Recherche erforderlich. In diesem Fall kann die Entscheidungsfrist auf maximal 30 Tage verlängert werden. In diesem Fall werden Sie vom IND benachrichtigt. Sollten zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, kann diese Frist in Ausnahmefällen auf 60 Tage verlängert werden.
Ein Visum für einen Kurzaufenthalt (bis zu 90 Tage) kostet 80 € Für Kinder von 6 bis 12 Jahren: 40 € Für Kinder bis 6 Jahre: 0 € Die Kosten für die VFS-Servicegebühr Global können sich auf a belaufen maximal 40 € (die Hälfte der Gebühr für einen Visumantrag).
Ein Visumantrag für die Niederlande beginnt mit dem Ausfüllen eines Visumantragsformulars und dem anschließenden Sammeln der obligatorischen Dokumente wie dem Nachweis einer Reisekrankenversicherung. Nutzen Sie am besten die Checkliste des Auswärtigen Amtes.
Sie benötigen einen gültigen chinesischen biometrischen Reisepass, der nicht älter als 10 Jahre ist. Sie dürfen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die nationale Sicherheit oder die internationalen Beziehungen eines der Schengen-Staaten darstellen. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Bedingungen, die Sie hier nachlesen können: zum Visumverfahren »