Die Bearbeitung eines Schengen-Visumantrags
Sobald Sie einen Visumantrag für die Niederlande eingereicht haben , wird dieser geprüft. Dies geschieht in fünf Schritten, die im Folgenden beschrieben werden:
- Der erste Schritt im Bewertungsprozess besteht aus der Einreichung eines ausgefüllten Antragsformulars mit Begleitdokumenten durch den Visumantragsteller. Dies kann bei einer Botschaft, einem Konsulat oder bei einem externen Dienstleister wie z.B. erfolgen VFS global.
- Der zweite Schritt ist der Bearbeitung der Anfrage durch den externen Dienstleister oder die Botschaft. Für die Entgegennahme der Antragsformulare und Begleitdokumente sowie ggf. für die Erteilung der Visa sind Mitarbeiter der Botschaft bzw. des externen Dienstleisters zuständig. Das niederländische Außenministerium arbeitet häufig mit externen Dienstleistern (EDVs) wie VFS Global zusammen. Die Aufnahme übernimmt dann der externe Dienstleister anstelle der Mitarbeiter der Botschaft oder des Konsulats. Die Büros externer Dienstleister befinden sich in visumpflichtigen Ländern und erleichtern die Einreichung eines Visumantrags. So muss der Bewerber beispielsweise nicht so weit reisen, um seinen Antrag einzureichen.
- Der dritte Schritt ist der Beurteilung des Antrags. Die Entscheidungsassistenten des CSO in Den Haag erhalten die Akten vom externen Dienstleister und nehmen auf der Grundlage der Akte eine Beurteilung vor. Der CSO wird verwenden Informationsgestützte Entscheidungsfindung.
- Ein vierter Schritt ist einer evtl. eine Datei an die senden IND. In einigen Fällen ist das IND auch an der Prüfung eines Visumantrags beteiligt. Die Möglichkeit zur Antragstellung wird unter anderem dann genutzt, wenn Fragen im Zusammenhang mit einem Visumantrag von der CSO selbst nicht ordnungsgemäß beurteilt werden. Es kann beispielsweise auch vorkommen, dass der Antragsteller im Schengen-Warnsystem registriert ist. In diesem Fall prüft das IND, ob der Ausschreibungsgrund einer Visumserteilung entgegensteht.
- Schritt fünf ist der Erteilung des Visums in Form einer Visummarke im Reisepass oder einer Ablehnung des Visumantrags.

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