Bedingungen und zusätzliche Regeln für Reisen mit Kindern
Wenn Sie mit oder ohne Schengen-Visum mit einem Kind unter 18 Jahren in die Niederlande reisen, beachten Sie bitte, dass zusätzliche Regeln gelten und möglicherweise eine Identitätsprüfung durchgeführt wird.
Die Königlich Niederländische Marechaussee (KMar) führt solche Kontrollen durch, um Kindesentführungen zu verhindern. Möglicherweise werden Sie nach Ihrem Ausweisdokument gefragt. KMar-Mitarbeiter können auch Kontrollen durchführen, wenn ein Kind das hat Schengen-Raum Betreten oder Verlassen Sie nur mit einem Elternteil. Hierzu benötigen Sie die schriftliche Einwilligung des anderen Elternteils des Kindes.
Reiseerlaubnis
Der nicht mitreisende Elternteil, der das Sorgerecht für das Kind hat, kann das Einverständnisformular für Reisen mit einem minderjährigen Kind ausfüllen, um dem mitreisenden Elternteil die Erlaubnis zu erteilen, mit dem Kind ins Ausland zu reisen. Für jedes Kind ist ein separates Formular auszufüllen.
Alleinerziehende Situationen
Es gibt mehrere mögliche Situationen, in denen ein Elternteil allein mit einem minderjährigen Kind reist. Zum Beispiel:
- Elternteil mit gemeinsamer elterlicher Sorge reist allein mit Kind. Hierfür benötigen Sie eine Erlaubnis.
- Allein erziehungsberechtigter Elternteil (Alleinstehende) reist allein mit Kind. Hierfür benötigen Sie keine Genehmigung, jedoch weitere Unterlagen.
- Elternteil ohne elterliche Sorge reist allein mit Kind. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung.
- 1 Elternteil ist gestorben.
Wenn Sie eine Genehmigung benötigen, können Sie dies tun Erlaubnisformular für Auslandsreisen mit Minderjährigen ausfüllen. Diese unterschreiben Sie gemeinsam mit dem anderen Elternteil. Wenn Sie mehrere Kinder haben, müssen Sie für jedes Kind eine Einverständniserklärung ausfüllen.
Für die Einreise und Ausreise in die Niederlande benötigen Sie das Erlaubnisformular. Möglicherweise benötigen Sie weitere Dokumente oder Formulare für das Land, in das Sie reisen. Bitte erkundigen Sie sich bei den örtlichen Behörden.
Ausführlichere Informationen zu diesen Situationen finden Sie unter childabduction.org. Hier können Sie auch nachlesen, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.
Pünktlich sein!
Die zusätzlichen Überprüfungen, die durchgeführt werden, nehmen etwas mehr Zeit in Anspruch. Die Königlich-Niederländische Marechaussee- und Grenzpolizei (KMAR) empfiehlt daher Eltern, die mit Kindern reisen, rechtzeitig am Flughafen zu sein und ihnen die Möglichkeit zu geben, diese Kontrollen durchzuführen.
Kontrollliste
Es gibt eine Kontroll-Liste verfügbar für einen Schengen-Visumantrag für Eltern eines minderjährigen niederländischen Kindes.