Hinweis: Diese Informationen sind nicht mehr aktuell. Seit dem 17. September 2022 gibt es für Reisende in die Niederlande keine Corona-Regeln mehr. Sie können ohne Vorlage einer Fernbeziehungsbescheinigung, eines Impfnachweises, eines Genesenennachweises oder eines negativen Testergebnisses in die Niederlande einreisen. Wenn Sie einer Visumspflicht unterliegen, müssen Sie natürlich zunächst ein Schengen-Visum beantragen.
Das Vereinigte Königreich (UK), England, Schottland, Wales und Nordirland gelten ab dem 1. Januar 2021 im Rahmen des EU-Einreiseverbots aufgrund von Covid-19 als Drittland. Für Reisende aus Großbritannien gilt dann ein Einreiseverbot.
Das Vereinigte Königreich erfüllt derzeit nicht die Kriterien hinsichtlich der Gesundheitssituation im Land und der dort geltenden Maßnahmen. Deshalb steht das Vereinigte Königreich nicht mehr auf der Liste der sicheren Länder, für die das EU-Einreiseverbot nicht gilt. Das bedeutet, dass es für das Vereinigte Königreich keine Ausnahmen von den Reisebeschränkungen gibt EU/Schengen gewährt werden.
In diesem Zusammenhang wurde wie auch bei Serbien, Montenegro, Algerien, Marokko, Georgien, Tunesien, Kanada und Uruguay unter anderem die Zahl der Neuinfektionen untersucht. Diese Zahl muss unter dem europäischen Durchschnitt vom 15. Juni letzten Jahres pro 100.000 Einwohner über einen Zeitraum von 14 Tagen liegen. Außerdem wird die Gesamtreaktion auf COVID-19 im betreffenden Land untersucht.
Sichere Länder
Die Aufhebung der Reisebeschränkung, die am 1. Juli und 27. Oktober in Kraft trat, bleibt für Reisende in Kraft, die ihren ständigen Wohnsitz in den folgenden sicheren Ländern haben: Australien, Japan, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand und Singapur.
Für Reisende aus China wird das Reiseverbot aufgehoben, sobald China selbst auch EU-Bürger aufnimmt. Das Gleiche gilt auch für die chinesischen Sonderverwaltungsregionen Hongkong und Macau.
Einreiseverbot für nicht unbedingt notwendige Reisen
Für alle nicht notwendigen Reisen von Personen aus anderen Drittstaaten (außer dem EU+-Raum) nach Europa bleibt die derzeitige Einreisebeschränkung in Kraft mit dem Ziel, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Dies bedeutet, dass Personen, die keinen ständigen Wohnsitz in einem der oben auf der sicheren Liste aufgeführten Länder oder Gebiete haben und nicht unter die unten genannten Ausnahmen fallen, nicht in die Niederlande einreisen dürfen.
Ausnahmekategorien:
- EU-Bürger (einschließlich Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs) und ihre Familienangehörigen, einschließlich Personen, die unter die Fernbeziehungsregelung fallen, gemäß dem geltenden Gesetz
- Staatsangehörige Norwegens, Islands, der Schweiz, Liechtensteins, San Marinos, Monacos, der Vatikanstadt und Andorras sowie deren Familienangehörige;
- Drittstaatsangehörige, die eine Aufenthaltskarte oder Aufenthaltserlaubnis gemäß der Richtlinie 2003/109/EG (Langzeitaufenthaltsrichtlinie) besitzen, und ihre Familienangehörigen;
- Drittstaatsangehörige, die ihr Aufenthaltsrecht aus anderen europäischen Richtlinien oder aus dem nationalen Recht eines Mitgliedstaats ableiten, und deren Familienangehörige;
- Inhaber eines Visum für einen längeren Aufenthalt, einschließlich derjenigen mit a Vorläufige Aufenthaltserlaubnis (MVV).
- Gesundheitspersonal;
- Grenzgänger;
- Personen, die im Gütertransport tätig sind, und sonstiges Transportpersonal, soweit erforderlich, hierzu zählen Containerschiffe, Massengutfrachter (z. B. Erz oder Kohle), Tankschiffe (Brennstoffe und Chemikalien), Fischerei, Personen, die im Energiesektor tätig sind, d. h. Öl und Gasplattformen und Windparks sowie Offshore-Unternehmen, die Dienstleistungen für diesen Sektor anbieten, und Flugpersonal;
- Transitpassagiere, die über die Niederlande oder einen anderen Schengen-Staat in ein anderes Drittland reisen möchten;
- Seeleute im Besitz eines Seemannsbuches. Die Ausnahmen gelten nicht für Seeleute auf kommerziellen Yachten und Sportbooten;
- Diplomaten, wenn sie im Rahmen ihrer Aufgaben reisen;
- Militärpersonal, wenn es in Ausübung seines Dienstes reist;
- Personal internationaler Organisationen und humanitärer Organisationen;
- Personen, die zwingende Gründe haben, ihre Familie zu besuchen; Dies betrifft Reisen in Ausnahmefällen.
- Personen, die internationalen Schutz benötigen; das Grenzverfahren findet in vollem Umfang Anwendung;
- Personen, die aus humanitären Gründen aufgenommen werden;
- Studierende im Besitz eines Benachrichtigungsschreibens der Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde;
- Hochqualifizierte Migranten, die im Besitz eines Benachrichtigungsschreibens der Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde oder einer niederländischen Arbeitserlaubnis sind;
- Geschäftsreisende, die eine Reise unternehmen, die gemäß dem geltenden Aktionsrahmen nachweislich einen Beitrag zur niederländischen Wirtschaft und Gesellschaft leistet;
- Spitzensportler gemäß dem geltenden Handlungsrahmen;
- Hochqualifizierte Fachkräfte aus der Kultur- und Kreativbranche gemäß dem jeweils geltenden Handlungsrahmen;
- Journalisten gemäß dem geltenden Handlungsrahmen;
- Forscher gemäß dem geltenden Handlungsrahmen.
Weitere Informationen zu den Ausnahmekategorien für die Niederlande finden Sie unter diese Seite.
Quelle: Rijksoverheid.nl
