Visumfreies Reisen in die Niederlande und nach Schengen
Es gibt eine Reihe von Bedingungen ohne Visum in die Niederlande einreisen. Ohne Visum Schengen-Länder Besuche sind nur gestattet 62 Nationalitäten. Dennoch gibt es auch für diese Nationalitäten Bedingungen und Regeln, die beachtet werden müssen, über die Sie hier mehr lesen können.
Nach 2021, aufgrund der Ankunft der ETIAS-Reisegenehmigung, Die Regeln für visumfreies Reisen werden sich radikal ändern.
Wie lange kann man in den Niederlanden bleiben?
Für die Dauer Ihres Aufenthalts in den Niederlanden spielt es keine Rolle, ob Sie sich dort aufhalten oder nicht Schengen-Visum Brauchen. Ein ausländischer Besucher/Tourist darf sich maximal 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten. In diesem Zeitraum dürfen Sie auch in den Schengen-Raum ein- und ausreisen. Die 90 Tage können auf 180 Tage verteilt werden, sie können aber auch am Stück hintereinander genutzt werden. Wenn Sie sich 90 Tage hintereinander in den Niederlanden/Schengen-Raum aufhalten, müssen Sie 90 Tage warten, bevor Sie wieder in die Niederlande/Schengen-Raum reisen können.
Unterschiedliche Aufenthaltsdauer für verschiedene Nationalitäten
Abweichend von der oben genannten Regelung gilt für die unten aufgeführten Nationalitäten eine andere Berechnung der Aufenthaltsdauer. Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines der folgenden Länder besitzen, dürfen Sie sich maximal 90 Tage pro 180 Tage in den Niederlanden/im Schengen-Raum aufhalten.
- Antigua & Barbuda
- Bahamas
- Barbados
- Brasilien
- Mauritius
- St. Kitts und Nevis
- Seychellen

Schengen-Besucherversicherung OOM
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Weitere Informationen zur Schengen-Versicherung von OOM:
- Deckungsübersicht Schengen-Besucherversicherung
- Versicherungsbedingungen Schengen-Besucherversicherung
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Bedingungen und Regeln für visumfreies Reisen
Obwohl Sie kein Visum benötigen, können Sie in Schiphol (Koninklijke Marechaussee), an der Grenze oder bei der Fremdenpolizei (AVIM) überprüft werden, ob Sie die Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt in den Niederlanden erfüllen. Folgende Unterlagen können angefordert werden:
- Ein gültiges Reisedokument, zum Beispiel ein Reisepass. Das Reisedokument muss noch 3 Monate nach Ende Ihres Aufenthalts in den Niederlanden gültig sein. Es darf auch nicht älter als 10 Jahre sein.
- Beweise, die Ihren Reisezweck belegen. Zum Beispiel:
- Eine Reservierung für ein Hotel oder eine andere Unterkunft; oder
- Eine Einladung der Person, bei der Sie in den Niederlanden wohnen werden.
- Nachweis, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt in den Niederlanden, die Durchreise und/oder die Rückreise verfügen. Sie müssen nachweisen können, dass Sie Zugriff auf 55 € pro Tag haben. Dies kann zum Beispiel erfolgen: mit einem oder mehreren Kontoauszügen, Reiseschecks oder Bargeld. Garantiert jemand in den Niederlanden die Kosten für Ihre Reise und Unterkunft? Stellen Sie dann sicher, dass Sie das Formular haben Garantienachweis und/oder Privatunterkunftbei dir haben. Eine Beglaubigung der Unterschrift bei der Gemeinde ist dann nicht zwingend erforderlich.
- Eine Kopie des Nachweises von a medizinische Reiseversicherung das in deinem Namen geschlossen ist. Die Person in den Niederlanden, die Sie einlädt, kann die Versicherung auch für Sie abschließen. Die Reisekrankenversicherung deckt mindestens 30.000 € für medizinische Kosten im Schengen-Raum ab. Die Versicherung übernimmt in jedem Fall folgende Kosten:
- Kosten für die Rückkehr in das Herkunftsland aus medizinischen Gründen.
- Dringende medizinische Versorgung.
- Notfallbehandlung im Krankenhaus.
- Nachweise, die belegen, dass Sie ausreichende Gründe haben, in Ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland zurückzukehren. Zum Beispiel:
- Eine Arbeitgebererklärung.
- Nachweis über die Einschreibung einer Schule für schulpflichtige Kinder.
- Nachweis des Eigentums an einer selbst bewohnten Wohnung und/oder einer anderen Immobilie.
- Eine Option oder (vorläufige) Reservierung eines Rückflugtickets.
Offizielle ausländische Dokumente müssen vorliegen legalisiert oder apostilliert und übersetzt werden auf Niederländisch, Englisch, Französisch oder Deutsch.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen oder die erforderlichen Dokumente, beispielsweise die Police einer Reisekrankenversicherung, nicht vorlegen können, kann die Einreise in die Niederlande und andere Schengen-Staaten verweigert werden.
ETIAS-Reisegenehmigung
Reisende, die ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen dürfen, müssen für den Besuch dieser Schengen-Staaten ab Mai 2023 eine vorherige Erlaubnis einholen. Bei dieser sogenannten Reisegenehmigung handelt es sich nicht um ein Visum. Die Reisegenehmigung beantragen Sie über das Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS). Der Antrag kann ausschließlich online gestellt werden. Wann genau die Änderung in Kraft treten wird, ist noch nicht bekannt.

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