Jeder von außerhalb Europas in die Niederlande oder in andere Länder in der Schengen-Raum reisen möchte und ein Visum benötigt, hat einige Rechte und Pflichten. In diesem Artikel können Sie lesen, was das ist.
Visumpflichtige Personen, die in den Schengen-Raum einreisen möchten, müssen vor ihrer Reise ein Visum einreichen Schengen-Visum bei der Botschaft oder dem Konsulat des Landes, in dem sie sich am längsten aufgehalten haben.
Nachfolgend finden Sie eine Erläuterung der wichtigsten Themen, die Visumantragsteller vor der Reise in den Schengen-Raum kennen sollten.
Rechte von Reisenden mit einem Schengen-Visum
Ausländische Reisende, die mit einem Schengen-Visum in den Schengen-Raum einreisen möchten, genießen während ihres Aufenthalts verschiedene Rechte. Hier sind einige der wichtigsten Rechte, die sie haben:
- Freizügigkeit innerhalb der Schengen-Zone: Mit einem gültigen Schengen-Visum können Reisende innerhalb des Schengen-Raums frei reisen, ohne Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu unterliegen. Das bedeutet, dass es mehrere sind Schengen-Länder können Sie auf einer Reise besuchen, ohne für jedes Land ein separates Visum zu beantragen.
- Aufenthaltsdauer: Inhaber eines Schengen-Visum für Kurzaufenthalte (Typ C) dürfen sich in einem Zeitraum von 90 Tagen maximal 180 Tage im Schengen-Raum aufhalten. Diese Regelung gilt für touristische, geschäftliche oder familiäre Besuche.
- Gleichbehandlung: Inhaber eines Schengen-Visums haben Anspruch auf Gleichbehandlung in Bezug auf den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, wie z. B. Unterkunft, Transport, medizinische Versorgung und Touristenattraktionen.
- Recht auf medizinische Versorgung: Inhaber eines Schengen-Visums müssen über eine Reiseversicherung verfügen, die die medizinischen Kosten abdeckt, falls sie während ihres Aufenthalts im Schengen-Raum medizinische Hilfe benötigen. Im Notfall haben sie Anspruch auf die gleiche medizinische Versorgung wie Staatsangehörige des Gastlandes.
- Schutz personenbezogener Daten: Ausländische Reisende, die mit einem Schengen-Visum in den Schengen-Raum reisen, haben das Recht auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten gemäß dem Europäische Gesetzgebung zum Thema Datenschutz.
- Konsularische Unterstützung: In Notfällen wie Verlust von Reisedokumenten, Krankheit oder Festnahme können Inhaber eines Schengen-Visums konsularische Unterstützung bei der Botschaft oder dem Konsulat ihres Herkunftslandes in dem Schengen-Land, in dem sie wohnen, suchen. In Fällen, in denen ihr Herkunftsland keine diplomatische Vertretung im betreffenden Schengen-Land hat, können sie sich an die Vertretung eines anderen Landes wenden, die im Namen ihres Herkunftslandes handelt.
Es ist wichtig zu beachten, dass Inhaber eines Schengen-Visums die Gesetze und Vorschriften des Gastlandes einhalten müssen. Und dass sie mit ihrem Visum nicht länger als erlaubt im Schengen-Raum bleiben oder illegal Arbeit suchen dürfen.
Pflichten von Reisenden mit einem Schengen-Visum
Reisende, die mit einem Schengen-Visum in die Niederlande einreisen möchten, sollten sich ihrer Pflichten und Verantwortlichkeiten während ihres Aufenthalts bewusst sein. Hier sind einige der Hauptaufgaben, die sie erfüllen müssen:
- Gültiges Visum und Reisedokumente: Reisende müssen im Besitz eines gültigen Schengen-Visums sein und a paspoort oder ein anderes Reisedokument, das noch mindestens drei Monate nach Ende des geplanten Aufenthalts gültig ist.
- Medizinische Reiseversicherung: Visumantragsteller müssen über ein korrektes Visum verfügen medizinische Reiseversicherung Diese deckt medizinische Kosten, Rückführung aus medizinischen Gründen und die Rückführung menschlicher Überreste ab, mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 €.
- Beachten Sie die zulässige Aufenthaltsdauer: Reisende müssen ihren Aufenthalt in den Niederlanden und im Schengen-Raum auf die in ihrem Visum angegebene Dauer beschränken, in der Regel auf maximal 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen.
- Ausreichende finanzielle Mittel: Reisende müssen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um während ihres Aufenthalts in den Niederlanden für ihren Lebensunterhalt zu sorgen, und dies auf Anfrage nachweisen können. Oder legen Sie einen Nachweis über die finanzielle Garantie vor.
- Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften: Reisende müssen die Gesetze, Regeln und Vorschriften der Niederlande einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Verkehrsregeln, öffentliche Ordnung und Sicherheit sowie lokale Bräuche und Traditionen.
- Keine unerlaubten Aktivitäten: Reisende dürfen sich nicht an unerlaubten Aktivitäten wie der Suche nach illegaler Arbeit oder kriminellen Aktivitäten beteiligen oder sich an Aktivitäten beteiligen, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden.
- Informationen aktualisieren: Bei Änderungen der persönlichen Daten oder der Aufenthaltsbedingungen, wie z. B. einer Adressänderung, müssen Reisende die zuständigen Behörden informieren.
- Abreise am Ende des Aufenthalts: Reisende müssen den Schengen-Raum am Ende ihrer zulässigen Aufenthaltsdauer verlassen, es sei denn, sie sind berechtigt Erweiterung oder eine andere Aufenthaltserlaubnis.
Die Einhaltung dieser Verpflichtungen ist wichtig, um Probleme mit den Behörden zu vermeiden und einen angenehmen und ungestörten Aufenthalt in den Niederlanden und im Schengen-Raum zu gewährleisten.
Allgemeine Informationen zum Schengen-Visum
Arten von Schengen-Visa
Je nach Reisezweck und Aufenthaltsdauer gibt es unterschiedliche Arten von Schengen-Visa. Der gebräuchlichste Typ ist das Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (Typ C), das Besuchern einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen im Schengen-Raum ermöglicht. Andere Arten umfassen Flughafentransitvisa (Typ A) und Visa für den langfristigen Aufenthalt (Typ D).
Visumantragsverfahren
Visumpflichtige müssen einen Schengen-Visumantrag bei der Botschaft oder dem Konsulat des Schengen-Landes stellen, in dem sie ihren Hauptwohnsitz haben möchten. Der Antrag muss persönlich beim Antragsteller eingereicht werden biometrische Daten, wie zum Beispiel Fingerabdrücke. Es wird empfohlen, den Antrag mindestens 15 Tage, besser jedoch vier bis sechs Wochen vor dem geplanten Reisetermin einzureichen.
Obligatorische Dokumente
Bei der Beantragung eines Schengen-Visums müssen Visumpflichtige verschiedene Dokumente vorlegen. Dazu gehören ein ausgefülltes Visumsantragsformular, ein gültiger Reisepass, aktuelle Passfotos und ein Nachweis medizinische Reiseversicherung, eine Reiseroute mit der geplanten Aufenthaltsdauer und Reisezielen sowie ein Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Deckung des Aufenthalts oder ein Garantienachweis. Je nach Zweck der Reise können weitere Dokumente und Nachweise erforderlich sein.
Visa Gebühren
Mit der Beantragung eines Schengen-Visums sind Kosten verbunden, die je nach Art des Visums und Alter des Antragstellers variieren. In vielen Fällen betragen die Kosten für ein Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt 80 € für Erwachsene und 40 € für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren. Einige Kategorien von Antragstellern, wie Diplomaten, Studenten und Forscher, haben möglicherweise Anspruch auf eine ermäßigte Gebühr oder eine Befreiung von den Visumgebühren.
Einmal im Schengen-Raum
Mit einem gültigen Schengen-Visum können visumpflichtige Reisende innerhalb des Schengen-Raums frei reisen, ohne Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu unterliegen. Allerdings ist es wichtig zu wissen, dass das Visum nur eine bedingte Erlaubnis zur Einreise in den Schengen-Raum darstellt. Bei der Ankunft am ersten Tor zum Schengen-Raum, beispielsweise einem Flughafen oder einem Landgrenzübergang, können Grenzkontrollbeamte zusätzliche Dokumente oder Informationen anfordern, um zu bestätigen, dass der Reisende die Bedingungen für die Einreise in den Schengen-Raum erfüllt. Daher ist es wichtig, alle relevanten Dokumente zur Hand zu haben, wie zum Beispiel einen gültigen Reisepass, eine Reisekrankenversicherung, einen Unterkunftsnachweis, ein Rückflugticket sowie einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel oder einen Garantienachweis.
Zulässige Aufenthaltsdauer
Bitte beachten Sie, dass eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer eines Schengen-Visums schwerwiegende Folgen wie Geldstrafen, ein Einreiseverbot und eine mögliche Ablehnung künftiger Visumanträge haben kann. Visumpflichtige Reisende sollten ihre Aufenthaltsdauer sorgfältig planen und die auf ihrem Visum angegebenen Daten einhalten.
Nur Zugang zu Schengen-Ländern
Darüber hinaus ist zu beachten, dass das Schengen-Visum nur für Reisen innerhalb des Schengen-Raums gültig ist. Wenn Sie planen, Länder außerhalb des Schengen-Raums zu besuchen, beispielsweise das Vereinigte Königreich oder Irland, müssen Sie bei den Botschaften oder Konsulaten dieser Länder separate Visa beantragen.
Schengen-Visum ändern oder verlängern
In manchen Fällen kann es notwendig sein Visum verlängern oder ändern Sie es während Ihres Aufenthalts im Schengen-Raum, beispielsweise aufgrund unvorhergesehener Umstände oder Änderungen Ihrer Reisepläne. In solchen Fällen sollten Sie sich an die zuständigen Behörden des Schengen-Landes wenden, in dem Sie sich aufhalten, um sich über das Verfahren zur Verlängerung oder Änderung Ihres Visums zu informieren. In den Niederlanden müssen Sie dies beim IND einreichen.

Zusammenhängende Posts: