Die erstmalige Beantragung eines Schengen-Visums für die Niederlande ist eine ziemliche Aufgabe. Die Vorbereitung erfordert Zeit, insbesondere das Sammeln aller Formulare und Belege sowie deren korrekte Einreichung. Wenn Sie darauf achten, dass Ihre Bewerbung vollständig ist und die richtigen Unterlagen beiliegen, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass Sie eine positive Entscheidung erhalten.
Ein Visumantrag für die Niederlande kann frühestens 6 Monate und spätestens 15 Kalendertage vor Beginn des geplanten Reisetermins gestellt werden. Es empfiehlt sich, Ihren Visumantrag rechtzeitig vor dem geplanten Abreisedatum einzureichen.
Reichen Sie Ihren Visumsantrag persönlich ein
Bei der Erstbeantragung müssen Sie ein Schengen-Visum immer persönlich beantragen. Denn Sie müssen auch Ihre biometrischen Daten angeben. Anschließend lassen Sie Ihre Fingerabdrücke nehmen. Dies tun Sie, wenn Sie Ihre Bewerbung einreichen. Diese bleiben 59 Monate gültig. Für einige Bewerber, beispielsweise Kinder unter 12 Jahren, ist dies nicht erforderlich. Haben Sie in den letzten 59 Monaten vor Ihrer aktuellen Bewerbung biometrische Daten (Fingerabdrücke und Foto) bereitgestellt? Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bewerbung von einer anderen Person einreichen zu lassen. Sie müssen nicht persönlich erscheinen.
Niederländische Vertretung
Sie beantragen ein Visum immer bei der niederländischen Vertretung in Ihrem eigenen Land (Herkunftsland). Oder in dem Land, in dem Sie mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis leben (Wohnsitzland).
Oftmals müssen Sie den Visumantrag bei einer externen Agentur einreichen: dem External Service Provider (EDV). Die niederländische Regierung nutzt dies VFS global. Dieses Büro nimmt den Antrag entgegen und sendet ihn zur Bearbeitung an die niederländische Vertretung. In diesem Fall zahlen Sie zusätzlich zu den Kosten für die Visumbeantragung auch einen zusätzlichen Betrag an den externen Dienstleister.
Einzeleintrag oder Mehrfacheintrag?
Es gibt zwei Arten von Kurzaufenthaltsvisa (Schengenvisa) für die Niederlande:
- Ein Visum für die einmalige Einreise mit einer Gültigkeit von bis zu 90 Tagen. Dies ermöglicht Ihnen einen einmaligen Aufenthalt von maximal 1 Tagen in den Niederlanden/Schengen-Raum.
- Ein Mehrfachvisum mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 5 Jahren. Diese Genehmigung erlaubt einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen pro 180 Tagen in den Niederlanden/Schengen-Raum. Dies muss nicht aufeinanderfolgend sein. Sie können dies auch verteilen. Der Ausländer darf sich jedoch nie länger als 90 von 180 Tagen in den Niederlanden/im Schengen-Raum aufhalten.
Für beide Visa gilt: Hat man einen ununterbrochenen Aufenthalt von 90 Tagen in den Niederlanden oder in einem der Schengen-Staaten gehabt, muss der Gast mindestens 90 Tage warten, bevor er in den Schengen-Raum zurückkehren kann.
Denken Sie über die richtige Reisekrankenversicherung nach
Eine obligatorische Krankenversicherung ist Voraussetzung für die Erteilung eines Kurzaufenthaltsvisums (Schengen-Visum) für die Niederlande.
Daher muss der Antragsteller bei der Beantragung eines Visums dies nachweisen können Eine Reisekrankenversicherung wurde abgeschlossen. Dies kann durch Vorlage einer Kopie oder der Originalpolice erfolgen. Die Reisekrankenversicherung muss folgende EU-Bedingungen erfüllen:
- Die Gültigkeit davon Reiseversicherung muss der gesamten Visumsdauer entsprechen.
- Die Reiseversicherung muss in allen Schengen-Staaten gültig sein (Mindestdeckung Europa).
- Die Reiseversicherung muss die Rückführungskosten und dringende medizinische Kosten abdecken.
- Die Deckung der medizinischen Kosten muss mindestens 30.000 € betragen.
Wer und wo schließen?
Die Versicherung kann von einem Bürgen, Bürgen oder Familienmitglied in den Niederlanden abgeschlossen werden. Der Sponsor ist dann der Versicherungsnehmer und der Visumantragsteller der Versicherte. Die Schengen-Versicherungspolice kann dann an den Visumantragsteller weitergeleitet werden.
Eine Schengen-Reiseversicherungspolice und die Versicherungsbedingungen können in niederländischer oder englischer Sprache erstellt werden.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Visumantrag für die Niederlande (FAQ)
Sie können ein Visum für die Niederlande bei der niederländischen Botschaft oder dem niederländischen Konsulat in dem Land beantragen, in dem Sie leben. Normalerweise muss dies über einen externen Dienstleister wie VFS Global erfolgen.
Ein Visum für einen Kurzaufenthalt (bis zu 90 Tage) kostet 80 € Für Kinder von 6 bis 12 Jahren: 40 € Für Kinder bis 6 Jahre: 0 € Die Kosten für die VFS-Servicegebühr Global können sich auf a belaufen maximal 40 € (die Hälfte der Gebühr für einen Visumantrag). Hinzu kommen weitere Kosten, beispielsweise für eine Reisekrankenversicherung.
Ein Visumantrag für die Niederlande kann frühestens 6 Monate und spätestens 15 Kalendertage vor Beginn des geplanten Reisetermins gestellt werden. Es empfiehlt sich, den Antrag rechtzeitig vor dem geplanten Abreisetermin einzureichen.
Sie benötigen einen gültigen Reisepass, der nicht älter als 10 Jahre ist. Sie dürfen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die nationale Sicherheit oder die internationalen Beziehungen eines der Schengen-Staaten darstellen. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Voraussetzungen, die Sie hier nachlesen können: zum Visumverfahren »
Ein Visumantrag beginnt mit dem Ausfüllen eines Visumantragsformulars und dem anschließenden Sammeln der erforderlichen Dokumente, wie z. B. dem Nachweis einer Reisekrankenversicherung. Nutzen Sie am besten die Checkliste des Auswärtigen Amtes.
Im Normalfall trifft die Botschaft innerhalb von 15 Kalendertagen eine Entscheidung. Die rechtliche Entscheidungsfrist beginnt an dem Tag, an dem der Visumantrag bei der Botschaft eingeht. In manchen Fällen ist mehr Zeit für die Recherche erforderlich. In diesem Fall kann die Entscheidungsfrist auf maximal 30 Tage verlängert werden.
