Auf diesem einen Plakat ist eine geopolitische Karte mit den darauf angegebenen Informationen 27 Länder des Schengen-Raums und die Länder mit einem anderen Status. Auch die Bewegung der Menschen in jedem dieser Länder wird kurz erläutert.
Für das europäische Staatsgebiet gilt der gesamte Schengen-Besitzstand (Schengen-Bestimmungen). EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Tschechische Republik, Deutschland, Estland, Griechenland, Spanien (einschließlich Balearen und Kanarische Inseln), Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal (einschließlich Madeira und Azoren), Slowenien , Slowakei, Finnland und Schweden.
Dänemark ist ein EU-Mitgliedstaat, der den gesamten Schengen-Besitzstand als internationales Recht anwendet, mit Ausnahme der Maßnahmen zur Bestimmung der Drittstaaten, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten im Besitz eines gültigen Reisepasses sein müssen Schengen-Visum, und der Maßnahmen zur Einführung einer einheitlichen Visaform.
Island, Norwegen (ohne Spitzbergen), Schweiz und Liechtenstein sind assoziierte Länder (keine EU-Mitgliedstaaten), die an der Ausarbeitung der Rechtsakte des Schengen-Besitzstands beteiligt sind, die dann von den EU-Institutionen übernommen werden. Nach der Annahme dieser Schengen-Besitzstandsakte wenden diese vier Länder sie im Rahmen von Assoziierungsabkommen an.
Bulgarien, Rumänien und Kroatien sind EU-Mitgliedstaaten, die den gesamten Schengen-Besitzstand anwenden, mit Ausnahme des Teils, der sich auf das Fehlen von Kontrollen und Visa an den Binnengrenzen bezieht. Diese Länder sind an das Schengener Informationssystem (SIS) angeschlossen; Kroatien ist jedoch nicht dazu verpflichtet, Personen, für die eine Einreiseverweigerungsausschreibung vorliegt, die Einreise zu verweigern und darf entsprechende Ausschreibungen nicht in das System selbst eingeben. Diese drei Mitgliedstaaten warten auf eine Entscheidung des Rates über den Zeitpunkt der vollständigen Anwendung des Schengen-Besitzstands (Öffnung der Binnengrenzen).
Zypern ist ein EU-Mitgliedstaat, der den Schengen-Besitzstand mit Ausnahme des Teils, der sich auf das SIS bezieht, auf das Fehlen von Kontrollen an den Binnengrenzen und auf Visa anwendet. Das Land hat noch keinen Zugriff auf das SIS.
Irland ist ein EU-Mitgliedstaat, der berechtigt ist, den Teil des Schengen-Besitzstands über die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen anzuwenden. Irland hat den Teil des Schengen-Besitzstands, für den es eine Beteiligung beantragt hat, noch nicht umgesetzt.
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Quelle: Europäischer Rat
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