Ein Schengen-Visum ist ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt in den Niederlanden (maximal 90 Tage).


Schengen-Versicherungsallianz
Schließen Sie jetzt die Allianz Reiserisikoversicherung für Ihren ausländischen Gast ab!
✔︎ Erfüllt alle Voraussetzungen für ein Schengen-Visum.
✔︎ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
✔︎ Sie können die Police in der Zwischenzeit kostenlos ändern.
✔︎ VISA-GARANTIE: Sie zahlen nichts, wenn Ihr Visum abgelehnt wird.
✔︎ Die Sicherheit des größten Reiseversicherers der Welt: Allianz Global Assistance.
Prämie ab 2 € pro Tag
Ein Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt ist maximal 90 Tage gültig. Sie erhalten das Visum für die im Antrag angegebene Anzahl von Tagen. Formal lautet die Bezeichnung eines Schengen-Visums: „Visa Short Stay Type C“. aber der Begriff „Schengen-Visum“ ist etwas einfacher.
Ein Schengen-Visum für Kurzaufenthalte ermöglicht den Zugang zu den 26 Schengen-Mitgliedstaaten in Europa. Mit einem Schengen-Visum können Sie weite Teile Europas bereisen, ohne für jedes Land ein eigenes Visum beantragen zu müssen.
Wann benötigen Sie ein Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt?
Ob Sie ein Visum benötigen, hängt unter anderem von Ihnen ab Staatsangehörigkeit. Schau den Liste der visumpflichtigen Länder. Haben Sie mehr als eine Nationalität? Dann bestimmt der Reisepass, mit dem Sie reisen, ob Sie ein Visum für die Niederlande benötigen.
Was steht auf einem Kurzaufenthaltsvisum?
Im Kurzaufenthaltsvisum (Typ C) heißt es:
- Ab welchem Datum ist das Visum gültig (ab diesem Tag darf Ihr Gast Schengen-Raum auf Reise).
- Wie viele Tage darf sich der Ausländer im Schengen-Raum aufhalten?
- Ab diesem Datum ist das Visum nicht mehr gültig (der Gast muss sich dann außerhalb des Schengen-Raums befinden).
- Ob Sie mit dem gültigen Visum einmalig (einfache Einreise) oder mehrmals (mehrfache Einreise) in den Schengen-Raum einreisen können.
Es gibt zwei Arten von Kurzaufenthaltsvisa:
- Ein Visum für die einmalige Einreise mit einer maximalen Gültigkeit von 90 Tagen. Dies ermöglicht Ihnen einen einmaligen Aufenthalt von maximal 1 Tagen in den Niederlanden/Schengen-Raum.
- Ein Visum für die mehrfache Einreise mit einer maximalen Gültigkeit von 5 Jahren. Diese Genehmigung erlaubt einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen pro 180 Tagen in den Niederlanden/Schengen-Raum. Dies muss nicht aufeinanderfolgend sein. Sie können dies auch verteilen. Der Ausländer darf sich jedoch nie länger als 90 von 180 Tagen in den Niederlanden/im Schengen-Raum aufhalten.
Wie beantrage ich ein Kurzaufenthaltsvisum für die Niederlande?
Ein Visumantrag für die Niederlande kann ab dem 2. Februar 2020 frühestens 6 Monate und spätestens 15 Kalendertage vor Beginn des geplanten Reisetermins gestellt werden.
Sie müssen ein Visum immer persönlich beantragen. Es ist nicht möglich, dass eine andere Person in Ihrem Namen ein Visum beantragt. Das bedeutet, dass Sie immer selbst zur niederländischen Vertretung gehen müssen, auch wenn Sie alt sind und/oder Schwierigkeiten beim Gehen haben.
Ein Visum beantragen Sie immer bei der Niederländische Vertretung im eigenen Land (Herkunftsland). Oder in dem Land, in dem Sie mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis leben (Wohnsitzland).
Oftmals müssen Sie den Visumantrag bei einer externen Agentur einreichen: dem External Service Provider (EDV). Die niederländische Regierung nutzt dies VFS global. Dieses Büro nimmt den Antrag entgegen und sendet ihn zur Bearbeitung an die niederländische Vertretung. In diesem Fall zahlen Sie zusätzlich zu den Kosten für die Visumbeantragung auch einen zusätzlichen Betrag an den externen Dienstleister.
Schengen-Visum für Kurzaufenthalt? Reisekrankenversicherung erforderlich!
Eine obligatorische Reisekrankenversicherung ist Teil der Beantragung eines Schengen-Visums für einen Kurzaufenthalt. Sie können es auf dieser Website schließen. Sie haben dann die Garantie, dass die Versicherung immer akzeptiert wird und die Voraussetzungen für die Erteilung eines Kurzaufenthaltsvisums erfüllt. Die Experten von Schengenvisum.info empfehlen die Reiserisikoversicherung der Allianz Global Assistance.
Premium-Krankenversicherung
Europaabdeckung | € 2,- |
Weltweite Berichterstattung | € 3,- |
Winter-/Spezialsportarten | € 1,15 |
Stornierung | 5 % der Reisesumme |
Mindestprämie | € 11,50 |
Versicherungskosten | € 4,50 |
Prämie pro Person und Tag. Bis einschließlich 69 Jahre. |

Schließen Sie hier eine Reisekrankenversicherung ab!
Die Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance ist eine internationale Reisekrankenversicherung für ausländische Reisende unter 70 Jahren, die nicht in den Niederlanden leben. Die Versicherung ist die beste Wahl für die Beantragung eines Schengen-Visums und erfüllt alle Anforderungen.
Der Abschluss einer Reiserisikoversicherung ist einfach und schnell. Sie erhalten die Police werktags innerhalb von 24 Stunden per E-Mail (wenn Sie sie früher wünschen, rufen Sie bitte an oder senden Sie eine Nachricht).
√ EU-zugelassene Krankenversicherung für ausländische Reisende.
√ Schengen-Visumgarantie: Im Falle einer Visumablehnung müssen Sie nicht zahlen.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Versicherungsbedingungen in Niederländisch und/oder Englisch.
√ Erweiterbar mit Abdeckung für Spezialsportarten und Weltabdeckung.
√ Eine Reiserücktrittsversicherung ist möglich (vorausgesetzt, die Reise wird bei einem niederländischen Reiseveranstalter gebucht).
Versicherungskarte Reiserisikoversicherung »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung auf Niederländisch »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung in Englisch »
Allianz Global Assistance ist der größte Reiseversicherungs- und Assistance-Anbieter der Welt. Die vertrauenswürdige Adresse für den Online-Abschluss einer Reisekrankenversicherung!
Was ist versichert?
Die „Reiserisikoversicherung“ ist eine umfassende Auslandskrankenversicherung für Ausländer. Die Reiseversicherung bietet einen ausgewogenen Schutz gegen die finanziellen Risiken Krankheit und Tod, wie zum Beispiel:

- SOS-Gebühren (einschließlich Hilfeleistung, Rettung und Suche).
- Medizinische Ausgaben* (einschließlich Krankenhaus, Facharzt und Ärzte).
- Repatriierung (einschließlich Ambulanzflugzeug und Transport sterblicher Überreste).
- Kosten für Bestattung oder Einäscherung und Ankunft der Familie.
* Medizinische Kosten sind finanzielle Entschädigungen für Ärzte (Honorare) und Kosten für:
- Krankenhausaufenthalt;
- Operation und OP-Saalnutzung;
- verordnete Röntgen- und radioaktive Bestrahlungen;
- verschreibungspflichtige Medikamente, Bandagen und Massagen;
- medizinisch notwendiger Transport, einschließlich aller medizinisch notwendigen Evakuierungen und Transporte von einer Skipiste.
Auch Ihre Reisedokumente (Einkaufskosten, Laissez-Passer, Ersatzvisum oder andere offizielle Reisedokumente), Ersatzkleidung und/oder Toilettenartikel sowie Schäden an der Unterkunft sind versichert. Folgendes wird ebenfalls abgedeckt:
- Krankheit, Unfall oder vermisste Person des Versicherten;
- Tod des Versicherten, Krankheit, Unfall oder Tod der nicht mitreisenden Familie des Versicherten;
- Tod einer mitversicherten Reisebegleitung;
- Schäden am Eigentum des Versicherten im Wohnsitzland;
- Kosten aufgrund erzwungener Verzögerung.
Medizinische Reiseversicherung und Garantie
Wenn Sie einen ausländischen Gast oder Partner garantieren, der die Niederlande besuchen möchte, ist es ratsam, selbst eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Dies ist nicht nur eine Voraussetzung für den Visumantrag Ihres Gastes, sondern bietet Ihnen auch finanziellen Schutz. Als Bürge haften Sie finanziell für alle medizinischen Kosten, die Ihrem Gast während seines Aufenthalts in den Niederlanden entstehen, und diese Kosten können erheblich sein.
Indem Sie die Versicherung selbst abschließen und die Police per E-Mail an den Visumantragsteller senden, haben Sie die Kontrolle über den Prozess. Es empfiehlt sich, sicherzustellen, dass Sie der Versicherungsnehmer (die Person, die die Prämie zahlt) und Ihr Gast die versicherte Person ist. Ein großer Vorteil dabei ist, dass etwaige Schadenszahlungen an Sie überwiesen werden und nicht auf das Bankkonto Ihres Gastes.
Eine gute Option für diese Situation ist die von uns angebotene Schengen-Versicherung. Dies ist eine ausgezeichnete Reisekrankenversicherung, die speziell für die Beantragung eines Schengen-Visums entwickelt wurde. Es bietet den notwendigen Versicherungsschutz und erfüllt die Voraussetzungen für die Erteilung eines Schengen-Visums. Durch den Abschluss dieser Versicherung stellen Sie sicher, dass Sie die Visumsanforderungen erfüllen und sich und Ihren Gästen während ihres Aufenthalts in den Niederlanden finanziellen Schutz bieten.
SSchließen Sie eine Schengen-Versicherung bei einem niederländischen Versicherer ab
Der Abschluss einer Schengen-Krankenversicherung bei einem niederländischen Versicherer hat mehrere Vorteile, insbesondere für diejenigen, die einen ausländischen Gast oder Partner versichern. Einige wichtige Vorteile sind:
- Niederländisches Recht: Wenn Sie sich für einen niederländischen Versicherer entscheiden, unterliegt die Versicherung dem niederländischen Rechtssystem. Das bedeutet, dass Sie als Verbraucher durch das niederländische Recht geschützt sind, das Ihnen Rechte und Garantien bietet.
- Strenge Aufsicht: Niederländische Versicherer stehen unter strenger Aufsicht niederländischer Aufsichtsbehörden, wie der niederländischen Behörde für Finanzmärkte (AFM) und der De Nederlandsche Bank (DNB). Diese Aufsicht stellt sicher, dass diese Versicherer zuverlässig sind und hohe Qualitäts- und Integritätsanforderungen erfüllen.
- Zuverlässigkeit: Im Allgemeinen gelten niederländische Versicherer als zuverlässiger als einige ausländische Versicherer. Dies ist auf die strenge Aufsicht und den guten Ruf des niederländischen Versicherungsmarktes zurückzuführen.
- Einfache Kommunikation: Wenn Sie eine Versicherung bei einem niederländischen Versicherer abschließen, können Sie in Ihrer eigenen Sprache kommunizieren. Dies ist insbesondere bei Fragen, Problemen oder Reklamationen hilfreich. Es verhindert Sprachbarrieren und macht den Prozess einfacher und verständlicher.
- Keine Gebühren für Auslandsgespräche: Sie müssen bei Fragen oder Reklamationen nicht im Ausland anrufen, was Kosten und mögliche Komplikationen bei Auslandsgesprächen vermeidet.
All diese Faktoren machen den Abschluss einer Schengen-Reiseversicherung bei einem niederländischen Versicherer zu einer attraktiven Wahl, insbesondere bei hohen Kosten oder komplexen Situationen. Es bietet Sicherheit, Komfort und Zugänglichkeit und trägt zu einer reibungsloseren Erfahrung sowohl für den Bürgen als auch für den Visumantragsteller bei.