Visum für eine medizinische Reiseversicherung
Schließen Sie jetzt die Allianz Reiserisikoversicherung für Ihren ausländischen Gast ab!
✔︎ Erfüllt alle Voraussetzungen für ein Schengen-Visum.
✔︎ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
✔︎ Sie können die Police in der Zwischenzeit kostenlos ändern.
✔︎ VISA-GARANTIE: Sie zahlen nichts, wenn Ihr Visum abgelehnt wird.
✔︎ Die Sicherheit des größten Reiseversicherers der Welt: Allianz Global Assistance.
Prämie ab 2 € pro Tag
Seit dem 1. Juni 2004 ist es in allen Schengen-Staaten Pflicht, über einen zu verfügen medizinische Reiseversicherung für eine Bewerbung schließen Schengen-Visum. Bei der Beantragung eines Schengen-Visums muss der Antragsteller die Police als Nachweis vorlegen. Dieses muss den Auflagen der EU genügen.
Hier lesen Sie nützliche Tipps, wie Sie eine solche Versicherung schnell und günstig abschließen und worauf Sie dabei genau achten sollten.
Tipps zum Abschluss einer Reisekrankenversicherung
Die folgenden Tipps sind wichtig, wenn Sie eine Reisekrankenversicherung für einen ausländischen Gast abschließen möchten:
Tipp 1. Stellen Sie sicher, dass der Bürge auch der Versicherungsnehmer ist
Garantieren Sie Ihrem ausländischen Gast oder Partner eine Garantie? Schließen Sie dann selbst die Reisekrankenversicherung ab und senden Sie die Police per E-Mail an den Visumantragsteller. Die Reiseversicherung dient auch Ihrer finanziellen Absicherung. Schließlich haften Sie als Bürge finanziell für etwaige medizinische Kosten, und diese können erheblich sein. Wenn Sie eine Versicherung abschließen, empfehlen wir Ihnen sicherzustellen, dass Sie der Versicherungsnehmer (Prämienzahler) und Ihr Gast der Versicherte sind. Dies hat den Vorteil, dass eine eventuelle Schadenszahlung ebenfalls an Sie überwiesen wird und nicht auf das Bankkonto Ihres Gastes.
Bei allen Fragen zur Reisekrankenversicherung für ein Schengen-Visum können Sie sich an unseren Partner Travel Insurance Discount wenden. Das Büro ist an Werktagen während der Bürozeiten geöffnet. Sie sind telefonisch gut zu erreichen und haben viel Erfahrung mit Reisekrankenversicherungen für Schengen-Visa.
Tipp 2: Schließen Sie eine Schengen-Versicherung bei einem niederländischen Versicherer ab
Mit einem niederländischen Reiseversicherer unterliegen Sie niederländischem Recht. Niederländische Versicherer unterliegen einer strengen Aufsicht und sind in der Regel zuverlässiger als ausländische Versicherer. Das ist bei hohen medizinischen Kosten eine schöne Idee. Bei Fragen oder Problemen können Sie Ihre Geschichte auch in Ihrer eigenen Sprache erzählen und müssen nicht im Ausland anrufen.
Tipp 3. Prüfen Sie, ob Sie im Falle einer Visumsablehnung die Prämie zurückbekommen
Es ist möglich, dass ein Visum für die Niederlande abgelehnt wird. In diesem Fall wünschen Sie eine Rückerstattung der Prämie der Reisekrankenversicherung. Das tun nicht alle Versicherer, also denken Sie daran.
Für Reisverzekeringkorting.nl gilt Folgendes: Wenn ein Visum abgelehnt wird und die Police noch nicht in Kraft getreten ist, wird die Prämie zurückerstattet und die Versicherung erlischt. Und solange die Police noch nicht in Kraft getreten ist, können Sie diese kostenlos anpassen lassen, beispielsweise weil sich das Visumsdatum geändert hat.
Tipp 4. Prüfen Sie, ob die Reisekrankenversicherung alle Schengen-Anforderungen erfüllt
Die Europäische Union legt die folgenden Anforderungen an die Reisekrankenversicherung für einen Visumantrag fest:
- Die Gültigkeitsdauer dieser Reiseversicherung muss der gesamten Visumsdauer entsprechen.
- Die Reiseversicherung muss in allen Schengen-Staaten gültig sein (Mindestdeckung Europa).
- Die Reiseversicherung muss Rückführungskosten und medizinische Kosten abdecken.
- Die Deckung für dringende medizinische Kosten muss mindestens 30.000 € betragen.
Bei Reisverzekeringkorting.nl erfüllt die Reisekrankenversicherung für ein Visum alle oben genannten Anforderungen.
Tipp 5. Machen Sie sich bewusst, wofür Ihr ausländischer Gast versichert ist und was nicht
Die Reisekrankenversicherung für ein Schengen-Visum ist nur für die medizinische Notfallversorgung gedacht. Vorhandene Krankheiten und Beschwerden sind ausgeschlossen. Nimmt Ihr ausländischer Gast Medikamente? Stellen Sie dann sicher, dass er oder sie genügend Vorräte in die Niederlande mitbringt. Schwangerschaften sind von dieser Versicherung nicht abgedeckt.
Tipp 6. Stellen Sie sicher, dass Sie die Police rechtzeitig erhalten
Natürlich haben Sie keine Lust, wochenlang auf eine Police warten zu müssen, insbesondere wenn Ihr Gast bereits einen Termin bei der niederländischen Botschaft oder VFS Global hat.
Bei Reisverzekeringkorting.nl erhalten Sie die Police kurz nach Ihrem Antrag. Normalerweise am selben oder nächsten Tag. Außerdem erhalten Sie die Versicherungsbedingungen. Besteht ein dringender Bedarf? Dann können wir sicherstellen, dass Sie innerhalb einer Stunde die Originalpolice per E-Mail erhalten.
Tipp 7: Lassen Sie Ihren Gast die Police auf seiner Reise mitnehmen
Hat Ihr Gast bereits ein Schengen-Visum? Stellen Sie dann sicher, dass er oder sie stets Kopien der Belege und der Versicherungspolice bei sich trägt. Ein Schengen-Visum berechtigt nicht automatisch zur Einreise in den Schengen-Raum. Bei der Grenzkontrolle kann die Marechaussee nochmals alle Auskünfte erteilen bzw. Unterlagen vorlegen.
Schließen Sie hier eine Reisekrankenversicherung für ein Visum ab
Auf dieser Website können Sie einfach und schnell selbst eine Reisekrankenversicherung abschließen. Möglicherweise sind Sie Versicherungsnehmer (Prämienzahler) und Ihr Gast ist dann der Versicherte. Sie nehmen die Police heraus und senden sie an den Visumantragsteller (Sie können sie auch per E-Mail senden, da Sie die Police auch als digitale Datei erhalten). Eine Reisekrankenversicherung, die alle Schengen-Bedingungen erfüllt, ist bereits ab 2 € pro Person und Tag erhältlich.
Hier können Sie die Prämie ganz einfach selbst berechnen und eine Reisekrankenversicherung für einen Visumsantrag abschließen. Bitte beachten Sie: Wird ein Visum abgelehnt und die Versicherung noch nicht begonnen, erhalten Sie die Prämie zurückerstattet.
Europaabdeckung | € 2,- |
Weltweite Berichterstattung | € 3,- |
Winter-/Spezialsportarten | € 1,15 |
Stornierung | 5 % der Reisesumme |
Mindestprämie | € 11,50 |
Versicherungskosten | € 4,50 |
Prämie pro Person und Tag. Bis einschließlich 69 Jahre. |
Schließen Sie hier eine Reisekrankenversicherung ab!
Die Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance ist eine internationale Reisekrankenversicherung für ausländische Reisende unter 70 Jahren, die nicht in den Niederlanden leben. Die Versicherung ist die beste Wahl für die Beantragung eines Schengen-Visums und erfüllt alle Anforderungen.
Der Abschluss einer Reiserisikoversicherung ist einfach und schnell. Sie erhalten die Police werktags innerhalb von 24 Stunden per E-Mail (wenn Sie sie früher wünschen, rufen Sie bitte an oder senden Sie eine Nachricht).
√ EU-zugelassene Krankenversicherung für ausländische Reisende.
√ Schengen-Visumgarantie: Im Falle einer Visumablehnung müssen Sie nicht zahlen.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Versicherungsbedingungen in Niederländisch und/oder Englisch.
√ Erweiterbar mit Abdeckung für Spezialsportarten und Weltabdeckung.
√ Eine Reiserücktrittsversicherung ist möglich (vorausgesetzt, die Reise wird bei einem niederländischen Reiseveranstalter gebucht).
Versicherungskarte Reiserisikoversicherung »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung auf Niederländisch »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung in Englisch »
Allianz Global Assistance ist der größte Reiseversicherungs- und Assistance-Anbieter der Welt. Die vertrauenswürdige Adresse für den Online-Abschluss einer Reisekrankenversicherung!
Deckungsübersicht Reiserisikoversicherung (Schengen-Visum-Reisekrankenversicherung)
Nachfolgend können Sie die Höhe der Erstattungen der Reiserisikoversicherung nachlesen.
Abschnitt I. SOS-KOSTEN Das Unternehmen erstattet die folgenden Kosten bis zu den angegebenen Höchstbeträgen, wenn diese im Zusammenhang mit Folgendem erforderlich sind: | Versicherungssummen (P.P. pro Ereignis, sofern nicht anders angegeben) |
a. Krankheit, Unfall oder vermisste Person des Versicherten | |
Zusätzliche Übernachtungskosten | € 70,- pro Person und Tag |
Zusätzliche Rückreisekosten in die Niederlande oder in das Wohnsitzland | Kalkulationspreis |
Kosten für die Rückreise in die Niederlande oder in das Wohnsitzland mit einem Krankenwagen | Kalkulationspreis |
Kosten für einen Krankenhausbesuch, je Versicherungsbescheinigung | 70 €, - |
Kosten für Familienreisen bei Lebensgefahr: | |
Reisekosten (max. 1 Person) | Kalkulationspreis |
Übernachtungskosten (max. 1 Person/max. 10 Tage) | € 70,- pro Person und Tag |
Such- und Rettungskosten | 45.500 €, - |
b. Tod des Versicherten | |
Transportkosten sterblicher Überreste bzw | Kalkulationspreis |
Kosten für Bestattung oder Einäscherung im Versicherungsgebiet inkl. Anreise von 2 Familienmitgliedern für max. 3 Tage | Höchstens jedoch die Kosten für die Überführung der sterblichen Überreste in das Wohnsitzland |
Zusätzliche Reisekosten für Familienmitglieder/Reisebegleitung | Kalkulationspreis |
c. Krankheit, Unfall oder Tod der nicht mitreisenden Familie des Versicherten | |
Zusätzliche Rückreisekosten in das Wohnsitzland | Kalkulationspreis |
d. Tod einer mitversicherten Reisebegleitung | |
Kosten für Familienreisen bei Abwesenheit der versicherten Person: | |
Reisekosten (max. 1 Person) | Kalkulationspreis |
Übernachtungskosten (max. 1 Person/max. 10 Tage) | € 70,- pro Person und Tag |
e. Sachschäden des Versicherten im Wohnsitzland | |
Zusätzliche Rückreisekosten in das Wohnsitzland | Kalkulationspreis |
f. Zwangsverzögerung | |
Zusätzliche Rückreisekosten | Kalkulationspreis |
Zusätzliche Übernachtungskosten | € 70,- pro Person und Tag |
Die Gesellschaft erstattet außerdem die folgenden Kosten, wenn sie auf ein in dieser Kategorie versichertes Ereignis zurückzuführen sind: | |
G. Telekommunikationskosten, pro Versicherungsschein (Franchise 23 €) | 90 €, - |
H. Bei Nutzung des eigenen privaten Kraftfahrzeuges fallen zusätzliche Fahrtkosten an | 0,19 € pro Kilometer |
Abschnitt II. MEDIZINISCHE AUSGABEN |
Versicherungssummen (pp pro Versicherungszeitraum, sofern nicht anders angegeben) |
MMedizinische Kosten, die im Bereich der Versicherung anfallen: | |
• Arzt- und Krankenhauskosten | 30.000 €, - |
• gekaufte/gemietete Krücken/Rollstühle | 90 €, - |
• Prothesen, die infolge eines Unfalls erforderlich sind | 680 €, - |
Selbstbehalt pro Ereignis: | 45 €, - |
Kosten beim Zahnarzt: | |
• Zahnarztkosten infolge eines Unfalls im Versicherungsbereich | 230 €, - |
Abschnitt III. EXTRA ABDECKUNG | Versicherungssummen (pp pro Versicherungszeitraum, sofern nicht anders angegeben) |
• Reisedokumente: Kaufkosten für Laissez-Passer, Ersatzvisum oder anderes offizielles Reisedokument | 115 €, - |
• Ersatzkleidung und/oder Toilettenartikel | 115 €, - |
• Schäden an Unterkünften. Maximale Entschädigung für Schäden am Hotel-/Bungalowinventar oder an Gebäuden außerhalb der Niederlande (Franchise 23 € pro Schadensfall) | 115 €, - |
Beachten Sie stets die Versicherungsbedingungen, insbesondere die in den Allgemeinen Bestimmungen genannten Pflichten.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Reisekrankenversicherung für ein Visum
Ja, das ist kein Problem. Sie sind dann der Versicherungsnehmer (zahlt die Prämie) und der ausländische Gast ist der Versicherte.
Die Ausländerkrankenversicherung deckt die Hilfeleistung, die Erstattung außerordentlicher Kosten und Krankheitskosten ab:
– Hilfe: Bei Krankheit oder Unfall können Sie rund um die Uhr auf professionelle Hilfe und Beratung zählen.
– Repatriierung: Kosten für die Repatriierung (Rückkehr ins Heimatland) aufgrund von Krankheit oder Tod.
– Außerordentliche Kosten: Kosten, die im Notfall entstehen müssen (z. B. zusätzliche Reise- oder Übernachtungskosten), werden erstattet.
– Medizinische Kosten: Medizinische Kosten infolge eines Unfalls oder einer Krankheit, die während der Gültigkeitsdauer der Versicherung eingetreten sind, sind bis zu einem Höchstbetrag von 30.000 € versichert.
– Zahnarztkosten: entstehen durch einen Unfall.
– Diebstahl Ihrer Reisedokumente.
– Verspätete Ankunft des Gepäcks.
Mit dem Antragsformular ermächtigen Sie den Versicherer zum Lastschrifteinzug. Die Abbuchung der Prämie von Ihrem Zahlungskonto erfolgt in der Regel kurz vor Versicherungsbeginn.
Sie erhalten die Police (inkl. Konditionen) digital per E-Mail. Anschließend können Sie die Police per E-Mail an Ihren ausländischen Gast senden.
Grundsätzlich am selben Tag oder am nächsten Tag. Anfragen, die am Wochenende eingehen, werden am Montag bearbeitet.
Bevor die Police in Kraft tritt, können Sie problemlos das Start- und/oder Enddatum der Police anpassen.
Liegt eine Bürgschaft vor (der ausländische Gast wohnt beim Bürgen), dient die Versicherung auch der finanziellen Absicherung dieser Person. Mit einer niederländischen Versicherung unterliegen Sie niederländischem Recht. Niederländische Versicherer unterliegen einer strengen Aufsicht und sind in der Regel zuverlässiger als ausländische Versicherer. Das ist bei hohen Kosten eine schöne Idee.
Nein, dafür ist die Versicherung nicht vorgesehen. Die Kosten für eine Schwangerschaft gehen zu Ihren Lasten.
Beschwerden und Beschwerden, die bereits bei oder vor Versicherungsbeginn bestanden, sind nicht versichert und daher nicht ersatzfähig. Die Versicherung für Ausländer ist nur für plötzliche und unerwartete medizinische Kosten in den Niederlanden oder anderen Schengen-Ländern gedacht.
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