Reiseversicherung für Schengen-Länder


Reiseversicherung Schengen-Länder
Schließen Sie jetzt die Allianz Reiserisikoversicherung für Ihren ausländischen Gast ab!
✔︎ Erfüllt alle Voraussetzungen für ein Schengen-Visum.
✔︎ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
✔︎ Sie können die Police in der Zwischenzeit kostenlos ändern.
✔︎ VISA-GARANTIE: Sie zahlen nichts, wenn Ihr Visum abgelehnt wird.
✔︎ Die Sicherheit des größten Reiseversicherers der Welt: Allianz Global Assistance.
Prämie ab 2 € pro Tag
Hast du ein Reiseversicherung für alle 27 Schengen-Staaten notwendig? Oder für die Beantragung eines Schengen-Visums? Dies können Sie hier schnell und günstig arrangieren. Eine zugelassene Reiseversicherung für die Schengen-Staaten können Sie ab 2 € pro Person und Tag abschließen.
Reiseversicherung für Schengen-Länder
Wer in Schengen-Staaten reist (mit oder ohne Visumpflicht), muss nachweisen können, dass er für medizinische Kosten und Rückführung versichert ist. Gehst du eins? Beantragen Sie ein Schengen-Visum Dann müssen Sie im Rahmen des Antragsverfahrens nachweisen, dass Sie eine Reiseversicherung für die Schengen-Staaten abgeschlossen haben.
Visum für Schengen-Staaten erforderlich?
Einige Nationalitäten müssen für den Besuch der Schengen-Staaten ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt beantragen. Dies gilt auch für ausländische Besucher aus Suriname, Indonesien, Thailand, Türkei und China. Neben einem Schengen-Visum (Kurzaufenthaltsvisum) Darüber hinaus muss eine obligatorische Reiseversicherung für eventuelle medizinische Kosten und Rückführung abgeschlossen werden, die in allen Schengen-Staaten gilt.
Planen Sie, einen Freund, Partner oder eine Familie aus dem Ausland mitzubringen? Dann müssen Sie zunächst prüfen, ob ein Visum beantragt werden muss. Besitzt Ihr Gast einen Reisepass eines Landes, das auf der Liste der visumpflichtigen Nationalitäten aufgeführt ist, unterliegt Ihr Gast der Visumspflicht.
Was sind Schengen-Länder?
Schengen-Länder sind Länder, die dem Schengen-Vertrag beigetreten sind. Sie haben gemeinsame Vereinbarungen zur Visapolitik, zur Asylpolitik und zur Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz getroffen. Für Personen innerhalb des Schengen-Raums gibt es keine Grenzkontrolle. Es gibt 27 Schengen-Länder: 23 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und 4 Länder, die nicht zur EU gehören.
Die Schengen-Reiseversicherung gilt europaweit und somit auch in allen Schengen-Staaten. Jene sind:
Belgien | Dänemark | Deutschland |
Estland | Finnland | Frankreich |
Griechenland | Ungarn | Italien |
Lettland | Liechtenstein | Litauen |
Luxemburg | Malta | Niederlande |
Norwegen | Oostenrijk | Polen |
Portugal | Slovenië | Slowakei |
Spanien | Tschechische Republik | Island |
Schweden | Schweiz | Kroatië |
Obligatorische Reiseversicherung für Schengen-Staaten
Der Europäische Rat hat beschlossen, dass ab dem 1. Juni 2004 a Reiseversicherung muss besprochen werden. Dies dient der Deckung etwaiger Kosten im Falle einer Rückführung aus medizinischen Gründen, einer dringenden medizinischen Versorgung oder einer Notfallbehandlung in einem Krankenhaus in Schengen-Ländern. Die Versicherung muss im gesamten Hoheitsgebiet der Schengen-Mitgliedsstaaten gültig sein und für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein. Die Mindestdeckung beträgt 30.000 €
Auch die Niederlande sind ein Schengen-Land
Reisen Sie in die Niederlande? Da die Niederlande auch ein Schengen-Land sind, benötigen Sie eine genehmigte Reiseversicherung. Wir empfehlen die Reiserisikoversicherung der Allianz Global Assistance. Dabei handelt es sich um eine EU-zugelassene Schengen-Versicherung, die Sie hier einfach und schnell abschließen können.
Die Reiserisikoversicherung erfüllt hierfür alle Voraussetzungen Schengen-Visum und wird von der Botschaft immer akzeptiert. Hervorragende Versicherung für Assistenz, medizinische Kosten und Rückführung bereits ab 2 € pro Tag.
Die Reiserisikoversicherung bietet Schutz in der EU und allen Schengen-Staaten
Die Reiserisikoversicherung der Allianz Global Assistance ist eine Reiseversicherung, die unter anderem die Kosten für Hausarzt-, Medikamenten-, Krankenwagen- und Krankenhauskosten in den Niederlanden und anderen Schengen-Staaten bis zu 30.000 €, aber auch die Kosten einer Rückführung erstattet. Dabei handelt es sich um die Rückkehr Ihres ausländischen Gastes in das Herkunftsland im Krankheits- oder Todesfall. Diese Reiseversicherung eignet sich nur für unerwartete (medizinische) Situationen während eines Aufenthalts in den Niederlanden. Vorhandene Beschwerden und Mängel sind nicht abgedeckt.
Erfüllt alle Bedingungen für ein Schengen-Visum
Muss Ihr ausländischer Besucher ein Visum für Schengen beantragen? Dann ist er oder sie verpflichtet, mit dem Visumsantrag den Abschluss einer zugelassenen Reisekrankenversicherung vorzulegen. Der Reiserisikoversicherung erfüllt alle Versicherungsanforderungen für ein Visum für einen Kurzaufenthalt in den Niederlanden (auch bekannt als Touristenvisum oder Schengen-Visum). Das sind die Anforderungen:
- Deckung für medizinische Notfallhilfe und Rückführung.
- Die Deckung der medizinischen Kosten muss mindestens 30.000 € betragen.
- Gültig für alle Schengen-Mitgliedstaaten.
- Der Versicherungsschutz muss für die gesamte Aufenthaltsdauer gewährleistet sein.
Auf dieser Website können Sie einfach und schnell eine Schenen-Reiseversicherung abschließen. Möglicherweise sind Sie Versicherungsnehmer (Prämienzahler) und Ihr Gast ist dann der Versicherte. Sie nehmen die Police heraus und senden sie an den Visumantragsteller (Sie können sie auch per E-Mail senden, da Sie die Police auch als digitale Datei erhalten). Sie erhalten die Police schnell. Wenn Sie heute eine Police beantragen, erhalten Sie diese noch am selben oder am nächsten Tag.

Schließen Sie hier eine Reisekrankenversicherung ab!
Die Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance ist eine internationale Reisekrankenversicherung für ausländische Reisende unter 70 Jahren, die nicht in den Niederlanden leben. Die Versicherung ist die beste Wahl für die Beantragung eines Schengen-Visums und erfüllt alle Anforderungen.
Der Abschluss einer Reiserisikoversicherung ist einfach und schnell. Sie erhalten die Police werktags innerhalb von 24 Stunden per E-Mail (wenn Sie sie früher wünschen, rufen Sie bitte an oder senden Sie eine Nachricht).
√ EU-zugelassene Krankenversicherung für ausländische Reisende.
√ Schengen-Visumgarantie: Im Falle einer Visumablehnung müssen Sie nicht zahlen.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Versicherungsbedingungen in Niederländisch und/oder Englisch.
√ Erweiterbar mit Abdeckung für Spezialsportarten und Weltabdeckung.
√ Eine Reiserücktrittsversicherung ist möglich (vorausgesetzt, die Reise wird bei einem niederländischen Reiseveranstalter gebucht).
Versicherungskarte Reiserisikoversicherung »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung auf Niederländisch »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung in Englisch »
Allianz Global Assistance ist der größte Reiseversicherungs- und Assistance-Anbieter der Welt. Die vertrauenswürdige Adresse für den Online-Abschluss einer Reisekrankenversicherung!
Was ist versichert?
Die „Reiserisikoversicherung“ ist eine umfassende Auslandskrankenversicherung für Ausländer. Die Reiseversicherung bietet einen ausgewogenen Schutz gegen die finanziellen Risiken Krankheit und Tod, wie zum Beispiel:

- SOS-Gebühren (einschließlich Hilfeleistung, Rettung und Suche).
- Medizinische Ausgaben* (einschließlich Krankenhaus, Facharzt und Ärzte).
- Repatriierung (einschließlich Ambulanzflugzeug und Transport sterblicher Überreste).
- Kosten für Bestattung oder Einäscherung und Ankunft der Familie.
* Medizinische Kosten sind finanzielle Entschädigungen für Ärzte (Honorare) und Kosten für:
- Krankenhausaufenthalt;
- Operation und OP-Saalnutzung;
- verordnete Röntgen- und radioaktive Bestrahlungen;
- verschreibungspflichtige Medikamente, Bandagen und Massagen;
- medizinisch notwendiger Transport, einschließlich aller medizinisch notwendigen Evakuierungen und Transporte von einer Skipiste.
Auch Ihre Reisedokumente (Einkaufskosten, Laissez-Passer, Ersatzvisum oder andere offizielle Reisedokumente), Ersatzkleidung und/oder Toilettenartikel sowie Schäden an der Unterkunft sind versichert. Folgendes wird ebenfalls abgedeckt:
- Krankheit, Unfall oder vermisste Person des Versicherten;
- Tod des Versicherten, Krankheit, Unfall oder Tod der nicht mitreisenden Familie des Versicherten;
- Tod einer mitversicherten Reisebegleitung;
- Schäden am Eigentum des Versicherten im Wohnsitzland;
- Kosten aufgrund erzwungener Verzögerung.
Häufig gestellte Fragen zur Reiseversicherung für Schengen-Staaten (FAQ)
Ja, das ist kein Problem. Sie sind dann der Versicherungsnehmer (zahlt die Prämie) und der ausländische Gast ist der Versicherte.
Die Reiseversicherung gilt in diesen Schengen-Ländern: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Schweden und Schweiz.
Nein, wenn ein Visumantrag abgelehnt wird, erstatten wir die volle Prämie.
Natürlich. Sie erhalten die Police digital per E-Mail (inkl. Versicherungsbedingungen). Anschließend können Sie die Police per E-Mail an Ihren ausländischen Gast senden.
Bevor die Police in Kraft tritt, können wir problemlos das Start- und/oder Enddatum der Police anpassen.
Liegt eine Garantie vor (der ausländische Gast wohnt beim Bürgen), dient die Reiseversicherung auch der finanziellen Absicherung dieser Person. Mit einer niederländischen Reiseversicherung unterliegen Sie niederländischem Recht. Niederländische Versicherer unterliegen einer strengen Aufsicht und sind in der Regel zuverlässiger als ausländische Versicherer. Das ist bei hohen Kosten eine schöne Idee.
Nein, dafür ist diese Reiseversicherung nicht gedacht. Die Kosten für eine Schwangerschaft gehen zu Ihren Lasten.
Beschwerden und Beschwerden, die bereits bei oder vor Versicherungsbeginn bestanden, sind nicht versichert und daher nicht ersatzfähig. Die Reiseversicherung für Ausländer ist nur für plötzliche und unerwartete medizinische Kosten in den Niederlanden oder anderen Schengen-Ländern gedacht.

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