Ein Schengen-Visum Eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer (Visumüberschreitung) liegt vor, wenn sich ein Ausländer länger in den Niederlanden oder im Schengen-Raum aufhält, als mit dem Visum zulässig ist. Auch für Staatsangehörige, die kein Visum benötigen, kann eine Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer drohen, wenn sie sich länger als 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten.
Dies kann Konsequenzen wie ein Bußgeld, ein Rückgabeverbot (Einreiseverbot) oder sogar strafrechtliche Verfolgung. Daher ist es wichtig, die Gültigkeitsdauer eines Schengen-Visums im Auge zu behalten und rechtzeitig eine Verlängerung zu beantragen oder die Niederlande/den Schengen-Raum vor Ablauf des Visums zu verlassen.
In den folgenden Situationen kommt es zu einer Überschreitung der Aufenthaltsdauer:
- Ihr Visum ist nicht mehr gültig. Und Sie haben den Schengen-Raum nicht rechtzeitig verlassen.
- Sie bleiben länger als die kostenlose Laufzeit. Der freie Amtszeit ist die maximale Zeit, in der Sie sich ohne Visum im Schengen-Raum aufhalten können. Dies sind 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen.
- Sie befinden sich im Freizeitraum, erfüllen aber nicht mehr die allgemeinen Regeln des Freizeitraums. Zum Beispiel, weil Sie nicht (mehr) genug Geld haben.
Eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer wird fast immer bemerkt
Eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer aufgrund eines abgelaufenen Visums wird fast immer bemerkt. Die Einwanderungsbehörde, in unserem Fall die Königliche Militärpolizei, haben in ihren Datenbanken jede Person registriert, die in den Schengen-Raum ein- und ausreist. Jede Überschreitung der Aufenthaltsdauer, auch wenn diese nur einen Tag beträgt, wird registriert. Unabhängig davon, ob Sie Ihre Aufenthaltsdauer versehentlich oder absichtlich überschritten haben, bleibt keine Überschreitung ungestraft. Sie riskieren eine Geldstrafe, eine Abschiebung oder sogar ein Verbot Schengen-Raum eintreten, um für eine bestimmte Zeit zu reisen. Ihnen wird dann ein Einreiseverbot ausgesprochen.
Vermeiden Sie eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer, indem Sie sich rechtzeitig an das IND wenden
In Ausnahmesituationen können Sie vom IND eine Erlaubnis für einen längeren Aufenthalt in den Niederlanden erhalten, müssen diese jedoch einholen für Ihr Visum läuft ab. Es werden nur zwingende Gründe anerkannt IND angenommen, beispielsweise aufgrund einer schweren Erkrankung, höherer Gewalt oder wichtiger persönlicher Gründe. Sie müssen dies immer erklären und beweisen. Darüber hinaus müssen Sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen, beispielsweise den Besitz eines gültigen Ausweises Schengen-Reiseversicherung.
Folgen einer Überschreitung der Aufenthaltsdauer
Eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer (Visa-Crossing) ist daher unbedingt zu vermeiden! Wenn Sie sich ohne Genehmigung des IND länger als erlaubt im Schengen-Raum aufhalten, halten Sie sich illegal in den Niederlanden oder in Europa auf. Dies kann mit einem Bußgeld, einem Einreiseverbot (Sie sind dann für 1 oder mehrere Jahre nicht mehr willkommen) geahndet werden und erschwert natürlich zukünftige Beantragungen eines Schengen-Visums. Machen Sie also keinen solchen Overstay!
Einreiseverbot wegen Overstay
Werden Sie bei einer Überschreitung Ihrer Aufenthaltsdauer erwischt? Dann erhalten Sie in der Regel ein Einreiseverbot. Ein Einreiseverbot bedeutet, dass Sie nicht in die Niederlande und in alle anderen Länder der EU/des EWR (außer Irland) und in die Schweiz reisen dürfen. Das IND, die Polizei (AVIM), die Seehafenpolizei und die Königlich-Niederländische Marechaussee (KMar) können ein Einreiseverbot erlassen. Das Einreiseverbot wird per Beschluss verhängt. Darin ist angegeben, wie lange dies gilt. Darin ist auch angegeben, für welche Länder das Einreiseverbot gilt.
Durch das Einreiseverbot sind Reisen in die Niederlande und der Aufenthalt in den Niederlanden strafbar. Sie können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten oder einer hohen Geldstrafe rechnen. Die niederländische Regierung kann Sie über die Grenze bringen. Auch wenn Ihre Haftstrafe beendet ist.
Das Einreiseverbot wird in ein Informationssystem eingetragen. Dies nennt man Signalisierung. Andere Länder wissen dann, dass bei Ihnen ein Einreiseverbot besteht. Im Bescheid zum Einreiseverbot steht, in welchem System Sie gemeldet werden. Es gibt 2 Systeme:
- Executie & Signalering (E&S): Dies ist ein Informationssystem der niederländischen Polizei und der Königlichen Niederländischen Marechaussee. Nur die niederländische Polizei und Marechaussee können E&S kontrollieren.
- Schengener Informationssystem (SIS): Alle Grenzschutzbeamte der Schengen-Staaten können das SIS überprüfen.
Teures Einreiseverbot
Ein Einreiseverbot dauert in der Regel 2 Jahre. Manchmal kann ein Einreiseverbot kürzer oder länger sein. Im Beschluss steht, wie lange Ihr Einreiseverbot andauert. Das hängt von Ihrer Situation ab:
- 1 Jahr: bei einer Aufenthaltsüberschreitung von mehr als 3 bis 90 Tagen.
- 2 Jahre: Regelzeitraum (z. B. bei einer Aufenthaltsüberschreitung von mehr als 90 Tagen).
- 10 Jahre: wenn Sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen.
- 20 Jahre: wenn Sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und die nationale Sicherheit darstellen
Einreiseverbot starten
Die Dauer Ihres Einreiseverbots beginnt am:
- der Tag (Datum), an dem Sie die EU/den EWR und die Schweiz tatsächlich verlassen; oder
- der Tag (Datum), an dem Sie in ein anderes EU-/EWR-Land oder in die Schweiz zurückkehren, wenn Sie dort leben dürfen.
Ende des Einreiseverbots
Ist der Zeitraum des Einreiseverbots abgelaufen? Und haben Sie die Regeln des Einreiseverbots eingehalten? Dann endet das Einreiseverbot automatisch. Sie können wieder in die Niederlande und andere EU-/EWR-Länder sowie in die Schweiz reisen. Wenn Sie einer Visumspflicht unterliegen, müssen Sie diese natürlich zunächst einholen Beantragen Sie ein Schengen-Visum. Dann stellen Sie sicher, dass Sie dies auch selbst mit Ihrer Bewerbung angeben.
Einspruch oder Berufung gegen Einreiseverbot
Sie können gegen das Einreiseverbot vorgehen Einspruch oder Berufung einlegen . In der Entscheidung wird dargelegt, was Sie tun können, z. B. Einspruch beim IND einlegen oder beim Gericht Berufung einlegen.
Fordern Sie die Aufhebung des Einreiseverbots
Sie können die Aufhebung des Einreiseverbots beantragen, wenn Sie ein Ende des Einreiseverbots wünschen. Dies ist nur in besonderen und dringenden Situationen möglich. Senden Sie einen Brief an das IND, in dem Sie die Aufhebung des Einreiseverbots beantragen. Erklären Sie in dem Brief, warum Sie möchten, dass das IND das Einreiseverbot (vorübergehend) aufhebt.
Quelle: Nationale Regierung und IND – der obige Text dient nur zur Information, daraus können keine Rechte abgeleitet werden. Erkundigen Sie sich immer bei den offiziellen Behörden nach den aktuellsten Informationen und Vorschriften.


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