Reisen Sie in die Niederlande? Denken Sie dann daran, dass es Bedingungen gibt, die Sie erfüllen müssen


Reiseversicherungsbesuch in den Niederlanden
Schließen Sie jetzt die Allianz Reiserisikoversicherung für Ihren ausländischen Gast ab!
✔︎ Erfüllt alle Voraussetzungen für ein Schengen-Visum.
✔︎ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
✔︎ Sie können die Police in der Zwischenzeit kostenlos ändern.
✔︎ VISA-GARANTIE: Sie zahlen nichts, wenn Ihr Visum abgelehnt wird.
✔︎ Die Sicherheit des größten Reiseversicherers der Welt: Allianz Global Assistance.
Prämie ab 2 € pro Tag
Ein medizinische Reiseversicherung Für einen Besuch in den Niederlanden ist für nicht-niederländische Einwohner sowohl für Reisende, die ein Visum benötigen, als auch für nicht-visumpflichtige ausländische Reisende obligatorisch.
Wenn Sie für einen Urlaub oder einen Familienbesuch in die Niederlande reisen, denken Sie daran, dass bestimmte Bedingungen gelten und dass die Königliche Niederländische Marechaussee in Schiphol oder an den Außengrenzen dies ebenfalls überprüft. Wenn Sie dem nicht nachkommen, erhalten Sie Zugriff auf a ausländischer Reisender werden abgelehnt. Beispielsweise sind Sie verpflichtet, eine Krankenversicherungs- und Rückführungskostenversicherung in Höhe von mindestens 30.000 € abzuschließen. Darüber hinaus muss Ihr Gast nachweisen können, dass er über ausreichend Geld (also 55 € pro Tag) verfügt. Funktioniert dies nicht, können Sie jemanden bitten, als Bürge aufzutreten.
Bedingungen für visumfreies Reisen in die Niederlande
Wenn ein ausländischer Reisender eine Staatsangehörigkeit besitzt, die ihm visumfreies Reisen ermöglicht Niederlande reisen darf, ist dies keine Garantie dafür, dass diese Person auf niederländischem Gebiet zugelassen wird. Es gelten eine Reihe von Bedingungen:
- Sie besitzen einen Reisepass oder ein anderes Reisedokument, das nicht älter als 10 Jahre ist.
- Ihr Reisepass oder Reisedokument ist 3 Monate nach der Abreise gültig.
- Sie können nachweisen, dass Sie für den gesamten Aufenthalt (dies sind 55 € pro Tag) zahlungsfähig sind. Funktioniert dies nicht, können Sie jemanden bitten, als Bürge aufzutreten.
- Den Zweck Ihres Aufenthalts können Sie bei der Grenzkontrolle nachweisen (Familienbesuch, Partnerbesuch, Tourismus, Geschäftsreise etc.).
- Sie können nachweisen, dass Sie über eine Reisekrankenversicherung mit ausreichender Deckung verfügen.
- Sie besitzen ein Ticket für die Rück- oder Weiterfahrt.
- Sie stellen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die nationale Sicherheit oder die internationalen Beziehungen dar.
Reisekrankenversicherung für einen Besuch in den Niederlanden
Kommt ein Familienmitglied aus Kanada? Oder kommen Freunde aus Frankreich für ein verlängertes Wochenende vorbei? Die Reiserisikoversicherung gibt es speziell für ausländische Freunde und/oder Verwandte (bis zum 70. Lebensjahr). Bereits ab zwei Euro pro Tag sind Ihre Gäste gegen Krankheitskosten, Krankenhausaufenthalt, Tod und Rückführung versichert.
Für wen ist diese Reiseversicherung geeignet?
Angenommen, Sie haben eine Familie, die in Surinam lebt und möchten, dass sie in die Niederlande kommt. Oder eine Tante aus der Türkei. Vielleicht ein alter Freund, der im Ausland lebt. Aber auch ein niederländischer Rentner, der ausgewandert ist und die Niederlande besucht. In allen genannten Situationen ist eine Reiserisikoversicherung die beste Lösung. Eine Reiseversicherung für Ausländer ist zum Beispiel gedacht für:
- Ausländische Familie, die Sie besuchen möchte (sowohl visumpflichtig als auch nicht visumpflichtig).
- Freunde und Bekannte, die im Ausland leben und in die Niederlande kommen.
- Ausländische Partner kommen in die Niederlande.
- Niederländer, die ausgewandert sind und für einen Urlaub in die Niederlande kommen.
Premium-Krankenversicherung
Europaabdeckung | € 2,- |
Weltweite Berichterstattung | € 3,- |
Winter-/Spezialsportarten | € 1,15 |
Stornierung | 5 % der Reisesumme |
Mindestprämie | € 11,50 |
Versicherungskosten | € 4,50 |
Prämie pro Person und Tag. Bis einschließlich 69 Jahre. |

Schließen Sie hier eine Reisekrankenversicherung ab!
Die Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance ist eine internationale Reisekrankenversicherung für ausländische Reisende unter 70 Jahren, die nicht in den Niederlanden leben. Die Versicherung ist die beste Wahl für die Beantragung eines Schengen-Visums und erfüllt alle Anforderungen.
Der Abschluss einer Reiserisikoversicherung ist einfach und schnell. Sie erhalten die Police werktags innerhalb von 24 Stunden per E-Mail (wenn Sie sie früher wünschen, rufen Sie bitte an oder senden Sie eine Nachricht).
√ EU-zugelassene Krankenversicherung für ausländische Reisende.
√ Schengen-Visumgarantie: Im Falle einer Visumablehnung müssen Sie nicht zahlen.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Versicherungsbedingungen in Niederländisch und/oder Englisch.
√ Erweiterbar mit Abdeckung für Spezialsportarten und Weltabdeckung.
√ Eine Reiserücktrittsversicherung ist möglich (vorausgesetzt, die Reise wird bei einem niederländischen Reiseveranstalter gebucht).
Versicherungskarte Reiserisikoversicherung »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung auf Niederländisch »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung in Englisch »
Allianz Global Assistance ist der größte Reiseversicherungs- und Assistance-Anbieter der Welt. Die vertrauenswürdige Adresse für den Online-Abschluss einer Reisekrankenversicherung!
Was ist versichert?
Die „Reiserisikoversicherung“ ist eine umfassende Auslandskrankenversicherung für Ausländer. Die Reiseversicherung bietet einen ausgewogenen Schutz gegen die finanziellen Risiken Krankheit und Tod, wie zum Beispiel:

- SOS-Gebühren (einschließlich Hilfeleistung, Rettung und Suche).
- Medizinische Ausgaben* (einschließlich Krankenhaus, Facharzt und Ärzte).
- Repatriierung (einschließlich Ambulanzflugzeug und Transport sterblicher Überreste).
- Kosten für Bestattung oder Einäscherung und Ankunft der Familie.
* Medizinische Kosten sind finanzielle Entschädigungen für Ärzte (Honorare) und Kosten für:
- Krankenhausaufenthalt;
- Operation und OP-Saalnutzung;
- verordnete Röntgen- und radioaktive Bestrahlungen;
- verschreibungspflichtige Medikamente, Bandagen und Massagen;
- medizinisch notwendiger Transport, einschließlich aller medizinisch notwendigen Evakuierungen und Transporte von einer Skipiste.
Auch Ihre Reisedokumente (Einkaufskosten, Laissez-Passer, Ersatzvisum oder andere offizielle Reisedokumente), Ersatzkleidung und/oder Toilettenartikel sowie Schäden an der Unterkunft sind versichert. Folgendes wird ebenfalls abgedeckt:
- Krankheit, Unfall oder vermisste Person des Versicherten;
- Tod des Versicherten, Krankheit, Unfall oder Tod der nicht mitreisenden Familie des Versicherten;
- Tod einer mitversicherten Reisebegleitung;
- Schäden am Eigentum des Versicherten im Wohnsitzland;
- Kosten aufgrund erzwungener Verzögerung.

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