Wie beantragt man ein Schengen-Kurzaufenthaltsvisum für die Niederlande?
Ein Schengen-Visum für die Niederlande Sich zu bewerben ist eine ziemlich schwierige Aufgabe. Es kostet Zeit, Geld und Sie müssen pünktlich beginnen, da Sie in der Regel mehrere Dokumente sammeln und abgeben müssen. Wenn Sie möchten, dass ein Familienmitglied, Freund oder Partner für einen kurzen Aufenthalt in die Niederlande kommt, ist es gut, ihm oder ihr zu helfen. So können Sie beispielsweise bereits in den Niederlanden eine Reisekrankenversicherung abschließen und eine eventuelle Bürgschaft abschließen.
Sie können ein Schengen-Visum für die Niederlande bei der niederländischen Botschaft oder dem niederländischen Konsulat in dem Land beantragen, in dem Sie leben. Sie können den Antrag auch bei einer Botschaft eines anderen Schengen-Landes stellen, die die Niederlande in Ihrem Wohnsitzland vertritt. Mit einem Kurzaufenthaltsvisum bzw. Schengen-Visum können Sie sich maximal 90 Tage (innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) im Schengen-Raum aufhalten. Sie erhalten ein Visum für einen bestimmten Zeitraum. Sie kann auch kürzer als 90 Tage sein. Solange Ihr Visum gültig ist, können Sie frei zwischen den beiden Ländern reisen 26 Schengen-Länder.
Sie können ein Visum 3 Monate vor Beginn Ihrer Reise in die Niederlande beantragen
Wenn Sie geprüft haben, ob Ihre Nationalität für die Beantragung eines Visums für den Schengen-Raum erforderlich ist und dies der Fall ist, können Sie mit der Beantragung eines Visums beginnen. Diese kann frühestens 3 Monate und spätestens 15 Kalendertage vor dem geplanten Reisetermin in die Niederlande eingereicht werden. Am besten stellen Sie einen Visumsantrag rechtzeitig, am besten mindestens einen Monat vor dem geplanten Abreisedatum. Sie müssen außerdem die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie verfügen über ein gültiges Reisedokument, zum Beispiel ein paspoort. Das Reisedokument muss noch 3 Monate nach Ablauf der Visumsfrist gültig sein. Es sollte auch nicht älter als 10 Jahre sein.
- Sie stellen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die nationale Sicherheit oder die internationalen Beziehungen eines der Schengen-Staaten dar.
- Sie haben ein Ziel in den Niederlanden.
- Sie verfügen über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt in den Niederlanden, die Durchreise und/oder die Rückreise
- Sie haben eine (medizinische) abgeschlossene Reiseversicherung im Namen des Visumantragstellers. Die Person in den Niederlanden, die Sie einlädt, kann die Versicherung auch für Sie abschließen.
- Sie haben ausreichende Gründe, in Ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland zurückzukehren.
Ein Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (bis zu 90 Tage) kostet 60 € Für Kinder von 6 bis 12 Jahren: 35 € Für Kinder bis 6 Jahre: 0 € Die Kosten eines externen Dienstleisters wie VFS Global können ggf. anfallen betragen maximal 30 € (die Hälfte der Gebühr für einen Visumsantrag).
Welche 10 Schritte müssen Sie unternehmen, um ein Schengen-Visum für die Niederlande zu beantragen?
Um ein Schengen-Visum zu beantragen, müssen Sie eine Reihe von Schritten unternehmen, wie zum Beispiel:
- Besuche den Website der niederländischen Botschaft im Herkunftsland und lesen Sie die Informationen zur Beantragung eines Schengen-Visums.
- Laden Sie die Pflichtformulare herunter Visumantragsformular und füllen Sie es aus (verwenden Sie die Checkliste).
- Stellen Sie bei Bedarf das Formular zur Verfügung Garantie- und Unterkunftsnachweis in den Niederlanden.
- Lass a Passfoto nach Bedarf anfertigen.
- Schließen Sie eins medizinische Reiseversicherung das den Bedingungen entspricht.
- Vereinbaren Sie einen Termin zur Einreichung der erforderlichen Unterlagen, ein Aufnahmegespräch und besuchen Sie die Botschaft, das Konsulat oder einen externen Dienstleister VFS global. Daher werden auch biometrische Daten erhoben.
- Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein und zahlen Sie die Gebühren (Kosten).
- Warten Sie die Entscheidung ab (Visum wurde erteilt oder nicht).
- Holen Sie Ihren Reisepass ab (oder warten Sie, bis er Ihnen zugesandt wird) und überprüfen Sie den Visumaufkleber.
- Machen Sie eine Reise (nehmen Sie bei Reisen in die Niederlande immer Kopien der vorgeschriebenen Dokumente mit, diese können Sie bei der Grenzkontrolle anfordern).
Hinweis: Kaufen Sie niemals ein Flugticket, bevor Sie sicher sind, dass Sie das Visum erhalten. Für den Visumsantrag ist ein Reiseplan (Reisereservierung in den und aus dem Schengen-Raum auf Ihren Namen) ausreichend.
Einige weitere wichtige Tipps und Fakten
Beachten Sie außerdem Folgendes:
- Die gesetzliche Entscheidungsfrist für ein Schengen-Visum beträgt maximal 15 Tage. Die gerichtliche Entscheidungsfrist beginnt an dem Tag, an dem der Visumantrag eingereicht und bezahlt wurde. Bei weiterem Recherchebedarf kann die Entscheidungsfrist auf maximal 30 Tage verlängert werden.
- Während des Visumantragsverfahrens wird der Antragsteller nicht im Besitz seines Reisepasses sein.
- Ein Antrag ohne die in der Checkliste genannten vollständigen Unterlagen kann zur Ablehnung eines Visumantrags führen. Darüber hinaus können die zuständigen Behörden jederzeit zusätzliche Belege anfordern.
- Im Falle einer Ablehnung wird die gezahlte Visumgebühr (einschließlich sonstiger Kosten, die Ihnen entstanden sind) nicht erstattet.
- Weitere Tipps zur Beantragung eines Schengen-Visums können Sie hier lesen: Tipps zur Beantragung eines Schengen-Visums für die Niederlande.
